Wie lässt sich ein Nachfolge-Vormund benennen, falls die erste Wahl ausfällt?
Die Benennung eines Nachfolge-Vormunds bietet Sicherheit, falls der ursprünglich gewählte Vormund verhindert ist. Dies kann durch eine klare Formulierung im Testament oder Erbvertrag geregelt werden, wobei Gespräche mit den betroffenen Personen und eine rechtliche Beratung sinnvoll sind. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder auch in unvorhergesehenen Situationen gut betreut werden.
Stellen Sie sich vor, Sie haben als Eltern einen Vormund für Ihre Kinder benannt, doch dieser kann im Ernstfall die Aufgabe nicht übernehmen. Was dann? Ein Nachfolge-Vormund bietet Sicherheit, wenn die erste Wahl ausfällt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.
Warum ein Nachfolge-Vormund sinnvoll ist
Viele Eltern benennen in ihrem [Testament]((/ratgeber/testament/testament-grundlagen/was-ist-ein-testament) eine vertraute Person als Vormund für ihre minderjährigen Kinder. Was oft vergessen wird: Diese Person könnte im Ernstfall verhindert sein - durch Krankheit, Aufenthalt im Ausland oder andere unvorhersehbare Umstände. Ein Nachfolge-Vormund stellt sicher, dass Ihre Kinder trotzdem gemäß Ihren Wünschen betreut werden.
Die Benennung eines Ersatzvormunds ist keine Misstrauenserklärung gegenüber Ihrer ersten Wahl, sondern eine sinnvolle Absicherung.
Rechtliche Grundlagen zur Vormundschaft
Nach § 1782 BGB können Eltern durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) eine natürliche Person als Vormund benennen[1][3]. Das Familiengericht ist grundsätzlich an diese Benennung gebunden, sofern die Person für die Aufgabe geeignet ist[1].
Für die Vormundschaft kommen in Frage:
- Ehrenamtliche Vormünder (etwa aus dem Familien- oder Freundeskreis)
- Berufsvormünder (selbstständig tätig)
- Mitarbeitende eines Vormundschaftsvereins
- Das Jugendamt als Amtsvormund[1]
Wie Sie einen Nachfolge-Vormund bestimmen können
Option 1: Ausdrückliche Benennung im Testament
Die sicherste Methode ist die ausdrückliche Benennung eines Ersatzvormunds in Ihrem Testament oder Erbvertrag[11]. Formulieren Sie klar, wer als erste Wahl und wer als Ersatz eingesetzt werden soll.
Beispielformulierung: “Für den Fall, dass unser benannter Vormund [Name] das Amt nicht antreten kann oder später ausscheidet, bestimme ich [Name des Ersatzvormunds] zum Nachfolge-Vormund.”
Sie können beliebig viele Ersatzpersonen in einer Rangfolge benennen. Achten Sie darauf, die Gründe für Ihre Auswahl zu dokumentieren - das stärkt die Bindungswirkung für das Familiengericht[4].
Option 2: Vorläufige Vormundschaft als Übergangslösung
Ist Ihr gewünschter Vormund nur vorübergehend verhindert (z.B. durch Krankheit), kann das Familiengericht einen vorläufigen Vormund einsetzen[1]. Hierfür kommen meist nur das Jugendamt oder ein Vormundschaftsverein in Frage.
Diese vorläufige Lösung gilt maximal drei bis sechs Monate. In dieser Zeit kann das Gericht klären, ob der ursprünglich benannte Vormund sein Amt noch antreten kann[1].
Option 3: Antrag auf Vormundwechsel
Ist ein vorläufiger Vormund bestellt worden und fallen später die Hinderungsgründe beim ursprünglich benannten Vormund weg, kann diese Person einen Antrag stellen, doch noch zum Vormund bestellt zu werden[5].
Praktische Hinweise für die Benennung
Wen als Nachfolge-Vormund auswählen?
Bei der Auswahl eines Nachfolge-Vormunds sollten Sie ähnliche Kriterien anlegen wie bei der ersten Wahl:
- Persönliche Eignung: Hat die Person ein gutes Verhältnis zu Ihren Kindern?
- Wertevorstellungen: Teilt sie Ihre Erziehungsvorstellungen?
- Lebensumstände: Hat sie Zeit und Kapazität für diese verantwortungsvolle Aufgabe?
- Bereitschaft: Hat die Person ihre Bereitschaft erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen?
Vorab-Gespräche führen
Sprechen Sie sowohl mit dem Hauptvormund als auch mit dem Nachfolge-Vormund über Ihre Pläne. Nur wer informiert ist, kann im Ernstfall angemessen handeln.
Besprechen Sie dabei auch Ihre Wünsche zur Erziehung, zu Bildungsfragen und zur Vermögensverwaltung. Schriftliche Leitlinien können eine hilfreiche Orientierung bieten.
Formale Anforderungen beachten
Testament formal korrekt gestalten
Für die wirksame Benennung eines Vormunds und Nachfolge-Vormunds muss Ihr Testament formgerecht errichtet sein:
Ein notarielles Testament bietet mehr Sicherheit und vermeidet Formfehler.
Vormundschaft und Testamentsvollstreckung kombinieren
Oft ist es sinnvoll, neben einem Vormund auch einen Testamentsvollstrecker zu benennen, besonders wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist[7][8]. Der Testamentsvollstrecker kann das Erbe des Kindes verwalten, bis es ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Die Aufgaben können dabei getrennt werden:
- Der Vormund kümmert sich um persönliche Angelegenheiten
- Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Vermögen
Vollmacht für die Übergangszeit
Um eine Lücke zwischen Ihrem Tod und der Eröffnung des Testaments zu vermeiden, sollten Sie dem benannten Vormund eine Vollmacht erteilen. So kann er bereits tätig werden, bevor er offiziell als Vormund bestellt wird[4].
Sonderfälle berücksichtigen
Alleinerziehende Eltern
Wenn Sie alleinerziehend sind, ist die Benennung eines Vormunds besonders wichtig. Ohne Testament könnte der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht erhalten - auch wenn dies nicht in Ihrem Sinne wäre[7].
Getrennte Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, übernimmt bei Ihrem Tod der andere Elternteil automatisch die alleinige Sorge. Ein von Ihnen benannter Vormund kommt erst zum Zuge, wenn beide Elternteile verstorben sind[9].
Fazit
Die Benennung eines Nachfolge-Vormunds ist ein wichtiger Baustein in der Vorsorge für Ihre Kinder. Sie bietet zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass Ihre erste Wahl ausfällt. Am sichersten ist die ausdrückliche Benennung in einem formgerechten Testament oder Erbvertrag.
Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und beziehen Sie die betroffenen Personen in Ihre Planung ein. Im Idealfall kennen sowohl der Hauptvormund als auch der Nachfolge-Vormund Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Zukunft Ihrer Kinder.
Lassen Sie sich bei der rechtssicheren Gestaltung am besten von einem Notar oder einer Notarin beraten. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vorsorge im Ernstfall wie gewünscht umgesetzt wird.