Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Rechtsanwalt?

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Zusammenfassung

Die Kosten für eine Vorsorge­vollmacht beim Anwalt liegen in der Regel zwischen 200 und 500 Euro, können aber bei komplexen Vermögens­verhältnissen höher ausfallen. Zusätzliche Kosten entstehen durch notarielle Beglaubigungen oder Beurkundungen sowie die Registrierung im Zentralen Vorsorge­register. Eine anwaltliche Beratung bietet rechtliche Sicherheit und ist besonders sinnvoll bei individuellen Wünschen oder komplizierten familiären und finanziellen Situationen.

Die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung Ihrer persönlichen Angelegen­heiten für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungs­fähig sein sollten. Während Sie eine Vorsorge­vollmacht auch selbst erstellen können, bietet die anwaltliche Beratung rechtliche Sicherheit. Doch welche Kosten entstehen, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Erstellung Ihrer Vorsorge­vollmacht beauftragen?

Honorar­modelle und Grund­gebühren

Anwält:innen können bei der Erstellung einer Vorsorge­vollmacht unterschiedliche Honorar­modelle anwenden. Die Kosten variieren je nach Kanzlei, Umfang der Beratung und Komplexität Ihrer individuellen Situation.

Grundsätzlich gibt es zwei gängige Abrechnungs­methoden: die Abrechnung nach Stunden­sätzen und die Pauschal­honorare. Bei der Stunden­abrechnung zahlen Sie für die tatsächlich aufgewendete Zeit. Der Stunden­satz bei einem Fachanwalt für Erbrecht beträgt durchschnittlich 200 bis 500 Euro[5]. Ein konkretes Beispiel: Der Stunden­satz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde liegt bei 235 Euro netto, was mit 19% Umsatz­steuer insgesamt 279,65 Euro brutto entspricht[5].

Bei der zweiten Option erhalten Sie ein Pauschal­honorar für die gesamte Dienst­leistung. Dies kann von Vorteil sein, wenn der Umfang und die Inhalte der Vorsorge­vollmacht bereits klar definiert sind. Die Pauschale wird individuell vereinbart und kann je nach Kanzlei und Region stark schwanken.

Für eine erste Beratung zur Vorsorge können Sie mit Kosten von etwa 200 Euro plus Mehrwert­steuer rechnen[7]. Diese Erstberatung wird manchmal - als besondere Service­leistung - mit der Erstellung der Vorsorge­dokumente zusammen­gefasst und pauschal abgerechnet.

Faktoren, die die Kosten beeinflussen

Die Höhe des anwaltlichen Honorars für eine Vorsorge­vollmacht hängt von mehreren Faktoren ab:

Vermögenswert und Komplexität

Ein wichtiger Faktor für die Kosten­berechnung ist Ihr Vermögen. In manchen Fällen wird das Honorar anhand des Gegenstands­werts berechnet, wobei häufig die Hälfte des Vermögens als Bemessungs­grundlage dient. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie unterschiedlich die Kosten ausfallen können: In einem Fall berechnete ein Rechtsanwalt für die Erstellung einer Vorsorge­regelung (inklusive Vorsorge­vollmachten und Patienten­verfügungen) eine 2,0-fache Geschäfts­gebühr aus einem Gegenstands­wert von 180.000 Euro sowie eine 0,3-fache Erhöhungs­gebühr, was zu einem Gesamt­honorar von 4.759,64 Euro führte[2]. Dieses Beispiel stellt jedoch eher einen Ausnahme­fall dar.

Umfang der Beratung und Dokumente

Je umfassender die Beratung und je mehr Dokumente erstellt werden sollen, desto höher fallen die Kosten aus. Wenn Sie neben der Vorsorge­vollmacht auch eine Patienten­verfügung und eine Betreuungs­verfügung anfertigen lassen möchten, erhöht sich der Arbeits­aufwand und damit auch das Honorar.

Fachliche Qualifikation

Die Spezialisierung und Erfahrung der Anwält:innen spielt ebenfalls eine Rolle. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann höhere Stunden­sätze verlangen als ein Anwalt ohne diese Speziali­sierung.

Zusätzliche Kosten bei der anwaltlichen Erstellung

Neben dem Grund­honorar können weitere Kosten entstehen:

Auslagen und Mehrwertsteuer

Zusätzlich zum Honorar fallen häufig Post- und Telekommunikations­kosten, Fahrt- und Abwesenheits­gelder, Hebe­gebühren und ggf. weitere Auslagen an[5]. Alle diese Leistungen unterliegen der Mehrwert­steuer von derzeit 19%.

Kosten für notarielle Beglaubigung oder Beurkundung

In bestimmten Fällen ist es sinnvoll oder notwendig, die vom Anwalt erstellte Vorsorge­vollmacht notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen.

Eine notarielle Beglaubigung ist besonders dann wichtig, wenn Ihre Bevollmächtigten über Ihre Immobilien verfügen sollen. Hierfür fallen laut Gerichts- und Notarkosten­gesetz etwa 20 bis 80 Euro an[1].

Eine notarielle Beurkundung ist vorgeschrieben, wenn Ihre Vertrauens­personen in Ihrem Namen einen Kredit aufnehmen sollen. Die Kosten für die Beurkundung richten sich nach Ihrem Vermögen und betragen mindestens 60 Euro[1]. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro (entspricht einem Geschäfts­wert von 50.000 Euro) belaufen sich die Kosten für die Beurkundung auf etwa 165 Euro[1].

Registrierung beim Zentralen Vorsorge­register

Eine zusätzliche, aber sinnvolle Maßnahme ist die Registrierung Ihrer Vorsorge­vollmacht beim Zentralen Vorsorge­register (ZVR) der Bundes­notarkammer. Hierfür fallen je nach Daten­umfang einmalig ab 13 Euro an[1]. Diese Registrierung stellt sicher, dass Betreuungs­gerichte im Ernstfall schnell erfahren, dass Sie Bevollmächtigte benannt haben.

Vergleich: Anwalt oder andere Möglich­keiten?

Die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin ist nur eine von mehreren Möglich­keiten, eine Vorsorge­vollmacht zu erstellen. Hier ein Überblick über verschiedene Optionen und deren Kosten:

Selbst­erstellung

Eine gültige Vorsorge­vollmacht können Sie auch vollständig kostenlos zu Hause erstellen - ohne Notar oder Rechtsanwalt[1]. Für viele Einsatz­bereiche genügt es, wenn Ihre Bevollmächtigten die von Ihnen unterschriebene Vorsorge­vollmacht im Original vorlegen können. Wichtig ist jedoch, dass die Formulierungen rechtlich korrekt und eindeutig sind. Kostenlose Formulare finden Sie bei verschiedenen Anbietern, allerdings ist hier Vorsicht geboten, da nicht alle Formulare rechts­sicher sind.

Beratungs­stellen und Vereine

Alternativ können Sie sich an speziali­sierte Beratungs­stellen wenden. In Deutschland bieten verschiedene gemeinnützige Organisationen Hilfe bei der Erstellung von Vorsorge­dokumenten an, teils kostenlos oder gegen geringe Gebühren.

Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?

Trotz der Kosten kann die anwaltliche Beratung in vielen Fällen sinnvoll sein:

  • Bei komplexen Vermögens­verhältnissen (z.B. bei Unter­nehmens­beteiligungen oder Immobilien­besitz im Ausland)
  • Wenn Sie spezielle Wünsche oder Anordnungen haben, die über Standard­formulierungen hinausgehen
  • Bei familiären Konflikt­situationen, in denen die Vorsorge­vollmacht besonders sorgfältig formuliert sein sollte
  • Für Menschen mit gesundheitlichen Besonder­heiten, die spezifische medizinische Anweisungen festlegen möchten

Tipps zur Kosten­reduzierung

Mit diesen Tipps können Sie die Kosten für die anwaltliche Erstellung einer Vorsorge­vollmacht reduzieren:

Gute Vorbereitung

Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Zeit muss der Anwalt oder die Anwältin aufwenden. Überlegen Sie sich vorab genau, wen Sie bevollmächtigen möchten und welche Bereiche die Vollmacht umfassen soll. Machen Sie sich Notizen zu allen Fragen, die Sie haben.

Kosten vorher erfragen

Fragen Sie vor dem ersten Termin nach den Kosten und den Honorar­modellen. Viele Kanzleien bieten kostenlose Erst­einschätzungen an oder nennen Ihnen vorab eine Preis­spanne.

Gemeinsame Termine nutzen

Falls Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebens­partner gleichzeitig Vorsorge­dokumente erstellen lassen möchten, vereinbaren Sie gemeinsame Beratungs­termine. Dadurch kann sich der Beratungs­aufwand verringern[4].

Was gehört zu einer vollständigen Vorsorge?

Eine umfassende Vorsorge besteht nicht nur aus einer Vorsorge­vollmacht. Für eine lückenlose Absicherung empfehlen Expert:innen folgende Dokumente:

  1. Vorsorge­vollmacht: Regelt, wer für Sie rechtlich handeln darf, wenn Sie dies nicht mehr selbst können.
  2. Patienten­verfügung: Legt medizinische Behandlungs­wünsche für den Fall fest, dass Sie sich nicht mehr äußern können.
  3. Betreuungs­verfügung: Bestimmt eine Person, die vom Gericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll, falls trotz Vorsorge­vollmacht eine rechtliche Betreuung notwendig wird.

Viele Anwalts­kanzleien bieten diese Dokumente als “Vorsorge­paket” an, was günstiger sein kann als die Einzel­erstellung[4].

Fazit: Kosten als Investition in die eigene Sicherheit

Die Kosten für eine anwaltlich erstellte Vorsorge­vollmacht können je nach Umfang und Komplexität zwischen 200 und 500 Euro liegen. In besonderen Fällen mit umfangreichem Vermögen können sie auch höher ausfallen. Hinzu kommen mögliche Kosten für die notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sowie für die Registrierung beim Zentralen Vorsorge­register.

Auch wenn dies zunächst viel erscheinen mag, sollten Sie diese Ausgaben als Investition in Ihre rechtliche Sicherheit betrachten. Eine korrekt formulierte Vorsorge­vollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass im Ernstfall Ihre Wünsche respektiert werden und eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln kann. Dies kann spätere, weitaus höhere Kosten für eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.

Entscheidend ist, dass Sie überhaupt Vorsorge treffen - ob mit anwaltlicher Hilfe oder durch Selbst­erstellung. Denn ohne Vorsorge­vollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungs­gericht, wer für Sie handeln darf - das kann auch eine fremde Person sein[1].