Wie wählt man einen geeigneten Testamentsvollstrecker aus?
Die Wahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers erfordert Vertrauen, Neutralität, Fachwissen und Konfliktfähigkeit. Sie können eine vertraute Person oder eine:n berufsmäßige:n Testamentsvollstrecker:in mit entsprechender Erfahrung und Versicherung benennen. Wichtig ist, die Bereitschaft der Person vorab zu klären, einen Ersatz-Testamentsvollstrecker zu bestimmen und klare Regelungen im Testament festzuhalten.
Die Testamentsvollstreckung ist ein wertvolles Instrument, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben genau so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen. Der Erfolg steht und fällt jedoch mit der Person, die Sie als Testamentsvollstrecker:in einsetzen. Dieser Artikel gibt Ihnen konkrete Kriterien und praktische Hilfestellungen an die Hand, wie Sie eine geeignete Person für diese verantwortungsvolle Aufgabe finden.
Grundlegende Voraussetzungen für Testamentsvollstrecker:innen
Bevor Sie tiefer in die persönlichen Auswahlkriterien einsteigen, sollten Sie die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen kennen:
- Die Person muss volljährig und voll geschäftsfähig sein[5]
- Sie darf nicht unter Vermögensbetreuung stehen[5]
- Es gibt keine formalen Qualifikationsanforderungen - grundsätzlich kann jede Person, die diese Mindestvoraussetzungen erfüllt, zum Testamentsvollstrecker ernannt werden[4]
Wichtig zu wissen: Die von Ihnen ausgewählte Person ist nicht verpflichtet, das Amt anzunehmen[8]. Daher empfiehlt es sich, vorab mit ihr zu sprechen und die Bereitschaft zu klären.
Entscheidende Auswahlkriterien im Überblick
1. Vertrauen und persönliche Eignung
Das absolute Vertrauen in die ausgewählte Person bildet das Fundament für eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung[7]. Bedenken Sie:
- Die Person erhält Zugriff auf Ihren gesamten Nachlass[7]
- Sie trifft entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft Ihres Vermögens[7]
- Sie sollte körperlich und geistig für diese Aufgabe geeignet sein[7]
Fragen Sie sich: “Vertraue ich dieser Person so sehr, dass ich ihr die Umsetzung meines letzten Willens anvertrauen möchte?”
2. Fachliche Qualifikation und Erfahrung
Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung erfordert spezifische Kenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten[1]:
- Erbrecht
- Grundbuchrecht
- Erbschaftsteuerrecht
Diese Kenntnisse sind erforderlich, damit Ihr:e Testamentsvollstrecker:in den Nachlass korrekt verwalten und verteilen kann[1]. Berufsmäßige Testamentsvollstrecker:innen wie Rechtsanwält:innen oder Notär:innen bringen diese Kenntnisse in der Regel mit.
3. Neutralität und Unabhängigkeit
Ein wesentlicher Aspekt ist die Neutralität des Testamentsvollstreckers oder der Testamentsvollstreckerin[3]. Besonders bei mehreren Erb:innen ist dies von großer Bedeutung:
- Die Person sollte keine eigenen Interessen am Nachlass haben[1]
- Sie sollte in der Lage sein, neutral und objektiv zu handeln[1]
- Idealerweise steht sie in keiner engen geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu einzelnen Erb:innen[3]
Expertenrat: Setzen Sie möglichst keinen Miterben als Testamentsvollstrecker ein[1]. Diese Doppelrolle kann zu Interessenkonflikten führen und den Familienfrieden gefährden.
4. Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
Ihr:e Testamentsvollstrecker:in muss in der Lage sein, Ihren letzten Willen auch gegen mögliche Widerstände durchzusetzen[1]:
- Durchsetzungsstärke ist erforderlich, um notfalls über die “Köpfe uneinsichtiger Personen hinweg Entscheidungen im Sinne des Erblassers durchzusetzen”[1]
- Die Person sollte in Konfliktsituationen vermitteln können[1]
- Sie muss mit emotionalen Situationen umgehen können, die oft bei der Verteilung wertvoller oder emotional bedeutsamer Gegenstände entstehen[2]
5. Versicherungsschutz und Haftung
Bedenken Sie, dass Ihr:e Testamentsvollstrecker:in für Fehler haftbar gemacht werden kann[1][7]:
- Berufsmäßige Testamentsvollstrecker:innen verfügen in der Regel über eine Berufshaftpflichtversicherung[7]
- Diese schützt Ihren Nachlass, falls durch fehlerhafte Amtsführung Schäden entstehen[1]
- Ohne Versicherungsschutz können Fehler des Testamentsvollstreckers direkt zu Lasten des Nachlasses gehen[4]
6. Altersaspekt und Verfügbarkeit
Das Alter der ausgewählten Person sollte bedacht werden[2][7]:
- Bei der Testamentserstellung sollten Sie berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes die eingesetzte Person noch leben und handlungsfähig sein sollte[7]
- Eine zu junge Person könnte eventuell nicht die nötige Lebenserfahrung mitbringen, während eine deutlich ältere Person möglicherweise vor Ihnen versterben könnte[2]
- Ernennen Sie stets auch einen Ersatz-Testamentsvollstrecker, falls die erstgenannte Person das Amt nicht antreten kann oder will[1]
Möglichkeiten der Ernennung
Sie haben verschiedene Optionen, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen:
-
Direkte Ernennung im Testament oder Erbvertrag[1][5]
Beispiel: “Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau […] mit der Aufgabe, den Nachlass unter den Miterben auseinanderzusetzen.”[1] -
Übertragung der Auswahl an eine andere Person oder das Nachlassgericht[8]
Wenn Sie nur die Testamentsvollstreckung anordnen, ohne eine konkrete Person zu benennen, wird das Nachlassgericht eine geeignete Person auswählen[7]. -
Benennung einer Institution wie des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V.[1]
Beispiel: “Der Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln und unter den Miterben auseinanderzusetzen, ist vom Vorstand des Netzwerks Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. (www.NDTV.info) auszuwählen und dem Nachlassgericht bekannt zu geben.”[1]
Berufsmäßige Testamentsvollstrecker:innen und Zertifizierung
Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder zu erwartenden Konflikten zwischen den Erb:innen empfiehlt sich die Einsetzung einer berufsmäßigen Testamentsvollstrecker:in:
- Zertifizierte Testamentsvollstrecker:innen haben eine spezielle Ausbildung absolviert und erfüllen bestimmte Qualitätsstandards[4][8]
- Sie verfügen über das notwendige Fachwissen, Erfahrung und Versicherungsschutz[4]
- Zwei bekannte Zertifizierungsorganisationen sind:
Zertifizierte Testamentsvollstrecker:innen bieten folgende Vorteile:
Praktische Tipps für die Auswahl
Checkliste für Ihre Entscheidung
- [ ] Ist die Person geschäftsfähig und volljährig?
- [ ] Besitzt sie mein volles Vertrauen?
- [ ] Verfügt sie über die nötige Fachkenntnis oder kann sie sich diese beschaffen?
- [ ] Ist sie neutral gegenüber allen Erb:innen?
- [ ] Kann sie Konflikte lösen und sich durchsetzen?
- [ ] Hat sie eine Berufshaftpflichtversicherung (bei berufsmäßigen Testamentsvollstrecker:innen)?
- [ ] Ist sie vom Alter her geeignet, das Amt mit hoher Wahrscheinlichkeit anzutreten?
- [ ] Habe ich einen Ersatz-Testamentsvollstrecker benannt?
- [ ] Habe ich die Vergütung geregelt?
Praktisches Beispiel
Familie Müller hat ein umfangreiches Vermögen mit Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Da die drei Kinder bereits in der Vergangenheit Konflikte hatten, entscheidet sich Herr Müller für die Einsetzung eines neutralen Testamentsvollstreckers. Er wählt einen zertifizierten Rechtsanwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat und über die nötige Erfahrung in der Abwicklung komplexer Nachlässe verfügt. Zusätzlich benennt er einen Ersatz-Testamentsvollstrecker für den Fall, dass der ursprünglich Benannte verhindert sein sollte.
In seinem Testament formuliert er: “Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Rechtsanwalt Dr. Schmidt, ersatzweise Rechtsanwältin Meyer. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, meinen Nachlass zu verwalten und unter meinen drei Kindern gemäß meinen testamentarischen Verfügungen auseinanderzusetzen.”
Abschlussgedanken und Empfehlungen
Die sorgfältige Auswahl eines Testamentsvollstreckers kann entscheidend dazu beitragen, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und holen Sie gegebenenfalls fachkundigen Rat ein.
Handlungsempfehlungen:
-
Sprechen Sie mit der Person, die Sie als Testamentsvollstrecker:in einsetzen möchten, und klären Sie ihre Bereitschaft.
-
Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder zu erwartenden Konflikten zwischen den Erb:innen ziehen Sie eine:n zertifizierte:n Testamentsvollstrecker:in in Betracht.
-
Formulieren Sie die Anordnung der Testamentsvollstreckung in Ihrem Testament oder Erbvertrag klar und eindeutig.
-
Denken Sie an die Benennung eines Ersatz-Testamentsvollstreckers.
-
Lassen Sie sich bei der Gestaltung Ihres Testaments und der Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers fachkundig beraten.
Mit einer klugen Wahl Ihres Testamentsvollstreckers sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und tragen gleichzeitig zur Wahrung des Familienfriedens bei.