Letzte Aktualisierung: 09.05.2023
Mit einer Patientenverfügung benötigen Sie in den meisten Fällen keinen gesetzlichen Vertreter mehr. Dennoch sollten Sie auf Nummer sicher gehen und mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung einen Betreuer bestimmen – dieser kann Sie bei Geschäftsunfähigkeit rechtlich vertreten. Wenn Sie keinen Betreuer bestimmen, stellt das Gericht einen Betreuer für Sie ein.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die rechtsgültige Entscheidungen für Sie treffen dürfen, wenn Sie alltäglich organisatorische Dinge alters- und/oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig regeln können (§ 164 BGB). Damit ist die Vollmacht eine Willenserklärung mit Rechtscharakter und die bevollmächtigte Person tritt auch vor Gericht als Ihr Stellvertreter auf.
Tipp: Auch wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen können, ist ein alleiniger Stellvertreter in den meisten Fällen die bessere Wahl. Wenn Sie mehrere Bevollmächtigte bestimmen, kommt es häufig zu Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten – und wenn sich die Bevollmächtigten nicht einigen können, entscheiden das Gericht.
Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht drei Dinge regeln:
Ihr Stellvertreter kann grundsätzlich in allen wichtigen und juristisch relevanten Angelegenheiten für Sie aktiv werden – zum Beispiel bei Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfragen oder bei Wohnungsangelegenheiten. Wenn Sie außerdem eine Patientenverfügung erstellt haben, muss der Stellvertreter sich für Ihre Wünsche einsetzen und die Umsetzung des Dokuments einfordern.
Tipp: Nicht alle Banken erkennen eine Vorsorgevollmacht an – selbst wenn diese notariell beglaubigt ist. Deshalb bietet sich eine zusätzliche Kontovollmacht an, mit der Sie Ihrem Bevollmächtigten garantierten Zugriff auf Ihr Konto gewähren. Außerdem können Sie festlegen in welchem Umfang Ihr Stellvertreter Transaktionen vornehmen darf und wie er das dokumentieren soll. Sie können beispielsweise veranlassen, dass Ihr Vermögen frühzeitig an Ihre Erben ausgezahlt wird, damit diese mögliche Steuerfreibeträge ausnutzen können.
Eine Vollmacht kann grundsätzlich jeder Bürger erstellen. Wirklich sinnvoll wird eine Vorsorgevollmacht jedoch erst ab 18 Jahren – schließlich liegt das Sorgerecht bis zum 18. Geburtstag automatisch bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Sie können jede geschäftsfähige und volljährigen Person bevollmächtigten. Die Vollmacht kann entweder für alle oder nur für bestimmte Lebensbereiche erteilt werden. Wen Sie auch bestimmen: Ziehen Sie Ihren Bevollmächtigten in alle Überlegungen mit ein und besprechen Sie gemeinsam, welche Aufgabenbereiche Sie regeln lassen möchten.
Wichtig: Wenn Sie in einem Heim oder einer Pflegeeinrichtung wohnen, dürfen Sie den dort beschäftigten Mitarbeiter keine Vollmacht erteilen.
Während eine Patientenverfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen betrifft, bezieht sich die Vorsorgevollmacht auf jene Bereiche, für die gegebenenfalls ein gesetzlicher Vertreter notwendig ist. So ergänzen sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung optimal – denn die Schwerpunkte der der beiden Dokumente liegen in unterschiedlichen Bereichen (Medizin/Pflege & Recht).
Wichtig: Ihre Angehörigen sind nicht automatisch als Betreuer berechtigt – nur wer rechtskräftig dafür bestimmt wurde, darf Sie vertreten und Entscheidungen in Ihrem Namen treffen. Das Betreuungsgericht prüft zunächst, ob einer Ihrer Angehörigen die Betreuung übernehmen kann – häufig bestimmt das Gericht jedoch einen gesetzlichen Betreuer.
Grundsätzlich sind Vorsorgevollmachten gültig, bis sie widerrufen werden. Sie können in Ihrer Vorsorgevollmacht festlegen ob diese mit Ihrem Tod erlischt oder über den Tod hinaus gültig bleibt. Es ist empfehlenswert, eine Gültigkeit über den eigenen Tod hinaus festzuhalten. So hat der Bevollmächtigte die Möglichkeit, die Angelegenheiten des Vollmachtgebers auch nach dessen Ableben zu regeln. Dabei muss der Bevollmächtigte die Interessen der Erben berücksichtigen. Die Erben sind auch diejenigen, die die Vollmacht nach Tod des Vollmachtgebers widerrufen können.
Tipp: Um Unklarheiten zu vermeiden, können Sie in Ihrer Vollmacht explizit darauf hinweisen, dass das Dokument auch nach Ihrem Tod gültig ist.
Mit der Vorsorgevollmacht nutzen Sie Ihr Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Der große Vorteil liegt darin, dass Sie Ihren gesetzlichen Vertreter selbst bestimmen und dieser sofort rechtskräftig für Sie tätig sein kann. So müssen Sie nicht erst warten, bis das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestimmt. In bestimmten Fällen ist der/die Bevollmächtigte jedoch an das Betreuungsrecht gebunden – zum Beispiel bei Maßnahmen, die Ihnen Ihre Freiheit entziehen oder bei risikoreichen medizinischen Behandlungen. Diese muss das Betreuungsgericht vor der Durchführung genehmigen.
Tipp: Finanzfragen werden vom Gericht nicht kontrolliert. Bei größeren Summen empfiehlt es sich deshalb einen zusätzlichen Kontrollbevollmächtigten einzusetzen. Dieser erhält vom eigentlichen Bevollmächtigten regelmäßig Auskunft und kann im Zweifelsfall regulierend eingreifen. Oder Sie bestimmen für finanzielle Angelegenheiten zwei Personen als Bevollmächtigte, die nach dem Vier-Augen-Prinzip eine gegenseitige Kontrolle gewährleisten.
Ohne Vorsorgevollmacht (oder Betreuungsverfügung) wird ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer bzw. Stellvertreter für Sie – dieser kümmert sich um alle Bereiche, die Sie nicht mehr übernehmen können. Das kann zum Beispiel Ihre Finanzen und Behördengänge betreffen. Er kann für Sie einen Platz in einem Pflegeheim suchen und Ihre Wohnungsauflösung veranlassen. Schließlich kann es auch um Entscheidungen für Ihre Gesundheit bis hin zur Sterbebegleitung gehen – vor allem, wenn Ihre Patientenverfügung Fragen offen lässt. Das Gericht legt die Zuständigkeit des Betreuers je nach Situation fest und kann diese auf alle Lebensbereiche ausweiten.
Übrigens: Gesetzliche Betreuer werden vermutlich häufiger eingesetzt, als Sie denken. Im Jahr 2015 gab es laut Bundesjustizamt zum Beispiel in 47% der Fälle eine gesetzliche Betreuung. Nur 104.243 Fälle von 197.739 Erstbestellungen eines Betreuers wurden von Familienangehörigen übernommen.
Die Vorsorgevollmacht ist nur im Original gültig. Deshalb müssen Sie sichergehen, dass die Vollmacht dem Bevollmächtigten im Notfall zur Verfügung steht – und das Dokument an einem Ort aufbewahren, der für den Bevollmächtigten zugänglich ist. Natürlich können Sie die Vorsorgevollmacht nach dem Erstellen auch direkt an Ihren Bevollmächtigten aushändigen – bedenken Sie aber, dass die Vollmacht sofort eingesetzt werden kann.
Ihre Vorsorgevollmacht wird per Unterschrift wirksam. Danach kann Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen Entscheidungen treffen, sobald dieser die Vorsorgevollmacht im Original vorlegt. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jedoch an bestimmte Bedingungen knüpfen: Zum Beispiel kann Ihre Vorsorgevollmacht erst wirksam werden, wenn Sie geschäftsunfähig sind und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist.
Wichtig: Bedenken Sie, dass zusätzliche Bedingungen den Gebrauch der Vorsorgevollmacht verzögern. Das ist ein Nachteil, wenn Ihr Bevollmächtigter im Notfall schnell Entscheidungen treffen muss.
Ein Bevollmächtigter wird weder vom Betreuungsgericht noch von einer anderen Behörde oder Person überwacht. Es gibt nur zwei Situationen, in denen der Bevollmächtigte eine Zustimmung des Betreuungsgerichts benötigt:
Tipp: Das Betreuungsgericht wird auch tätig, wenn der Bevollmächtigte verhindert ist oder die Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten nicht genügend Befugnisse erteilt. In einem solchen Fall bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Es sei denn, Sie haben in Ihrer Vorsorgevollmacht einen Ersatzbevollmächtigten bestimmt.
Wenn der Bevollmächtigte nicht in Ihrem Sinne handelt (oder jemand dies bezweifelt), kann vor dem Betreuungsgericht eine Anzeige gegen ihn erstattet werden. Meist wird der Bevollmächtigte dann von einem Kontrollbetreuer überprüft, der dem Bevollmächtigten die Vollmacht entziehen kann. Wenn das der Fall ist, bestimmt das Gericht in einem Betreuungsverfahren einen neuen und gesetzlichen Betreuer.
Eine Vorsorgevollmacht wird nicht nur durch Ihren Widerruf unwirksam. Auch wenn Ihr Bevollmächtigter die Vollmacht ausdrücklich ablehnt oder gar verstirbt, verliert Ihre Vorsorgevollmacht die Wirksamkeit. Das gilt auch für den Fall, dass der Bevollmächtigte selbst rechtlich betreut werden muss – zum Beispiel, wenn Ehepartner sich gegenseitig als Bevollmächtigte ernennen und gemeinsam in einen schweren Autounfall geraten.
Solange Sie geschäftsfähig sind können Sie Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht widerrufen möchten, können Sie das Dokument (und alle Kopien) einfach vernichten. Wenn Sie nur bestimmte Stellen ändern möchten, können Sie die Stellen streichen und neu verfassen. Dabei sollten Sie unbedingt alle gestrichenen Stellen eigenhändig und mit Datum unterschreiben!
Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter zwar Vermögensangelegenheiten regeln. Für Bankgeschäfte in Ihrem Namen, ist jedoch meist eine Bankvollmacht nötig – eine schriftliche Vorsorgevollmacht reicht dafür selten aus. Wie die Vorsorgevollmacht können Sie eine Bankvollmacht auf bestimmte Aktivitäten beschränken – zum Beispiel Kontoüberziehungen ausschließen, An- und Verkauf von Wertpapieren erlauben oder verbieten oder die Bankvollmacht auf Ihr Girokonto beschränken.
Mit einer Kontovollmacht kann Ihr Bevollmächtigter lediglich Kontobewegungen steuern – deshalb ist eine Kontovollmacht nicht mit einer umfassenden Vermögensvollmacht vergleichbar. Wer sich absichern möchte, sollte auf eine Vorsorgevollmacht setzen.
Viele Banken haben eigene Formulare für Kontovollmachten – und bestehen darauf, dass Sie diese Formulare verwenden. Um spätere Probleme mit Ihrer Vollmacht zu vermeiden, sollten Sie das natürlich tun. Außerdem müssen Sie bei vielen Banken mit dem Bevollmächtigten vorsprechen und die Kontovollmacht in Anwesenheit eines Bankangestellten unterschreiben. In einem solchen Fall ist eine notarielle Vorsorgevollmacht eine Alternative.
Meist bestimmt das Gericht einen ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer – in einigen Fällen können Sie jedoch auch von einem professionellen Betreuer vertreten werden. Diesem müssen Sie ein Honorar zahlen, das sich unter anderem nach seinem Ausbildungsgrad richtet. Der Betreuer muss gegenüber dem Gericht genau dokumentieren, was er für Sie getan hat und warum. Auf diese Weise kann der Staat seine Betreuungsaufgabe kontrollieren und gewährleisten.
Die Kosten für die gesetzliche Betreuung sind auch von Ihrem Vermögen abhängig. Meist ist eine Jahresgebühr fällig: Bei einem Reinvermögen über 25.000 Euro wird pro Jahr der Betreuung 10 Euro für jede angefangenen 500 Euro über dem Vermögen von 25.000 Euro fällig. Dieser Betrag liegt mindestens bei 200 Euro.
Das zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer dient zur Registrierung von Vorsorgevollmachten. Das kann sinnvoll sein – doch im Notfall erlaubt das Vorsorgeregister Ärzten keinen sofortigen Zugriff auf das Dokument. Es informiert lediglich, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt und wo diese Verfügung abzuholen ist. Die Registrierung im Vorsorgeregister kostet einmalig rund 15 Euro und ist per Post oder Online möglich. Wenn Sie Ihre registrierte Vorsorgevollmacht widerrufen oder ändern, sollten Sie das auch dem zentralen Vorsorgeregister melden.
Tipp: Ärzte stehen unter Schweigepflicht und dürfen über Ihre Erkrankung oder Behandlung keine Angaben machen – auch nicht gegenüber Angehörigen, Ehepartnern oder Erben ( § 203 Abs. 1 StGB – Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht). In Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie Ärzte jedoch von der Schweigepflicht entbinden, damit Ihr Bevollmächtigter Auskunft erhält. Das müssen Sie im Dokument explizit vermerken – ansonsten gilt die ärztliche Schweigepflicht auch über den Tod des Patienten hinaus.
Die Generalvollmacht ist die allgemeinste Form, mit der Sie jemanden als Ihren Stellvertreter bestimmen können. Dabei differenziert die Generalvollmacht nicht, in welchen Bereichen und auf welche Weise die Vertretung durchgeführt werden soll. Möchten Sie sichergehen, dass die bevollmächtigte Person Ihren Wünschen und Vorstellungen nachkommt, sollten Sie die Generalvollmacht durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ergänzen.
Wichtig: Eine Generalvollmacht ist niemals eine Alternative zur Patientenverfügung! Wenn sich die Vollmacht auch auf medizinische Untersuchungen und Behandlungen beziehen soll, muss das ausdrücklich erwähnt und ausführlich erläutert werden. Eine Generalvollmacht unterliegt ebenfalls dem Betreuungsrecht, weshalb freiheitsentziehende Maßnahmen und gefährliche Heilbehandlungen durch ein vormundschaftsgerichtliches Genehmigungsverfahren bewilligt werden müssen.
Beide Dokumente haben unterschiedliche Ziele. Während sich die Patientenverfügung vor allem an den behandelnden Arzt richtet, vertritt Ihr Bevollmächtigter der Vorsorgevollmacht Sie bei Angelegenheiten der Gesundheitssorge oder Pflegebedürftigkeit. In einer Vorsorgevollmacht können Sie nicht festlegen, wie Sie im Sterbeprozess behandelt werden möchten.
Eine Untervollmacht wird vom Hauptbevollmächtigten an eine weitere Person (Unterbevollmächtigter) verliehen, damit diese den Hauptbevollmächtigten vertreten kann. In der Hauptvollmacht wird geregelt, ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf. Meist ist eine Untervollmacht nicht notwendig.
Unternehmer sollten mit Ihrer Vorsorgevollmacht auch den gewerblichen bzw. unternehmerischen Lebensbereich regeln. Tun Sie das nicht, bestellt das Gericht einen Betreuer für den gewerblichen Bereich ein. Das kann im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen haben – schließlich legen Sie die Belange Ihres Unternehmens mit einem gesetzlichen Betreuer in komplett fremde Hände. Wenn Sie zum Beispiel Mitgesellschafter einer GmbH sind, vertritt der Betreuer Sie bei der Gesellschafterversammlung.
Mit einfachen Vorlagen gehen Sie ein Risiko ein. Wenn Sie Vorlagen übernehmen und einfach unterschreiben, liegt die Haftung bei Ihnen. Fehler im Dokument können zum Beispiel schwerwiegende Folgen haben. Oder die Echtheit Ihrer Dokumente wird angezweifelt. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Die bessere Alternative sind Vordrucke, die von Fachkräften geprüft sind und die Sie individuell nach Ihren Wünschen anpassen können.
Ob Bankgeschäfte, Mietverträge oder Pflegedienst: Nur der gesetzliche Vertreter kann in Ihrem Namen handeln und Sie vor Gericht vertreten. Ehepartner oder Kinder sind aber nicht automatisch gesetzliche Vertreter – Sie müssen den gesetzlichen Vertreter explizit mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen oder Ihre Angehörigen können Ihnen nicht helfen. Dann setzt das Gericht einen Berufsbetreuer ein.
Das Grundgesetz garantiert jedem Mensch das Recht auf Selbstbestimmung. Wenn Angehörige Sie bei Geschäftsunfähigkeit automatisch vertreten würden, könnten Sie nicht selbst bestimmen – und das Recht auf Selbstbestimmung würde Ihnen verwehrt werden. Deshalb werden lediglich minderjährige Kinder automatisch von ihren Erziehungsberechtigten vertreten.
Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht ablehnen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit ihrer Vertrauensperson vor dem Erstellen der Vorsorgevollmacht sprechen. Steht diese Person nicht zur Verfügung, können Sie sich nach einem Vertreter umsehen.
Eine Vollmacht hat grundsätzlich keine Nachteile. Nachteile entstehen nur, wenn Ihre Vertrauensperson bzw. der/die Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht und nicht in Ihrem Sinne handelt. Dieses Risiko können Sie vermeiden, indem Sie Ihre Vertrauensperson überlegt bestimmen und die Vollmacht erst im Bedarfsfall übergeben. Zudem können Sie einen Kontrollbetreuer oder zwei gemeinschaftlich handelnde Vertreter mit Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen.
Nein! Vorsorgevollmacht und Testament sind zwei unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichen Funktionen. Sie können jedoch beide Dokumente miteinander verknüpfen – zum Beispiel kann der Bevollmächtigte auch gleichzeitig Erbe sein und umgekehrt. Ein Testament sollten Sie verfassen, wenn Sie die gesetzliche Erbfolge ändern möchten.
Bei minderjährigen Kindern sind die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil die gesetzlichen Vertreter. Wenn die Eltern kein Sorgerecht besitzen, übernimmt der Vormund die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder.
Wenn Ihr Bevollmächtigter verhindert ist, stellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer ein. Oder Sie ermächtigen Ihren Bevollmächtigten bei Verhinderung einer anderen Person eine Untervollmacht zu erteilen. Alternativ können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht auch einen Ersatzbevollmächtigten bestimmen.
Tipp: Bei Ihrer Ersatzvollmacht sollten Sie genau festlegen, wann diese in Kraft tritt – zum Beispiel durch einen Widerruf. Dann sollten Sie außerdem eine Person zum Widerruf bevollmächtigten.
Ja. Wenn zum Beispiel Ihre Kinder in einem anderen Land leben, können Sie die Kinder dennoch als Bevollmächtigte bestimmen – wichtig ist jedoch, dass Ihre Bevollmächtigten im Versorgungsfall schnell aktiv werden können. Deshalb sollten Sie sich das genau überlegen. Ein Bevollmächtigter in unmittelbarer Nähe ist meistens die deutlich bessere Wahl.
Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich immer eine gute Idee. Dennoch gibt es einige Situationen, die eine Vorsorgevollmacht besonders sinnvoll machen – vor allem bei freiwilligen oder unfreiwilligen Auszeiten. Hier sind einige Beispiele:
Nur präzise Patientenverfügungen sind rechtskräftig. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung als medizinisches Dokument betrachten, das den behandelnden Fachkräften präzise Vorgaben macht. Je genauer Sie formulieren, desto besser: Viele Formulierungen sind zwar umgangssprachlich üblich, aber aus therapeutischer Sicht nicht eindeutig. Es gibt beispielsweise viele unheilbare Krankheiten, die nicht tödlich sind. Vermeiden Sie allgemeine Sätze, die verschiedene Interpretationen zulassen. Befolgen Sie außerdem folgende zwei Tipps:
Wichtig: Kein Stellvertreter darf das Wahlrecht für Sie ausüben, an Ihrer Stelle ein Testament verfassen oder für Sie in eine Eheschließung einwilligen. Bei gerichtlichen Verfahren, freiheitsentziehenden Maßnahmen – zu denen eventuell medizinisch oder pflegetechnisch geraten werden – oder bei gravierenden medizinischen Eingriffen benötigt der Stellvertreter ausdrückliche und konkrete Anweisungen in der Vollmacht.
Wichtig: Damit Sie die Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr akzeptiert wird, muss sie schriftlich festgehalten werden. Wichtig dabei ist es fest-zulegen, ab wann die Vollmacht gültig sein soll – schließlich kann sie formlos und mit Ihrer Unterschrift sofort eingesetzt werden.
Sie möchten zwei oder mehr Bevollmächtigte einsetzen? Dann haben Sie folgende drei Möglichkeiten:
Sie erteilen verschiedene Einzelvollmachten für verschiedene Aufgabenbereiche und Vertrauenspersonen. Dabei sollten Sie die jeweiligen Aufgabenbereiche klar definieren und Überschneidungen möglichst vermeiden – ansonsten sind Verwirrung, Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen den Bevollmächtigten vorprogrammiert.
Wann sind mehrere Einzelvollmachten sinnvoll? Zum Beispiel, wenn Sie Vertrauenspersonen haben, die sich in verschiedenen Bereichen (Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsvorsorge etc.) besonders gut auskennen. Bei unklaren Einzelvollmachten erhöht sich das Risiko von Verwirrung und Missverständnissen zwischen den Bevollmächtigten.
Bei einer Doppelvollmacht benennen Sie mit einer Vollmacht zwei Vertrauenspersonen gleichzeitig. Diese können Sie entweder getrennt voneinander oder nur gemeinsam vertreten. Auch hier müssen Sie klar festlegen, wie Ihre Vertrauenspersonen die Vollmacht nutzen dürfen. Legen Sie auch fest, wer von beiden Bevollmächtigten bei Unstimmigkeiten die Entscheidungsgewalt hat!
Wann ist eine Doppelvollmacht sinnvoll? Zum Beispiel, wenn Sie das Risiko eines Missbrauchs der Vollmacht minimieren möchten – die Bevollmächtigten kontrollieren sich in den meisten Fällen gegenseitig. Außerdem bietet die Vollmacht zusätzliche Sicherheit, wenn ein Bevollmächtigter verhindert ist. In einem solchen Fall kann sofort der andere Bevollmächtigte einspringen. Dafür müssen Sie jedoch das erhöhte Risiko von Streitigkeiten zwischen den Bevollmächtigten in Kauf nehmen. Zudem können gegenseitige Kontrollen die Entscheidungsfindung verlangsamen.
Mit einer Ersatzvollmacht wählen Sie einen Ersatzbevollmächtigten, der den eigentlichen Bevollmächtigten vertreten kann – zum Beispiel wenn dieser aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Tod verhindert ist. Dazu erstellen Sie eine identische Vollmacht, die dem Ersatzbevollmächtigten jedoch erst im Vertretungsfall zur ausgehändigt werden sollte. Am besten platzieren Sie in einen Hinweis über die Ersatzvollmacht in Ihrem Portemonnaie.
Wann ist eine Ersatzvollmacht sinnvoll? Eine Ersatzvollmacht ist für jeden sinnvoll, der sich zusätzlich absichern möchte. Wenn der Bevollmächtigte verhindert ist, kann der Ersatzbevollmächtigte sofort handeln. Im Gegensatz zu mehreren Einzelvollmachten oder einer Doppelvollmacht gibt es bei der Ersatzvollmacht kaum Nachteile. Wichtig ist, dass Sie die Ersatzvollmacht nicht sofort aushändigen, um eine missbräuchliche Verwendung oder Konflikte des Ersatzbevollmächtigten mit dem eigentlichen Bevollmächtigten vermeiden. Außerdem sollte der Ersatzbevollmächtigte die Vollmacht zurückgeben, wenn der Bevollmächtigte Sie wieder vertreten kann – so vermeiden Sie Unklarheiten gegenüber Dritten!
Welcher Aufgabenbereich Ihnen besonders wichtig ist, hängt ganz von Ihren Wünschen ab. Wenn Sie sich auf folgende sieben Aufgabenkreise konzentrieren, übersehen Sie definitiv keine wichtigen Bereiche:
Bei der Gesundheits- und Pflegesorge bietet die Vorsorgevollmacht zusätzlichen Schutz zur Patientenverfügung. Sie können Entscheidungen über ärztliche Untersuchungen, Eingriffe und Heilbehandlungen festlegen und bestimmte Therapieformen ablehnen oder zustimmen. Auch können Sie bestimmen, ob Sie einen Pflegedienst oder eine Pflegekraft wünschen oder welche Vertrauensperson Sie pflegen soll.
Wichtig: Bei sogenannten risikoreichen Gesundheitsmaßnahmen ist Ihr mutmaßlicher Willen wichtig – deshalb sollten Sie diese Maßnahmen auch in Ihrer Vorsorgevollmacht abdecken. Risikoreiche Gesundheitsmaßnahmen umfassen alle ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen und medizinische Eingriffe, bei denen Lebensgefahr besteht oder ein dauerhafter Gesundheitsschaden zu erwarten ist.
In diesem Aufgabenbereich können Sie alle Fragen regeln, die Ihr Vermögen betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Mietkosten, Versicherungen, laufende Verträge, Schulden oder Einholung von Forderungen. Auch Grundstücks- und Immobiliengeschäfte oder Erbausschlagungen können Sie mit einer notariellen Beurkundung in der Vorsorgevollmacht regeln.
Wichtig: Banken verlangen Vollmachten manchmal auf bankeigenen Vordrucken. Auch kann es sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht in Gegenwart eines Bankangestellten unterzeichnen lassen.
Bei Wohnungs- und Mietangelegenheiten regelt die Vorsorgevollmacht zum Beispiel Ihr Mietverhältnis, Kündigungen, Wohnungsauflösungen oder Immobilienverkäufe. Fragen Sie sich vorher, wie lange Ihre Wohnung oder Haus gehalten werden soll, wenn Ihr Gesundheitszustand fraglich ist. In einem solchen Fall kann zum Beispiel eine Untervermietung sinnvoll sein.
Wo möchten Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wohnen? In Ihrer bisherigen Wohnung, bei Ihren Eltern, Geschwistern oder Ihren Kindern? Das und mehr können Sie mit diesem Aufgabenbereich der Vorsorgevollmacht regeln. Natürlich ist auch eine Unterbringung im Heim möglich.
Wichtig: Für bewegungseinschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen zu Ihrem Schutz (zum Beispiel Bettgitter, Beruhigungsmittel etc.) ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts notwendig.
Hier können Sie Ihre Vertrauensperson dazu bevollmächtigten, alle Angelegenheiten rund um Post, Telefon, Handy oder Internet für Sie zu regeln. Dazu gehören vor allem: Die Öffnung Ihrer Post, Abmeldung Ihres Telefonanschlusses, Zugangsdaten für Online-Änderungen, Passwörter für Webseiten (zum Beispiel Social Media, Blogs, Shops etc.) oder das Kündigen von PayTV-Verträgen.
Hier können Sie sich von Ihrem Bevollmächtigten gegenüber Behörden, Ämtern und Versicherungen vertreten lassen. Das ist zum Beispiel bei Kranken- und Pflegekassen oder Renten- und Unfallversicherungen wichtig. Vor dem Sozialamt, Agentur für Arbeit, dem Versorgungsamt, Beihilfsstellen und beim Amt für Wohnungswesen. Oder bei Privatversicherungen, die Sie für Unfall- oder Krankheitsfälle abgeschlossen haben. Wenn Sie minderjährige oder gehandikapte Kinder haben, können Sie auch die Unterbringung, Kindergarten, Schule, Pflege und Erziehung Ihrer Kinder regeln lassen.
Ihr Bevollmächtigter soll Sie auch bei Rechtsstreitigkeiten vertreten oder Rechtsanwälte beauftragen? Das können Sie ebenfalls in einer Vorsorgevollmacht regeln. Auch für gerichtliche oder außergerichtliche Klärungen kann die Vorsorgevollmacht wirksam sein.