Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generallvollmacht?

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Zusammenfassung

Eine Vorsorge­vollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, falls Sie selbst nicht mehr handlungs­fähig sind - zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall. Die General­vollmacht gilt sofort und erlaubt einer Vertrauens­person, Sie in allen rechtlichen Angelegen­heiten zu vertreten, auch wenn Sie noch geschäfts­fähig sind. Der Haupt­unterschied liegt also im Zeitpunkt und Zweck der Vollmacht.

Bei der Planung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten stoßen Sie früher oder später auf die Begriffe Vorsorge­vollmacht und General­vollmacht. Beide Dokumente ermöglichen es einer Ver­trauens­person, in Ihrem Namen zu handeln - doch trotz vieler Gemein­samkeiten gibt es wichtige Unter­schiede. Dieser Artikel erklärt klar und ver­ständlich, welche Voll­macht für welche Situation sinnvoll ist.

Was sind Vollmachten grundsätzlich?

Eine Vollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine andere Person bevoll­mächtigen, in Ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Der oder die Bevoll­mächtigte kann Sie dann gegenüber Dritten vertreten - etwa bei Behörden, Banken oder im Gesund­heits­wesen. Sie als Voll­macht­geber:in bestimmen dabei selbst, welche Aufgaben die bevoll­mächtigte Person über­nehmen darf und in welchem Umfang.

Die Generalvollmacht im Detail

Was ist eine Generalvollmacht?

Die General­vollmacht ermächtigt eine Ver­trauens­person, Sie in allen rechtlich möglichen Angelegen­heiten zu vertreten[1][3]. Anders als bei einer beschränkten Vollmacht, die nur für bestimmte Handlungen gilt, kann Ihr:e General­bevoll­mächtige:r in nahezu allen Bereichen für Sie tätig werden.

Wann wird die Generalvollmacht wirksam?

Die General­vollmacht wird direkt nach der Aus­händigung wirksam[6]. Sie kommt in der Regel zum Einsatz, wenn Sie als Voll­macht­geber:in noch geschäfts­fähig sind, aber aus praktischen Gründen nicht selbst handeln können oder möchten[6][8].

Typische Einsatzbereiche

Mit einer General­vollmacht kann Ihr:e Bevoll­mächtigte:r beispielsweise:

  • Auf Ihre Bankkonten zugreifen
  • Verträge in Ihrem Namen abschließen
  • Post entgegen­nehmen und bearbeiten
  • Anträge bei Behörden stellen
  • In Vermögens­fragen handeln[7]

Beispiel: Sie planen einen längeren Auslands­aufenthalt und möchten, dass Ihr:e Partner:in während­dessen alle laufenden Angelegenheiten erledigen kann - von der Miet­zahlung bis zur Bearbeitung von Behörden­post.

Die Vorsorgevollmacht im Detail

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorge­vollmacht ist ein Vorsorge­dokument, das speziell für den Fall erstellt wird, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegen­heiten selbst zu regeln - etwa durch Krankheit oder alters­bedingte Ein­schränkungen[1][2].

Wann wird die Vorsorgevollmacht wirksam?

Die Vorsorge­vollmacht tritt in der Regel erst dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr geschäfts­fähig oder handlungs­fähig sind[1][6]. Sie können in der Voll­macht genau festlegen, unter welchen Umständen dies der Fall sein soll - etwa bei ärztlich festgestellter Geschäfts­unfähigkeit.

Typische Einsatzbereiche

Eine Vorsorge­vollmacht kann besonders folgende Bereiche abdecken:

  • Gesund­heitliche Entscheidungen und Patienten­verfügung
  • Pflege­angelegen­heiten und Heim­unter­bringung
  • Vermögens­verwaltung im Fall der Geschäfts­unfähigkeit
  • Wohnungs­angelegen­heiten[2][4]

Beispiel: Frau Müller (75) möchte vorsorgen, falls sie eines Tages durch eine Demenz­erkrankung nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie erteilt ihrem Sohn eine Vorsorge­vollmacht, die ihm das Recht gibt, über ihre medizinische Behandlung zu entscheiden und sie gegeben­enfalls in einem Pflege­heim unter­zubringen[6].

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Zeitpunkt der Wirksamkeit

Der zentrale Unterschied zwischen beiden Voll­machten liegt im Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit:

  • General­vollmacht: Wird sofort mit Aus­händigung wirksam und setzt die Geschäfts­fähigkeit des Voll­macht­gebers voraus[5][6]
  • Vorsorge­vollmacht: Wird erst bei Eintritt der Geschäfts­unfähigkeit wirksam und dient als Vorsorge­instrument[1][6]

Intention und Zweck

  • General­vollmacht: Für alltägliche Vertretung bei voller Geschäfts­fähigkeit des Voll­macht­gebers
  • Vorsorge­vollmacht: Als Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungs­unfähigkeit[6][8]

Detaillierungsgrad

Während eine General­vollmacht oft kurz und allgemein gehalten ist, sollte eine Vorsorge­vollmacht sehr detailliert sein. Da sie für eine Situation gedacht ist, in der Sie sich nicht mehr selbst äußern können, sollten alle Wünsche und Vorgaben genau beschrieben werden[6].

Gemeinsamkeiten beider Vollmachten

Trotz der Unterschiede haben beide Vollmachten viele gemeinsame Merkmale:

  • Beide sind rechtliche Instrumente zur Bevoll­mächtigung einer Ver­trauens­person
  • Beide können denselben Umfang haben und alle recht­lichen Angelegen­heiten abdecken
  • Juristisch handelt es sich um das gleiche Dokument - der Unterschied liegt in der Intention und dem Zeitpunkt des Einsatzes[6][7]
  • Beide erfordern die Geschäfts­fähigkeit des Voll­macht­gebers bei der Erstellung[5]

Praktische Hinweise zur Erstellung

Form und Beglaubigung

Grundsätzlich können beide Vollmachten formfrei erteilt werden. Für bestimmte Rechts­geschäfte ist jedoch eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung nötig:

  • Für Immobilien­geschäfte: Eine beglaubigte Unterschrift ist zwingend erforderlich[6]
  • Für Bank­geschäfte: Viele Banken erkennen nur ihre eigenen Voll­machts­formulare an. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, um sicher­zugehen[6]

Die richtige Wahl treffen

Welche Vollmacht für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Wenn Sie jemanden bevoll­mächtigen möchten, Sie bei aktuellen Angelegenheiten zu vertreten (z.B. während einer Auslands­reise), ist eine General­vollmacht passend.
  • Wenn Sie für den Fall der eigenen Handlungs­unfähigkeit vorsorgen möchten, ist eine Vorsorge­vollmacht das richtige Instrument.
  • Sie können auch beide Vollmachten kombinieren: Eine Vorsorge­vollmacht mit dem Zusatz, dass sie auch als General­vollmacht gilt und sofort wirksam wird.

Was beide Vollmachten nicht regeln können

Auch mit einer umfassenden Vollmacht gibt es Grenzen. Folgende Entscheidungen kann ein:e Bevoll­mächtigte:r nicht alleine treffen:

  • Entscheidungen über höchst­persönliche Angelegenheiten (z.B. Eheschließung)
  • Bestimmte freiheits­entziehende Maßnahmen (z.B. geschlossene Unter­bringung) ohne gerichtliche Genehmigung
  • Einwilligung in schwer­wiegende medizinische Maßnahmen mit Lebens­gefahr ohne gerichtliche Genehmigung, wenn keine Einigung mit dem Arzt besteht[6][8]

Checkliste: Was gehört in die Vollmacht?

  • Persönliche Daten: Vollständige Angaben zu Ihnen und der bevoll­mächtigten Person
  • Umfang der Vollmacht: Welche Bereiche soll die Vollmacht umfassen?
  • Zeitpunkt der Wirksamkeit: Sofort (General­vollmacht) oder bei Eintritt der Handlungs­unfähigkeit (Vorsorge­vollmacht)
  • Mehrere Bevoll­mächtigte: Sollen mehrere Personen bevoll­mächtigt werden? Wenn ja, einzeln oder gemeinsam?
  • Unter­vollmacht: Darf der/die Bevoll­mächtigte Unter­vollmachten erteilen?
  • Widerruf: Festlegung, unter welchen Umständen die Vollmacht widerrufen werden kann
  • Aufbe­wahrung: Wo wird das Original der Vollmacht aufbewahrt?

Fazit: Zwei unter­schiedliche Instrumente für verschiedene Situationen

Vorsorge­vollmacht und General­vollmacht sind rechtlich gesehen dasselbe Instrument - der Unterschied liegt im Zweck und Zeitpunkt des Einsatzes[6][7]. Während die General­vollmacht für die alltägliche Vertretung gedacht ist, dient die Vorsorge­vollmacht der Absicherung für den Fall der eigenen Hand­lungs­unfähigkeit.

Für eine umfassende Vorsorge kann es sinnvoll sein, eine Vollmacht zu erteilen, die beide Funktionen erfüllt: Sie ist sofort wirksam (wie eine General­vollmacht) und behält ihre Gültigkeit auch bei Eintritt der Geschäfts­unfähigkeit (wie eine Vorsorge­vollmacht).

Bei der Erstellung einer Vollmacht, besonders wenn sie weit­reichende Befugnisse umfasst, ist eine rechtliche Beratung durch Fach­leute empfehlens­wert, um sicher­zustellen, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und rechtlich wirksam ist.