Wie wählt man einen geeigneten Testamentsvollstrecker aus?

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Zusammenfassung

Die Wahl eines geeigneten Testaments­vollstreckers erfordert Vertrauen, Neutralität, Fachwissen und Konflikt­fähigkeit. Sie können eine vertraute Person oder eine:n berufsmäßige:n Testaments­vollstrecker:in mit entsprechender Erfahrung und Versicherung benennen. Wichtig ist, die Bereitschaft der Person vorab zu klären, einen Ersatz-Testaments­vollstrecker zu bestimmen und klare Regelungen im Testament festzuhalten.

Die Testaments­vollstreckung ist ein wert­volles Instrument, um sicher­zu­stellen, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben genau so umgesetzt wird, wie Sie es wünschen. Der Erfolg steht und fällt jedoch mit der Person, die Sie als Testaments­vollstrecker:in einsetzen. Dieser Artikel gibt Ihnen konkrete Kriterien und praktische Hilfe­stellungen an die Hand, wie Sie eine geeignete Person für diese ver­antwortungs­volle Aufgabe finden.

Grund­legende Voraus­setzungen für Testaments­vollstrecker:innen

Bevor Sie tiefer in die persönlichen Auswahlkriterien ein­steigen, sollten Sie die grund­legenden rechtlichen Voraus­setzungen kennen:

  • Die Person muss volljährig und voll geschäfts­fähig sein[5]
  • Sie darf nicht unter Ver­mögens­betreuung stehen[5]
  • Es gibt keine formalen Qualifi­kations­anforderungen - grundsätzlich kann jede Person, die diese Mindest­voraus­setzungen erfüllt, zum Testaments­vollstrecker ernannt werden[4]

Wichtig zu wissen: Die von Ihnen ausgewählte Person ist nicht ver­pflichtet, das Amt an­zu­nehmen[8]. Daher empfiehlt es sich, vorab mit ihr zu sprechen und die Bereitschaft zu klären.

Entscheidende Auswahlkriterien im Überblick

1. Vertrauen und persönliche Eignung

Das absolute Vertrauen in die aus­gewählte Person bildet das Fundament für eine erfolg­reiche Testaments­vollstreckung[7]. Bedenken Sie:

  • Die Person erhält Zugriff auf Ihren gesamten Nachlass[7]
  • Sie trifft ent­scheidende Weichen­stellungen für die Zukunft Ihres Vermögens[7]
  • Sie sollte körperlich und geistig für diese Aufgabe geeignet sein[7]

Fragen Sie sich: “Vertraue ich dieser Person so sehr, dass ich ihr die Um­setzung meines letzten Willens an­vertrauen möchte?”

2. Fachliche Qualifikation und Erfahrung

Eine erfolg­reiche Testaments­vollstreckung erfordert spezifische Kennt­nisse in verschiedenen Rechts­gebieten[1]:

  • Erbrecht
  • Grundbuch­recht
  • Erbschaft­steuer­recht

Diese Kennt­nisse sind erforderlich, damit Ihr:e Testaments­vollstrecker:in den Nachlass korrekt ver­walten und ver­teilen kann[1]. Berufsmäßige Testaments­vollstrecker:innen wie Rechts­anwält:innen oder Notär:innen bringen diese Kennt­nisse in der Regel mit.

3. Neutralität und Unabhängigkeit

Ein wesentlicher Aspekt ist die Neutralität des Testaments­vollstreckers oder der Testaments­vollstreckerin[3]. Besonders bei mehreren Erb:innen ist dies von großer Bedeutung:

  • Die Person sollte keine eigenen Interessen am Nachlass haben[1]
  • Sie sollte in der Lage sein, neutral und objektiv zu handeln[1]
  • Idealerweise steht sie in keiner engen geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu einzelnen Erb:innen[3]

Expertenrat: Setzen Sie möglichst keinen Miterben als Testaments­vollstrecker ein[1]. Diese Doppelrolle kann zu Interessen­konflikten führen und den Familien­frieden gefährden.

4. Durchsetzungs­vermögen und Konflikt­fähigkeit

Ihr:e Testaments­vollstrecker:in muss in der Lage sein, Ihren letzten Willen auch gegen mögliche Wider­stände durch­zu­setzen[1]:

  • Durchsetzungs­stärke ist erforderlich, um notfalls über die “Köpfe uneinsichtiger Personen hinweg Entscheidungen im Sinne des Erblassers durchzusetzen”[1]
  • Die Person sollte in Konflikt­situationen vermitteln können[1]
  • Sie muss mit emotionalen Situationen um­gehen können, die oft bei der Verteilung wert­voller oder emotional bedeut­samer Gegen­stände entstehen[2]

5. Versicherungs­schutz und Haftung

Bedenken Sie, dass Ihr:e Testaments­vollstrecker:in für Fehler haftbar gemacht werden kann[1][7]:

  • Berufsmäßige Testaments­vollstrecker:innen verfügen in der Regel über eine Berufs­haftpflicht­versicherung[7]
  • Diese schützt Ihren Nachlass, falls durch fehlerhafte Amts­führung Schäden entstehen[1]
  • Ohne Ver­sicherungs­schutz können Fehler des Testaments­vollstreckers direkt zu Lasten des Nachlasses gehen[4]

6. Altersaspekt und Ver­fügbarkeit

Das Alter der ausgewählten Person sollte bedacht werden[2][7]:

  • Bei der Testaments­erstellung sollten Sie be­rücksichtigen, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes die ein­gesetzte Person noch leben und handlungs­fähig sein sollte[7]
  • Eine zu junge Person könnte eventuell nicht die nötige Lebens­erfahrung mit­bringen, während eine deutlich ältere Person möglicherweise vor Ihnen ver­sterben könnte[2]
  • Ernennen Sie stets auch einen Ersatz-Testaments­vollstrecker, falls die erst­genannte Person das Amt nicht antreten kann oder will[1]

Möglichkeiten der Ernennung

Sie haben verschiedene Optionen, einen Testaments­vollstrecker zu be­stimmen:

  1. Direkte Ernennung im Testament oder Erbvertrag[1][5]
    Beispiel: “Ich ordne Testaments­vollstreckung an. Zum Testaments­vollstrecker bestimme ich Herrn/Frau […] mit der Aufgabe, den Nachlass unter den Mit­erben auseinander­zu­setzen.”[1]

  2. Übertragung der Auswahl an eine andere Person oder das Nach­lass­gericht[8]
    Wenn Sie nur die Testaments­vollstreckung anordnen, ohne eine konkrete Person zu benennen, wird das Nach­lass­gericht eine geeignete Person auswählen[7].

  3. Benennung einer Institution wie des Netzwerks Deutscher Testaments­vollstrecker e.V.[1]
    Beispiel: “Der Testaments­vollstrecker mit der Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln und unter den Mit­erben auseinander­zu­setzen, ist vom Vorstand des Netzwerks Deutscher Testaments­vollstrecker e.V. (www.NDTV.info) auszuwählen und dem Nach­lass­gericht bekannt zu geben.”[1]

Berufsmäßige Testaments­vollstrecker:innen und Zertifizierung

Bei komplexen Vermögens­verhältnissen oder zu erwartenden Konflikten zwischen den Erb:innen empfiehlt sich die Einsetzung einer berufsmäßigen Testaments­vollstrecker:in:

  • Zertifizierte Testaments­vollstrecker:innen haben eine spezielle Ausbildung absolviert und erfüllen bestimmte Qualitäts­standards[4][8]
  • Sie verfügen über das not­wendige Fach­wissen, Erfahrung und Ver­sicherungs­schutz[4]
  • Zwei bekannte Zertifizierungs­organisationen sind:
    • Netzwerk Deutscher Testaments­vollstrecker e.V. (NDTV)[1]
    • Arbeits­gemeinschaft Testaments­vollstreckung und Vermögens­sorge e.V. (AGT)[4][8]

Zertifizierte Testaments­vollstrecker:innen bieten folgende Vorteile:

  • Objektivität und Neutralität bei der Nachlass­abwicklung[1]
  • Realistische Vorschläge zur Nachlass­teilung[1]
  • Vermittlung bei Konflikten zwischen den Erb:innen[1]
  • Fachliche Kompetenz in rechtlichen und steuerlichen Fragen[1][4]

Praktische Tipps für die Auswahl

Checkliste für Ihre Entscheidung

  • [ ] Ist die Person geschäfts­fähig und volljährig?
  • [ ] Besitzt sie mein volles Vertrauen?
  • [ ] Verfügt sie über die nötige Fach­kenntnis oder kann sie sich diese beschaffen?
  • [ ] Ist sie neutral gegenüber allen Erb:innen?
  • [ ] Kann sie Konflikte lösen und sich durch­setzen?
  • [ ] Hat sie eine Berufs­haftpflicht­versicherung (bei berufsmäßigen Testaments­vollstrecker:innen)?
  • [ ] Ist sie vom Alter her geeignet, das Amt mit hoher Wahrscheinlichkeit anzutreten?
  • [ ] Habe ich einen Ersatz-Testaments­vollstrecker benannt?
  • [ ] Habe ich die Vergütung geregelt?

Praktisches Beispiel

Familie Müller hat ein umfang­reiches Vermögen mit Immobilien und Unternehmens­beteiligungen. Da die drei Kinder bereits in der Vergangenheit Konflikte hatten, entscheidet sich Herr Müller für die Einsetzung eines neutralen Testaments­vollstreckers. Er wählt einen zertifizierten Rechts­anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat und über die nötige Erfahrung in der Abwicklung komplexer Nach­lässe verfügt. Zusätzlich benennt er einen Ersatz-Testaments­vollstrecker für den Fall, dass der ursprünglich Benannte verhindert sein sollte.

In seinem Testament formuliert er: “Ich ordne Testaments­vollstreckung an. Zum Testaments­vollstrecker bestimme ich Rechts­anwalt Dr. Schmidt, ersatzweise Rechts­anwältin Meyer. Der Testaments­vollstrecker hat die Aufgabe, meinen Nachlass zu verwalten und unter meinen drei Kindern gemäß meinen testamentarischen Verfügungen auseinander­zu­setzen.”

Abschluss­gedanken und Empfehlungen

Die sorgfältige Auswahl eines Testaments­vollstreckers kann ent­scheidend dazu beitragen, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung und holen Sie gegebenenfalls fachkundigen Rat ein.

Handlungs­empfehlungen:

  1. Sprechen Sie mit der Person, die Sie als Testaments­vollstrecker:in einsetzen möchten, und klären Sie ihre Bereitschaft.

  2. Bei komplexen Vermögens­verhältnissen oder zu erwartenden Konflikten zwischen den Erb:innen ziehen Sie eine:n zertifizierte:n Testaments­vollstrecker:in in Betracht.

  3. Formulieren Sie die Anordnung der Testaments­vollstreckung in Ihrem Testament oder Erbvertrag klar und ein­deutig.

  4. Denken Sie an die Benennung eines Ersatz-Testaments­vollstreckers.

  5. Lassen Sie sich bei der Gestaltung Ihres Testaments und der Auswahl eines geeigneten Testaments­vollstreckers fachkundig beraten.

Mit einer klugen Wahl Ihres Testaments­vollstreckers sorgen Sie dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und tragen gleich­zeitig zur Wahrung des Familien­friedens bei.