Wie unterscheidet sie sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht erlaubt es Ihnen, eine Vertrauens­person direkt zur Vertretung in wichtigen Angelegen­heiten zu bestimmen. Mit einer Betreuungs­verfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person für den Fall einer gerichtlichen Betreuung vor, während die Patienten­verfügung festlegt, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen. Alle drei Dokumente dienen Ihrer Selbst­bestimmung, unterscheiden sich aber deutlich im Ablauf und in der rechtlichen Wirkung.

Die rechtzeitige Vorsorge für gesundheitliche Notlagen gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden, selbst wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können. Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung und Patienten­verfügung dienen alle diesem Zweck, unterscheiden sich jedoch in ihrer Wirkung und ihrem Anwendungs­bereich. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede und hilft Ihnen, die für Ihre Situation passenden Vorkehrungen zu treffen.

Die Vorsorge­vollmacht: Selbstbestimmte Vertretung

Eine Vorsorge­vollmacht ermöglicht es Ihnen, eine oder mehrere Vertrauens­personen zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dies kann bei gesundheit­lichen Einschränkungen, schwerer Krankheit oder im Alter der Fall sein.

Wirkung der Vorsorge­vollmacht

Die Vorsorge­vollmacht hat folgende Besonder­heiten:

  • Sie wird unmittelbar nach der Erstellung rechtswirksam - auch wenn die bevollmächtigte Person sie üblicher­weise erst nutzt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungs­fähig sind[1]
  • Keine gerichtliche Kontrolle: Anders als bei einer Betreuung werden bevollmächtigte Personen nicht vom Gericht überwacht[4]
  • Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung: Mit einer Vorsorge­vollmacht können Sie verhindern, dass das Gericht eine fremde Person als Betreuer:in bestellt[6]

Mögliche Bereiche einer Vorsorge­vollmacht

In einer Vorsorge­vollmacht können Sie festlegen, für welche Lebens­bereiche sie gelten soll:

  • Gesundheits­angelegenheiten: Entscheidungen über medizinische Behandlungen
  • Vermögens­angelegenheiten: Verwaltung Ihrer Finanzen und Ihres Vermögens
  • Wohnungs­angelegenheiten: Entscheidungen über Ihren Wohnort
  • Behörden­angelegenheiten: Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

Wenn die Vollmacht sämtliche Bereiche umfasst, spricht man auch von einer General­vollmacht[6].

Die Betreuungs­verfügung: Vorschlag für gerichtliche Betreuung

Eine Betreuungs­verfügung ermöglicht es Ihnen festzulegen, wen das Gericht als Betreuer:in einsetzen soll, falls eine rechtliche Betreuung notwendig wird.

Wirkung der Betreuungs­verfügung

Die Betreuungs­verfügung unterscheidet sich deutlich von der Vorsorge­vollmacht:

  • Sie tritt erst in Kraft, wenn Sie nicht mehr selbst entscheidungs­fähig sind und das Betreuungs­gericht eine Betreuung anordnet[1][8]
  • Das Gericht prüft, ob der Vorschlag Ihrem aktuellen Willen entspricht und die vorgeschlagene Person geeignet ist[3]
  • Das Betreuungs­gericht kann von Ihrem Vorschlag nur abweichen, wenn die von Ihnen benannte Person ungeeignet ist[8]
  • Die betreuende Person wird vom Gericht regelmäßig kontrolliert, beispiels­weise durch jährliche Rechenschafts­berichte[1]

Aufgaben einer Betreuungs­person

Der:die Betreuer:in hat die Aufgabe, Ihnen zu helfen, Ihre Angelegen­heiten zu regeln. Dazu gehören:

  • Verwaltung Ihres Vermögens: Zahlung finanzieller Verpflichtungen, Konto­führung
  • Wohnungs­angelegenheiten: Mietverträge abschließen oder kündigen
  • Gesundheits­fürsorge: Behandlungen mit Ärzt:innen besprechen, Medikation und Therapien abstimmen
  • Schriftverkehr: Post und E-Mails lesen, Verträge schließen oder kündigen[8]

Die Patienten­verfügung: Medizinische Wünsche festhalten

Eine Patienten­verfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligungs­fähig sind.

Wirkung der Patienten­verfügung

Die Patienten­verfügung hat folgende Merkmale:

  • Sie richtet sich in erster Linie an behandelnde Ärzt:innen[4]
  • Sie gilt für den Fall der Einwilligungs­unfähigkeit und regelt konkrete medizinische Maßnahmen[5]
  • Sie muss ausreichend konkret formuliert sein, um rechtlich wirksam zu sein[6]
  • Behandelnde Ärzt:innen und Pflegefach­personen sind an die Festlegungen gebunden, wenn sie auf die aktuelle Situation zutreffen[5]

Was kann in einer Patienten­verfügung geregelt werden?

In einer Patienten­verfügung können Sie beispiels­weise festlegen:

  • Ob lebens­verlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
  • Welche medizinischen Behandlungen erwünscht oder unerwünscht sind
  • Ob Sie künstlich ernährt werden möchten
  • Ob Sie künstlich beatmet werden möchten
  • Ob Sie zu einer Organspende bereit sind[2]

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Dokument Hauptzweck Wirkungs­eintritt Kontrolle
Vorsorge­vollmacht Bevollmächtigung einer Vertrauens­person Sofort nach Erstellung Keine gerichtliche Kontrolle
Betreuungs­verfügung Vorschlag einer Betreuungs­person ans Gericht Nach gerichtlicher Betreuungs­anordnung Regelmäßige gerichtliche Kontrolle
Patienten­verfügung Festlegung medizinischer Maßnahmen Bei Einwilligungs­unfähigkeit Umsetzung durch Ärzt:innen und Pflegefach­kräfte

Wie die verschiedenen Verfügungen zusammen­wirken

Die verschiedenen Vorsorge­dokumente ergänzen sich gegenseitig und bilden zusammen einen umfassenden Schutz für Ihre Selbst­bestimmung:

  • Vorsorge­vollmacht + Patienten­verfügung: Mit der Vorsorge­vollmacht sorgen Sie dafür, dass Ihre in der Patienten­verfügung festgelegten Wünsche durch eine Vertrauens­person durchgesetzt werden[6]

  • Betreuungs­verfügung + Vorsorge­vollmacht: Die Betreuungs­verfügung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorge­vollmacht sein oder diese ersetzen, falls die Vorsorge­vollmacht nicht alle Bereiche abdeckt[1]

  • Alle drei Dokumente: Für maximale Absicherung können Sie alle drei Dokumente erstellen und aufeinander abstimmen

Praktische Tipps für Ihre Vorsorge

Wann sollten Sie vorsorgen?

Je früher, desto besser. Erstellen Sie Ihre Vorsorge­dokumente, solange Sie gesund und einwilligungs­fähig sind. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jederzeit eintreten.

Wie erstellen Sie gültige Vorsorge­dokumente?

  • Schriftform: Alle Vorsorge­dokumente sollten schriftlich erstellt werden
  • Aktualität: Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig und aktualisieren Sie sie bei Bedarf
  • Beratung: Lassen Sie sich von Fachleuten beraten (Ärzt:innen, Rechts­anwält:innen, Betreuungs­vereine)
  • Aufbewahrung: Bewahren Sie die Originale sicher auf und informieren Sie Vertrauens­personen über den Aufbewahrungs­ort
  • Zentrales Vorsorge­register: Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer erhöht die Auffindbarkeit

Checkliste für Ihre Vorsorge

□ Überlegen Sie, welche Personen Sie als Bevollmächtigte oder Betreuer:innen einsetzen möchten
□ Sprechen Sie mit diesen Personen über Ihre Wünsche und Vorstellungen
□ Entscheiden Sie, welche Vorsorge­dokumente Sie benötigen
□ Holen Sie sich bei Bedarf fachkundigen Rat
□ Erstellen Sie die Dokumente
□ Informieren Sie Ihre Angehörigen über das Vorhandensein und den Aufbewahrungs­ort der Dokumente
□ Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­dokumente regelmäßig auf Aktualität

Fazit: Selbst­bestimmung durch kluge Vorsorge

Mit Vorsorge­vollmacht, Betreuungs­verfügung und Patienten­verfügung haben Sie wirksame Instrumente zur Hand, um Ihre Selbst­bestimmung auch dann zu wahren, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Vorsorge­vollmacht gibt einer Vertrauens­person sofort die Möglichkeit, für Sie zu handeln. Die Betreuungs­verfügung nennt dem Gericht eine gewünschte Person für eine rechtliche Betreuung. Die Patienten­verfügung legt Ihre medizinischen Wünsche fest.

Eine frühzeitige und durchdachte Vorsorge gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit. Nehmen Sie sich die Zeit, diese wichtigen Entscheidungen zu treffen - für ein selbst­bestimmtes Leben in allen Lebens­lagen.