Sind die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht steuerlich absetzbar?
Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sind in Deutschland steuerlich nicht absetzbar, da sie der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Trotz fehlender steuerlicher Vorteile ist die Investition sinnvoll, um Selbstbestimmung zu sichern, Konflikte zu vermeiden und eine gerichtliche Betreuung zu umgehen. Kosten können durch kostenlose Muster, Beglaubigungen oder gezielte Beratung reduziert werden.
- Die eindeutige Rechtslage: Keine steuerliche Absetzbarkeit
- Die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht trotz fehlender Absetzbarkeit
- Die Kosten einer Vorsorgevollmacht im Überblick
- Wann sind Notarkosten generell steuerlich absetzbar?
- Warum die Investition trotzdem sinnvoll ist
- Praktische Tipps zur kosteneffizienten Erstellung
- Fazit: Vorsorge trotz fehlender Absetzbarkeit
Die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für eine Vorsorgevollmacht stellen sich viele Menschen, die für den Ernstfall vorsorgen möchten. Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen erlaubt, selbst zu bestimmen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch können die dabei entstehenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Die eindeutige Rechtslage: Keine steuerliche Absetzbarkeit
Die Antwort ist leider eindeutig: Nein, die Kosten für eine Vorsorgevollmacht können nicht bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Der Grund dafür liegt in der steuerrechtlichen Einordnung dieser Ausgaben. Sie werden der privaten Lebensführung zugeordnet und sind daher nicht absetzbar[1][4].
Diese Rechtslage wurde vom Finanzgericht des Saarlandes in einem Beschluss vom 13. Februar 2007 bekräftigt. Das Gericht stellte klar: „Notarkosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuerpflichtigen und können deshalb nicht als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung."[1][4]
Die steuerliche Behandlung folgt damit dem Grundsatz, dass Ausgaben, die der privaten Lebensgestaltung dienen, auch dann nicht absetzbar sind, wenn sie für die persönliche Vorsorge getätigt werden. Dies betrifft nicht nur die Vorsorgevollmacht, sondern auch andere Vorsorgedokumente wie Patientenverfügungen[7].
Die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht trotz fehlender Absetzbarkeit
Eine Vorsorgevollmacht ist ein zentrales Element der rechtlichen Vorsorge. Mit diesem Dokument bevollmächtigen Sie als Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr fähig sein sollten[8].
Die Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen nicht mehr selbst handeln können. Sie ermöglicht es der bevollmächtigten Person, in Ihrem Sinne zu handeln - sei es bei Bankgeschäften, Behördengängen oder gesundheitlichen Entscheidungen[8].
Ohne eine Vorsorgevollmacht muss das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn Sie entscheidungsunfähig werden. Dabei kann es sein, dass eine fremde Person als Betreuer:in bestellt wird - nicht unbedingt eine Person Ihres Vertrauens oder ein Familienmitglied.
Die Kosten einer Vorsorgevollmacht im Überblick
Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht variieren je nach gewähltem Weg der Erstellung:
Notarkosten
Die Gebühren eines Notars oder einer Notarin sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einheitlich geregelt[2]. Sie richten sich nicht nach dem Schwierigkeitsgrad oder Aufwand, sondern nach dem Vermögenswert:
- Bei einem Vermögen von etwa 50.000 € betragen die Notarkosten circa 165 €[5]
- Mit steigendem Vermögen erhöhen sich die Gebühren, bis zu maximal 1.735 €[3][8]
- Für eine Patientenverfügung werden zusätzlich etwa 60 € berechnet[5]
Die notariellen Gebühren beinhalten die Beratung, die Entwurfserstellung und die eigentliche Beurkundung[2].
Kosten bei Rechtsanwält:innen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berechnen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht meist einen Stundensatz, der regional unterschiedlich ausfällt. Bei einem durchschnittlichen Satz von etwa 200 € pro Stunde entstehen oft Kosten zwischen 300 € und 400 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Person[5].
Kostengünstige Alternativen
Es gibt auch preiswertere Möglichkeiten:
- Kostenlose Vorsorgevollmacht-Formulare sind bei verschiedenen Stellen erhältlich
- Eine kostenlose Vollmacht kann durch die Betreuungsbehörde beim zuständigen Landratsamt für nur 10 Euro beglaubigt werden[1]
- Spezialanbieter wie die Deutsche Vorsorgedatenbank AG bieten Pakete an: Singlepakete für etwa 259 € oder Familienpakete für rund 399 €[5]
Wann sind Notarkosten generell steuerlich absetzbar?
Obwohl die Kosten für eine Vorsorgevollmacht nicht absetzbar sind, gibt es andere Fälle, in denen Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden können:
- Immobilienerwerb zur Vermietung: Kaufen Sie eine Immobilie zum Zweck der Vermietung, können Sie die anfallenden Notarkosten als Anschaffungskosten bei der Steuererklärung absetzen[7]
- Betriebsausgaben: Notarielle Kosten im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen oder unternehmerischen Tätigkeit sind in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar
Der entscheidende Unterschied: Diese Kosten fallen im Zusammenhang mit Einkünften an, während die Vorsorgevollmacht der privaten Lebensführung zugeordnet wird.
Warum die Investition trotzdem sinnvoll ist
Auch wenn die Kosten für eine Vorsorgevollmacht nicht steuerlich geltend gemacht werden können, ist die Investition aus mehreren Gründen sinnvoll:
Selbstbestimmung sichern: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheiden soll - und nicht ein Gericht.
Kontrolle behalten: Sie können genau festlegen, welche Befugnisse die bevollmächtigte Person haben soll und für welche Bereiche die Vollmacht gilt.
Familienfrieden wahren: Eine klare Regelung im Vorfeld kann spätere Konflikte zwischen Angehörigen vermeiden.
Kosten sparen: Die Kosten für eine gerichtliche Betreuung können erheblich höher sein als die einmaligen Ausgaben für eine Vorsorgevollmacht.
Praktische Tipps zur kosteneffizienten Erstellung
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, können Sie mit diesen Tipps Kosten sparen:
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Informieren Sie sich vorab gründlich: Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Beratungszeit benötigen Sie.
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Nutzen Sie kostenlose Muster: Viele Justizministerien, Verbraucherzentralen und Betreuungsvereine stellen Musterformulare kostenlos zur Verfügung.
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Prüfen Sie, ob eine Beglaubigung ausreicht: Für viele Zwecke genügt eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde für nur 10 Euro[1].
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Erwägen Sie eine notarielle Beurkundung nur bei Bedarf: Eine notarielle Beurkundung ist besonders dann sinnvoll, wenn die Vollmacht auch für Immobiliengeschäfte gelten soll oder wenn Sie besonders schutzbedürftig sind.
Fazit: Vorsorge trotz fehlender Absetzbarkeit
Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht sind zwar nicht steuerlich absetzbar, da sie der privaten Lebensführung zugerechnet werden. Dennoch ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ein wichtiger Schritt zur persönlichen Absicherung. Die Investition zahlt sich durch mehr Selbstbestimmung und Sicherheit aus - auch wenn der Fiskus diese Ausgaben nicht berücksichtigt.
Letztlich geht es bei einer Vorsorgevollmacht um weit mehr als finanzielle Erwägungen: Es geht darum, dass Ihre Wünsche respektiert werden und eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Diese Sicherheit ist wertvoller als eine steuerliche Ersparnis.