Sollte Vormund oder Treuhänder die Finanzen verwalten?

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Zusammenfassung

Ob der Vormund die Finanzen verwalten sollte oder ein separater Treuhänder sinnvoll ist, hängt von der Komplexität des Vermögens, den Fachkenntnissen des Vormunds und möglichen testamentarischen Vorgaben ab. Für kleinere Vermögen reicht die Verwaltung durch den Vormund oft aus, während bei größeren oder komplexen Vermögen ein Treuhänder mit Fachwissen Vorteile bietet. Wichtig ist immer, dass das Wohl der betreuten Person im Mittelpunkt steht und klare Zuständigkeiten definiert werden.

Die Frage, ob ein Vormund auch die Finanzen der zu betreuenden Person verwalten oder ob hierfür ein separater Treuhänder eingesetzt werden sollte, beschäftigt viele Menschen in Verantwortungs­positionen. Diese Entscheidung ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern betrifft auch den Schutz der betroffenen Person und ihres Vermögens.

Was unterscheidet Vormund und Treuhänder?

Bevor Sie eine Entscheidung treffen können, ist es hilfreich, die Rollen klar voneinander abzugrenzen:

Ein Vormund ist eine Person, die für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen die gesetzliche Vertretung übernimmt. Der Vormund wird durch das Familien­gericht bestellt und hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen[4]. Dies schließt grundsätzlich auch die Vermögens­verwaltung ein.

Ein Treuhänder hingegen verwaltet gezielt Rechte und Vermögen einer anderen Person im Rahmen eines Treuhandvertrags[6]. Er handelt im Interesse des Treugebers und ist durch vertragliche Regelungen in seinen Befugnissen eingeschränkt.

Rechtliche Grundlagen zur Vermögensverwaltung durch Vormünder

Ein Vormund ist gesetzlich verpflichtet, das Vermögen des Mündels zu dessen Wohl zu verwalten. Dabei muss er wirtschaftliche Grund­sätze beachten und die wachsenden Bedürfnisse des Mündels zu selbst­ständigem und verantwortungs­bewusstem Handeln berücksichtigen[8].

Wichtig zu wissen: Für besonders weit­reichende rechtliche Erklärungen und Verfügungen benötigt der Vormund eine Genehmigung des Familien­gerichts[8]. Das Gericht unterstützt, berät und beaufsichtigt den Vormund in seiner Tätigkeit.

Wann ist ein separater Treuhänder sinnvoll?

Die Entscheidung für einen separaten Treuhänder hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Umfang und Komplexität des Vermögens

Bei großem oder komplexem Vermögen kann eine Trennung der Aufgaben sinnvoll sein. Ein spezialisierter Treuhänder - etwa ein:e Rechtsanwält:in, Steuerberater:in oder eine Treuhand­gesellschaft - verfügt häufig über besondere Fach­kenntnisse in der Vermögens­verwaltung[2].

Persönliche Kompetenzen des Vormunds

Nicht jede Person, die als Vormund gut geeignet ist, bringt auch das nötige Wissen für eine fachgerechte Vermögens­verwaltung mit. Besonders bei umfangreichen finanziellen Angelegen­heiten kann die Bestellung eines separaten Treuhänders zum Vorteil des Mündels sein.

Testamentarische Vorgaben

Manchmal haben Eltern in ihrem [Testament]((/ratgeber/testament/testament-grundlagen/was-ist-ein-testament) festgelegt, wie das Vermögen ihrer Kinder verwaltet werden soll. Dies kann die Bestellung eines separaten Vermögens­verwalters oder Testaments­vollstreckers beinhalten[3].

Vorteile und Nachteile eines separaten Treuhänders

Vorteile:

  • Spezialisierte Fachkenntnisse: Treuhänder verfügen oft über besondere Expertise in Finanz- und Vermögens­fragen
  • Entlastung des Vormunds: Der Vormund kann sich auf die persönliche Betreuung konzentrieren
  • Kontrollfunktion: Die Trennung von Vormundschaft und Vermögens­verwaltung schafft eine zusätzliche Kontroll­instanz
  • Optimierung der Vermögens­entwicklung: Fachmännische Verwaltung kann zu besseren finanziellen Ergebnissen führen

Nachteile:

  • Zusätzliche Kosten: Die Beauftragung eines professionellen Treuhänders verursacht Kosten
  • Kommunikations­aufwand: Abstimmung zwischen Vormund und Treuhänder erfordert Zeit und klare Strukturen
  • Mögliche Interessens­konflikte: Bei unterschiedlichen Ansichten zur Vermögens­verwendung können Konflikte entstehen

Praktische Aspekte bei der Entscheidungs­findung

Getrennte Kontoführung

Grundprinzip: Unabhängig davon, ob ein separater Treuhänder bestellt wird, gilt: Das Vermögen des Mündels muss immer getrennt vom Vermögen des Vormunds geführt werden[2].

Ein Treuhand­konto kann hierfür eine geeignete Lösung sein. Dabei handelt es sich um eine spezielle Kontoart, bei der Kontoinhaber und Eigentümer des Geldes verschiedene Personen sind[12].

Aufgabenteilung und Zuständigkeiten

Falls Sie sich für einen separaten Treuhänder entscheiden, sollten die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert werden:

  • Wer trifft welche finanziellen Entscheidungen?
  • Wie erfolgt die Abstimmung über größere Ausgaben?
  • Welche Berichts­pflichten bestehen gegenüber dem Familiengericht?

Checkliste: Vormund oder separater Treuhänder?

Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen:

  • [ ] Wie umfangreich und komplex ist das zu verwaltende Vermögen?
  • [ ] Verfügt der Vormund über ausreichende Kenntnisse in Finanzfragen?
  • [ ] Gibt es testamentarische Vorgaben der Eltern?
  • [ ] Handelt es sich um langfristige Vermögens­werte (Immobilien, Unternehmens­beteiligungen)?
  • [ ] Wie hoch ist der zeitliche Aufwand für die Vermögens­verwaltung?
  • [ ] Stehen die Kosten für einen professionellen Treuhänder in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen?

Handlungs­empfehlungen

Grundsätzlich gilt: Bei kleineren Vermögen und überschaubaren finanziellen Verhältnissen ist die Vermögens­verwaltung durch den Vormund oft ausreichend und kostengünstiger.

Bei größeren Vermögen oder komplexen finanziellen Strukturen kann die Bestellung eines separaten Treuhänders vorteilhaft sein. Dies gilt besonders, wenn:

  • spezielle Fach­kenntnisse erforderlich sind
  • der zeitliche Aufwand für den Vormund zu groß wäre
  • besondere Anforderungen an die Vermögens­erhaltung bestehen

Tipp für ehrenamtliche Vormünder: Suchen Sie Rat bei der Fachstelle für Vormundschaften des Jugendamtes. Diese bietet kostenlose Beratung und Unterstützung in Vermögens­fragen an.

Denken Sie an die Kontrolle: Selbst wenn ein separater Treuhänder bestellt wird, bleibt das Familiengericht die übergeordnete Kontroll­instanz. Dies gibt zusätzliche Sicherheit für das Mündel[3].

Bei minderjährigen Kindern haben die Eltern die Möglichkeit, in ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen, der das Erbe bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 25 Jahre) verwaltet. So können Sie verhindern, dass ein junger Erwachsener das Erbe leichtfertig ausgibt[3].

Unabhängig davon, für welche Lösung Sie sich entscheiden: Im Mittelpunkt steht immer das Wohl der betreuten Person. Die Vermögens­verwaltung muss darauf ausgerichtet sein, das Vermögen zu schützen und zu erhalten, damit es der betroffenen Person auch langfristig zugute­kommt.