Wie lässt sich ein Nachfolge-Vormund benennen, falls die erste Wahl ausfällt?

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Zusammenfassung

Die Benennung eines Nachfolge-Vormunds bietet Sicherheit, falls der ursprünglich gewählte Vormund verhindert ist. Dies kann durch eine klare Formulierung im Testament oder Erbvertrag geregelt werden, wobei Gespräche mit den betroffenen Personen und eine rechtliche Beratung sinnvoll sind. So stellen Sie sicher, dass Ihre Kinder auch in unvorhergesehenen Situationen gut betreut werden.

Stellen Sie sich vor, Sie haben als Eltern einen Vormund für Ihre Kinder benannt, doch dieser kann im Ernstfall die Aufgabe nicht übernehmen. Was dann? Ein Nachfolge-Vormund bietet Sicherheit, wenn die erste Wahl ausfällt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie rechtzeitig vorsorgen können.

Warum ein Nachfolge-Vormund sinnvoll ist

Viele Eltern benennen in ihrem [Testament]((/ratgeber/testament/testament-grundlagen/was-ist-ein-testament) eine vertraute Person als Vormund für ihre minder­jährigen Kinder. Was oft vergessen wird: Diese Person könnte im Ernstfall verhindert sein - durch Krankheit, Aufenthalt im Ausland oder andere unvorher­sehbare Umstände. Ein Nachfolge-Vormund stellt sicher, dass Ihre Kinder trotzdem gemäß Ihren Wünschen betreut werden.

Die Benennung eines Ersatz­vormunds ist keine Misstrauens­erklärung gegenüber Ihrer ersten Wahl, sondern eine sinnvolle Absicherung.

Rechtliche Grundlagen zur Vormundschaft

Nach § 1782 BGB können Eltern durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) eine natürliche Person als Vormund benennen[1][3]. Das Familien­gericht ist grundsätzlich an diese Benennung gebunden, sofern die Person für die Aufgabe geeignet ist[1].

Für die Vormund­schaft kommen in Frage:

  • Ehren­amtliche Vormünder (etwa aus dem Familien- oder Freundes­kreis)
  • Berufs­vormünder (selbst­ständig tätig)
  • Mit­arbeitende eines Vormund­schafts­vereins
  • Das Jugendamt als Amts­vormund[1]

Wie Sie einen Nachfolge-Vormund bestimmen können

Option 1: Ausdrückliche Benennung im Testament

Die sicherste Methode ist die ausdrückliche Benennung eines Ersatz­vormunds in Ihrem Testament oder Erbvertrag[11]. Formulieren Sie klar, wer als erste Wahl und wer als Ersatz eingesetzt werden soll.

Beispiel­formulierung: “Für den Fall, dass unser benannter Vormund [Name] das Amt nicht antreten kann oder später ausscheidet, bestimme ich [Name des Ersatz­vormunds] zum Nachfolge-Vormund.”

Sie können beliebig viele Ersatz­personen in einer Rang­folge benennen. Achten Sie darauf, die Gründe für Ihre Auswahl zu dokumentieren - das stärkt die Bindungs­wirkung für das Familien­gericht[4].

Option 2: Vorläufige Vormundschaft als Übergangs­lösung

Ist Ihr gewünschter Vormund nur vorüber­gehend verhindert (z.B. durch Krankheit), kann das Familien­gericht einen vorläufigen Vormund einsetzen[1]. Hierfür kommen meist nur das Jugendamt oder ein Vormund­schafts­verein in Frage.

Diese vorläufige Lösung gilt maximal drei bis sechs Monate. In dieser Zeit kann das Gericht klären, ob der ursprünglich benannte Vormund sein Amt noch antreten kann[1].

Option 3: Antrag auf Vormund­wechsel

Ist ein vorläufiger Vormund bestellt worden und fallen später die Hinderungs­gründe beim ursprünglich benannten Vormund weg, kann diese Person einen Antrag stellen, doch noch zum Vormund bestellt zu werden[5].

Praktische Hinweise für die Benennung

Wen als Nachfolge-Vormund auswählen?

Bei der Auswahl eines Nachfolge-Vormunds sollten Sie ähnliche Kriterien anlegen wie bei der ersten Wahl:

  • Persönliche Eignung: Hat die Person ein gutes Verhältnis zu Ihren Kindern?
  • Werte­vorstellungen: Teilt sie Ihre Erziehungs­vorstellungen?
  • Lebens­umstände: Hat sie Zeit und Kapazität für diese verantwortungs­volle Aufgabe?
  • Bereitschaft: Hat die Person ihre Bereit­schaft erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen?

Vorab-Gespräche führen

Sprechen Sie sowohl mit dem Haupt­vormund als auch mit dem Nachfolge-Vormund über Ihre Pläne. Nur wer informiert ist, kann im Ernstfall angemessen handeln.

Besprechen Sie dabei auch Ihre Wünsche zur Erziehung, zu Bildungs­fragen und zur Vermögens­verwaltung. Schriftliche Leitlinien können eine hilfreiche Orientierung bieten.

Formale Anforderungen beachten

Testament formal korrekt gestalten

Für die wirksame Benennung eines Vormunds und Nachfolge-Vormunds muss Ihr Testament formgerecht errichtet sein:

  • Entweder handschrift­lich verfasst und unterschrieben
  • Oder notariell beurkundet[4][7]

Ein notarielles Testament bietet mehr Sicherheit und vermeidet Formfehler.

Vormund­schaft und Testaments­vollstreckung kombinieren

Oft ist es sinnvoll, neben einem Vormund auch einen Testaments­vollstrecker zu benennen, besonders wenn ein größeres Vermögen vorhanden ist[7][8]. Der Testaments­vollstrecker kann das Erbe des Kindes verwalten, bis es ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Die Aufgaben können dabei getrennt werden:

  • Der Vormund kümmert sich um persönliche Angelegenheiten
  • Der Testaments­vollstrecker verwaltet das Vermögen

Vollmacht für die Übergangs­zeit

Um eine Lücke zwischen Ihrem Tod und der Eröffnung des Testaments zu vermeiden, sollten Sie dem benannten Vormund eine Vollmacht erteilen. So kann er bereits tätig werden, bevor er offiziell als Vormund bestellt wird[4].

Sonderfälle berücksichtigen

Alleinerziehende Eltern

Wenn Sie alleinerziehend sind, ist die Benennung eines Vormunds besonders wichtig. Ohne Testament könnte der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht erhalten - auch wenn dies nicht in Ihrem Sinne wäre[7].

Getrennte Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, übernimmt bei Ihrem Tod der andere Elternteil automatisch die alleinige Sorge. Ein von Ihnen benannter Vormund kommt erst zum Zuge, wenn beide Elternteile verstorben sind[9].

Fazit

Die Benennung eines Nachfolge-Vormunds ist ein wichtiger Baustein in der Vorsorge für Ihre Kinder. Sie bietet zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass Ihre erste Wahl ausfällt. Am sichersten ist die ausdrückliche Benennung in einem formgerechten Testament oder Erbvertrag.

Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und beziehen Sie die betroffenen Personen in Ihre Planung ein. Im Idealfall kennen sowohl der Hauptvormund als auch der Nachfolge-Vormund Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Zukunft Ihrer Kinder.

Lassen Sie sich bei der rechtssicheren Gestaltung am besten von einem Notar oder einer Notarin beraten. So können Sie sicher sein, dass Ihre Vorsorge im Ernstfall wie gewünscht umgesetzt wird.