Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

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Zusammenfassung

Die Kosten für eine notarielle Vorsorge­vollmacht in Deutschland richten sich nach Ihrem Vermögen und liegen meist zwischen 175 € und 1.410 €, maximal jedoch bei 2.375 €. Sie bieten hohe Rechts­sicherheit, werden von Banken und Behörden problemlos anerkannt und können teure gerichtliche Betreuungs­verfahren vermeiden. Alternativ sind selbst erstellte Vollmachten oder Beglaubigungen bei der Betreuungs­behörde möglich, jedoch mit Einschränkungen.

Eine Vorsorge­vollmacht gehört zu den wichtigsten Dokumenten der persönlichen Vorsorge. Viele Menschen zögern jedoch, eine solche Vollmacht beim Notar erstellen zu lassen - oft aus Unsicherheit über die Kosten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die Kosten einer notariellen Vorsorge­vollmacht und erklärt, wann sie sinnvoll ist.

Wie werden die Notar­kosten für eine Vorsorge­vollmacht berechnet?

Die Kosten für eine notarielle Vorsorge­vollmacht sind nicht willkürlich festgelegt, sondern durch das Gerichts- und Notar­kosten­gesetz (GNotKG) bundesweit einheitlich geregelt. Das bedeutet für Sie: Bei jedem Notar in Deutschland zahlen Sie für die gleiche Leistung den gleichen Preis[6].

Die Höhe der Notar­kosten richtet sich nach Ihrem Vermögen. Konkret ist das sogenannte Aktiv­vermögen entscheidend - also der Gesamtwert Ihrer Vermögens­gegenstände wie Immobilien, Bankguthaben, Wert­papiere und andere Besitz­tümer[1][5]. Wichtig zu wissen: Bestehende Schulden oder Verbind­lich­keiten können dabei nicht abgezogen werden[1][5][8].

Bei der Berechnung der Gebühren wird in der Regel nur die Hälfte des Aktiv­vermögens als sogenannter Geschäfts­wert angesetzt[1][2][5]. Dieser Wert bestimmt dann die Höhe der Notar­gebühren.

Konkrete Kosten­beispiele für unterschiedliche Vermögens­situationen

Um Ihnen eine bessere Vorstellung zu geben, finden Sie hier eine Übersicht der typischen Kosten bei verschiedenen Vermögens­situationen:

Bei einem Aktiv­vermögen von 50.000 €

  • Geschäfts­wert: etwa 25.000-30.000 €
  • Notar­kosten: zwischen 175 € und 220 €[1][8]

Bei einem Aktiv­vermögen von 100.000 €

  • Geschäfts­wert: etwa 50.000-55.000 €
  • Notar­kosten: zwischen 205 € und 315 €[1][8]

Bei einem Aktiv­vermögen von 200.000 €

  • Geschäfts­wert: etwa 100.000-105.000 €
  • Notar­kosten: zwischen 275 € und 420 €[1][8]

Bei einem Aktiv­vermögen von 500.000 €

  • Geschäfts­wert: etwa 250.000-255.000 €
  • Notar­kosten: zwischen 450 € und 725 €[1][8]

Bei einem Aktiv­vermögen von 1.000.000 €

  • Geschäfts­wert: etwa 500.000-505.000 €
  • Notar­kosten: zwischen 800 € und 1.410 €[1][8]

Die genannten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwert­steuer und üblicher Auslagen wie Porto und Kopier­kosten. Besonders erfreulich: Die Notar­gebühren fallen nur einmalig an[1]. Selbst bei sehr großen Vermögen ist die maximale Gebühr auf etwa 2.375 € begrenzt[1][8].

Beglaubigung oder Beurkundung: Ein wichtiger Unterschied

Bei notariellen Vorsorge­vollmachten unterscheidet man zwischen zwei Varianten, die sich auch preislich deutlich unterscheiden:

Öffentliche Beglaubigung

Die öffentliche Beglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift auf der Vorsorge­vollmacht[4]. Der Notar prüft dabei nicht den Inhalt des Dokuments. Die Kosten dafür sind relativ gering:

  • Etwa 20 bis 80 € pro Dokument bzw. 1 € pro Seite (es gilt jeweils der höhere Betrag)[4]

Eine öffentliche Beglaubigung kann auch bei einer Betreuungs­behörde vorgenommen werden, was meist günstiger ist als beim Notar[4].

Notarielle Beurkundung

Bei der Beurkundung erhält die Vorsorge­vollmacht den höchsten Rechts­wert. Dieser umfassendere Service beinhaltet:

  • Ausführliche Beratung durch den Notar
  • Erstellung eines maß­geschneiderten Entwurfs
  • Prüfung der Geschäfts­fähigkeit des Vollmacht­gebers
  • Die eigentliche Beurkundung[2][6]

Die Kosten richten sich nach dem oben beschriebenen Geschäfts­wert. Der Mindest­betrag für eine Beurkundung liegt bei 60 €[4].

Wann benötigen Sie welche Form der notariellen Vorsorge­vollmacht?

Nicht immer ist die teurere Beurkundung nötig. Es kommt darauf an, welche Aufgaben Ihre bevoll­mächtigte Person später über­nehmen soll:

Eine öffentlich beglaubigte Vollmacht ist nötig, wenn:

  • Ihre Vertrauens­person Immobilien­geschäfte für Sie tätigen soll (z.B. Verkauf oder Belastung Ihres Hauses)[4]

Eine notariell beurkundete Vollmacht ist erforderlich, wenn:

  • Ihre Vertrauens­person in Ihrem Namen Kredite aufnehmen soll[4]

Für viele andere Bereiche genügt eine einfache schriftliche Vollmacht, beispielsweise für:

  • Die Umsetzung Ihrer Patienten­verfügung
  • Die Vertretung bei Behörden
  • Die Regelung alltäglicher Angelegenheiten[4]

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Vorsorge­vollmacht

Neben den eigentlichen Notar­kosten können weitere Ausgaben auf Sie zukommen:

Registrierung im Zentralen Vorsorge­register

Eine Registrierung Ihrer Vorsorge­vollmacht beim Zentralen Vorsorge­register (ZVR) der Bundes­notar­kammer ist sinnvoll. So können Betreuungs­gerichte im Ernstfall schnell sehen, dass eine Vorsorge­vollmacht existiert. Die Kosten dafür:

  • Bei Online-Registrierung mit Lastschrift­zahlung: 20,50 €
  • Zusätzlich 3,50 € pro weiterer eingetragener Vertrauens­person[3]

Diese Gebühr fällt einmalig an, es gibt keine Jahres­gebühr[3].

Kombinationen mit Patienten­verfügung und Betreuungs­verfügung

Wenn Sie Ihre Vorsorge­vollmacht mit einer Patienten­verfügung und/oder Betreuungs­verfügung kombinieren, erhöhen sich die Kosten meist nur geringfügig. Für diese zusätzlichen Dokumente wird in der Regel nur ein Geschäfts­wert von 5.000 € angesetzt[1].

Vorteile einer notariellen Vorsorge­vollmacht - warum die Kosten gut investiert sind

Die Kosten einer notariellen Vorsorge­vollmacht mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen, bieten jedoch entscheidende Vorteile:

Hohe Akzeptanz im Rechts­verkehr: Banken und andere Institutionen erkennen notarielle Vollmachten fast immer problemlos an[5]. Bei selbst verfassten Vollmachten ist dies nicht garantiert.

Rechts­sicherheit: Der Notar berät Sie umfassend und sorgt für rechtlich einwandfreie Formulierungen[2][6].

Nachweis der Geschäfts­fähigkeit: Der Notar prüft Ihre Geschäfts­fähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung. Dies ist ein wichtiger Beweis, falls Ihre Vollmacht später einmal angezweifelt werden sollte[5].

Vermeidung eines Betreuungs­verfahrens: Ein gerichtliches Betreuungs­verfahren kann deutlich teurer werden. Bei einem Rein­vermögen ab 25.000 € beträgt die Mindest­gebühr 200 € pro Jahr, ohne Obergrenze[8].

Kostengünstige Alternativen zur notariellen Vorsorge­vollmacht

Wenn Sie die Kosten einer notariellen Vorsorge­vollmacht scheuen, gibt es durchaus Alternativen:

Selbst erstellte Vorsorge­vollmacht: Eine privat erstellte Vorsorge­vollmacht mit Ihrer Unterschrift ist grundsätzlich gültig. Achten Sie auf rechtssichere Formulierungen und bedenken Sie die Einschränkungen (keine Immobilien­geschäfte, keine Kredit­aufnahme)[4].

Beglaubigung bei der Betreuungs­behörde: Für Immobilien­geschäfte genügt eine beglaubigte Unterschrift. Diese können Sie auch bei der örtlichen Betreuungs­behörde günstiger erhalten als beim Notar[4].

Vorsorge­vollmacht über spezialisierte Anbieter: Es gibt Dienst­leister, die rechtssichere Vorsorge­dokumente zu geringeren Kosten anbieten[4][7].

Welche Form der Vorsorge­vollmacht ist für Sie die richtige?

Die Entscheidung für oder gegen eine notarielle Vorsorge­vollmacht sollte von mehreren Faktoren abhängen:

Ihr Vermögen: Je höher und komplexer Ihr Vermögen (besonders bei Immobilien­besitz), desto sinnvoller ist eine notarielle Beurkundung.

Ihre persönliche Situation: Bei komplexen familiären Verhältnissen oder wenn Sie besondere Wünsche haben, profitieren Sie von der Beratung durch den Notar.

Die gewünschten Befugnisse für Ihre Vertrauens­person: Soll diese weitreichende finanzielle Entscheidungen treffen können, ist eine notarielle Form notwendig.

Ihr Budget: Wägen Sie die Kosten gegen den Nutzen ab. Die Gebühren sind einmalig, der Schutz dauerhaft.

Fazit: Die Kosten einer notariellen Vorsorge­vollmacht im Verhältnis zum Nutzen

Die Kosten für eine notarielle Vorsorge­vollmacht sind keine unnötige Ausgabe, sondern eine Investition in Ihre Selbst­bestimmung und rechtliche Sicherheit. Je nach Vermögens­situation bewegen sich die Kosten zwischen etwa 175 € und 1.410 €, in Extrem­fällen maximal bis zu 2.375 €.

Bedenken Sie: Diese Kosten fallen nur einmal an, während eine gerichtlich angeordnete Betreuung jährliche Gebühren verursacht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, ist der Gang zum Notar eine über­legenswerte Option.

Bei geringem Vermögen oder wenn besondere Vollmachts­bereiche wie Immobilien­geschäfte oder Kredit­aufnahmen nicht relevant sind, kann eine selbst erstellte Vorsorge­vollmacht mit eventueller Beglaubigung eine kosten­günstige Alternative darstellen.

Unabhängig von der gewählten Form ist eines besonders wichtig: Sorgen Sie rechtzeitig vor, damit im Ernstfall Ihre Wünsche und Interessen gewahrt bleiben.