Wer kann eine Vorsorgevollmacht verfassen?

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Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht kann jede volljährige und geschäfts­fähige Person in Deutschland schriftlich verfassen. Notarielle Beglaubigung ist nur in besonderen Fällen, etwa bei Immobilien­geschäften, erforderlich. Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person sorgfältig ausgewählt und die Vollmacht regelmäßig überprüft wird.

Mit einer Vorsorge­vollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen treffen kann, falls Sie dies selbst nicht mehr können. Doch nicht jede:r kann eine solche Vollmacht erstellen. Welche Voraus­setzungen müssen Sie erfüllen und worauf sollten Sie achten?

Die grundlegenden Voraus­setzungen

Damit eine Vorsorge­vollmacht rechtlich gültig ist, müssen Sie als Vollmacht­geber:in bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen volljährig sein - also mindestens 18 Jahre alt[3]
  • Sie müssen voll geschäfts­fähig sein zum Zeitpunkt der Erstellung[1][2][3][8]

Die Geschäfts­fähigkeit ist besonders wichtig. Sie bedeutet, dass Sie verstehen:

  • welche Rechte Sie haben, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben
  • welche Pflichten Sie eingehen, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben[3]

Wichtig: Sind Sie zum Zeitpunkt der Erstellung nicht geschäfts­fähig, ist die Vorsorge­vollmacht ungültig.[3] Deshalb kann es ratsam sein, die Vollmacht frühzeitig zu erstellen, solange Sie noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.

Form­erforder­nisse für eine gültige Vorsorge­vollmacht

Eine Vorsorge­vollmacht muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen:

Schriftliche Form

Die Vorsorge­vollmacht muss schriftlich verfasst werden. Sie können sie:

  • mit dem Computer schreiben
  • handschriftlich verfassen (Ihre Handschrift sollte gut lesbar sein)[3][4]

Notwendige Bestandteile

Folgende Elemente müssen enthalten sein:

  • Ihr vollständiger Name als Vollmacht­geber:in
  • Ihr Geburts­datum
  • Ihre Anschrift
  • Name, Geburts­datum und Anschrift der bevoll­mächtigten Person[8]
  • Datum der Erstellung
  • Ort der Erstellung
  • Ihre persönliche Unterschrift[3]

Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?

Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist grund­sätzlich nicht zwingend notwendig[5][7]. Eine selbst erstellte Vorsorge­vollmacht ist in Deutschland rechtlich gültig, wenn sie den grund­legenden Form­erforder­nissen entspricht.

Es gibt jedoch Fälle, in denen eine notarielle Bearbeitung sinnvoll oder sogar notwendig ist:

Wann sollten Sie zum Notar gehen?

  • Bei Grund­stücks­geschäften (Kauf oder Verkauf von Immobilien)
  • Wenn Sie eine Firma besitzen
  • Wenn Ihnen ein Teil einer Firma gehört[3][7]

Der Notar hat dabei eine wichtige Funktion: Er prüft Ihre Geschäfts­fähigkeit und bestätigt diese durch die notarielle Beurkundung. Dies dient Ihrem Schutz, denn so kann später niemand die Gültigkeit Ihrer Vollmacht aufgrund mangelnder Geschäfts­fähigkeit anzweifeln.[3]

Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorge­vollmacht

Sie müssen die Vorsorge­vollmacht nicht aus dem Nichts erstellen. Es gibt verschiedene Hilfs­mittel:

  • Muster­vorlagen vom Bundes­ministerium der Justiz[3][6]
  • Online-Tools der Verbraucher­zentralen[6]
  • Dienst­leister wie Afilio oder Patienten­verfügung­Plus, die durch Frage-Antwort-Systeme ein Vorsorge­paket erstellen[6]

Hinweis: Bei der Nutzung von Muster­vorlagen sollten Sie diese an Ihre persönliche Situation anpassen. Eine Beratung kann dabei hilfreich sein.

Ab wann gilt die Vorsorge­vollmacht?

Eine Vorsorge­vollmacht ist ab dem Datum der Unterschrift gültig[7]. Das bedeutet theoretisch, dass die bevoll­mächtigte Person sofort handeln könnte - auch wenn Sie noch selbst entscheidungs­fähig sind.

Daher ist es sinnvoll, die Vollmacht:

  • bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen
  • im Zentralen Vorsorge­register eintragen zu lassen
  • einer vertrauens­würdigen dritten Person anzuvertrauen[7]

Wie lange gilt die Vorsorge­vollmacht?

Die Vorsorge­vollmacht gilt in der Regel bis zu Ihrem Tod[3]. In bestimmten Fällen kann sie auch darüber hinaus gültig sein, etwa wenn die bevoll­mächtigte Person:

  • für Ihre Beerdigung sorgen soll
  • Ihren Nachlass regeln soll[3]

Möchten Sie, dass die Vollmacht auch nach Ihrem Tod gilt, müssen Sie dies ausdrücklich in der Vollmacht festhalten.

Kann die Vorsorge­vollmacht geändert oder widerrufen werden?

Solange Sie geschäfts­fähig sind, können Sie die Vorsorge­vollmacht:

  • jederzeit ändern
  • vollständig widerrufen (rückgängig machen)[3]

Wichtig: Wenn Sie nicht mehr geschäfts­fähig sind, können Sie die Vollmacht nicht mehr selbst­ständig widerrufen. Das Gericht kann dann bei Bedenken einen Betreuer einsetzen, der prüft, ob der Bevollmächtigte alles richtig macht.[3]

Praktische Tipps für Ihre Vorsorge­vollmacht

  • Wählen Sie die bevollmächtigte Person sorgfältig aus - es sollte jemand sein, dem Sie unein­geschränkt vertrauen[6]
  • Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Person, die Sie bevoll­mächtigen möchten
  • Halten Sie die Vollmacht aktuell - überprüfen Sie regelmäßig, ob Anpassungen nötig sind
  • Bewahren Sie die Vollmacht sicher auf, aber so, dass sie im Notfall gefunden werden kann
  • Denken Sie über eine Registrierung im Zentralen Vorsorge­register nach

Fazit

Eine Vorsorge­vollmacht kann jede:r erstellen, der oder die volljährig und geschäfts­fähig ist. Mit diesem wichtigen Dokument bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie es nicht mehr können. Sie sorgen damit für Klarheit und vermeiden, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen muss.

Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung Ihrer Vorsorge­vollmacht und holen Sie bei Unsicherheiten fachkundigen Rat ein. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Zeiten respektiert werden.