Kann ich im Innenverhältnis Einschränkungen für bestimmte Handlungen festlegen?
Im Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht können Sie detaillierte Einschränkungen und Anweisungen für Ihre bevollmächtigte Person festlegen, die deren Handeln klar regeln, ohne die Außenwirkung der Vollmacht zu beeinträchtigen. Solche Regelungen sollten schriftlich festgehalten werden und können zeitliche, finanzielle oder aufgabenspezifische Vorgaben beinhalten. Bei Verstößen gegen diese internen Weisungen können Schadensersatzansprüche oder ein Widerruf der Vollmacht geltend gemacht werden.
Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, genaue Anweisungen und Einschränkungen für Ihre bevollmächtigte Person festzulegen. Während die Vollmacht nach außen hin - also gegenüber Dritten wie Banken oder Behörden - uneingeschränkt gelten kann, definieren Sie im Innenverhältnis die konkreten Bedingungen, wann und wie die Vollmachtsperson handeln darf. Diese internen Regelungen schaffen Klarheit und schützen Ihre Interessen, ohne die Handlungsfähigkeit der bevollmächtigten Person zu beeinträchtigen. Die schriftliche Festlegung solcher Einschränkungen ist besonders ratsam, da sie konkrete Anweisungen für viele Lebensbereiche geben kann - von finanziellen Angelegenheiten bis hin zu persönlichen Wünschen.
Unterschied zwischen Außen- und Innenverhältnis
Bei einer Vorsorgevollmacht ist die Unterscheidung zwischen Außen- und Innenverhältnis von grundlegender Bedeutung. Das Außenverhältnis legt fest, welche Befugnisse der bevollmächtigten Person gegenüber Dritten zustehen - also was sie rechtlich tun kann[1]. Das Innenverhältnis hingegen regelt, wann und wie diese Person tatsächlich handeln darf[1][2].
Das Innenverhältnis ist eine persönliche Vereinbarung zwischen Ihnen als vollmachtgebender Person und Ihrer Vertrauensperson. Es definiert genaue Regeln für den Einsatz der Vollmacht, ohne die Wirksamkeit nach außen einzuschränken[4]. Diese Trennung hat einen praktischen Hintergrund: Eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht ermöglicht es der bevollmächtigten Person, ohne komplizierte Nachweise für Sie handeln zu können[7].
Welche Einschränkungen können Sie im Innenverhältnis festlegen?
Im Rahmen einer Innenverhältnisregelung können Sie vielfältige Einschränkungen und Anweisungen festlegen:
Zeitliche Einschränkungen: Sie können bestimmen, ab wann die bevollmächtigte Person von der Vollmacht Gebrauch machen darf - typischerweise erst bei Eintritt eines “Vorsorgefalls”, also wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind[2][4][9].
Aufgabenbereich: Legen Sie fest, welche konkreten Aufgaben Ihre Vertrauensperson übernehmen soll und welche nicht[4].
Rangfolge bei mehreren Bevollmächtigten: Bestimmen Sie, wer bei mehreren Bevollmächtigten vorrangig tätig werden soll und wie die Zusammenarbeit aussehen soll[2][4][8].
Finanzielle Einschränkungen: Sie können beispielsweise festlegen, dass regelmäßige Spenden an gemeinnützige Vereine getätigt werden sollen oder dass Familienmitglieder zu Feiertagen Schenkungen in bestimmter Höhe erhalten.
Rechenschaftspflichten: Bestimmen Sie, welche Belege (Rechnungen, Quittungen) Ihnen oder einer Kontrollperson vorgelegt werden müssen[4].
Vergütung: Regeln Sie, ob und in welcher Höhe die bevollmächtigte Person eine Vergütung für ihre Tätigkeiten erhalten soll[4].
Wie wird eine Innenverhältnisregelung erstellt?
Die Erstellung einer wirksamen Innenverhältnisregelung erfordert einige grundlegende Schritte:
Persönliches Gespräch: Führen Sie zuerst ein ausführliches Gespräch mit Ihrer bevollmächtigten Person über Ihre Wünsche und Vorstellungen[4][5]. Dieses Gespräch ist wichtig, damit Ihre Vertrauensperson Ihre Entscheidungen und Anweisungen genau versteht.
Schriftliche Form: Die Innenverhältnisregelung sollte schriftlich erfolgen, auch wenn keine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist[4]. Folgende Inhalte sollten enthalten sein:
- Namen von Ihnen als vollmachtgebender Person und der bevollmächtigten Person
- Beginn der Vertretung
- Genaue Aufgabenbereiche mit Umfang, Grenzen und Handlungsrahmen[4]
Unterschriften: Die Innenverhältnisregelung sollte sowohl von Ihnen als auch von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden[4]. Dies dokumentiert das gegenseitige Einverständnis.
Separate Dokumente: Sie können die Innenverhältnisregelung in einem separaten Dokument neben der eigentlichen Vorsorgevollmacht festhalten[1]. Dies hält die Vollmacht selbst übersichtlich und ermöglicht detaillierte interne Anweisungen.
Rechtliche Wirkung der Innenverhältnisregelung
Es ist wichtig zu verstehen, welche rechtlichen Auswirkungen Innenverhältnisregelungen haben:
Keine Außenwirkung: Auch wenn Sie im Innenverhältnis Einschränkungen festlegen, wirken diese grundsätzlich nicht nach außen[3][7]. Das bedeutet: Rechtsgeschäfte, die Ihre bevollmächtigte Person im Rahmen der Vollmacht abschließt, sind auch dann wirksam, wenn sie gegen interne Anweisungen verstoßen[9].
Schadensersatzansprüche: Verstößt die bevollmächtigte Person gegen die Innenverhältnisregelung, können Schadensersatzansprüche gegen sie entstehen[4][9]. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Weisungen im Innenverhältnis ernst zu nehmen sind und sich die bevollmächtigte Person daran halten muss[4].
Widerruf der Vollmacht: Bei schweren Verstößen haben Sie die Möglichkeit, die Vollmacht zu widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind[4].
Strafrechtliche Konsequenzen: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen für die bevollmächtigte Person drohen[9].
Besonderheiten für Selbstständige
Für Selbstständige ist eine detaillierte Innenverhältnisregelung besonders sinnvoll:
Betriebsfortführung: Legen Sie genau fest, wie Ihr Unternehmen während Ihrer Abwesenheit oder Geschäftsunfähigkeit weitergeführt werden soll[4].
Mehrere Bevollmächtigte: Erwägen Sie, unterschiedliche Bevollmächtigte für verschiedene Bereiche einzusetzen - zum Beispiel eine Person für private Angelegenheiten und eine andere mit Fachwissen für betriebliche Angelegenheiten[4].
Konkrete Vorgaben: Definieren Sie Verfahrensweisen für bestimmte Geschäftsvorgänge, wie beispielsweise die Pflicht, vor größeren Anschaffungen mehrere Angebote einzuholen[4].
Informationsweitergabe: Um Verwirrung bei Geschäftspartner:innen zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese nur über die Vollmacht zu informieren, nicht aber über die Details der Innenverhältnisregelung[4].
Fazit: Sicherheit durch klare Regelungen
Eine durchdachte Innenverhältnisregelung bietet Ihnen als vollmachtgebender Person mehr Sicherheit und Kontrolle. Sie ermöglicht einen ausgewogenen Kompromiss: Nach außen bleibt die Handlungsfähigkeit Ihrer bevollmächtigten Person uneingeschränkt, während im Innenverhältnis klare Regeln für den Umgang mit der Vollmacht gelten.
Bedenken Sie, dass die Innenverhältnisregelung besonders dann wichtig ist, wenn Sie einer bevollmächtigten Person viel Vertrauen entgegenbringen und ihr weitreichende Befugnisse einräumen. Die schriftliche Fixierung Ihrer Wünsche und Anweisungen schafft Klarheit für alle Beteiligten und kann späteren Streit vermeiden.
Für eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht und der dazugehörigen Innenverhältnisregelung empfiehlt sich die Beratung durch rechtliche Fachpersonen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche im Fall der Fälle tatsächlich Beachtung finden.