Wer kann eine Vorsorgevollmacht verfassen?
Eine Vorsorgevollmacht kann jede volljährige und geschäftsfähige Person in Deutschland schriftlich verfassen. Notarielle Beglaubigung ist nur in besonderen Fällen, etwa bei Immobiliengeschäften, erforderlich. Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person sorgfältig ausgewählt und die Vollmacht regelmäßig überprüft wird.
- Die grundlegenden Voraussetzungen
- Formerfordernisse für eine gültige Vorsorgevollmacht
- Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
- Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?
- Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?
- Kann die Vorsorgevollmacht geändert oder widerrufen werden?
- Praktische Tipps für Ihre Vorsorgevollmacht
- Fazit
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen treffen kann, falls Sie dies selbst nicht mehr können. Doch nicht jede:r kann eine solche Vollmacht erstellen. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen und worauf sollten Sie achten?
Die grundlegenden Voraussetzungen
Damit eine Vorsorgevollmacht rechtlich gültig ist, müssen Sie als Vollmachtgeber:in bestimmte Kriterien erfüllen:
- Sie müssen volljährig sein - also mindestens 18 Jahre alt[3]
- Sie müssen voll geschäftsfähig sein zum Zeitpunkt der Erstellung[1][2][3][8]
Die Geschäftsfähigkeit ist besonders wichtig. Sie bedeutet, dass Sie verstehen:
- welche Rechte Sie haben, wenn Sie einen Vertrag unterschreiben
- welche Pflichten Sie eingehen, wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben[3]
Wichtig: Sind Sie zum Zeitpunkt der Erstellung nicht geschäftsfähig, ist die Vorsorgevollmacht ungültig.[3] Deshalb kann es ratsam sein, die Vollmacht frühzeitig zu erstellen, solange Sie noch im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.
Formerfordernisse für eine gültige Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen:
Schriftliche Form
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst werden. Sie können sie:
- mit dem Computer schreiben
- handschriftlich verfassen (Ihre Handschrift sollte gut lesbar sein)[3][4]
Notwendige Bestandteile
Folgende Elemente müssen enthalten sein:
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist grundsätzlich nicht zwingend notwendig[5][7]. Eine selbst erstellte Vorsorgevollmacht ist in Deutschland rechtlich gültig, wenn sie den grundlegenden Formerfordernissen entspricht.
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine notarielle Bearbeitung sinnvoll oder sogar notwendig ist:
Wann sollten Sie zum Notar gehen?
- Bei Grundstücksgeschäften (Kauf oder Verkauf von Immobilien)
- Wenn Sie eine Firma besitzen
- Wenn Ihnen ein Teil einer Firma gehört[3][7]
Der Notar hat dabei eine wichtige Funktion: Er prüft Ihre Geschäftsfähigkeit und bestätigt diese durch die notarielle Beurkundung. Dies dient Ihrem Schutz, denn so kann später niemand die Gültigkeit Ihrer Vollmacht aufgrund mangelnder Geschäftsfähigkeit anzweifeln.[3]
Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Sie müssen die Vorsorgevollmacht nicht aus dem Nichts erstellen. Es gibt verschiedene Hilfsmittel:
- Mustervorlagen vom Bundesministerium der Justiz[3][6]
- Online-Tools der Verbraucherzentralen[6]
- Dienstleister wie Afilio oder PatientenverfügungPlus, die durch Frage-Antwort-Systeme ein Vorsorgepaket erstellen[6]
Hinweis: Bei der Nutzung von Mustervorlagen sollten Sie diese an Ihre persönliche Situation anpassen. Eine Beratung kann dabei hilfreich sein.
Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Datum der Unterschrift gültig[7]. Das bedeutet theoretisch, dass die bevollmächtigte Person sofort handeln könnte - auch wenn Sie noch selbst entscheidungsfähig sind.
Daher ist es sinnvoll, die Vollmacht:
- bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen
- im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen
- einer vertrauenswürdigen dritten Person anzuvertrauen[7]
Wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht gilt in der Regel bis zu Ihrem Tod[3]. In bestimmten Fällen kann sie auch darüber hinaus gültig sein, etwa wenn die bevollmächtigte Person:
- für Ihre Beerdigung sorgen soll
- Ihren Nachlass regeln soll[3]
Möchten Sie, dass die Vollmacht auch nach Ihrem Tod gilt, müssen Sie dies ausdrücklich in der Vollmacht festhalten.
Kann die Vorsorgevollmacht geändert oder widerrufen werden?
Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vorsorgevollmacht:
- jederzeit ändern
- vollständig widerrufen (rückgängig machen)[3]
Wichtig: Wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht nicht mehr selbstständig widerrufen. Das Gericht kann dann bei Bedenken einen Betreuer einsetzen, der prüft, ob der Bevollmächtigte alles richtig macht.[3]
Praktische Tipps für Ihre Vorsorgevollmacht
- Wählen Sie die bevollmächtigte Person sorgfältig aus - es sollte jemand sein, dem Sie uneingeschränkt vertrauen[6]
- Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der Person, die Sie bevollmächtigen möchten
- Halten Sie die Vollmacht aktuell - überprüfen Sie regelmäßig, ob Anpassungen nötig sind
- Bewahren Sie die Vollmacht sicher auf, aber so, dass sie im Notfall gefunden werden kann
- Denken Sie über eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister nach
Fazit
Eine Vorsorgevollmacht kann jede:r erstellen, der oder die volljährig und geschäftsfähig ist. Mit diesem wichtigen Dokument bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie es nicht mehr können. Sie sorgen damit für Klarheit und vermeiden, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestimmen muss.
Nehmen Sie sich Zeit für die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht und holen Sie bei Unsicherheiten fachkundigen Rat ein. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Zeiten respektiert werden.