Können mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht benannt werden?

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Zusammenfassung

Ja, Sie können in einer Vorsorge­vollmacht mehrere Bevollmächtigte benennen, was Vorteile wie die Verteilung von Aufgaben und gegenseitige Kontrolle bietet. Dabei können Sie festlegen, ob die Bevollmächtigten einzeln oder gemeinsam handeln sollen, Zuständigkeiten klar abgrenzen oder eine Rangfolge bestimmen. Wichtig ist eine sorgfältige Planung und klare Kommunikation, um Konflikte zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit sicher­zustellen.

Sie können in Ihrer Vorsorge­vollmacht mehrere Bevollmächtigte benennen. Diese Entscheidung bietet Ihnen verschiedene Vorteile, bringt aber auch einige Überlegungen mit sich. Der folgende Artikel klärt Sie über die verschiedenen Möglichkeiten auf und gibt praktische Hinweise für eine sinnvolle Gestaltung.

Warum mehrere Personen bevollmächtigen?

Wenn Sie eine Vorsorge­vollmacht erstellen, überlegen Sie vielleicht, ob es klug wäre, mehr als eine Person zu bevollmächtigen. Dafür gibt es gute Gründe:

  • Verteilung der Verantwortung: Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten können auf mehrere Schultern verteilt werden[1][3].

  • Absicherung bei Verhinderung: Ist eine bevollmächtigte Person nicht erreichbar oder verhindert, kann eine andere einspringen[1][3][5].

  • Gegenseitige Kontrolle: Mehrere Bevollmächtigte können sich gegenseitig kontrollieren, was das Risiko eines Vollmachts­missbrauchs verringert[1].

  • Fachliche Ergänzung: Verschiedene Personen bringen unterschiedliche Fähigkeiten mit - eine Person kann sich gut mit Finanzfragen auskennen, eine andere mehr Erfahrung in Gesundheits­angelegenheiten haben[3].

Gestaltungs­möglichkeiten bei mehreren Bevollmächtigten

Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, wie diese zusammen­arbeiten sollen:

Einzelne Aufgaben­bereiche zuweisen

Eine praktische Option ist, verschiedenen Personen getrennte Aufgaben­bereiche zuzuweisen[3]:

  • Person A kümmert sich um Vermögens­angelegenheiten
  • Person B übernimmt die Gesundheits­sorge
  • Person C regelt Wohnungs­angelegenheiten

Dies kann sinnvoll sein, wenn die Bevollmächtigten unterschiedliche Kompetenzen haben. Wichtig ist dabei, die Zuständigkeiten klar abzugrenzen, um Missverständnisse zu vermeiden[3].

Einzelvertretung oder gemeinsame Vertretung?

Sie müssen entscheiden, ob Ihre Bevollmächtigten einzeln handeln dürfen oder gemeinsam handeln müssen:

  • Einzelvertretung: Jede bevollmächtigte Person kann allein und unabhängig von den anderen handeln[4][7]. Dies ist in der Praxis oft die bessere Wahl, da es die Handlungsfähigkeit im Alltag erleichtert[11].

  • Gemeinsame Vertretung: Die Bevollmächtigten müssen gemeinsam entscheiden und handeln[3][6]. Dies kann bei besonders wichtigen Entscheidungen sinnvoll sein, erschwert aber die alltägliche Handhabung[6].

Die meisten Vollmachten sehen eine Einzelvertretungs­befugnis vor, um praktische Abläufe zu vereinfachen[11]. Sie können jedoch auch für bestimmte wichtige Entscheidungen eine gemeinsame Vertretung festlegen.

Rangfolge festlegen

Eine weitere Möglichkeit ist, eine Rangfolge unter den Bevollmächtigten festzulegen[1]:

  • Erst wenn die erstrangig bevollmächtigte Person verhindert ist, wird die zweitrangige Person tätig
  • Diese Regelung kann Konflikte vermeiden, weil immer klar ist, wer zuständig ist

Wichtig: Solche Einschränkungen sollten im sogenannten “Innen­verhältnis” getroffen werden - also in den Absprachen zwischen Ihnen und den Bevollmächtigten - nicht aber in der eigentlichen Vollmacht, die nach außen wirkt[1]. So bleibt jeder Bevollmächtigte im Außen­verhältnis voll handlungsfähig.

Ersatz­bevollmächtigte benennen

Sie können auch Ersatz­bevollmächtigte benennen, die nur dann tätig werden, wenn die Haupt­bevollmächtigten ausfallen[3]:

  • Bei Krankheit, Urlaub oder Tod des Haupt­bevollmächtigten
  • Bei Rückgabe der Vollmacht durch den Haupt­bevollmächtigten

Damit vermeiden Sie Versorgungs­lücken, wenn Ihre erste Wahl nicht mehr zur Verfügung steht[3].

Rechtliche Besonderheiten bei mehreren Bevollmächtigten

Bei der Benennung mehrerer Bevollmächtigter gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten:

Gegenseitiger Widerruf nicht möglich

Wichtig zu wissen: Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen, können diese sich nicht gegenseitig die Vollmacht entziehen[2]. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 24.1.2022 entschieden, dass mit der Erteilung einer Vorsorge­vollmacht an eine Person nicht automatisch die Befugnis verbunden ist, die Vollmacht einer anderen Person zu widerrufen[2].

Dies schützt Ihren ausdrücklichen Wunsch, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Andernfalls könnte ein Bevollmächtigter nach dem “Windhund­prinzip” die anderen Bevollmächtigten ausschalten und sich selbst als alleinigen Bevollmächtigten positionieren[2].

Form­erfordernis bei mehreren Bevollmächtigten

Die Form der Vollmacht hängt nicht davon ab, ob Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen. Grundsätzlich ist eine Vorsorge­vollmacht auch formlos gültig[4]. Für bestimmte Rechts­geschäfte ist jedoch eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich[4][7]:

  • Öffentliche Beglaubigung: Beispielsweise bei Immobilien­geschäften für den Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt[7]
  • Notarielle Beurkundung: Erforderlich bei Aufnahme von Verbraucher­darlehen[7]

Praktische Tipps für die Gestaltung

Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen möchten, beachten Sie folgende Tipps:

  1. Klare Abgrenzung schaffen: Definieren Sie eindeutig, wer für welchen Bereich zuständig ist, um Meinungs­verschieden­heiten zu vermeiden[3].

  2. Innen­verhältnis vs. Außenverhältnis beachten: Besondere Einschränkungen (wie eine Rangfolge) sollten im Innen­verhältnis geregelt werden. Im Außen­verhältnis sollte jeder Bevollmächtigte möglichst ohne Einschränkungen handlungsfähig sein, damit die Vollmacht im Ernstfall funktioniert[1].

  3. Kommunikation fördern: Sorgen Sie dafür, dass alle Bevollmächtigten Ihre Wünsche kennen und sich untereinander abstimmen können.

  4. Bank­vollmachten separat regeln: Banken verlangen oft eigene Vollmachten auf bank­eigenen Vordrucken[4]. Klären Sie dies für jeden Bevollmächtigten.

  5. Gemeinsame Besprechung: Setzen Sie sich mit allen Bevollmächtigten zusammen und besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen. So vermeiden Sie Missverständnisse.

Vor- und Nachteile mehrerer Bevollmächtigter im Überblick

Vorteile:

  • Verteilung der Aufgaben und Verantwortung[1][3]
  • Absicherung bei Verhinderung einer Person[1][3][5]
  • Gegenseitige Kontrolle reduziert Missbrauchs­risiko[1]
  • Unterschiedliche Fachkenntnis kann genutzt werden[3]

Mögliche Nachteile:

  • Höherer Abstimmungs­bedarf zwischen den Bevollmächtigten
  • Potenzial für Konflikte, wenn Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind[3]
  • Mehr Aufwand bei der Erstellung der Vollmacht[3]

Fazit: Für wen ist die Benennung mehrerer Bevollmächtigter sinnvoll?

Die Benennung mehrerer Bevollmächtigter in einer Vorsorge­vollmacht ist für viele Menschen eine gute Lösung - besonders wenn Sie:

  • Verschiedene Vertrauens­personen für unterschiedliche Lebens­bereiche haben
  • Mehrere Personen haben, die sich die Verantwortung teilen können und wollen
  • Sicherstellen möchten, dass immer jemand handlungsfähig ist

Denken Sie jedoch daran: Die Bevollmächtigung mehrerer Personen muss gut durchdacht und klar strukturiert sein. In der Praxis entscheiden sich viele Menschen dafür, Ehe­partner und erwachsene Kinder gemeinsam zu bevollmächtigen[1].

Lassen Sie sich bei der Erstellung einer Vorsorge­vollmacht mit mehreren Bevollmächtigten am besten notariell oder rechtlich beraten, um alle Aspekte optimal zu regeln und mögliche Probleme von vornherein zu vermeiden.