Wie sollte man Bevollmächtigte für eine Vorsorge­vollmacht auswählen?

Zusammenfassung

Die Auswahl von Bevoll­mächtigten für eine Vorsorge­vollmacht erfordert unein­geschränktes Vertrauen, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit. Wichtig ist, dass die Person Ihre Werte kennt, bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen, und in Ihrer Nähe lebt. Schutz­mechanismen wie Ersatz­bevoll­mächtigte oder Kontroll­instanzen können das Risiko eines Missbrauchs minimieren.

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein zentrales Instrument zur Selbst­bestimmung für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Die Auswahl der richtigen Person als Bevoll­mächtigte:r ist dabei von größter Bedeutung. Dieser Artikel erläutert, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten und wie Sie sicher­stellen können, dass Ihre Wünsche und Interessen auch dann gewahrt werden, wenn Sie diese nicht mehr selbst vertreten können.

Die Tragweite der Entscheidung verstehen

Wenn Sie eine Vorsorge­vollmacht erteilen, geben Sie einer anderen Person weit­reichende Befugnisse über Ihr Leben. Diese Person kann in verschiedenen Lebens­bereichen für Sie entscheiden - von Gesundheits­fragen über Vermögens­angelegenheiten bis hin zu Wohnungs­angelegenheiten[1]. Ein:e Bevoll­mächtigte:r kann über Ihre Bank­konten verfügen, Verträge abschließen oder kündigen, Sozial­leistungen beantragen und sogar Immobilien verkaufen[1]. Im medizinischen Bereich kann er oder sie in Behandlungen einwilligen oder diese ablehnen.

Die Auswahl eines Bevoll­mächtigten muss daher gut durch­dacht sein. Anders als bei einer gesetzlichen Betreuung gibt es keine auto­matische gerichtliche Kontrolle der bevoll­mächtigten Person[12]. Daher ist es von fundamentaler Bedeutung, jemanden zu wählen, dem Sie absolut vertrauen[4][7].

Grund­voraussetzungen für Bevoll­mächtigte

Ihre bevoll­mächtigte Person sollte bestimmte Grund­voraussetzungen erfüllen:

Volljährigkeit und Geschäfts­fähigkeit

Die Person, die Sie bevoll­mächtigen, muss volljährig und geschäfts­fähig sein[12]. Das ist eine rechtliche Grund­voraussetzung, damit die Vorsorge­vollmacht gültig ist.

Vertrauens­verhältnis als Fundament

Das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Bevoll­mächtigten ist ein unein­geschränktes Vertrauens­verhältnis[4][7][13]. Die Person wird weit­reichende Entscheidungen in Ihrem Namen treffen und sollte dabei stets in Ihrem Interesse handeln. Überlegen Sie gewissenhaft, wem Sie dieses Vertrauen schenken möchten - sei es Ihr:e Ehe­partner:in, ein Kind, ein anderes Familien­mitglied oder eine enge Bezugs­person außerhalb der Familie.

Zuverlässigkeit und Organisations­talent

Ihre bevoll­mächtigte Person sollte zuverlässig und gut organisiert sein[13]. Die Aufgabe, jemanden zu vertreten, erfordert oft viel Zeit und Energie - Termine müssen wahrgenommen, Fristen eingehalten und komplexe Entscheidungen getroffen werden. Eine gut strukturierte Person wird diese Aufgaben leichter bewältigen können.

Praktische Überlegungen bei der Auswahl

Neben den Grund­voraussetzungen gibt es praktische Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:

Wohnort­nähe für persönliche Präsenz

Ideal ist, wenn Ihre Vertrauens­person in Ihrer Nähe lebt[13]. Viele Aufgaben erfordern das persönliche Erscheinen des Bevoll­mächtigten - sei es bei Ärzten, Banken oder Behörden. Eine kurze Anfahrt erleichtert dies erheblich.

Zeitliche Verfügbarkeit

Die Tätigkeit als Bevoll­mächtigte:r kann zeit­intensiv sein. Berücksichtigen Sie daher bei Ihrer Auswahl, ob die Person genügend Zeit für diese Aufgabe aufbringen kann[13]. Jemand mit einem sehr anspruchs­vollen Beruf oder vielen anderen Verpflichtungen könnte über­fordert sein.

Fachliche Kompetenzen für spezifische Aufgaben

Je nach Aufgaben­bereich kann es von Vorteil sein, wenn Ihr:e Bevoll­mächtigte:r bestimmte Fach­kenntnisse mitbringt. Soll die Person beispiels­weise Ihr Vermögen verwalten, sind Grund­kenntnisse in finanziellen Angelegen­heiten hilfreich[13]. Spezielle Vor­erfahrungen sind nicht zwingend erforderlich, aber die Person sollte in der Lage sein, sich in komplexe Themen einzuarbeiten.

Strategien gegen Missbrauch der Vollmacht

Da eine Vorsorge­vollmacht mit großer Macht verbunden ist, sollten Sie über Schutzmechanismen nachdenken:

Mehrere Bevoll­mächtigte für verschiedene Bereiche

Sie können verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgaben­bereiche bevoll­mächtigen[2][4]. Eine Person könnte für Gesundheits­angelegenheiten zuständig sein, eine andere für Vermögens­fragen. Dies verteilt die Verantwortung und verringert das Risiko eines Missbrauchs.

Kontroll­bevoll­mächtigter als Schutz­mechanismus

Ein Kontroll­bevoll­mächtigter kann die Tätigkeit des Haupt­bevoll­mächtigten überwachen[4]. Diese Person kann beispiels­weise regelmäßig Konto­auszüge oder andere Dokumente prüfen, um sicher­zustellen, dass alles in Ihrem Sinne gehandhabt wird[13].

Rang­folge und Ersatz­bevoll­mächtigte

Es ist ratsam, einen oder mehrere Ersatz­bevoll­mächtigte zu benennen für den Fall, dass Ihr:e Haupt­bevoll­mächtigte:r verhindert ist oder die Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann[3][9]. Sie können eine Rang­folge festlegen, etwa Ihre:n Ehe­partner:in als Haupt­bevoll­mächtigte:n und Ihre Kinder als Ersatz­bevoll­mächtigte[9].

Einzel­vertretung oder Gesamt­vertretung?

Ein wichtiger Aspekt ist die Entscheidung, ob mehrere Bevoll­mächtigte einzeln oder nur gemeinsam handeln können:

Die Einzel­vertretungs­befugnis

Bei der Einzel­vertretungs­befugnis kann jede:r Bevoll­mächtigte allein handeln. Dies erhöht die Handlungs­fähigkeit im Notfall, da nicht alle Bevoll­mächtigten gleichzeitig verfügbar sein müssen[2][9]. In der Praxis ist dies oft die praktikablere Lösung.

Die Gesamt­vertretungs­befugnis

Bei der Gesamt­vertretungs­befugnis müssen alle Bevoll­mächtigten gemeinsam entscheiden. Dies bietet mehr Schutz vor Missbrauch, kann aber die Handlungs­fähigkeit im Alltag stark einschränken[9]. Für besonders weit­reichende Entscheidungen, wie den Verkauf einer Immobilie, kann eine Gesamt­vertretungs­befugnis dennoch sinnvoll sein[9].

Empfehlung für die Praxis

Experten raten in der Regel dazu, den Bevoll­mächtigten Einzel­vertretungs­recht zu erteilen, um Verzögerungen bei dringendem Handlungs­bedarf zu vermeiden[2]. Im Innen­verhältnis - also zwischen Ihnen und den Bevoll­mächtigten - können Sie trotzdem Absprachen festlegen, während im Außen­verhältnis jeder einzeln handlungs­fähig bleibt[9].

Kommunikation mit den Bevoll­mächtigten

Die Auswahl der richtigen Person ist nur der erste Schritt:

Gespräche über Wünsche und Vorstellungen führen

Sprechen Sie ausführlich mit Ihren Bevoll­mächtigten über Ihre Wünsche und Vorstellungen[13]. Je besser die Person Ihre Werte und Präferenzen kennt, desto eher wird sie in Ihrem Sinne entscheiden können. Diese Gespräche sollten regelmäßig aktualisiert werden.

Innere Überzeugung der bevoll­mächtigten Person

Vergewissern Sie sich, dass Ihre Vertrauens­person bereit ist, diese verantwortungs­volle Aufgabe zu übernehmen. Die Person sollte nicht aus reiner Höflichkeit zusagen, sondern aus innerer Überzeugung. Besprechen Sie auch, welche Aufgaben auf sie zukommen können.

Rechtliche Rahmen­bedingungen beachten

Neben der persönlichen Eignung gibt es auch rechtliche Aspekte zu bedenken:

Form­erfordernisse je nach Aufgaben­bereich

Je nach Anwendungs­bereich kann eine bestimmte Form der Vorsorge­vollmacht erforderlich sein. Für Grund­stücks­geschäfte ist mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht nötig, für Verbraucher­kredit­verträge sogar eine notarielle Beurkundung[6]. Eine notariell beurkundete Vollmacht gewährleistet, dass Ihre Vertrauens­person wirklich alle rechtlich möglichen Geschäfte für Sie vornehmen kann[7].

Registrierung im Zentralen Vorsorge­register

Ihre Vorsorge­vollmacht können Sie im Zentralen Vorsorge­register registrieren lassen[10]. Dies ist keine Pflicht, stellt aber sicher, dass das Gericht im Notfall schnell erkennt, dass eine bevoll­mächtigte Person existiert und keine gesetzliche Betreuung angeordnet werden muss[10].

Fazit

Die Auswahl der richtigen Person als Bevoll­mächtigte:r für Ihre Vorsorge­vollmacht ist eine persönliche und wichtige Entscheidung. Ein grund­legendes Vertrauens­verhältnis ist hierbei unersetzlich. Achten Sie auf praktische Aspekte wie Wohnort­nähe und zeitliche Verfügbarkeit. Erwägen Sie Schutz­mechanismen wie mehrere Bevoll­mächtigte oder Kontroll­instanzen.

Letztendlich geht es darum, eine Person zu finden, die in Ihrem Sinne handelt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung und sprechen Sie offen mit Ihren potenziellen Bevoll­mächtigten. Eine gut durch­dachte Vorsorge­vollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Angelegen­heiten auch in schwierigen Zeiten in guten Händen sind.