Welche Informationsquellen und Beratungsstellen gibt es zur Vorsorgevollmacht?

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Zusammenfassung

In Deutschland stehen vielfältige Informationsquellen und Beratungsstellen zur Verfügung, um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, darunter Betreuungsstellen, Notar:innen, Verbraucherzentralen und das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Online-Tools und Formularvorlagen bieten praktische Unterstützung, während spezialisierte Fachleute wie Vorsorgeanwält:innen oder Notar:innen rechtliche Sicherheit gewährleisten. Eine frühzeitige Erstellung und regelmäßige Überprüfung der Vollmacht sind entscheidend, um Selbstbestimmung zu sichern und Missbrauch vorzubeugen.

Mit einer Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Die richtige Information ist dabei der erste wichtige Schritt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Beratungs­stellen und Informations­quellen Ihnen in Deutschland zur Verfügung stehen, um eine Vorsorge­vollmacht rechtssicher zu erstellen.

Behördliche Anlaufstellen für die Vorsorge­vollmacht

Zentrales Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer

Das Zentrale Vorsorge­register (ZVR) der Bundes­notar­kammer bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorge­vollmacht zu registrieren[1]. Dies ist besonders sinnvoll, damit im Ernstfall Ihre Vollmacht schnell gefunden wird und ein Betreuungs­verfahren vermieden werden kann. Bei der Registrierung geben Sie an, wen Sie bevollmächtigt haben[1].

Betreuungs­stellen und Betreuungs­behörden

In jeder Stadt und jedem Landkreis gibt es Betreuungs­stellen oder Betreuungs­behörden, die Ihnen bei Fragen zur Vorsorge­vollmacht weiter­helfen können. Sie bieten nicht nur Beratung an, sondern können auch Ihre Unterschrift auf der Vollmacht beglaubigen[6]. Diese beglaubigte Unterschrift ist in vielen Fällen ausreichend und günstiger als eine notarielle Beurkundung.

Die Kosten für eine Beglaubigung durch eine Betreuungs­stelle betragen etwa 10 Euro[6]. Im Vergleich dazu sind die Kosten bei einer notariellen Beurkundung vom Geschäfts­wert abhängig und können deutlich höher ausfallen.

Persönliche Beratungs­angebote zur Vorsorge­vollmacht

Notare und Notar­innen

Für eine umfassende rechtliche Beratung zur Vorsorge­vollmacht empfiehlt sich der Gang zu einem Notar oder einer Notarin. Diese Fach­leute können Ihnen nicht nur bei der Erstellung helfen, sondern die Vollmacht auch notariell beurkunden[2][8].

Eine notarielle Beurkundung ist besonders wichtig, wenn die bevollmächtigte Person Grundstücks­geschäfte tätigen oder Darlehen aufnehmen soll[3][8]. Der Notar oder die Notarin prüft zudem Ihre Geschäfts­fähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung, was später wichtig werden kann.

“Die rechtliche Beratung zahlt sich aus. Denn Fehler, die Ihnen bei der Ausgestaltung der Vollmacht unterlaufen, lassen sich, wenn der Ernstfall erst einmal eingetreten ist, regelmäßig nur schwer oder gar nicht mehr korrigieren.”[2]

Verbraucher­zentralen

Die Verbraucher­zentralen bieten neben allgemeinen Informationen auch persönliche Beratungs­gespräche zur Vorsorge­vollmacht an[3][8]. Ein besonderer Service ist ihre kostenlose Online-Anwendung, mit der sich Schritt für Schritt eine individuelle Vorsorge­vollmacht erstellen lässt[8].

Spezialisierte Beratungs­stellen

In vielen Städten gibt es spezialisierte Beratungs­stellen, die sich mit dem Thema Vorsorge befassen. Ein Beispiel ist Home Care Berlin e.V., die telefonische und persönliche Beratung anbieten[7].

Besonders hilfreich: Home Care Berlin bietet Über­setzungen für die Vorsorge­vollmacht in verschiedenen Sprachen an, darunter Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Polnisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Türkisch[7].

Vorsorge­anwälte und -anwältinnen

Es gibt Rechts­anwält:innen, die sich auf das Thema Vorsorge spezialisiert haben. Diese sogenannten Vorsorge­anwält:innen können Sie umfassend beraten und dabei unterstützen, Ihre persönlichen Vorstellungen rechtlich wirksam zu formulieren[5].

Online-Informations­quellen und Formulare

Bundesministerium für Justiz

Das Bundesministerium für Justiz stellt auf seiner Website Informationen und Formular­vorlagen zur Vorsorge­vollmacht kostenlos zum Download bereit[8]. Diese Vorlagen bieten eine solide Grundlage für Ihre Vorsorge­vollmacht.

Verbraucher­zentrale Online-Tool

Die Verbraucher­zentralen haben eine kostenlose Online-Anwendung entwickelt, mit der Sie Schritt für Schritt eine individuelle Vorsorge­vollmacht erstellen können[8]. Wichtig zu wissen: Die Vollmacht muss ausgedruckt und unterschrieben werden, damit sie gültig ist.

Informations­portale im Internet

Websites wie Pflege.de bieten umfangreiche Informationen rund um das Thema Vorsorge­vollmacht[1]. Diese Portale können eine erste Anlaufstelle sein, um sich mit dem Thema vertraut zu machen.

Der NDR bietet in seinem Ratgeber­bereich ebenfalls nützliche Informationen zur Vorsorge­vollmacht und ergänzenden Dokumenten wie der Patienten­verfügung[8].

Wichtige Hinweise zur Erstellung einer Vorsorge­vollmacht

Form und Aufbewahrung

Eine Vorsorge­vollmacht muss grundsätzlich nicht beglaubigt oder beurkundet werden, um gültig zu sein[3]. Für bestimmte Rechts­geschäfte wie Grundstücks­verkäufe ist eine notarielle Beurkundung jedoch erforderlich[3][8].

Zur Aufbewahrung gibt die Verbraucher­zentrale folgende Tipps[3]:

  • Die Vollmacht direkt der bevollmächtigten Person aushändigen
  • Die Vollmacht zuhause so aufbewahren, dass sie im Notfall gefunden wird

Registrierung beim Zentralen Vorsorge­register

Eine Registrierung Ihrer Vorsorge­vollmacht beim Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer ist sinnvoll, damit sie im Ernstfall gefunden wird und ein gerichtliches Betreuungs­verfahren vermieden werden kann[1][2].

Regelmäßige Überprüfung

Eine einmal erstellte Vorsorge­vollmacht ist nicht zwangsläufig für die Ewigkeit gültig. Lebens­verhältnisse ändern sich, weshalb es ratsam ist, die Vollmacht regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen[4].

Schutz vor Missbrauch

Da eine Vorsorge­vollmacht weitreichende Befugnisse erteilt, sollten Sie Vorkehrungen gegen möglichen Missbrauch treffen. Eine Möglichkeit ist, mehreren Personen eine Vollmacht für unterschiedliche Aufgaben zu erteilen oder festzulegen, dass bestimmte Entscheidungen nur von mehreren Bevollmächtigten gemeinsam getroffen werden dürfen[8].

Ergänzende Dokumente zur Vorsorge­vollmacht

Patienten­verfügung

Während die Vorsorge­vollmacht regelt, wer für Sie entscheiden darf, legt die Patienten­verfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen[5][7][8]. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.

Betreuungs­verfügung

Sollten Sie keine Person Ihres Vertrauens haben, der Sie eine Vorsorge­vollmacht erteilen möchten, können Sie alternativ eine Betreuungs­verfügung erstellen. Darin können Sie festlegen, wer vom Betreuungs­gericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll[8].

Fazit

Die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht ist ein wichtiger Schritt, um selbst­bestimmt zu bleiben, auch wenn Sie einmal nicht mehr entscheidungs­fähig sein sollten. In Deutschland stehen Ihnen zahlreiche Informations­quellen und Beratungs­stellen zur Verfügung, die Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Eine frühzeitige Auseinander­setzung mit dem Thema ist ratsam, denn eine Vorsorge­vollmacht muss zu einem Zeitpunkt erstellt werden, zu dem Sie noch im vollen Besitz Ihrer geistigen Fähigkeiten sind[8].

Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung und scheuen Sie sich nicht, fachlichen Rat einzuholen. Die Kosten für eine professionelle Beratung sind gut investiert, wenn dadurch später Probleme vermieden werden können[2].