Sind die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht steuerlich absetzbar?

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Zusammenfassung

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht sind in Deutschland steuerlich nicht absetz­bar, da sie der privaten Lebens­führung zugeordnet werden. Trotz fehlender steuerlicher Vorteile ist die Investition sinnvoll, um Selbst­bestimmung zu sichern, Konflikte zu vermeiden und eine gerichtliche Betreuung zu umgehen. Kosten können durch kostenlose Muster, Beglaubigungen oder gezielte Beratung reduziert werden.

Die Frage nach der steuerlichen Absetz­barkeit von Kosten für eine Vorsorge­vollmacht stellen sich viele Menschen, die für den Ernstfall vorsorgen möchten. Eine Vorsorge­vollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen erlaubt, selbst zu bestimmen, wer in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch können die dabei entstehenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Die eindeutige Rechts­lage: Keine steuerliche Absetz­barkeit

Die Antwort ist leider eindeutig: Nein, die Kosten für eine Vorsorge­vollmacht können nicht bei der Einkommen­steuer geltend gemacht werden. Der Grund dafür liegt in der steuerrecht­lichen Einordnung dieser Ausgaben. Sie werden der privaten Lebens­führung zugeordnet und sind daher nicht absetz­bar[1][4].

Diese Rechtslage wurde vom Finanz­gericht des Saarlandes in einem Beschluss vom 13. Februar 2007 bekräftigt. Das Gericht stellte klar: „Notar­kosten für die Errichtung eines Testaments betreffen grundsätzlich die private Sphäre eines Steuer­pflichtigen und können deshalb nicht als Werbungs­kosten in Ansatz gebracht werden. Dies gilt entsprechend für die Beurkundung einer Vorsorge­vollmacht oder einer Patienten­verfügung."[1][4]

Die steuerliche Behandlung folgt damit dem Grundsatz, dass Ausgaben, die der privaten Lebens­gestaltung dienen, auch dann nicht absetz­bar sind, wenn sie für die persönliche Vorsorge getätigt werden. Dies betrifft nicht nur die Vorsorge­vollmacht, sondern auch andere Vorsorge­dokumente wie Patienten­verfügungen[7].

Die Bedeutung einer Vorsorge­vollmacht trotz fehlender Absetz­barkeit

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein zentrales Element der recht­lichen Vorsorge. Mit diesem Dokument bevoll­mächtigen Sie als Vollmacht­geber eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr fähig sein sollten[8].

Die Vollmacht tritt erst in Kraft, wenn Sie durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder alters­bedingte Einschränkungen nicht mehr selbst handeln können. Sie ermöglicht es der bevoll­mächtigten Person, in Ihrem Sinne zu handeln - sei es bei Bank­geschäften, Behörden­gängen oder gesundheit­lichen Entscheidungen[8].

Ohne eine Vorsorge­vollmacht muss das Betreuungs­gericht eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn Sie entscheidungs­unfähig werden. Dabei kann es sein, dass eine fremde Person als Betreuer:in bestellt wird - nicht unbedingt eine Person Ihres Vertrauens oder ein Familien­mitglied.

Die Kosten einer Vorsorge­vollmacht im Überblick

Die Kosten für eine Vorsorge­vollmacht variieren je nach gewähltem Weg der Erstellung:

Notar­kosten

Die Gebühren eines Notars oder einer Notarin sind bundesweit durch das Gerichts- und Notar­kosten­gesetz (GNotKG) einheitlich geregelt[2]. Sie richten sich nicht nach dem Schwierigkeits­grad oder Aufwand, sondern nach dem Vermögens­wert:

  • Bei einem Vermögen von etwa 50.000 € betragen die Notar­kosten circa 165 €[5]
  • Mit steigendem Vermögen erhöhen sich die Gebühren, bis zu maximal 1.735 €[3][8]
  • Für eine Patienten­verfügung werden zusätzlich etwa 60 € berechnet[5]

Die notariellen Gebühren beinhalten die Beratung, die Entwurfs­erstellung und die eigentliche Beurkundung[2].

Kosten bei Rechts­anwält:innen

Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte berechnen für die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht meist einen Stunden­satz, der regional unterschiedlich ausfällt. Bei einem durchschnitt­lichen Satz von etwa 200 € pro Stunde entstehen oft Kosten zwischen 300 € und 400 € zuzüglich Mehrwert­steuer pro Person[5].

Kosten­günstige Alternativen

Es gibt auch preis­wertere Möglich­keiten:

  • Kostenlose Vorsorge­vollmacht-Formulare sind bei verschiedenen Stellen erhältlich
  • Eine kostenlose Vollmacht kann durch die Betreuungs­behörde beim zuständigen Landratsamt für nur 10 Euro beglaubigt werden[1]
  • Spezial­anbieter wie die Deutsche Vorsorge­datenbank AG bieten Pakete an: Single­pakete für etwa 259 € oder Familien­pakete für rund 399 €[5]

Wann sind Notar­kosten generell steuerlich absetz­bar?

Obwohl die Kosten für eine Vorsorge­vollmacht nicht absetz­bar sind, gibt es andere Fälle, in denen Notar­kosten steuerlich geltend gemacht werden können:

  • Immobilien­erwerb zur Vermietung: Kaufen Sie eine Immobilie zum Zweck der Vermietung, können Sie die anfallenden Notar­kosten als Anschaffungs­kosten bei der Steuer­erklärung absetzen[7]
  • Betriebs­ausgaben: Notarielle Kosten im Zusammenhang mit Ihrer selbst­ständigen oder unter­nehmerischen Tätigkeit sind in der Regel als Betriebs­ausgaben absetz­bar

Der entscheidende Unterschied: Diese Kosten fallen im Zusammenhang mit Einkünften an, während die Vorsorge­vollmacht der privaten Lebens­führung zugeordnet wird.

Warum die Investition trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn die Kosten für eine Vorsorge­vollmacht nicht steuerlich geltend gemacht werden können, ist die Investition aus mehreren Gründen sinnvoll:

Selbst­bestimmung sichern: Mit einer Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheiden soll - und nicht ein Gericht.

Kontrolle behalten: Sie können genau festlegen, welche Befugnisse die bevoll­mächtigte Person haben soll und für welche Bereiche die Vollmacht gilt.

Familien­frieden wahren: Eine klare Regelung im Vorfeld kann spätere Konflikte zwischen Angehörigen vermeiden.

Kosten sparen: Die Kosten für eine gerichtliche Betreuung können erheblich höher sein als die einmaligen Ausgaben für eine Vorsorge­vollmacht.

Praktische Tipps zur kosten­effizienten Erstellung

Wenn Sie eine Vorsorge­vollmacht erstellen möchten, können Sie mit diesen Tipps Kosten sparen:

  1. Informieren Sie sich vorab gründlich: Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Beratungs­zeit benötigen Sie.

  2. Nutzen Sie kostenlose Muster: Viele Justiz­ministerien, Verbraucher­zentralen und Betreuungs­vereine stellen Muster­formulare kostenlos zur Verfügung.

  3. Prüfen Sie, ob eine Beglaubigung ausreicht: Für viele Zwecke genügt eine Beglaubigung durch die Betreuungs­behörde für nur 10 Euro[1].

  4. Erwägen Sie eine notarielle Beurkundung nur bei Bedarf: Eine notarielle Beurkundung ist besonders dann sinnvoll, wenn die Vollmacht auch für Immobilien­geschäfte gelten soll oder wenn Sie besonders schutz­bedürftig sind.

Fazit: Vorsorge trotz fehlender Absetz­barkeit

Die Kosten für eine Vorsorge­vollmacht sind zwar nicht steuerlich absetz­bar, da sie der privaten Lebens­führung zugerechnet werden. Dennoch ist die Erstellung einer Vorsorge­vollmacht ein wichtiger Schritt zur persönlichen Absicherung. Die Investition zahlt sich durch mehr Selbst­bestimmung und Sicherheit aus - auch wenn der Fiskus diese Ausgaben nicht berücksichtigt.

Letztlich geht es bei einer Vorsorge­vollmacht um weit mehr als finanzielle Erwägungen: Es geht darum, dass Ihre Wünsche respektiert werden und eine Person Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne handeln kann, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Diese Sicherheit ist wert­voller als eine steuerliche Ersparnis.