Welche Fristen gelten für die Erbschaftssteuererklärung und Zahlung?

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Zusammenfassung

Nach einem Erbfall müssen Sie den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden, sofern dies nicht bereits durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgt ist. Eine Erbschafts­steuer­erklärung wird nur auf Aufforderung des Finanzamts verlangt und muss innerhalb der gesetzten Frist (mindestens ein Monat) eingereicht werden. Die Erbschafts­steuer ist in der Regel einen Monat nach Zustellung des Steuer­bescheids zu zahlen; bei Zahlungs­verzug drohen Säumnis­zuschläge.

Bei einem Erbfall kommen neben der emotionalen Belastung auch steuerliche Pflichten auf Sie zu. Die Kenntnis und Einhaltung der Fristen bei der Erbschafts­steuer hilft Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und rechtssicher zu handeln. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die relevanten Fristen - von der Anzeige des Erbfalls bis zur Zahlung der Erbschafts­steuer.

Anzeige­pflicht beim Finanzamt

Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb durch Erbschaft müssen Sie als Erbe:in den Erbfall dem zuständigen Finanzamt melden[2][8]. Diese gesetzliche Anzeige­pflicht besteht unabhängig davon, ob tatsächlich Erbschafts­steuer anfällt.

Die Meldepflicht entfällt, wenn:

  • ein Testament beim Nachlass­gericht eröffnet wurde
  • ein notarielles Testament vorliegt
  • ein Erbvertrag existiert

In diesen Fällen wird das Finanzamt automatisch vom Nachlass­gericht oder dem Notar über den Erbfall informiert[2].

Die Anzeige beim Finanzamt kann formlos erfolgen, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Nachname, Beruf sowie Wohnanschrift des Erb­lassers und der erbenden Person
  • Todestag und Sterbeort des Erb­lassers
  • Gegenstand und Wert der Erbschaft
  • Rechtsgrund (z.B. Vermächtnis oder gesetzliche Erbfolge)
  • Verwandtschafts­grad zum Erb­lasser
  • Informationen über frühere Zuwendungen durch den Erb­lasser[2]

Die Erbschafts­steuer­erklärung

Sie müssen nicht von selbst eine Erbschafts­steuer­erklärung abgeben. Nach der Anzeige des Erbfalls prüft das Finanzamt, ob eine Steuer­erklärung nötig ist und fordert Sie gegebenenfalls dazu auf[2][6].

Liegt der Wert des Erbes unter dem persönlichen Freibetrag, wird in der Regel keine Erbschafts­steuer­erklärung verlangt. Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschafts­grad:

  • Ehepartner:innen: bis zu 500.000 Euro
  • Kinder: bis zu 400.000 Euro
  • Enkelkinder: bis zu 200.000 Euro[8]

Fristen zur Abgabe der Erklärung

Wenn das Finanzamt eine Erbschafts­steuer­erklärung anfordert, müssen Sie diese innerhalb der gesetzten Frist einreichen. Diese Frist beträgt mindestens einen Monat, in manchen Fällen werden auch bis zu vier Monate eingeräumt[1][7].

Bei Nichteinhaltung der Frist kann das Finanzamt einen Verspätungs­zuschlag festsetzen. Von diesem Zuschlag wird abgesehen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Verspätung entschuldbar ist[1].

Frist­verlängerung

Bei komplexen Erbfällen können Sie eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Der Antrag muss:

  • vor Ablauf der Frist beim Finanzamt eingehen
  • eine Begründung für den Aufschub enthalten[1][2]

Viele Finanzämter bieten die Möglichkeit, Frist­verlängerungen online zu beantragen[2].

Zahlung der Erbschafts­steuer

Nach Prüfung Ihrer Erbschafts­steuer­erklärung stellt das Finanzamt einen Erbschafts­steuer­bescheid aus. Die fällige Steuer müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen.

Zahlungs­frist: Die Erbschafts­steuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen[4][7]. Manche Finanzämter setzen die Fälligkeit auch bereits zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids an[3]. Das genaue Datum der Fälligkeit finden Sie im Steuer­bescheid.

Folgen bei Zahlungs­verzug: Wird die Steuer nicht fristgerecht bezahlt, drohen automatisch Säumnis­zuschläge, die die Steuerschuld erhöhen[7].

Stundungs­möglichkeiten

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Erbschafts­steuer fristgerecht zu bezahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, warum die fristgerechte Zahlung nicht möglich ist[3].

Ein typisches Beispiel: Die Erbschaft besteht hauptsächlich aus einer Immobilie, sodass kurzfristig nicht genügend Liquidität vorhanden ist. Wie der Rechtsanwalt Gerhard Ruby erklärt: “Leider gewähren die Finanzämter selbst bei höchsten Beträgen keine sinnvoll verlängerten Zahlungs­fristen, als hätte man z.B. einfach 200.000 Euro einfach so zu Hause in der Schublade liegen.”[3]

Verjährung der Erbschafts­steuer

Die Erbschafts­steuer kann nach bestimmten Fristen verjähren, was bedeutet, dass das Finanzamt sie dann nicht mehr einfordern kann.

Reguläre Verjährungs­frist: Grundsätzlich beträgt die Verjährungs­frist für die Erbschafts­steuer vier Jahre[5][8].

Beginn der Verjährungs­frist: Die Frist beginnt nicht mit dem Tod des Erb­lassers, sondern:

  • mit dem Ende des Kalender­jahres, in dem die Anzeige beim Finanzamt eingegangen ist
  • oder mit dem Ende des Kalender­jahres, in dem eine Erbschafts­steuer­erklärung eingereicht wurde
  • spätestens mit Ablauf des dritten Kalender­jahres nach Entstehung der Steuer[5]

Verlängerte Verjährungs­fristen bei Steuer­hinterziehung:

  • Bei leichtfertiger Steuer­verkürzung: 5 Jahre
  • Bei vorsätzlicher Steuer­hinterziehung: 10 Jahre[5][8]

Es ist daher ratsam, den Erbfall ordnungsgemäß anzuzeigen, da eine Nicht-Anzeige als Versuch der Steuer­hinterziehung gewertet werden kann und damit längere Verjährungs­fristen gelten[8].

Praktische Tipps zum Fristen­management

Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation aller Fristen und behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Pflichten. Notieren Sie sich:

  • Datum der Kenntnis­nahme vom Erbe
  • Frist für die Anzeige beim Finanzamt
  • Frist zur Abgabe der Erbschafts­steuer­erklärung
  • Zahlungs­frist nach Erhalt des Steuer­bescheids

Rechtzeitige Antrag­stellung: Reichen Sie Anträge auf Frist­verlängerung immer rechtzeitig ein - idealerweise mehrere Wochen vor Frist­ablauf.

Professionelle Unterstützung: Bei komplexen Erbfällen oder umfangreichen Vermögens­werten sollten Sie steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Steuerberater:innen oder auf Erbrecht spezialisierte Anwält:innen können Sie bei der Einhaltung der Fristen unterstützen und helfen, steuerliche Gestaltungs­spielräume zu nutzen.

Kommunikation mit dem Finanzamt: Bei Unklarheiten oder besonderen Umständen nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Eine offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Lösungen für Ihre spezifische Situation zu finden.

Übersicht der wichtigsten Fristen

Zur besseren Orientierung hier noch einmal alle wichtigen Fristen im Überblick:

  • Anzeige des Erbfalls: 3 Monate nach Kenntnis­nahme vom Erbe[2][8]
  • Abgabe der Erbschafts­steuer­erklärung: Mindestens 1 Monat nach Aufforderung durch das Finanzamt[1]
  • Frist­verlängerungs­antrag: Vor Ablauf der gesetzten Frist[2]
  • Zahlung der Erbschafts­steuer: 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuer­bescheids[4][7]
  • Verjährung der Erbschafts­steuer: Grundsätzlich 4 Jahre ab Ende des Kalender­jahres der Anzeige/Erklärung[5][8]

Die Einhaltung dieser Fristen hilft Ihnen, zusätzliche Kosten durch Säumnis zu vermeiden und gibt Ihnen Rechts­sicherheit im Umgang mit dem Erbe.