Welche Entscheidungen können Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht bezüglich pflegerische Versorgung treffen?
Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht können Entscheidungen über die Art, den Ort und den Umfang der pflegerischen Versorgung treffen, etwa ob eine ambulante Pflege, ein Pflegedienst oder die Unterbringung in einem Pflegeheim erfolgt. Sie dürfen auch Pflegeverträge abschließen oder kündigen und über Pflegehilfsmittel oder Leistungen der Pflegeversicherung entscheiden. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich umfasst.
- Was genau ist eine Vorsorgevollmacht?
- Entscheidungsbereiche in der pflegerischen Versorgung
- Was können Bevollmächtigte konkret tun?
- Praktische Tipps zur Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht
- Form und Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht
- Besonderheiten für pflegende Angehörige
- Der Unterschied zu anderen Vorsorgedokumenten
- Fazit: Rechtzeitig vorsorgen für den Pflegefall
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Besonders im Bereich der pflegerischen Versorgung kann dieses Dokument entscheidend sein. Doch welche konkreten Befugnisse können Sie einem Bevollmächtigten übertragen? Dieser Artikel erklärt, welche Entscheidungen zur Pflege von Bevollmächtigten getroffen werden können und worauf Sie bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht achten sollten.
Was genau ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen benennen, die für Sie Entscheidungen treffen dürfen, wenn Sie dies selbst nicht mehr können. Anders als eine Betreuungsverfügung tritt die Vorsorgevollmacht unmittelbar in Kraft, sobald Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind - ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss[1][3].
Wichtig zu wissen: Die Vorsorgevollmacht wird erst dann wirksam, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt nicht mehr selbst entscheiden können[1]. Sie können den Umfang der Vollmacht individuell bestimmen - von einzelnen Bereichen bis hin zu allen Lebensangelegenheiten[1].
Entscheidungsbereiche in der pflegerischen Versorgung
Mit einer Vorsorgevollmacht können Bevollmächtigte in folgenden pflegerischen Bereichen für Sie handeln:
1. Gesundheitsfürsorge
Der Bereich der Gesundheitsfürsorge umfasst zentrale Aspekte der pflegerischen Versorgung. Bevollmächtigte dürfen hier:
- Über ärztliche Behandlungen entscheiden: Sie können in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen, diese ablehnen oder eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen[14].
- Medizinische Maßnahmen festlegen: Dies kann auch lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen betreffen[14].
- Krankenunterlagen einsehen: Bevollmächtigte dürfen Einsicht in Ihre medizinischen Unterlagen nehmen und ärztliches Personal von der Schweigepflicht entbinden[14].
- Ihren in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchsetzen[14].
2. Aufenthaltsbestimmung und Wohnsituation
In diesem Bereich können Bevollmächtigte entscheiden:
- Über Ihren Wohnort: Einschließlich der Entscheidung über einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung[1][13].
- Über Verträge mit Pflegeeinrichtungen: Sie können Heimverträge oder Verträge mit ambulanten Pflegediensten abschließen[13].
- Welche persönlichen Dinge Sie beispielsweise ins Pflegeheim mitnehmen[13].
3. Vermögenssorge für Pflegefinanzierung
Bezüglich finanzieller Aspekte der Pflege können Bevollmächtigte:
- Finanzielle Mittel für Ihre Pflege verwalten[1].
- Anträge bei Pflegekassen stellen: Zum Beispiel Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung[9].
- Über die Finanzierung von Pflegeleistungen entscheiden[1].
Beachten Sie: Für Bankgeschäfte verlangen viele Banken zusätzlich eine spezielle Kontovollmacht[13].
4. Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen
Bevollmächtigte können Sie vertreten bei:
Was können Bevollmächtigte konkret tun?
Die praktischen Handlungsmöglichkeiten eines Bevollmächtigten in Pflegeangelegenheiten sind vielfältig:
Auswahl und Organisation der Pflege
Bevollmächtigte können:
- Einen geeigneten Pflegedienst auswählen: Sie können verschiedene Anbieter vergleichen und den passenden auswählen[8].
- Pflegeverträge abschließen: Mit stationären Einrichtungen oder ambulanten Diensten[13].
- Art und Umfang der Pflegeleistungen festlegen: Welche Hilfen benötigt werden, wie oft und in welchem Umfang[8].
- Bei der Organisation der häuslichen Pflege helfen: Festlegen, welche Hilfen durch Angehörige und welche durch Pflegedienste geleistet werden sollen[8].
Medizinische Entscheidungen
Im medizinischen Bereich dürfen Bevollmächtigte:
- Über notwendige Pflegemaßnahmen entscheiden: Etwa bei der Grundpflege oder medizinischen Versorgung[14].
- Den Ärzt:innen gegenüber Ihren Willen vertreten: Besonders wichtig, wenn Sie sich nicht mehr äußern können[12].
- Über besondere medizinische Eingriffe entscheiden: In manchen Fällen ist hier zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung erforderlich[13].
Rechtliche und finanzielle Angelegenheiten
Bevollmächtigte können:
Praktische Tipps zur Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht
Damit Ihre Vorsorgevollmacht im Pflegefall wie gewünscht funktioniert, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Wen als Bevollmächtigten wählen?
Die Wahl der bevollmächtigten Person ist entscheidend:
- Vertrauen ist unerlässlich: Die Person sollte Ihr absolutes Vertrauen genießen[3][11].
- Vorherige Absprache ist wichtig: Sprechen Sie mit der Person, ob sie bereit ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen[11].
- Zeitliche Verfügbarkeit bedenken: Die Aufgaben können zeitintensiv sein - Bankgeschäfte erledigen, Pflegeheim suchen, Korrespondenz mit Krankenkassen führen etc.[11].
- Mehrere Personen bevollmächtigen: Sie können verschiedene Aufgabenbereiche auf mehrere Personen aufteilen, um einen Bevollmächtigten nicht zu überlasten[11][16].
Umfang der Vollmacht bestimmen
Sie können den Umfang Ihrer Vorsorgevollmacht individuell festlegen:
- Umfassende Vollmacht: Für alle Angelegenheiten oder nur für bestimmte Bereiche[1].
- Spezifische Festlegungen: Definieren Sie genau, welche Entscheidungen der Bevollmächtigte in Pflegeangelegenheiten treffen darf[1].
- Sonderregelungen: Für Bankgeschäfte ist oft eine separate Kontovollmacht notwendig[13].
Schutz vor Missbrauch
Um sich vor Missbrauch der Vollmacht zu schützen, können Sie:
- Mehrere Bevollmächtigte einsetzen: Sie können festlegen, dass bestimmte Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden dürfen[16].
- Bestimmte Rechtsgeschäfte ausschließen: Legen Sie fest, welche Handlungen nicht erlaubt sind[16].
- Kontrolle einbauen: Etwa durch regelmäßige Berichte an eine weitere Vertrauensperson[16].
Form und Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht sollte bestimmten formalen Anforderungen genügen:
- Schriftliche Form: Grundsätzlich muss eine Vorsorgevollmacht schriftlich erstellt werden.
- Beglaubigung oder Beurkundung: Für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Immobilienverkauf) ist eine notarielle Beurkundung erforderlich[17].
- Zugänglichkeit sicherstellen: Die bevollmächtigte Person muss im Bedarfsfall Zugriff auf das Dokument haben.
Besonderheiten für pflegende Angehörige
Wenn Sie selbst pflegende:r Angehörige:r sind, sollten Sie frühzeitig an eine Vorsorgevollmacht denken:
- Plötzliche Verschlechterungen einplanen: Der Gesundheitszustand kann sich unerwartet ändern[18].
- Schnelles Handeln ermöglichen: Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige sofort handeln, ohne gerichtliche Verfahren abwarten zu müssen[18].
- Entlastung für die Familie: Eine klare Regelung gibt allen Beteiligten Sicherheit[18].
Der Unterschied zu anderen Vorsorgedokumenten
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht das einzige Dokument zur Vorsorge:
- Patientenverfügung: Regelt medizinische Behandlungswünsche, wenn Sie sich nicht mehr äußern können[12].
- Betreuungsverfügung: Schlägt dem Gericht eine Person als Betreuer:in vor, falls eine rechtliche Betreuung nötig wird[13].
- Ehepartnervertretungsrecht: Seit 1. Januar 2023 dürfen Ehepartner:innen sich in medizinischen Notfällen gegenseitig vertreten - jedoch nur für sechs Monate[4].
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen für den Pflegefall
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um für den Fall vorzusorgen, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Besonders in Pflegeangelegenheiten ermöglicht sie Vertrauenspersonen, in Ihrem Sinne zu handeln - sei es bei der Auswahl eines Pflegedienstes, dem Abschluss von Pflegeverträgen oder medizinischen Entscheidungen.
Wichtig ist, die Vorsorgevollmacht rechtzeitig zu erstellen, solange Sie voll entscheidungsfähig sind, und eine Person zu wählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall nach Ihren Wünschen gehandelt wird und vermeiden eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch möglicherweise fremde Personen.