Welche Länder haben das Haager Übereinkommen ratifiziert?

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Zusammenfassung

Das Haager Übereinkommen wurde von zahlreichen Ländern weltweit ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark), die USA, Kanada, Australien, Brasilien, China, Indien, Japan sowie viele weitere Staaten in Europa, Asien, Afrika und Südamerika124. Zu den jüngsten Beitritten zählen beispielsweise die Ukraine (2023) und Uruguay (2024)5. Die genauen Vertragsparteien variieren je nach spezifischem Haager Übereinkommen.

Das Haager Übereinkommen umfasst eine Reihe internationaler Verträge, die rechtliche Fragen in grenzüberschreitenden Situationen regeln. Da mehrere Abkommen unter diesem Namen existieren, ist eine präzise Einordnung entscheidend. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Haager Übereinkommen und deren Ratifizierungsstand - besonders relevant für Menschen in Deutschland, die internationale Familienkonstellationen, Kulturgutschutz oder rechtliche Anerkennungsfragen betreffen.

Haager Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut

Dieses Abkommen aus dem Jahr 1954 zielt darauf ab, kulturelles Erbe während bewaffneter Konflikte zu schützen. Über 130 Staaten haben es bisher ratifiziert, darunter Deutschland (1967), Österreich (1964) und die Schweiz (1962)[1][3]. Bedeutend ist auch der Beitritt der USA (2009) und Großbritanniens (2017), die zunächst Vorbehalte hatten[3]. Das Übereinkommen verpflichtet Staaten, bedeutende Kulturgüter wie Museen oder Archive bereits in Friedenszeiten zu sichern.

Praxistipp für Privatpersonen

Falls Sie Kunstwerke oder historische Objekte besitzen, die unter den Schutz fallen, können Sie sich an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wenden. Eine Liste geschützter Kulturgüter in Deutschland finden Sie im Bundeswehr-Kulturgutschutzportal.

Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)

Dieses 1980 beschlossene Abkommen soll die Rückführung entführter Kinder in ihren gewöhnlichen Aufenthaltsstaat ermöglichen. Mit über 100 Vertragsstaaten ist es eines der am weitesten verbreiteten Haager Übereinkommen[6]. Für Deutschland besonders relevant sind die Mitgliedschaften von:

  • EU-Staaten (außer Dänemark)
  • USA, Kanada und Australien
  • Japan, Südkorea und Brasilien[6]

Aktuelle Änderungen: Seit 2023 gilt die Brüssel-II-b-Verordnung in 26 EU-Staaten, die das HKÜ in bestimmten Verfahren ergänzt. Bei grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten sollten Sie sich daher immer an Fachanwält:innen für Internationales Familienrecht wenden.

Haager Urteilsübereinkommen (2019)

Dieses relativ neue Abkommen vereinfacht die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile in Zivil- und Handelssachen. Seit dem 1. September 2023 ist es zwischen der EU (ohne Dänemark) und der Ukraine in Kraft[2][5]. Die USA haben es zwar 2021 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert[5].

Was bedeutet das konkret?

  • Ein deutsches Urteil könnte in der Ukraine leichter vollstreckt werden
  • Umgekehrt gelten ukrainische Entscheidungen in Deutschland
  • Für andere Staaten wie Israel oder Costa Rica steht die Ratifizierung noch aus[5]

Haager Unterhaltsübereinkommen (2007)

Dieses Abkommen regelt die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Bisher haben nur Norwegen und die EU (ohne Dänemark) ratifiziert[8]. Daher wird es in Deutschland bisher nur vorläufig angewendet.

Aktuelle Ratifizierungsstände im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt den Stand wichtiger Haager Übereinkommen (Stand: Februar 2025):

Übereinkommen Deutsche Ratifizierung Wichtige Vertragsstaaten
Kulturgutschutz (1954) 1967 130+ Staaten, inkl. USA, China, Russland[3]
Kindesentführung (1980) 1990 100+ Staaten, inkl. meisten EU-Ländern[6]
Urteilsanerkennung (2019) 2023 (über EU) EU, Ukraine[5]
Unterhalt (2007) 2011 (über EU) EU, Norwegen[8]

So überprüfen Sie den aktuellen Status

  1. Haager Konferenz-Website: Die HCCH-Statustabelle bietet Echtzeit-Updates[4].
  2. Auswärtiges Amt: Die Rechtsabteilung gibt Auskunft zu länder­spezifischen Regelungen.
  3. Bundesamt für Justiz: Spezialisiert auf Kindschaftsrecht und Vollstreckungsfragen[6].

Rechtliche Absicherung in Deutschland

Für Vorsorge­vollmachten oder Patientenverfügungen mit Auslandsbezug verweist das deutsche Recht auf § 1827 BGB. Lassen Sie solche Dokumente stets von einer Fachanwält:in für Medizinrecht prüfen, besonders wenn sie im Ausland gelten sollen.

Fazit: Internationale Rechtssicherheit benötigt aktive Planung

Während viele Haager Übereinkommen global akzeptiert sind, bleibt die Umsetzung lückenhaft. Wenn Sie grenzüberschreitende Familien­beziehungen pflegen oder Kulturgut verwalten:

  • Dokumentieren Sie alle rechtlichen Schritte schriftlich
  • Beauftragen Sie frühzeitig Dolmetscher:innen für amtliche Dokumente
  • Nutzen Sie die Vorratsregistrierung für Kulturgüter beim BBK[1]

Die ständige Erweiterung der Haager Übereinkommen zeigt: Internationale Kooperation ist möglich - aber individuelle Vorsorge bleibt unersetzlich.