Kann ich im Innenverhältnis Einschränkungen für bestimmte Handlungen festlegen?

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Zusammenfassung

Im Innen­verhältnis einer Vorsorge­vollmacht können Sie detaillierte Ein­schränkungen und Anweisungen für Ihre bevoll­mächtigte Person fest­legen, die deren Handeln klar regeln, ohne die Außen­wirkung der Vollmacht zu beeinträchtigen. Solche Regelungen sollten schriftlich fest­gehalten werden und können zeitliche, finanzielle oder aufgaben­spezifische Vorgaben beinhalten. Bei Verstößen gegen diese internen Weisungen können Schadens­ersatz­ansprüche oder ein Wider­ruf der Vollmacht geltend gemacht werden.

Das Innenverhältnis bei einer Vorsorge­vollmacht ermöglicht es Ihnen, genaue Anweisungen und Ein­schränkungen für Ihre bevoll­mächtigte Person fest­zulegen. Während die Vollmacht nach außen hin - also gegenüber Dritten wie Banken oder Behörden - unein­geschränkt gelten kann, definieren Sie im Innen­verhältnis die konkreten Bedingungen, wann und wie die Vollmachts­person handeln darf. Diese internen Regelungen schaffen Klarheit und schützen Ihre Interessen, ohne die Handlungs­fähigkeit der bevollmächtigten Person zu beein­trächtigen. Die schriftliche Fest­legung solcher Ein­schränkungen ist besonders ratsam, da sie konkrete Anweisungen für viele Lebens­bereiche geben kann - von finanziellen Angelegen­heiten bis hin zu persönlichen Wünschen.

Unterschied zwischen Außen- und Innen­verhältnis

Bei einer Vorsorge­vollmacht ist die Unter­scheidung zwischen Außen- und Innen­verhältnis von grund­legender Bedeutung. Das Außen­verhältnis legt fest, welche Befugnisse der bevoll­mächtigten Person gegenüber Dritten zustehen - also was sie rechtlich tun kann[1]. Das Innen­verhältnis hingegen regelt, wann und wie diese Person tatsächlich handeln darf[1][2].

Das Innen­verhältnis ist eine persönliche Verein­barung zwischen Ihnen als vollmacht­gebender Person und Ihrer Vertrauens­person. Es definiert genaue Regeln für den Einsatz der Vollmacht, ohne die Wirksam­keit nach außen einzu­schränken[4]. Diese Trennung hat einen prakti­schen Hinter­grund: Eine im Außen­verhältnis unbe­schränkte Vollmacht ermöglicht es der bevoll­mächtigten Person, ohne kompli­zierte Nachweise für Sie handeln zu können[7].

Welche Ein­schränkungen können Sie im Innen­verhältnis fest­legen?

Im Rahmen einer Innen­verhältnis­regelung können Sie vielfältige Ein­schränkungen und Anweisungen fest­legen:

Zeitliche Ein­schränkungen: Sie können bestimmen, ab wann die bevoll­mächtigte Person von der Vollmacht Gebrauch machen darf - typischer­weise erst bei Eintritt eines “Vorsorge­falls”, also wenn Sie selbst nicht mehr ent­scheidungs­fähig sind[2][4][9].

Aufgaben­bereich: Legen Sie fest, welche konkreten Aufgaben Ihre Vertrauens­person über­nehmen soll und welche nicht[4].

Rang­folge bei mehreren Bevoll­mächtigten: Bestimmen Sie, wer bei mehreren Bevoll­mächtigten vorrangig tätig werden soll und wie die Zusammen­arbeit aussehen soll[2][4][8].

Finanzielle Ein­schränkungen: Sie können beispiels­weise fest­legen, dass regel­mäßige Spenden an gemein­nützige Vereine getätigt werden sollen oder dass Familien­mitglieder zu Feier­tagen Schenkungen in bestimmter Höhe erhalten.

Rechen­schafts­pflichten: Bestimmen Sie, welche Belege (Rechnungen, Quittungen) Ihnen oder einer Kontroll­person vor­gelegt werden müssen[4].

Vergütung: Regeln Sie, ob und in welcher Höhe die bevoll­mächtigte Person eine Vergütung für ihre Tätig­keiten erhalten soll[4].

Wie wird eine Innen­verhältnis­regelung erstellt?

Die Erstellung einer wirksamen Innen­verhältnis­regelung erfordert einige grund­legende Schritte:

Persönliches Gespräch: Führen Sie zuerst ein ausführ­liches Gespräch mit Ihrer bevoll­mächtigten Person über Ihre Wünsche und Vor­stellungen[4][5]. Dieses Gespräch ist wichtig, damit Ihre Vertrauens­person Ihre Entscheidungen und Anweisungen genau versteht.

Schriftliche Form: Die Innen­verhältnis­regelung sollte schriftlich erfolgen, auch wenn keine bestimmte Form gesetzlich vorge­schrieben ist[4]. Folgende Inhalte sollten enthalten sein:

  • Namen von Ihnen als vollmacht­gebender Person und der bevoll­mächtigten Person
  • Beginn der Vertretung
  • Genaue Aufgaben­bereiche mit Umfang, Grenzen und Handlungs­rahmen[4]

Unterschriften: Die Innen­verhältnis­regelung sollte sowohl von Ihnen als auch von der bevoll­mächtigten Person unter­schrieben werden[4]. Dies dokumen­tiert das gegen­seitige Einver­ständnis.

Separate Dokumente: Sie können die Innen­verhältnis­regelung in einem separaten Dokument neben der eigent­lichen Vorsorge­vollmacht fest­halten[1]. Dies hält die Vollmacht selbst über­sichtlich und ermöglicht detaillierte interne Anweisungen.

Rechtliche Wirkung der Innen­verhältnis­regelung

Es ist wichtig zu verstehen, welche rechtlichen Auswirkungen Innen­verhältnis­regelungen haben:

Keine Außen­wirkung: Auch wenn Sie im Innen­verhältnis Ein­schränkungen fest­legen, wirken diese grund­sätzlich nicht nach außen[3][7]. Das bedeutet: Rechts­geschäfte, die Ihre bevoll­mächtigte Person im Rahmen der Vollmacht abschließt, sind auch dann wirksam, wenn sie gegen interne Anweisungen verstoßen[9].

Schadens­ersatz­ansprüche: Verstößt die bevoll­mächtigte Person gegen die Innen­verhältnis­regelung, können Schadens­ersatz­ansprüche gegen sie entstehen[4][9]. Der Bundes­gerichts­hof hat entschieden, dass Weisungen im Innen­verhältnis ernst zu nehmen sind und sich die bevoll­mächtigte Person daran halten muss[4].

Wider­ruf der Vollmacht: Bei schweren Verstößen haben Sie die Möglichkeit, die Vollmacht zu wider­rufen, solange Sie geschäfts­fähig sind[4].

Strafrecht­liche Konsequenzen: Bei besonders schwer­wiegenden Verstößen können unter Umständen sogar straf­rechtliche Konsequenzen für die bevoll­mächtigte Person drohen[9].

Besonder­heiten für Selbst­ständige

Für Selbst­ständige ist eine detaillierte Innen­verhältnis­regelung besonders sinnvoll:

Betriebs­fortführung: Legen Sie genau fest, wie Ihr Unter­nehmen während Ihrer Abwesen­heit oder Geschäfts­unfähigkeit weiter­geführt werden soll[4].

Mehrere Bevoll­mächtigte: Erwägen Sie, unterschied­liche Bevoll­mächtigte für verschie­dene Bereiche einzu­setzen - zum Beispiel eine Person für private Angelegen­heiten und eine andere mit Fach­wissen für betriebliche Angelegenheiten[4].

Konkrete Vorgaben: Definieren Sie Verfahrens­weisen für bestimmte Geschäfts­vorgänge, wie beispiels­weise die Pflicht, vor größeren Anschaffungen mehrere Angebote einzu­holen[4].

Infor­mations­weitergabe: Um Verwirrung bei Geschäfts­partner:innen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese nur über die Vollmacht zu informieren, nicht aber über die Details der Innen­verhältnis­regelung[4].

Fazit: Sicherheit durch klare Regelungen

Eine durchdachte Innen­verhältnis­regelung bietet Ihnen als vollmacht­gebender Person mehr Sicherheit und Kontrolle. Sie ermöglicht einen ausgewogenen Kompromiss: Nach außen bleibt die Handlungs­fähigkeit Ihrer bevoll­mächtigten Person unein­geschränkt, während im Innen­verhältnis klare Regeln für den Umgang mit der Vollmacht gelten.

Bedenken Sie, dass die Innen­verhältnis­regelung besonders dann wichtig ist, wenn Sie einer bevoll­mächtigten Person viel Vertrauen entgegen­bringen und ihr weitreichende Befugnisse einräumen. Die schriftliche Fixierung Ihrer Wünsche und Anweisungen schafft Klarheit für alle Beteiligten und kann späteren Streit vermeiden.

Für eine rechts­sichere Gestaltung Ihrer Vorsorge­vollmacht und der dazugehörigen Innen­verhältnis­regelung empfiehlt sich die Beratung durch rechtliche Fach­personen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Fall der Fälle tatsächlich Beachtung finden.