Dürfen Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht Wertpapiergeschäfte durchführen?

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Zusammenfassung

Mit einer Vorsorge­vollmacht dürfen Bevollmächtigte grundsätzlich auch Wert­papier­geschäfte durchführen, sofern dies in der Vollmacht nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Es empfiehlt sich, den Umfang der Vollmacht klar zu regeln und bei Banken nach deren speziellen Anforderungen zu fragen, um Missverständnisse oder Einschränkungen zu vermeiden. Wer Wertpapiergeschäfte ausschließen oder begrenzen möchte, sollte dies schriftlich in der Vollmacht festhalten.

Mit einer Vorsorge­vollmacht be­auftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine wichtige Frage dabei ist: Darf diese Person auch Wert­papiere kaufen und verkaufen? Die Antwort lautet: Ja, grund­sätzlich können Be­vollmäch­tigte Wert­papier­geschäfte durch­führen - sofern Sie dies in der Voll­macht nicht aus­drücklich aus­geschlossen haben.

Grund­lagendes zur Vorsorge­vollmacht im Finanz­bereich

Eine Vorsorge­vollmacht er­möglicht es Ihrer Vertrauens­person, in Ihrem Namen und nach Ihren Wünschen zu handeln. Dies kann besonders bei finanziellen An­gelegen­heiten wichtig sein, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder alters­bedingte Ein­schränkungen nicht mehr selbst ent­scheiden können.

Für den Finanz­bereich können Sie zwischen ver­schiedenen Voll­machts­arten wählen:

  • All­gemeine Vorsorge­vollmacht: Kann alle Lebens­bereiche ab­decken, ein­schließlich Finanz­angelegen­heiten
  • Spezielle Bank­vollmacht: Bezieht sich nur auf Bankgeschäfte bei einem be­stimmten Kredit­institut
  • Konto­vollmacht: Be­schränkt sich auf ein einzelnes Konto[2]

Wichtig zu wissen: Obwohl eine all­gemeine Vorsorge­vollmacht theo­retisch auch für Bank­geschäfte gilt, ver­langen viele Banken zusätzlich eine spezielle Bank­vollmacht auf ihren eigenen Formu­laren[1][2].

Dürfen Be­vollmächtigte Wert­papiere kaufen und verkaufen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, sofern Sie dies nicht aus­drücklich aus­geschlossen haben.

Wenn Sie einer Person eine Bank­vollmacht er­teilen, darf diese Person grund­sätzlich:

  • Über Geld auf Ihrem Konto und Ihren Kredit­rahmen verfügen
  • Devisen und Wert­papiere kaufen und verkaufen
  • Konto­auszüge, Post und Depot­auszüge erhalten
  • Schulden gegenüber Gläubiger:innen an­erkennen[11]

Diese Rechte gelten automatisch, es sei denn, Sie haben in der Vollmacht konkrete Ein­schränkungen fest­gelegt. Wenn Sie also möchten, dass Ihre Vertrauens­person keine Wert­papier­geschäfte durch­führen darf, müssen Sie dies aus­drücklich in der Vollmacht ver­merken.

Unter­schied zwischen all­gemeiner Vorsorge­vollmacht und Bank­vollmacht

Eine wichtige Unter­scheidung liegt in der Akzeptanz durch Kredit­institute:

Allgemeine Vorsorgevollmacht Spezielle Bankvollmacht
Umfasst alle Interessenbereiche Bezieht sich nur auf Bankgeschäfte
Gilt rechtlich auch für Bankgeschäfte Wird von Banken ohne Diskussion akzeptiert
Wird von vielen Banken praktisch nicht ohne Weiteres akzeptiert Verwendet bankspezifische Formulare
Kann zu Verzögerungen führen Verhindert Verzögerungen im Ernstfall

Obwohl Land­gerichte ent­schieden haben, dass Banken auch allgemeine Vorsorge­vollmachten akzep­tieren müssen[5][12], ist es in der Praxis oft einfacher, eine separate Bank­vollmacht zu hinter­legen.

Wie Sie die Voll­macht für Wert­papier­geschäfte gestalten können

Sie haben die Freiheit, den Umfang der Vollmacht genau fest­zulegen:

Ohne Ein­schränkungen:

  • Die be­vollmächtigte Person darf sämtliche Wert­papier­geschäfte für Sie tätigen

Mit Ein­schränkungen (Beispiele):

  • Nur be­stimmte Arten von Wert­papieren (z.B. nur Anleihen, keine Aktien)
  • Nur bis zu einem fest­gelegten Höchst­betrag
  • Nur mit Zu­stimmung einer weiteren Person
  • Keine hoch­spekulativen Geschäfte[6][11]

Praktischer Tipp: Legen Sie in der Vollmacht konkret fest, ob Ihre Vertrauens­person auch die Befugnis haben soll, Aktien oder andere Wert­papiere zu kaufen und zu verkaufen. Klären Sie zudem mit Ihrer Bank, ob diese eine besondere Form der Vollmacht für Wert­papier­geschäfte benötigt[12].

Formale An­forderungen und Bank­vorgaben

Für eine wirksame Vollmacht für Wert­papier­geschäfte sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Bankeigene Formulare verwenden: Viele Kredit­institute haben eigene Vor­drucke für Bank­vollmachten[1][13].

  2. Persönliche Identi­fikation: Die be­vollmächtigte Person muss sich in der Regel mit Personalausweis oder Reisepass in der Bankfiliale identi­fizieren lassen[1].

  3. Rechtzeitige Hinter­legung: Legen Sie die Vollmacht bei allen Banken vor, bei denen Sie Konten oder Wert­papier­depots haben[1].

  4. Klare Ab­grenzung: Definieren Sie, ob die Vollmacht nur für be­stimmte Konten und Depots oder als General­vollmacht für alle Bank­geschäfte gelten soll[1][2].

  5. Gültigkeits­dauer: Legen Sie fest, ob die Vollmacht nur zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder aus­schließlich im Todes­fall gelten soll[2].

Schutz­maßnahmen gegen Miss­brauch

Da Wert­papier­geschäfte erhebliche finanzielle Aus­wirkungen haben können, sollten Sie sich vor möglichem Miss­brauch schützen:

Bewährte Schutz­vorkehrungen:

  • Vertrauen als Grund­voraussetzung: Er­teilen Sie die Vollmacht nur an Personen, die Sie sehr gut kennen und denen Sie absolut vertrauen[1][14].
  • Mehrere Be­vollmächtigte: Bestimmen Sie zwei Personen, die nur gemeinsam handeln dürfen (Vier-Augen-Prinzip)[6].
  • Höchst­grenzen fest­legen: Begrenzen Sie die Verfügungs­befugnis auf einen bestimmten Betrag[6].
  • Spezifische Ein­schränkungen: Schließen Sie bestimmte Geschäfte aus­drücklich aus (z.B. hoch­spekulative Anlagen)[6].
  • Rechenschafts­pflicht: Die be­vollmächtige Person hat grund­sätzlich eine rechtliche Verpflichtung zur Rechnungs­legung[14].

Praktisches Beispiel:
Eine sinnvolle Ein­schränkung könnte lauten: “Die be­vollmächtigte Person darf Wert­papiere im Wert von maximal 5.000 Euro pro Monat kaufen oder verkaufen. Geschäfte mit Optionen, Futures oder anderen Derivaten sind aus­geschlossen.”

Notarielle Be­urkundung: Sinnvoll aber nicht immer nötig

Eine notarielle Be­urkundung ist für eine Bank­vollmacht rechtlich nicht zwingend vor­geschrieben. Dennoch kann sie aus mehreren Gründen sinnvoll sein:

  • Sie bietet höhere Rechts­sicherheit, da der Notar die Geschäfts­fähigkeit prüft
  • Sie vermeidet Zweifel an der Echt­heit der Vollmacht
  • Sie kann bei Familien­konflikten hilfreich sein
  • Die Kosten richten sich nach dem Vermögens­wert und liegen bei­spiels­weise bei 100.000 Euro Vermögen bei etwa 200 Euro inklusive Mehr­wert­steuer[12][8]

Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie eine Vorsorge­vollmacht für Wert­papier­geschäfte erteilen möchten:

  1. Überlegen Sie genau, welcher Person Sie dieses Vertrauen schenken möchten
  2. Entscheiden Sie, welchen Umfang die Vollmacht haben soll
  3. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über deren spezifische An­forderungen
  4. Dokumentieren Sie Ihre Wünsche präzise in der Vollmacht
  5. Hinterlegen Sie die Vollmacht bei allen relevanten Banken
  6. Erwägen Sie eine Registrierung im Zentralen Vorsorge­register

Für den Notfall: Teilen Sie Ihrer Vertrauens­person mit, wo Sie wichtige Unterlagen wie Verträge, Ver­sicherungs­scheine und Bank­unter­lagen auf­bewahren. Erstellen Sie zudem eine Liste mit Benutzer­namen und Pass­wörtern für Online-Konten und Depots[12].

Die richtige Vollmacht gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre finanziellen An­gelegen­heiten auch in schwierigen Zeiten nach Ihren Wünschen geregelt werden.