Kann ich im Innenverhältnis auch die Reihenfolge der Handlungen der Bevollmächtigten festlegen?
Ja, Sie können im Innenverhältnis festlegen, in welcher Reihenfolge Ihre Bevollmächtigten handeln sollen. Dies kann durch eine Rangfolge, Aufgabenverteilung oder die Einsetzung eines Kontrollbevollmächtigten geregelt werden. Wichtig ist, dass diese Regelungen schriftlich dokumentiert und praktikabel gestaltet werden, um Konflikte zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
- Was bedeutet das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht?
- Reihenfolge der Bevollmächtigten - Was ist möglich?
- Vor- und Nachteile einer festgelegten Reihenfolge
- Wie sollte die Innenverhältnisregelung dokumentiert werden?
- Praktische Empfehlungen für die Gestaltung
- Besonderheiten für Selbstständige
- Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Bei einer Vorsorgevollmacht können Sie nicht nur bestimmen, wer für Sie handeln darf, sondern auch, in welcher Reihenfolge mehrere Bevollmächtigte tätig werden sollen. Das Innenverhältnis bietet Ihnen hierzu vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Was bedeutet das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht?
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, unterscheidet man zwischen zwei wichtigen Bereichen:
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Das Außenverhältnis regelt, was Ihre Bevollmächtigten rechtsgültig für Sie tun können (das rechtliche “Können”). Diese Vollmacht ist für Banken, Behörden, Ärzt:innen und andere erkennbar.
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Das Innenverhältnis legt fest, was Ihre Bevollmächtigten für Sie tun dürfen (das rechtliche “Dürfen”). Es handelt sich um eine private Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihren Bevollmächtigten.[1][7]
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen möchten.
Reihenfolge der Bevollmächtigten - Was ist möglich?
Ja, Sie können im Innenverhältnis die Reihenfolge festlegen, in der Ihre Bevollmächtigten handeln sollen. Diese Regelung betrifft nur Ihr persönliches Verhältnis zu den Bevollmächtigten und bleibt für Außenstehende unsichtbar.[6]
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Rangfolge der Bevollmächtigten
Sie können anordnen, dass ein zweiter Bevollmächtigter erst dann handeln darf, wenn der erste Bevollmächtigte verhindert ist. In einem Formular könnte dies so formuliert sein:
“Der/Die 2. Bevollmächtigte darf nur dann von der Vollmacht Gebrauch machen, wenn der/die 1. Bevollmächtigte verhindert ist, meine Angelegenheiten zu besorgen.”[3]
2. Verteilung nach Aufgabenbereichen
Sie können festlegen, wer für welche Aufgaben zuständig sein soll. Zum Beispiel:
- Eine Person für Gesundheitsfragen und persönliche Angelegenheiten
- Eine andere Person für finanzielle und geschäftliche Fragen
Dies kann besonders für Selbstständige sinnvoll sein, die für ihren Betrieb eine andere Person bevollmächtigen möchten als für ihre privaten Angelegenheiten.[2]
3. Kontrollbevollmächtigter
Sie können auch einen Kontrollbevollmächtigten bestimmen, der tätig wird, wenn es Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vollmacht durch den primär Bevollmächtigten gibt.[1]
Vor- und Nachteile einer festgelegten Reihenfolge
Vorteile
- Klare Struktur: Jeder Bevollmächtigte kennt seine Aufgaben und Zuständigkeiten.
- Mehr Schutz: Das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs wird verringert, wenn mehrere Personen kontrollierend eingebunden sind.[9]
- Konfliktvermeidung: Durch klare Regeln können Streitigkeiten zwischen Bevollmächtigten minimiert werden.
Nachteile und Risiken
- Praktische Komplikationen: Im Notfall muss nachgewiesen werden, dass der Ersatzbevollmächtigte handeln darf, weil der Hauptbevollmächtigte verhindert ist. Dies kann den Einsatz der Vollmacht erheblich verzögern.[1]
- Eingeschränkte Handlungsfähigkeit: Wenn zu viele Abstimmungen notwendig sind, kann dies zu Verzögerungen führen, besonders in dringenden Situationen.
- Rechtsunsicherheit: Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenverhältnis kann für manche Bevollmächtigte verwirrend sein.
Wie sollte die Innenverhältnisregelung dokumentiert werden?
Die Regelung des Innenverhältnisses sollte unbedingt schriftlich erfolgen, obwohl keine besondere Form vorgeschrieben ist.[2] Eine sorgfältige Dokumentation hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Ihre Innenverhältnisregelung sollte enthalten:
- Namen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten
- Beginn der Vertretung (z.B. erst bei Geschäftsunfähigkeit oder sofort)
- Wer welche Aufgaben erfüllen soll
- Die Reihenfolge, in der die Bevollmächtigten tätig werden sollen
- Umfang, Grenzen und Handlungsrahmen der Vollmacht
- Regelungen zur Rechenschaftspflicht (z.B. Vorlage von Rechnungen)[2]
- Eventuell Regelungen zur Vergütung der Bevollmächtigten
Die Innenverhältnisregelung sollte von Ihnen und allen Bevollmächtigten unterschrieben werden.[2]
Praktische Empfehlungen für die Gestaltung
Balance zwischen Sicherheit und Praktikabilität
Finden Sie einen guten Mittelweg: Zu strenge Regelungen können die Handlungsfähigkeit Ihrer Bevollmächtigten einschränken, zu lockere Regelungen bieten weniger Schutz vor Missbrauch.
Beachten Sie: Im Außenverhältnis (also gegenüber Banken, Ärzten, Behörden) sollten Ihre Bevollmächtigten möglichst ohne Einschränkungen handeln können. Sonst besteht die Gefahr, dass die Vollmacht nicht akzeptiert wird und ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss.[9]
Gespräch mit den Bevollmächtigten führen
Führen Sie mit allen Bevollmächtigten ein ausführliches persönliches Gespräch über Ihre Wünsche und Vorstellungen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall wirklich in Ihrem Sinne gehandelt wird.[2]
Bei Verstößen gegen die Innenverhältnisregelung
Wenn ein Bevollmächtigter gegen Ihre internen Anweisungen verstößt, bleibt die Vollmacht nach außen trotzdem wirksam. Im Innenverhältnis können jedoch Schadenersatzansprüche entstehen.[2]
Bei schwerwiegenden Verstößen sollten Sie die Vorsorgevollmacht widerrufen und zurückfordern.[2]
Besonderheiten für Selbstständige
Für Selbstständige ist eine detaillierte Innenverhältnisregelung besonders wichtig. Sie sollten überlegen:
- Einen Bevollmächtigten für den Betrieb einzusetzen (z.B. einen Mitarbeiter oder Kollegen, der das Geschäft kennt)
- Einen anderen Bevollmächtigten für private Angelegenheiten zu bestimmen
- Genaue Anweisungen zu geschäftlichen Entscheidungen zu geben (z.B. Einholen mehrerer Angebote vor größeren Anschaffungen)[2]
Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Die Festlegung einer Reihenfolge im Innenverhältnis ist möglich und kann sinnvoll sein. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre Regelungen praktikabel bleiben und die Handlungsfähigkeit Ihrer Bevollmächtigten nicht zu stark einschränken.
Eine gut durchdachte Innenverhältnisregelung gibt sowohl Ihnen als auch Ihren Bevollmächtigten Sicherheit: Sie wissen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, und Ihre Bevollmächtigten können nachweisen, dass sie in Ihrem Sinne handeln.
Sprechen Sie mit einer fachkundigen Person (Notar:in, Rechtsanwält:in oder Betreuungsverein), um eine für Ihre persönliche Situation passende Lösung zu finden.