Wie werden digitale Assets wie Kryptowährungen steuerlich behandelt?
Kryptowährungen gelten in Deutschland als “sonstige Wirtschaftsgüter” und unterliegen der Besteuerung nach den Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne sind nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten steuerfrei, während bei kürzerer Haltedauer der persönliche Einkommensteuersatz gilt, sofern die Freigrenze von 1.000 Euro (ab 2024) überschritten wird. Eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen ist essenziell, um steuerliche Pflichten korrekt zu erfüllen.
Die Welt der digitalen Vermögenswerte wie Bitcoin, Ethereum und Co. ist für viele Menschen mittlerweile zum festen Bestandteil ihrer Anlagestrategie geworden. Doch die steuerlichen Regeln für diese neuen Anlageformen sind vielen nicht klar. Die korrekte Versteuerung von Kryptowährungen ist jedoch wichtig, um unangenehme Überraschungen bei der Steuerprüfung zu vermeiden.
Grundlegende steuerliche Einordnung von Kryptowährungen
In Deutschland werden Kryptowährungen steuerlich nicht als Fremdwährungen oder Kapitalanlagen behandelt. Stattdessen stuft die Finanzverwaltung sie als “sonstige Wirtschaftsgüter” ein.[9][10][13] Dies hat bedeutende Konsequenzen für ihre steuerliche Behandlung:
- Sie unterliegen nicht der Abgeltungsteuer (wie etwa Aktien oder Fonds)
- Stattdessen fallen sie unter die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG
- Der persönliche Einkommensteuersatz kommt zur Anwendung
Diese Einstufung hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 14. Februar 2023 bestätigt.[3]
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Die einjährige Spekulationsfrist
Der größte Vorteil bei der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen: Gewinne sind nach einer Haltedauer von mehr als 12 Monaten komplett steuerfrei.[2][3][9][10][12][13] Diese Regelung unterscheidet sich deutlich von anderen Kapitalanlagen wie Aktien, bei denen Gewinne immer mit 25% plus Solidaritätszuschlag besteuert werden.
Beispiel: Sie kaufen im Januar 2023 Bitcoin für 10.000 Euro und verkaufen diese im Februar 2024 für 15.000 Euro. Da zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen, müssen Sie den Gewinn von 5.000 Euro nicht versteuern.
Freigrenze bei kurzfristigen Veräußerungen
Wenn Sie Ihre Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist verkaufen, gilt:
- Veräußerungsgewinne werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert
- Es gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr (bis einschließlich 2023: 600 Euro)[2][10][13]
- Wichtig: Bei Überschreiten der Freigrenze wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag[8]
Was gilt als Veräußerung?
Nicht nur der direkte Verkauf gegen Euro ist steuerlich relevant. Als Veräußerung gelten auch:
- Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoin in Ethereum)[4][9][12]
- Die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen[12]
- Der Umtausch in herkömmliche Währungen wie Euro oder US-Dollar
Bei all diesen Vorgängen entsteht ein steuerlich relevantes Ereignis, wenn die Haltedauer unter einem Jahr liegt.
Besondere Formen von Krypto-Einkünften
Mining: Schürfen von Kryptowährungen
Beim Mining, also dem “Schürfen” neuer Krypto-Einheiten, kommt es auf den Umfang der Tätigkeit an:
- Bei gewerblichem Mining (dauerhafte, selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht) handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb[2]
- Bei privatem Mining in kleinem Umfang können sonstige Einkünfte vorliegen[2]
Staking und Lending: Zinsen für Kryptowährungen
Wenn Sie Ihre Kryptowährungen verleihen (Lending) oder für die Netzwerksicherheit einsetzen (Staking), erhalten Sie Belohnungen in Form von zusätzlichen Krypto-Einheiten:
- Diese Erträge gelten als “sonstige Leistungen”
- Sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert
- Es gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr[2][10]
- Für die erhaltenen Krypto-Einheiten beginnt eine neue Spekulationsfrist[10]
Non-Fungible Tokens (NFTs)
Für NFTs, also einzigartige digitale Sammelobjekte, gibt es bisher keine explizite Regelung im BMF-Schreiben vom 10.05.2022.[8] In der Praxis gilt jedoch:
Kryptowährungen in der Steuererklärung
Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es in der Steuererklärung einen eigenen Abschnitt für Kryptowährungen:
Besonderheiten und praktische Tipps
FiFo-Methode bei mehreren Käufen
Wenn Sie die gleiche Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft haben, gilt das FiFo-Prinzip (First in, First out):
- Es wird angenommen, dass die zuerst gekauften Einheiten auch zuerst verkauft werden[9]
- Dies kann steuerliche Konsequenzen haben, wenn einige Käufe innerhalb und andere außerhalb der Spekulationsfrist liegen
Praxistipp: Um die Steuerfreiheit älterer Bestände zu sichern, empfiehlt es sich, separate Wallets oder Konten für langfristige und kurzfristige Bestände einzurichten.[9]
Dokumentation ist entscheidend
Bei Kryptowährungen besteht keine automatische Meldung an das Finanzamt wie bei Banken und Broker:n. Daher:
- Bewahren Sie alle Kauf- und Verkaufsbelege sorgfältig auf
- Dokumentieren Sie den Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt jeder Transaktion
- Führen Sie eine lückenlose Übersicht aller Krypto-Transaktionen
- Spezialisierte Steuer-Software für Kryptowährungen kann helfen
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen entwickelt sich ständig weiter:
Fazit: Krypto-Steuern kurz zusammengefasst
- Kryptowährungen sind “sonstige Wirtschaftsgüter”
- Nach 12 Monaten Haltedauer sind Gewinne steuerfrei
- Bei kürzerer Haltedauer: Besteuerung mit persönlichem Steuersatz
- Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr (ab 2024)
- Als Veräußerung gilt auch der Tausch zwischen verschiedenen Kryptowährungen
- Dokumentation aller Transaktionen ist unerlässlich
- Mining, Staking und Lending haben eigene steuerliche Regeln
Um steuerliche Risiken zu minimieren, kann es bei größeren Investitionen in Kryptowährungen sinnvoll sein, eine:n auf digitale Assets spezialisierte:n Steuerberater:in hinzuzuziehen.