Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Rechtsanwalt?
Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht beim Anwalt liegen in der Regel zwischen 200 und 500 Euro, können aber bei komplexen Vermögensverhältnissen höher ausfallen. Zusätzliche Kosten entstehen durch notarielle Beglaubigungen oder Beurkundungen sowie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Eine anwaltliche Beratung bietet rechtliche Sicherheit und ist besonders sinnvoll bei individuellen Wünschen oder komplizierten familiären und finanziellen Situationen.
- Honorarmodelle und Grundgebühren
- Faktoren, die die Kosten beeinflussen
- Zusätzliche Kosten bei der anwaltlichen Erstellung
- Vergleich: Anwalt oder andere Möglichkeiten?
- Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?
- Tipps zur Kostenreduzierung
- Was gehört zu einer vollständigen Vorsorge?
- Fazit: Kosten als Investition in die eigene Sicherheit
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung Ihrer persönlichen Angelegenheiten für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sein sollten. Während Sie eine Vorsorgevollmacht auch selbst erstellen können, bietet die anwaltliche Beratung rechtliche Sicherheit. Doch welche Kosten entstehen, wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht beauftragen?
Honorarmodelle und Grundgebühren
Anwält:innen können bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht unterschiedliche Honorarmodelle anwenden. Die Kosten variieren je nach Kanzlei, Umfang der Beratung und Komplexität Ihrer individuellen Situation.
Grundsätzlich gibt es zwei gängige Abrechnungsmethoden: die Abrechnung nach Stundensätzen und die Pauschalhonorare. Bei der Stundenabrechnung zahlen Sie für die tatsächlich aufgewendete Zeit. Der Stundensatz bei einem Fachanwalt für Erbrecht beträgt durchschnittlich 200 bis 500 Euro[5]. Ein konkretes Beispiel: Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde liegt bei 235 Euro netto, was mit 19% Umsatzsteuer insgesamt 279,65 Euro brutto entspricht[5].
Bei der zweiten Option erhalten Sie ein Pauschalhonorar für die gesamte Dienstleistung. Dies kann von Vorteil sein, wenn der Umfang und die Inhalte der Vorsorgevollmacht bereits klar definiert sind. Die Pauschale wird individuell vereinbart und kann je nach Kanzlei und Region stark schwanken.
Für eine erste Beratung zur Vorsorge können Sie mit Kosten von etwa 200 Euro plus Mehrwertsteuer rechnen[7]. Diese Erstberatung wird manchmal - als besondere Serviceleistung - mit der Erstellung der Vorsorgedokumente zusammengefasst und pauschal abgerechnet.
Faktoren, die die Kosten beeinflussen
Die Höhe des anwaltlichen Honorars für eine Vorsorgevollmacht hängt von mehreren Faktoren ab:
Vermögenswert und Komplexität
Ein wichtiger Faktor für die Kostenberechnung ist Ihr Vermögen. In manchen Fällen wird das Honorar anhand des Gegenstandswerts berechnet, wobei häufig die Hälfte des Vermögens als Bemessungsgrundlage dient. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie unterschiedlich die Kosten ausfallen können: In einem Fall berechnete ein Rechtsanwalt für die Erstellung einer Vorsorgeregelung (inklusive Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen) eine 2,0-fache Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 180.000 Euro sowie eine 0,3-fache Erhöhungsgebühr, was zu einem Gesamthonorar von 4.759,64 Euro führte[2]. Dieses Beispiel stellt jedoch eher einen Ausnahmefall dar.
Umfang der Beratung und Dokumente
Je umfassender die Beratung und je mehr Dokumente erstellt werden sollen, desto höher fallen die Kosten aus. Wenn Sie neben der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung anfertigen lassen möchten, erhöht sich der Arbeitsaufwand und damit auch das Honorar.
Fachliche Qualifikation
Die Spezialisierung und Erfahrung der Anwält:innen spielt ebenfalls eine Rolle. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann höhere Stundensätze verlangen als ein Anwalt ohne diese Spezialisierung.
Zusätzliche Kosten bei der anwaltlichen Erstellung
Neben dem Grundhonorar können weitere Kosten entstehen:
Auslagen und Mehrwertsteuer
Zusätzlich zum Honorar fallen häufig Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an[5]. Alle diese Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Kosten für notarielle Beglaubigung oder Beurkundung
In bestimmten Fällen ist es sinnvoll oder notwendig, die vom Anwalt erstellte Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen oder beurkunden zu lassen.
Eine notarielle Beglaubigung ist besonders dann wichtig, wenn Ihre Bevollmächtigten über Ihre Immobilien verfügen sollen. Hierfür fallen laut Gerichts- und Notarkostengesetz etwa 20 bis 80 Euro an[1].
Eine notarielle Beurkundung ist vorgeschrieben, wenn Ihre Vertrauenspersonen in Ihrem Namen einen Kredit aufnehmen sollen. Die Kosten für die Beurkundung richten sich nach Ihrem Vermögen und betragen mindestens 60 Euro[1]. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro (entspricht einem Geschäftswert von 50.000 Euro) belaufen sich die Kosten für die Beurkundung auf etwa 165 Euro[1].
Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister
Eine zusätzliche, aber sinnvolle Maßnahme ist die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Hierfür fallen je nach Datenumfang einmalig ab 13 Euro an[1]. Diese Registrierung stellt sicher, dass Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell erfahren, dass Sie Bevollmächtigte benannt haben.
Vergleich: Anwalt oder andere Möglichkeiten?
Die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Hier ein Überblick über verschiedene Optionen und deren Kosten:
Selbsterstellung
Eine gültige Vorsorgevollmacht können Sie auch vollständig kostenlos zu Hause erstellen - ohne Notar oder Rechtsanwalt[1]. Für viele Einsatzbereiche genügt es, wenn Ihre Bevollmächtigten die von Ihnen unterschriebene Vorsorgevollmacht im Original vorlegen können. Wichtig ist jedoch, dass die Formulierungen rechtlich korrekt und eindeutig sind. Kostenlose Formulare finden Sie bei verschiedenen Anbietern, allerdings ist hier Vorsicht geboten, da nicht alle Formulare rechtssicher sind.
Beratungsstellen und Vereine
Alternativ können Sie sich an spezialisierte Beratungsstellen wenden. In Deutschland bieten verschiedene gemeinnützige Organisationen Hilfe bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten an, teils kostenlos oder gegen geringe Gebühren.
Wann lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Trotz der Kosten kann die anwaltliche Beratung in vielen Fällen sinnvoll sein:
- Bei komplexen Vermögensverhältnissen (z.B. bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienbesitz im Ausland)
- Wenn Sie spezielle Wünsche oder Anordnungen haben, die über Standardformulierungen hinausgehen
- Bei familiären Konfliktsituationen, in denen die Vorsorgevollmacht besonders sorgfältig formuliert sein sollte
- Für Menschen mit gesundheitlichen Besonderheiten, die spezifische medizinische Anweisungen festlegen möchten
Tipps zur Kostenreduzierung
Mit diesen Tipps können Sie die Kosten für die anwaltliche Erstellung einer Vorsorgevollmacht reduzieren:
Gute Vorbereitung
Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Zeit muss der Anwalt oder die Anwältin aufwenden. Überlegen Sie sich vorab genau, wen Sie bevollmächtigen möchten und welche Bereiche die Vollmacht umfassen soll. Machen Sie sich Notizen zu allen Fragen, die Sie haben.
Kosten vorher erfragen
Fragen Sie vor dem ersten Termin nach den Kosten und den Honorarmodellen. Viele Kanzleien bieten kostenlose Ersteinschätzungen an oder nennen Ihnen vorab eine Preisspanne.
Gemeinsame Termine nutzen
Falls Sie mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner gleichzeitig Vorsorgedokumente erstellen lassen möchten, vereinbaren Sie gemeinsame Beratungstermine. Dadurch kann sich der Beratungsaufwand verringern[4].
Was gehört zu einer vollständigen Vorsorge?
Eine umfassende Vorsorge besteht nicht nur aus einer Vorsorgevollmacht. Für eine lückenlose Absicherung empfehlen Expert:innen folgende Dokumente:
- Vorsorgevollmacht: Regelt, wer für Sie rechtlich handeln darf, wenn Sie dies nicht mehr selbst können.
- Patientenverfügung: Legt medizinische Behandlungswünsche für den Fall fest, dass Sie sich nicht mehr äußern können.
- Betreuungsverfügung: Bestimmt eine Person, die vom Gericht als Betreuer:in eingesetzt werden soll, falls trotz Vorsorgevollmacht eine rechtliche Betreuung notwendig wird.
Viele Anwaltskanzleien bieten diese Dokumente als “Vorsorgepaket” an, was günstiger sein kann als die Einzelerstellung[4].
Fazit: Kosten als Investition in die eigene Sicherheit
Die Kosten für eine anwaltlich erstellte Vorsorgevollmacht können je nach Umfang und Komplexität zwischen 200 und 500 Euro liegen. In besonderen Fällen mit umfangreichem Vermögen können sie auch höher ausfallen. Hinzu kommen mögliche Kosten für die notarielle Beglaubigung oder Beurkundung sowie für die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister.
Auch wenn dies zunächst viel erscheinen mag, sollten Sie diese Ausgaben als Investition in Ihre rechtliche Sicherheit betrachten. Eine korrekt formulierte Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass im Ernstfall Ihre Wünsche respektiert werden und eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln kann. Dies kann spätere, weitaus höhere Kosten für eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden.
Entscheidend ist, dass Sie überhaupt Vorsorge treffen - ob mit anwaltlicher Hilfe oder durch Selbsterstellung. Denn ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht, wer für Sie handeln darf - das kann auch eine fremde Person sein[1].