Dürfen Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht den Vollmachtgeber gegenüber Versicherungen vertreten?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht können Sie eine Ver­trau­ens­per­son schriftlich bevollmächtigen, Sie gegenüber Ver­si­che­run­gen zu vertreten - etwa für Ver­trags­ab­schlüs­se, Scha­dens­mel­dun­gen oder Kün­di­gun­gen. Die Vollmacht sollte genau formuliert sein und die Ver­si­che­rungs­an­ge­le­gen­hei­ten ausdrücklich nennen. So vermeiden Sie eine ge­richt­lich be­stell­te Be­treu­ung und sichern Ihre Ansprüche, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber Versicherungen zu vertreten. Diese Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind - sei es durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen.

Was eine Vorsorgevollmacht bei Versicherungsangelegenheiten bewirkt

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie festlegen, wer Sie vertreten darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Für Versicherungsangelegenheiten bedeutet dies konkret:

  • Ihr:e Bevollmächtigte:r kann Ansprüche aus Versicherungsverträgen geltend machen
  • Die Person kann neue Versicherungsverträge abschließen oder bestehende kündigen
  • Sie kann Schadensmeldungen einreichen und den Schriftwechsel mit Versicherungen führen
  • Auch die Änderung von Vertragsbedingungen ist möglich

Bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht können Sie genau festlegen, welche Befugnisse Ihr:e Bevollmächtigte:r haben soll.

Rechtliche Grundlagen für die Vertretung bei Versicherungen

Die gesetzliche Basis für die Vertretung durch eine Vorsorgevollmacht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei gilt:

  1. Eine Vorsorgevollmacht kann ausdrücklich die Vertretung gegenüber Versicherungen beinhalten[13].
  2. Im Formular des Bundesministeriums der Justiz gibt es einen eigenen Punkt für “Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträger”[13].
  3. Der Bevollmächtigte wird zum “Vertreter im Willen” - er entscheidet an Ihrer Stelle[9].

Wichtig zu wissen: Anders als oft angenommen, gibt es keine automatische Vertretungsbefugnis für Ehepartner:innen oder nahe Angehörige bei Versicherungsangelegenheiten[5]. Seit 2023 existiert zwar ein Ehegattennotvertretungsrecht, dieses ist jedoch auf sechs Monate beschränkt und betrifft nur medizinische Versorgung[19].

Was Sie bei der Formulierung beachten sollten

Damit die Vorsorgevollmacht von Versicherungen akzeptiert wird, sollten Sie auf Folgendes achten:

  • Ausdrückliche Erwähnung der Versicherungsangelegenheiten in der Vollmacht
  • Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst sein[5]
  • Ihre Original-Unterschrift muss auf dem Dokument stehen[5]
  • Eine notarielle Beglaubigung ist bei Versicherungsangelegenheiten nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert für die Akzeptanz bei Versicherungen[11]

Ein Mustertext könnte lauten: “Mein:e Bevollmächtigte:r ist befugt, mich in allen Versicherungsangelegenheiten zu vertreten. Dies schließt das Recht ein, Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Leistungen aus Versicherungsverträgen geltend zu machen und entgegenzunehmen sowie den gesamten Schriftverkehr mit Versicherungen zu führen.”

Vorteile einer Vorsorgevollmacht für Versicherungsangelegenheiten

Eine spezifische Vollmacht für Versicherungsangelegenheiten bietet mehrere Vorteile:

  • Schnelles Handeln im Notfall, z.B. bei Einreichung von Krankenversicherungsansprüchen
  • Vermeidung eines gerichtlich bestellten Betreuers für diese Angelegenheiten[1]
  • Selbstbestimmung, wer Ihre Interessen vertreten soll[11]
  • Flexibilität, da Sie den Umfang der Vollmacht genau definieren können[10]

Praktische Beispiele aus dem Alltag

Beispiel 1: Krankenversicherung
Maria erleidet einen Schlaganfall und kann vorübergehend nicht kommunizieren. Dank der Vorsorgevollmacht kann ihr Sohn Thomas die notwendigen Formulare bei der Krankenversicherung einreichen, um Leistungen wie häusliche Krankenpflege zu beantragen.

Beispiel 2: Schadensmeldung bei der Hausratversicherung
Nach einem Wasserschaden in der Wohnung des demenzkranken Herrn Fischer kann seine bevollmächtigte Tochter den Schaden bei der Versicherung melden und die Regulierung abwickeln.

Mögliche Probleme und wie Sie diese vermeiden

Trotz Vorsorgevollmacht kann es zu Schwierigkeiten kommen:

  1. Viele Versicherungen haben eigene Formulare
    Lösung: Erkundigen Sie sich vorab bei Ihren Versicherungen, ob zusätzliche spezifische Vollmachten erforderlich sind.

  2. Nachweis der Gültigkeit der Vollmacht
    Lösung: Hinterlegen Sie eine Kopie der Vorsorgevollmacht direkt bei Ihren Versicherungen.

  3. Akzeptanzprobleme bei komplexen Fällen
    Lösung: Erwägen Sie für wichtige Versicherungsangelegenheiten eine notarielle Beurkundung der Vollmacht.

Checkliste: Vorsorgevollmacht für Versicherungsangelegenheiten

  • [ ] Vertrauensperson als Bevollmächtigte:n auswählen
  • [ ] Schriftliche Vollmacht erstellen mit ausdrücklicher Erwähnung von Versicherungsangelegenheiten
  • [ ] Eigenhändig unterschreiben
  • [ ] Ggf. notariell beglaubigen lassen
  • [ ] Kopien bei wichtigen Versicherungen hinterlegen
  • [ ] Original an sicherem, aber zugänglichem Ort aufbewahren
  • [ ] Bevollmächtigte Person über den Aufbewahrungsort informieren
  • [ ] Ggf. im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen

Fazit: Vorsorge schafft Sicherheit

Eine Vorsorgevollmacht, die Versicherungsangelegenheiten einschließt, ist ein sinnvolles Instrument, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche auch dann gewahrt werden, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Die frühzeitige Regelung dieser Angelegenheiten gibt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und vermeidet Probleme im Ernstfall.

Wer keine Vorsorgevollmacht erstellt, riskiert, dass im Bedarfsfall ein Betreuungsgericht eine fremde Person als rechtlichen Betreuer bestellt[5]. Durch eine gut formulierte Vorsorgevollmacht behalten Sie die Kontrolle darüber, wer Ihre Interessen vertritt.