Wie können Eltern im Testament einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen?
Eltern können einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder durch ein handschriftliches oder notarielles Testament, einen Erbvertrag oder einer Sorgerechtsverfügung festlegen. Dabei sollten sie die gewünschte Person vorher informieren, einen Ersatzvormund benennen und die Entscheidung klar formulieren. Das Familiengericht muss diese Wünsche in der Regel berücksichtigen, kann aber im Kindeswohlinteresse abweichen.
- Warum die Benennung eines Vormunds so bedeutsam ist
- Rechtliche Grundlagen für die Benennung eines Vormunds
- Wer kann als Vormund benannt werden?
- Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vormundschaft
- Unterschiedliche Benennungen durch die Eltern
- Die Rolle des Familiengerichts
- Erweiterte Rechte des Vormunds festlegen
- Schritte zur Benennung eines Vormunds
- Besonderheiten für Alleinerziehende
- Die wesentlichen Punkte im Überblick
- Fazit
Wenn Sie Eltern minderjähriger Kinder sind, gehört zu einer guten Vorsorge auch die Regelung einer möglichen Vormundschaft. Dieser Artikel erklärt, wie Sie rechtssicher einen Vormund für Ihre Kinder benennen können und welche Formalitäten dabei zu beachten sind.
Warum die Benennung eines Vormunds so bedeutsam ist
Wenn beide sorgeberechtigten Elternteile versterben oder ein alleinerziehender sorgeberechtigter Elternteil verstirbt, braucht ein minderjähriges Kind einen Vormund. Der Vormund übernimmt sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge für das Kind bis zur Volljährigkeit[1][7].
Ohne eine ausdrückliche Bestimmung im Testament oder Sorgerechtsverfügung würde das Familiengericht nach Anhörung des Jugendamtes einen Vormund auswählen und ernennen[3][7]. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme werden nicht automatisch die Paten oder die Großeltern zu Vormündern ernannt[7].
Rechtliche Grundlagen für die Benennung eines Vormunds
Gemäß § 1777 BGB haben Eltern die Möglichkeit, für den Todesfall einen Vormund für ihre Kinder zu benennen. Dieser Wunsch der Eltern muss vom Familiengericht berücksichtigt werden und kann nur in Ausnahmefällen übergangen werden[7].
Bei einer Benennung eines Vormunds in einem Testament oder Erbvertrag müssen Formvorschriften beachtet werden:
Wer kann als Vormund benannt werden?
Als Vormund können Sie beispielsweise Familienmitglieder, Freunde, Lebenspartner:innen oder die Großeltern der Kinder benennen[4].
Nicht als Vormund geeignet sind:
- Minderjährige
- Geschäftsunfähige Personen
- Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen[4]
Besonders zu beachten: Sprechen Sie unbedingt vorher mit der Person, die Sie als Vormund einsetzen möchten. Diese Person muss sich zur Übernahme der Vormundschaft bereit erklären[1][3]. Auch wenn theoretisch jede:r deutsche Staatsbürger:in verpflichtet ist, eine Vormundschaft zu übernehmen, ist es nicht im Sinne der Kinder, wenn der Vormund diese Aufgabe nur widerwillig erfüllt[7].
Bei der Benennung sollten Sie die Person eindeutig mit Name, Geburtsdatum und Adresse bezeichnen, damit sie im Ernstfall vom Familiengericht ausfindig gemacht werden kann[2].
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vormundschaft
Das Gesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, die Vormundschaft nach Ihren Wünschen zu gestalten:
Ersatzvormund benennen
Sie können in Ihrem Testament oder Sorgerechtsverfügung auch einen “Ersatzvormund” bestimmen für den Fall, dass die von Ihnen ausgewählte Person keine Vormundschaft übernehmen kann oder will[4]. Wenn Sie mehrere Personen nennen, sollten Sie eine klare Reihenfolge festlegen, aus der dem Familiengericht ersichtlich ist, wer zuerst für die Vormundschaft in Frage kommt[4].
Mehrere Vormünder ernennen
Es ist möglich, mehrere Personen zu “Mitvormündern” zu benennen. Diese üben dann die Vormundschaft gleichberechtigt nebeneinander für die Kinder aus[7]. Sie können beispielsweise die Aufgaben der Vormundschaft auf mehrere Personen aufteilen, z.B. Personensorge und Vermögenssorge[1].
Bestimmte Personen ausschließen
Sie können in Ihrem Testament auch bestimmte Personen als Vormund ausschließen, wenn Sie nicht möchten, dass diese die Vormundschaft übernehmen[7].
Unterschiedliche Benennungen durch die Eltern
Benennen die Eltern in separaten Testamenten unterschiedliche Personen zum Vormund, so ist die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil maßgeblich[4][7]. Dies bedeutet auch, dass eine in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Vormundbenennung jederzeit einseitig von einem Elternteil geändert werden kann[7].
Die Rolle des Familiengerichts
Das Familiengericht muss sich grundsätzlich an der Benennung durch die Eltern orientieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der vorgeschlagene Vormund aber auch übergangen werden, beispielsweise wenn:
- der benannte Vormund durch Krankheit gehindert ist, die Vormundschaft zu übernehmen
- die Bestellung des Vormunds das Wohl des minderjährigen Kindes gefährden würde
- ein mindestens 14-jähriges Kind der Bestellung dieses Vormunds widerspricht[4][7]
Bei Beginn des Gerichtsverfahrens erhält das minderjährige Kind einen Verfahrensbeistand, wenn das zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist[3].
Erweiterte Rechte des Vormunds festlegen
Sie können im Testament auch die Bestellung eines Gegenvormunds ausschließen und dem Vormund in der Vermögenssorge mehr Rechte einräumen, als gesetzlich vorgesehen - eine sogenannte “befreite Vormundschaft”[4]. Dies kann z.B. die Auswahl der Anlageform des Geldes betreffen oder die Befreiung von der Genehmigung durch das Familiengericht für verschiedene Rechtsgeschäfte.
Bitte beachten: Das Familiengericht kann diese Anordnungen außer Kraft setzen, wenn sonst das Interesse des Kindes gefährdet wäre[4]. Vor einer solchen Entscheidung ist die Beratung durch einen Anwalt oder Notar sehr zu empfehlen.
Schritte zur Benennung eines Vormunds
-
Wählen Sie sorgfältig aus, wen Sie als Vormund für Ihre Kinder einsetzen möchten. Die Person sollte vertrauenswürdig sein und in der Lage sein, diese Verantwortung zu tragen[1].
-
Sprechen Sie mit der gewünschten Person über Ihre Absicht und holen Sie deren Einverständnis ein[1][4].
-
Benennen Sie auch einen Ersatzvormund für den Fall, dass der erstgenannte Vormund ausfällt[1][4].
-
Erstellen Sie ein gültiges Testament - entweder handschriftlich mit Datum und Unterschrift oder lassen Sie es notariell beurkunden[1][2].
-
Formulieren Sie klar und präzise. Verwenden Sie bei der Nennung der Person als Vormund ausdrücklich den Begriff “Vormund”, damit keine Missverständnisse entstehen[4].
-
Erläutern Sie Ihre Entscheidung für den gewählten Vormund im Testament. Das vereinfacht dem Gericht die Entscheidung[1].
-
Hinterlegen Sie das Testament beim Nachlassgericht oder übergeben Sie es dem vorgesehenen Vormund. Informieren Sie Angehörige, wo das Testament zu finden ist[1].
Besonderheiten für Alleinerziehende
Für alleinerziehende Elternteile ist die Vormundbenennung besonders relevant. Bei Alleinerziehenden ist eine ausführliche Begründung im Testament besonders zu empfehlen, wenn der andere Elternteil übergangen werden soll[1][8].
Waren Eltern bis zum Erbfall gemeinsam sorgeberechtigt, verwaltet nach dem Gesetz der verbleibende Elternteil für ein minderjähriges Kind auch das vom anderen Elternteil geerbte Vermögen, bis das Kind volljährig ist[8].
Die wesentlichen Punkte im Überblick
- Die Benennung eines Vormunds muss in einem Testament oder Erbvertrag erfolgen und bestimmten Formvorschriften entsprechen
- Sprechen Sie vorher mit der Person, die Sie als Vormund einsetzen möchten
- Benennen Sie auch einen Ersatzvormund für den Fall, dass der erstgenannte Vormund ausfällt
- Das Familiengericht muss sich grundsätzlich an Ihrem Wunsch orientieren, kann aber unter bestimmten Umständen davon abweichen
- Bei widersprüchlichen Benennungen durch die Eltern gilt die des zuletzt verstorbenen Elternteils
Die Benennung eines Vormunds im Testament ist ein wesentlicher Schritt, um für Ihre Kinder vorzusorgen. Mit einer durchdachten und rechtssicheren Regelung können Sie gewährleisten, dass Ihre Kinder auch nach Ihrem Tod gut betreut werden und in einem liebevollen Umfeld aufwachsen können.
Fazit
Die Vormundbenennung ist ein wertvolles Instrument, um selbstbestimmt für den eigenen Nachlass und das Wohl der Kinder zu sorgen. Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung und sprechen Sie mit allen Beteiligten. Durch eine klare und rechtssichere Regelung schaffen Sie im Ernstfall Klarheit und vermeiden möglicherweise langwierige Gerichtsverfahren.