Welche Lebensbereiche deckt eine Vorsorgevollmacht ab?

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Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht erlaubt Ihnen, eine oder mehrere Vertrauens­personen zu bestimmen, die in Ihrem Namen handeln dürfen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungs­fähig sind. Damit können Sie Bereiche wie Gesundheit, Finanzen, Wohnsituation, Behörden­angelegenheiten und Pflege regeln und so sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Wer welche Aufgaben übernimmt, legen Sie individuell fest - das gibt Ihnen und Ihren Angehörigen mehr Sicherheit und Klarheit.

Eine Vorsorge­vollmacht ermöglicht es Ihnen, selbst zu bestimmen, wer für Sie handeln soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Anders als viele glauben, haben Ehe­partner:innen oder Kinder nicht automatisch das Recht, Entscheidungen für ihre Ange­hörigen zu treffen. Mit einer Vorsorge­vollmacht legen Sie fest, welche Personen Ihres Vertrauens in welchen Lebens­bereichen für Sie entscheiden dürfen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die verschie­denen Bereiche, die Sie in einer Vorsorge­vollmacht regeln können.

Grundlegendes zur Vorsorge­vollmacht

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Personen bevoll­mächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, falls Sie selbst nicht mehr entschei­dungs­fähig sein sollten. Sie können dabei festlegen, ob die Vollmacht für alle Lebens­bereiche gelten soll oder nur für bestimmte Aufgaben[1].

Vorteile einer Vorsorge­vollmacht:

  • Sie bestimmen selbst, wer für Sie entscheiden darf
  • Sie können festlegen, welche Lebens­bereiche abgedeckt werden
  • Die bevoll­mächtigte Person kann sofort handeln, ohne dass ein gericht­liches Verfahren nötig ist
  • Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden[1][6]

Ohne Vorsorge­vollmacht würde im Bedarfs­fall das Betreuungs­gericht eine:n gesetz­liche:n Betreuer:in bestellen. Mit einer Vorsorge­vollmacht stärken Sie dagegen Ihr Recht auf Selbst­bestimmung[2].

Welche Lebensbereiche eine Vorsorge­vollmacht abdecken kann

1. Gesundheits­sorge und medizi­nische Entschei­dungen

Dieser Bereich umfasst alle Entscheidungen rund um Ihre Gesundheit:

  • Einwilligung in medizi­nische Unter­suchungen und Behand­lungen
  • Zugang zu Ihren medizi­nischen Unter­lagen
  • Gespräche mit Ärzt:innen über Ihre Gesund­heits­situation
  • Entscheidungen über lebens­verlängernde Maßnahmen (in Verbindung mit einer Patienten­verfügung)[1][8]

Praktisches Beispiel: Wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen, kann Ihre bevoll­mächtigte Person mit den behan­delnden Ärzt:innen sprechen und in medizi­nische Behand­lungen einwilligen oder diese ablehnen - je nachdem, was Ihrem mutmaß­lichen Willen entspricht.

2. Vermögens­angelegen­heiten

Hierbei geht es um die Verwaltung Ihres Geldes und Besitzes:

  • Verwaltung von Bankkonten und Wert­papieren
  • Bezahlung von Rechnungen und laufenden Kosten
  • Abschluss oder Kündigung von Ver­trägen
  • Verfügung über Ihr Vermögen
  • Beantragung von Sozial­leistungen[2][8]

Wichtig: Für bestimmte Bank­geschäfte oder Grund­stücks­geschäfte ist häufig eine notariell beurkun­dete Vollmacht erfor­derlich[4].

3. Wohnungs­angelegen­heiten und Aufent­halts­bestimmung

Dieser Bereich regelt, wo Sie leben werden:

  • Entscheidung über Ihren Wohnort
  • Abschluss, Änderung oder Kündigung von Miet­verträgen
  • Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie
  • Entscheidung über Umzug in ein Pflege­heim[7][8]

Praktisches Beispiel: Wenn Sie nach einem Schlag­anfall nicht mehr alleine leben können, darf Ihre bevoll­mächtigte Person entscheiden, ob Sie zu Hause mit Pflege­dienst versorgt werden oder in eine Pflege­einrichtung umziehen.

4. Behörden- und Versicherungs­angelegen­heiten

Dieser Bereich umfasst alle Kontakte mit öffent­lichen Stellen:

  • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern
  • Beantragung von Leistungen (z.B. Pflege­leistungen)
  • Kommunikation mit Versicherungen
  • Regeln von Renten­angelegen­heiten[7][8]

5. Post- und Tele­kommunikations­angelegen­heiten

Hier geht es um Ihre Kommuni­kation:

  • Entgegen­nahme und Öffnen Ihrer Post
  • Kündigung oder Abschluss von Tele­fon-, Internet- oder Handy­verträgen
  • Zugang zu Ihren E-Mails und digitalen Konten

6. Rechts­angelegen­heiten

Dieser Bereich betrifft rechtliche Handlungen:

  • Abschluss von Verträgen aller Art
  • Vertretung vor Gericht
  • Beauftragung von Anwält:innen
  • Einleitung von Rechts­verfahren[8]

7. Steuer­angelegen­heiten

Hierbei geht es um alle Fragen rund um Steuern:

  • Abgabe von Steuer­erklärungen
  • Kommunikation mit dem Finanz­amt
  • Einlegung von Rechts­mitteln gegen Steuer­bescheide[8]

8. Unternehmens­führung

Falls Sie ein Unter­nehmen besitzen:

  • Geschäft­liche Entschei­dungen treffen
  • Vertretung des Unter­nehmens nach außen
  • Abschluss von Verträgen für das Unter­nehmen[8]

9. Pflege­organisation

Dieser Bereich regelt Ihre pflege­rische Versorgung:

  • Organisation von Pflege­diensten
  • Abschluss von Pflege­verträgen
  • Sicher­stellung Ihrer Versorgung[8]

10. Nachlassregelung

Je nach Ausgestaltung kann die Vollmacht auch nach Ihrem Tod weitergelten (trans­mortale Vollmacht):

  • Regelung von Erbschafts­angelegen­heiten
  • Organisation der Beerdigung
  • Auflösung Ihres Haushalts[5][8]

Sonderformen der Vorsorge­vollmacht

Je nach Ihren persön­lichen Bedürf­nissen können Sie verschie­dene Formen der Vollmacht wählen:

  • Einzel­vollmacht: Sie bevoll­mächtigen mehrere Personen für unter­schied­liche Bereiche (z.B. eine Person für Gesund­heits­fragen, eine andere für Finanzen)
  • Doppel­vollmacht: Zwei Personen müssen gemeinsam entscheiden (Vier-Augen-Prinzip)
  • Ersatz­vollmacht: Sie benennen eine zweite Person für den Fall, dass die erste Person verhindert ist
  • Unter­vollmacht: Die bevoll­mächtigte Person darf weitere Personen bevoll­mächtigen
  • Trans­mortale Vollmacht: Die Vollmacht gilt über Ihren Tod hinaus[5]

Praktische Tipps zur Erstellung einer Vorsorge­vollmacht

  1. Überlegen Sie genau, welche Bereiche die Vollmacht umfassen soll. Sie können alle Lebens­bereiche abdecken oder nur bestimmte Teilbereiche[1][8].

  2. Wählen Sie Ihre Vertrauens­person(en) sorgfältig aus. Die Person sollte vertrauens­würdig sein und bereit, diese verant­wortungs­volle Aufgabe zu übernehmen.

  3. Besprechen Sie Ihre Wünsche klar mit der bevoll­mächtigten Person. Je besser diese Person Ihre Wünsche kennt, desto besser kann sie in Ihrem Sinne handeln.

  4. Lassen Sie sich rechtlich beraten. Eine fehler­hafte Vollmacht kann schwer­wiegende Folgen haben. Notare oder Rechts­anwält:innen können helfen, die Vollmacht rechts­sicher zu gestalten[2].

  5. Legen Sie die Vollmacht an einem zugäng­lichen Ort ab oder lassen Sie sie im Zentralen Vorsorge­register registrieren, damit sie im Ernstfall gefunden wird[1].

Hinweis zur Form: Eine Vorsorge­vollmacht muss grundsätzlich nicht schriftlich erfolgen, es empfiehlt sich aber aus beweis­technischen Gründen. Für bestimmte Rechts­geschäfte (z.B. Grund­stücks­geschäfte) ist eine notarielle Beurkun­dung sogar erforderlich[4].

Eine Frage der Selbst­bestimmung

Mit einer Vorsorge­vollmacht nutzen Sie Ihr Recht auf Selbst­bestimmung. Sie legen fest, wer für Sie entscheiden soll und was diese Person darf. Damit schaffen Sie Sicherheit für sich selbst und Ihre Ange­hörigen und stellen sicher, dass Ihre Angelegen­heiten auch dann in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein wert­volles Instrument, um Ihre Selbst­bestimmung zu wahren und Ihre persön­lichen Wünsche für den Fall einer Entschei­dungs­unfähigkeit zu sichern. Nehmen Sie sich die Zeit, dieses wichtige Dokument sorgfältig zu gestalten.