Wie kann ich sicherstellen, dass meine Bevollmächtigte meine Interessen wahrnimmt?

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Zusammenfassung

Um sicher­zugehen, dass Ihre bevoll­mächtigte Person in Ihrem Interesse handelt, sollten Sie eine vertrauens­würdige und geeignete Person auswählen, den Umfang der Vollmacht klar definieren und Ihre Wünsche schriftlich festhalten. Kontroll­mechanismen wie Rechen­schafts­pflichten oder Kontroll­bevoll­mächtigte können zusätzliche Sicherheit bieten. Eine regelmäßige Überprüfung und rechtliche Absicherung, etwa durch notarielle Beurkundung, runden die Vorsorge ab.

Eine Vorsorge­vollmacht ist ein wirksames Instrument, um selbst­bestimmt für den Fall vorzusorgen, dass Sie Ihre Angelegen­heiten nicht mehr selbst regeln können. Die zentrale Heraus­forderung dabei: Wie können Sie sicher­stellen, dass Ihre bevoll­mächtigte Person tatsächlich in Ihrem Sinne handelt? Dieser Artikel zeigt Ihnen praktische Wege auf, wie Sie Ihre Interessen schützen können.

Das Wesen der Vorsorge­vollmacht verstehen

Mit einer Vorsorge­vollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht beruht auf dem grund­legenden Prinzip, dass die bevoll­mächtigte Person stets in Ihrem besten Interesse handeln muss[1]. Dabei wird die bevoll­mächtigte Person zum Vertreter Ihres Willens und verschafft Ihren Wünschen Ausdruck und Geltung[4].

Anders als bei einer gesetzlichen Betreuung, die vom Betreuungs­gericht angeordnet wird, bestimmen Sie bei der Vollmacht selbst, wer für Sie handeln soll. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Vollmachts­erteilung geschäfts­fähig sind[2]. Eine Vorsorge­vollmacht ist besonders sinnvoll, wenn ein enges Vertrauens­verhältnis zwischen Ihnen und der bevoll­mächtigten Person besteht[6].

Was bedeutet “im besten Interesse handeln”?

Die bevoll­mächtigte Person trägt eine erhebliche Verantwortung. Sie ist verpflichtet, ausschließ­lich in Ihrem Interesse zu handeln und Ihre Wünsche umzusetzen[7]. Diese Treuepflicht besteht für alle Lebens­bereiche, für die Sie die Vollmacht erteilt haben, und gilt auch dann noch, wenn Sie zwischen­zeitlich geschäfts­unfähig werden sollten[7].

Mögliche Risiken und Interessen­konflikte erkennen

Trotz bester Absichten kann es geschehen, dass eine bevoll­mächtigte Person nicht im besten Interesse der vollmacht­gebenden Person handelt. Dies kann verschiedene Ursachen haben:

Interessen­konflikte

Ein Interessen­konflikt entsteht, wenn die privaten Interessen der bevoll­mächtigten Person mit ihren Pflichten als Bevoll­mächtigte:r in Konflikt geraten[1]. Dies kann der Fall sein, wenn die Person:

  • persönliche Interessen hat, die ihr Urteils­vermögen beein­trächtigen könnten
  • Anliegen oder Ziele verfolgt, die mit Ihren Anliegen oder Zielen unvereinbar sind
  • sich in einer Position befindet, in der sie von Entscheidungen profitieren kann, die sie in ihrer Funktion als Bevoll­mächtigte:r trifft[1]

Weitere Risiken

Neben Interessen­konflikten bestehen weitere Risiken:

  • Missbrauch der Vollmacht: Die bevoll­mächtigte Person könnte ihre Befugnisse miss­brauchen[3].
  • Unsach­gemäße Vermögens­verwaltung: Eine fehler­hafte Verwaltung Ihres Vermögens kann erhebliche finanzielle Folgen haben[3].
  • Fehl­entscheidungen bei medizinischen Fragen: Bei Gesundheits­entscheidungen können Fehl­einschätzungen schwer­wiegende Konsequenzen nach sich ziehen[3].
  • Zu weit gefasste Vollmacht: Eine zu umfassende Vollmacht erhöht das Miss­brauchs­risiko[3].

Die richtige Person als Bevoll­mächtigte:n auswählen

Die Auswahl der bevoll­mächtigten Person ist entscheidend für den Schutz Ihrer Interessen. Folgende Kriterien sollten Sie beachten:

Vertrauens­würdigkeit

Die bevoll­mächtigte Person sollte Ihnen gegen­über absolut loyal sein. Fragen Sie sich: Wird diese Person wirklich in meinem Sinne handeln, auch wenn ich nicht mehr kontrollieren kann, was sie tut?

Fähigkeiten und Kenntnisse

Je nach Aufgaben­bereich sollte die Person über entsprechende Fähigkeiten verfügen:

  • Für Vermögens­angelegen­heiten: Grund­kenntnisse in Finanz­fragen
  • Für Gesundheits­entscheidungen: Verständnis für medizinische Zusammen­hänge
  • Für behördliche Angelegen­heiten: Organisations­talent und Durch­setzungs­vermögen

Verfügbarkeit und räumliche Nähe

Die bevoll­mächtigte Person sollte zeitlich und räumlich in der Lage sein, die Aufgaben zu erfüllen. Eine zu große Entfernung kann die Ausübung der Vollmacht erschweren.

Persönliche Belastbarkeit

Die Übernahme einer Vollmacht ist mit erheblicher Verantwortung verbunden. Die Person sollte dieser Belastung gewachsen sein.

Die Vorsorge­vollmacht richtig gestalten

Eine sorgfältig gestaltete Vollmacht kann dazu beitragen, dass Ihre Interessen gewahrt werden:

Umfang der Vollmacht definieren

Sie können selbst festlegen, welche Aufgaben die bevoll­mächtigte Person übernehmen soll und die Vollmacht entsprechend ein­schränken[8]. Überlegen Sie genau, welche Bereiche Sie abdecken möchten:

  • Gesundheits­angelegen­heiten
  • Aufenthalts­bestimmung
  • Vermögens­verwaltung
  • Post- und Fernmelde­verkehr
  • Behörden­angelegen­heiten
  • Vertretung vor Gericht

Mehrere Bevoll­mächtigte einsetzen

Es kann sinnvoll sein, verschiedene Personen für unterschiedliche Aufgaben­bereiche zu bevoll­mächtigen. So können Sie beispiels­weise eine Person für Gesundheits­fragen und eine andere für Vermögens­angelegen­heiten bestimmen.

Ersatz­bevoll­mächtigte benennen

Für den Fall, dass die ursprünglich bevoll­mächtigte Person verhindert ist oder die Aufgabe nicht übernehmen kann, sollten Sie Ersatz­personen benennen.

Kommunikation und Dokumentation Ihrer Wünsche

Eine offene Kommunikation mit der bevoll­mächtigten Person ist von großer Bedeutung:

Ausführliche Gespräche führen

Vor der Bevoll­mächtigung sollten Sie mit der ausgewählten Person ausführlich über Ihre Wünsche und Vorstellungen sprechen[6]. Erörtern Sie gemeinsam die Aufgaben und stellen Sie sicher, dass die Person Ihre Werte und Präferenzen versteht.

Wünsche schriftlich festhalten

Ergänzend zur Vorsorge­vollmacht können Sie Ihre Wünsche und Anweisungen schriftlich festhalten. Dies gibt der bevoll­mächtigten Person eine wichtige Orientierung und kann Unsicher­heiten vermeiden.

Regelmäßige Aktualisierung

Überprüfen Sie Ihre Vollmacht und die dazugehörigen Dokumente regel­mäßig und passen Sie sie bei Bedarf an. Menschen und Lebens­umstände ändern sich - Ihre Vollmacht sollte dem Rechnung tragen.

Kontroll- und Überwachungs­mechanismen einrichten

Um die ordnungs­gemäße Ausübung der Vollmacht zu gewähr­leisten, können Sie verschiedene Kontroll­mechanismen vorsehen:

Rechen­schafts­pflicht festlegen

Sie können in der Vollmacht fest­legen, dass die bevoll­mächtigte Person Ihnen oder einer dritten Person gegen­über regel­mäßig Rechen­schaft über ihre Handlungen ablegen muss.

Kontroll­bevoll­mächtigte ernennen

Eine weitere Person kann als Kontroll­instanz eingesetzt werden, die die Handlungen der Haupt­bevoll­mächtigten überwacht.

Genehmigungs­vorbehalte einbauen

Für bestimmte Entscheidungen können Sie vorsehen, dass eine weitere Person oder ein Gremium zustimmen muss.

Rechtliche Absicherung und formale Anforderungen

Die richtige Form der Vollmacht trägt wesentlich zu Ihrer Sicherheit bei:

Schriftform wählen

Eine Vorsorge­vollmacht sollte generell schriftlich erteilt werden[6][7]. Bei Entscheidungen, die mit der Gefahr des Todes oder eines schweren Gesundheits­schadens verbunden sein können, ist die Schriftform sogar vorgeschrieben[6].

Notarielle Beurkundung erwägen

Obwohl eine notarielle Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben ist[6], bietet sie mehrere Vorteile:

  • Der Notar prüft Ihre Geschäfts­fähigkeit
  • Die Echtheit der Vollmacht wird bestätigt
  • Die Anerkennung durch Behörden und Banken wird erleichtert
  • Bei Vermögens­angelegen­heiten (besonders Immobilien) ist eine notarielle Beurkundung oft erforderlich

Zentrale Registrierung nutzen

Eine Registrierung Ihrer Vorsorge­vollmacht im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer erleichtert dem Betreuungs­gericht, Ihre Vollmacht im Bedarfs­fall zu finden.

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Trotz aller Vorsichts­maßnahmen kann es zu Problemen kommen:

Widerruf der Vollmacht

Eine Vorsorge­vollmacht erlischt durch Widerruf seitens des Vollmacht­gebers. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich und bedarf keiner besonderen Form - auch ein mündlicher Widerruf ist wirksam[2].

Einschaltung des Betreuungs­gerichts

Sollten Zweifel an der Wirksam­keit einer Vollmacht bestehen oder wenn Sie vermuten, dass die bevoll­mächtigte Person nicht in Ihrem Interesse handelt, kann das Betreuungs­gericht eingeschaltet werden[2]. Das Gericht kann dann entscheiden, ob die Vollmacht wirksam ist und ob gegeben­enfalls ein Betreuer bestellt werden muss.

Haftung der bevoll­mächtigten Person

Bevoll­mächtigte tragen eine erhebliche Verantwortung und können für Pflicht­verletzungen haftbar gemacht werden[3]. Sie haften für Vorsatz und Fahr­lässigkeit bei der Ausübung ihrer Pflichten, und ein Verstoß gegen den Willen des Vollmacht­gebers kann zu Schadens­ersatz­ansprüchen führen[3].

Zusammen­fassung: Ihre Checkliste für eine sichere Vorsorge­vollmacht

Um sicher­zustellen, dass Ihre bevoll­mächtigte Person Ihre Interessen wahrnimmt, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Wählen Sie eine absolut vertrauens­würdige Person als Bevoll­mächtigte:n aus.
  2. Definieren Sie den Umfang der Vollmacht sorgfältig und präzise.
  3. Führen Sie ausführliche Gespräche über Ihre Wünsche und Vorstellungen.
  4. Dokumentieren Sie Ihre Wünsche zusätzlich schriftlich.
  5. Richten Sie Kontroll­mechanismen ein.
  6. Achten Sie auf die rechtliche Absicherung durch die richtige Form.
  7. Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Vollmacht regel­mäßig.
  8. Informieren Sie sich über Möglich­keiten, bei Problemen einzu­greifen.

Eine gut durchdachte Vorsorge­vollmacht gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Angelegen­heiten auch dann in Ihrem Sinne geregelt werden, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Durch die richtige Auswahl der bevoll­mächtigten Person, klare Kommunikation und geeignete Sicherungs­mechanismen können Sie das Risiko von Missbrauch oder Fehler­entscheidungen erheblich verringern.