Welche Informationsquellen und Beratungsstellen gibt es zur Vorsorgevollmacht?
In Deutschland stehen vielfältige Informationsquellen und Beratungsstellen zur Verfügung, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, darunter Betreuungsstellen, Notar:innen, Verbraucherzentralen und das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Online-Tools und Formularvorlagen bieten praktische Unterstützung, während spezialisierte Fachleute wie Vorsorgeanwält:innen oder Notar:innen rechtliche Sicherheit gewährleisten. Eine frühzeitige Erstellung und regelmäßige Überprüfung der Vollmacht sind entscheidend, um Selbstbestimmung zu sichern und Missbrauch vorzubeugen.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die richtige Information ist dabei der erste wichtige Schritt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Beratungsstellen und Informationsquellen Ihnen in Deutschland zur Verfügung stehen, um eine Vorsorgevollmacht rechtssicher zu erstellen.
Behördliche Anlaufstellen für die Vorsorgevollmacht
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht zu registrieren[1]. Dies ist besonders sinnvoll, damit im Ernstfall Ihre Vollmacht schnell gefunden wird und ein Betreuungsverfahren vermieden werden kann. Bei der Registrierung geben Sie an, wen Sie bevollmächtigt haben[1].
Betreuungsstellen und Betreuungsbehörden
In jeder Stadt und jedem Landkreis gibt es Betreuungsstellen oder Betreuungsbehörden, die Ihnen bei Fragen zur Vorsorgevollmacht weiterhelfen können. Sie bieten nicht nur Beratung an, sondern können auch Ihre Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigen[6]. Diese beglaubigte Unterschrift ist in vielen Fällen ausreichend und günstiger als eine notarielle Beurkundung.
Die Kosten für eine Beglaubigung durch eine Betreuungsstelle betragen etwa 10 Euro[6]. Im Vergleich dazu sind die Kosten bei einer notariellen Beurkundung vom Geschäftswert abhängig und können deutlich höher ausfallen.
Persönliche Beratungsangebote zur Vorsorgevollmacht
Notare und Notarinnen
Für eine umfassende rechtliche Beratung zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder einer Notarin. Diese Fachleute können Ihnen nicht nur bei der Erstellung helfen, sondern die Vollmacht auch notariell beurkunden[2][8].
Eine notarielle Beurkundung ist besonders wichtig, wenn die bevollmächtigte Person Grundstücksgeschäfte tätigen oder Darlehen aufnehmen soll[3][8]. Der Notar oder die Notarin prüft zudem Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was später wichtig werden kann.
“Die rechtliche Beratung zahlt sich aus. Denn Fehler, die Ihnen bei der Ausgestaltung der Vollmacht unterlaufen, lassen sich, wenn der Ernstfall erst einmal eingetreten ist, regelmäßig nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren.”[2]
Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten neben allgemeinen Informationen auch persönliche Beratungsgespräche zur Vorsorgevollmacht an[3][8]. Ein besonderer Service ist ihre kostenlose Online-Anwendung, mit der sich Schritt für Schritt eine individuelle Vorsorgevollmacht erstellen lässt[8].
Spezialisierte Beratungsstellen
In vielen Städten gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die sich mit dem Thema Vorsorge befassen. Ein Beispiel ist Home Care Berlin e.V., die telefonische und persönliche Beratung anbieten[7].
Besonders hilfreich: Home Care Berlin bietet Übersetzungen für die Vorsorgevollmacht in verschiedenen Sprachen an, darunter Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Polnisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Türkisch[7].
Vorsorgeanwälte und -anwältinnen
Es gibt Rechtsanwält:innen, die sich auf das Thema Vorsorge spezialisiert haben. Diese sogenannten Vorsorgeanwält:innen können Sie umfassend beraten und dabei unterstützen, Ihre persönlichen Vorstellungen rechtlich wirksam zu formulieren[5].
Online-Informationsquellen und Formulare
Bundesministerium für Justiz
Das Bundesministerium für Justiz stellt auf seiner Website Informationen und Formularvorlagen zur Vorsorgevollmacht kostenlos zum Download bereit[8]. Diese Vorlagen bieten eine solide Grundlage für Ihre Vorsorgevollmacht.
Verbraucherzentrale Online-Tool
Die Verbraucherzentralen haben eine kostenlose Online-Anwendung entwickelt, mit der Sie Schritt für Schritt eine individuelle Vorsorgevollmacht erstellen können[8]. Wichtig zu wissen: Die Vollmacht muss ausgedruckt und unterschrieben werden, damit sie gültig ist.
Informationsportale im Internet
Websites wie Pflege.de bieten umfangreiche Informationen rund um das Thema Vorsorgevollmacht[1]. Diese Portale können eine erste Anlaufstelle sein, um sich mit dem Thema vertraut zu machen.
Der NDR bietet in seinem Ratgeberbereich ebenfalls nützliche Informationen zur Vorsorgevollmacht und ergänzenden Dokumenten wie der Patientenverfügung[8].
Wichtige Hinweise zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Form und Aufbewahrung
Eine Vorsorgevollmacht muss grundsätzlich nicht beglaubigt oder beurkundet werden, um gültig zu sein[3]. Für bestimmte Rechtsgeschäfte wie Grundstücksverkäufe ist eine notarielle Beurkundung jedoch erforderlich[3][8].
Zur Aufbewahrung gibt die Verbraucherzentrale folgende Tipps[3]:
- Die Vollmacht direkt der bevollmächtigten Person aushändigen
- Die Vollmacht zuhause so aufbewahren, dass sie im Notfall gefunden wird
Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister
Eine Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist sinnvoll, damit sie im Ernstfall gefunden wird und ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden kann[1][2].
Regelmäßige Überprüfung
Eine einmal erstellte Vorsorgevollmacht ist nicht zwangsläufig für die Ewigkeit gültig. Lebensverhältnisse ändern sich, weshalb es ratsam ist, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen[4].
Schutz vor Missbrauch
Da eine Vorsorgevollmacht weitreichende Befugnisse erteilt, sollten Sie Vorkehrungen gegen möglichen Missbrauch treffen. Eine Möglichkeit ist, mehreren Personen eine Vollmacht für unterschiedliche Aufgaben zu erteilen oder festzulegen, dass bestimmte Entscheidungen nur von mehreren Bevollmächtigten gemeinsam getroffen werden dürfen[8].
Ergänzende Dokumente zur Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Während die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheiden darf, legt die Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen[5][7][8]. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.
Betreuungsverfügung
Sollten Sie keine Person Ihres Vertrauens haben, der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen möchten, können Sie alternativ eine Betreuungsverfügung erstellen. Darin können Sie festlegen, wer vom Betreuungsgericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll[8].
Fazit
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um selbstbestimmt zu bleiben, auch wenn Sie einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten. In Deutschland stehen Ihnen zahlreiche Informationsquellen und Beratungsstellen zur Verfügung, die Sie bei diesem Prozess unterstützen.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist ratsam, denn eine Vorsorgevollmacht muss zu einem Zeitpunkt erstellt werden, zu dem Sie noch im vollen Besitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind[8].
Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung und scheuen Sie sich nicht, fachlichen Rat einzuholen. Die Kosten für eine professionelle Beratung sind gut investiert, wenn dadurch später Probleme vermieden werden können[2].