Können Ausländer eine Vorsorgevollmacht erstellen?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Ja, Ausländer:innen können in Deutschland eine Vorsorgevollmacht erstellen, sofern ihr Lebensmittelpunkt hier liegt. Wichtig ist, eine Vertrauensperson zu bestimmen, den Umfang der Vollmacht festzulegen und bei Bedarf zweisprachige Formulare oder beglaubigte Übersetzungen zu nutzen. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister erleichtert die Auffindbarkeit im Ernstfall und sichert Ihre Interessen.

Als Ausländer:in in Deutschland stellt sich die Frage nach der eigenen rechtlichen Absicherung im Fall von Entscheidungsunfähigkeit besonders dringlich. Die gute Nachricht: Ja, Sie können auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine rechtsverbindliche Vorsorgevollmacht erstellen. Dieses Dokument ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Ernstfall Ihre Angelegenheiten regelt - von medizinischen Entscheidungen bis zur Wohnungsauflösung.

Rechtsgrundlagen für ausländische Staatsbürger:innen

Das deutsche Betreuungsrecht nach § 1827 BGB gilt für alle Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben - unabhängig von ihrer Nationalität[1][4]. Entscheidend ist nicht der Pass, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt. Haben Sie Mietverträge, Arbeitsverhältnisse oder Bankkonten in Deutschland, können Sie hier auch Vorsorgedokumente erstellen.

Praxistipp:
Auch wenn Sie planen, langfristig in Ihr Heimatland zurückzukehren, sollte die in Deutschland erstellte Vorsorgevollmacht für alle hiesigen Angelegenheiten gelten. Für Auslandssachverhalte empfiehlt sich zusätzlich eine landesspezifische Regelung[2].

Sprachliche Hürden überwinden

Das Bundesministerium für Justiz bietet Vordrucke in sieben Sprachkombinationen an:

  • Deutsch/Englisch
  • Deutsch/Französisch
  • Deutsch/Italienisch
  • Deutsch/Türkisch
  • Deutsch/Russisch
  • Deutsch/Ukrainisch
  • Deutsch/Arabisch

Diese zweisprachigen Formulare helfen, Missverständnisse zu vermeiden und beide Parteien rechtlich abzusichern[1][6]. Über das Bayerische Justizministerium steht zudem eine deutsch-kroatische Version zur Verfügung.

Wichtig:
Die Verwendung dieser Formulare garantiert keine automatische Anerkennung im Ausland. Für grenzüberschreitende Fälle sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen[5].

Formelle Anforderungen einfach erfüllen

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht notariell beglaubigt werden - außer in diesen Fällen:

  • Immobilienverkäufe oder -käufe
  • Kreditaufnahmen über 10.000€
  • Änderungen von Testamenten

Für die meisten Alltagsentscheidungen genügt eine handschriftlich unterschriebene Vollmacht mit Ort und Datum[6][7].

Besonderheit bei Übersetzungen:
Soll die Vollmacht im Ausland verwendet werden, benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung durch vereidigte Übersetzer:innen. Die Kosten hierfür liegen bei 30-80€ pro Seite[2][8].

Praktische Erstellung Schritt für Schritt

  1. Vertrauensperson auswählen
    Ideal sind Menschen mit Deutschkenntnissen, die Ihren Lebensmittelpunkt teilen. Bei binationalen Paaren empfiehlt sich die gemeinsame Bevollmächtigung beider Partner:innen.

  2. Umfang festlegen
    Entscheiden Sie, ob die Vollmacht alle Lebensbereiche (Gesundheit, Finanzen, Behörden) oder nur bestimmte Aufgaben abdecken soll.

  3. Formular ausfüllen
    Nutzen Sie die zweisprachigen Vorlagen des Justizministeriums, um beide Seiten rechtlich abzusichern.

  4. Registrierung
    Tragen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein (Kosten: ca. 18€). Dies beschleunigt die Auffindbarkeit im Ernstfall[6][7].

Internationale Besonderheiten

Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen ermöglicht die Anerkennung deutscher Vorsorgedokumente in 14 Staaten - darunter Frankreich, Österreich und die Schweiz. Voraussetzungen:

  • Antrag auf Berechtigungsbescheinigung beim Betreuungsgericht
  • Amtlich beglaubigte Übersetzung
  • Apostille für Vertragsstaaten[2][5]

Beispiel aus der Praxis:
Die türkischstämmige Ayşe Y. (58) ließ ihre deutsch-türkische Vollmacht mit Apostille versehen. Als sie während eines Besuchs in Istanbul erkrankte, konnte ihre Tochter dank der international anerkannten Dokumente die Behandlung organisieren.

Häufige Bedenken ausräumen

„Verliere ich die Kontrolle über meine Angelegenheiten?“
Nein. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn Sie entscheidungsunfähig sind. Bis dahin können Sie sie jederzeit widerrufen oder anpassen.

„Was passiert ohne Vollmacht?“
Das Betreuungsgericht bestellt eine gesetzliche Betreuung - oft fremde Personen, die Ihre kulturellen oder sprachlichen Bedürfnisse nicht kennen[4][8].

„Gelten religiöse oder kulturelle Besonderheiten?“
Sie können in einer zusätzlichen Patientenverfügung festlegen, ob bestimmte Behandlungsmethoden (z.B. Bluttransfusionen) Ihren Glaubensgrundsätzen entsprechen[4].

Kosten im Überblick

Leistung Preisrahmen
Eigenhändige Vollmacht 0€
Öffentliche Beglaubigung 10-25€
Notarielle Beurkundung 80-150€
Registereintrag 18€

Quellen:[6][7]

Handlungsempfehlungen

  1. Jetzt aktiv werden
    Vorsorge ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Verantwortungsbewusstsein. Nutzen Sie gesunde Phasen, um klare Regelungen zu treffen.

  2. Interkulturelle Beratung suchen
    Migrationsberatungsstellen und interkulturelle Notariate helfen bei sprachlichen oder kulturellen Besonderheiten.

  3. Dokumente sicher verwahren
    Hinterlegen Sie Kopien bei Ihrer Hausärzt:in, der Vertrauensperson und im Zentralregister.

  4. Regelmäßig aktualisieren
    Überprüfen Sie alle 2-3 Jahre, ob die Vollmacht noch Ihren aktuellen Lebensumständen entspricht.

Rechtliche Entwicklungen

Seit 2023 gilt die Reform des Vormundschaftsrechts, die klare Regelungen für internationale Fälle schafft[5]. Neu ist die Möglichkeit, Bevollmächtigte auch für elektronische Kommunikation mit Behörden zu autorisieren - besonders wichtig für digitalisierte Verwaltungsabläufe.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht gibt Ausländer:innen in Deutschland die Sicherheit, dass im Ernstfall vertraute Personen nach ihren Wünschen handeln können. Die Kombination aus zweisprachigen Formularen und fachlicher Beratung macht die Erstellung trotz sprachlicher Hürden praktikabel. Warten Sie nicht auf den Notfall - Ihre selbstbestimmte Entscheidung heute schützt Ihre Interessen morgen.