Welche Fristen gelten für die Erbschaftssteuererklärung und Zahlung?
Nach einem Erbfall müssen Sie den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden, sofern dies nicht bereits durch ein Testament oder einen Erbvertrag erfolgt ist. Eine Erbschaftssteuererklärung wird nur auf Aufforderung des Finanzamts verlangt und muss innerhalb der gesetzten Frist (mindestens ein Monat) eingereicht werden. Die Erbschaftssteuer ist in der Regel einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids zu zahlen; bei Zahlungsverzug drohen Säumniszuschläge.
Bei einem Erbfall kommen neben der emotionalen Belastung auch steuerliche Pflichten auf Sie zu. Die Kenntnis und Einhaltung der Fristen bei der Erbschaftssteuer hilft Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und rechtssicher zu handeln. Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die relevanten Fristen - von der Anzeige des Erbfalls bis zur Zahlung der Erbschaftssteuer.
Anzeigepflicht beim Finanzamt
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb durch Erbschaft müssen Sie als Erbe:in den Erbfall dem zuständigen Finanzamt melden[2][8]. Diese gesetzliche Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob tatsächlich Erbschaftssteuer anfällt.
Die Meldepflicht entfällt, wenn:
- ein Testament beim Nachlassgericht eröffnet wurde
- ein notarielles Testament vorliegt
- ein Erbvertrag existiert
In diesen Fällen wird das Finanzamt automatisch vom Nachlassgericht oder dem Notar über den Erbfall informiert[2].
Die Anzeige beim Finanzamt kann formlos erfolgen, sollte jedoch folgende Angaben enthalten:
- Vorname und Nachname, Beruf sowie Wohnanschrift des Erblassers und der erbenden Person
- Todestag und Sterbeort des Erblassers
- Gegenstand und Wert der Erbschaft
- Rechtsgrund (z.B. Vermächtnis oder gesetzliche Erbfolge)
- Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
- Informationen über frühere Zuwendungen durch den Erblasser[2]
Die Erbschaftssteuererklärung
Sie müssen nicht von selbst eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Nach der Anzeige des Erbfalls prüft das Finanzamt, ob eine Steuererklärung nötig ist und fordert Sie gegebenenfalls dazu auf[2][6].
Liegt der Wert des Erbes unter dem persönlichen Freibetrag, wird in der Regel keine Erbschaftssteuererklärung verlangt. Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad:
- Ehepartner:innen: bis zu 500.000 Euro
- Kinder: bis zu 400.000 Euro
- Enkelkinder: bis zu 200.000 Euro[8]
Fristen zur Abgabe der Erklärung
Wenn das Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung anfordert, müssen Sie diese innerhalb der gesetzten Frist einreichen. Diese Frist beträgt mindestens einen Monat, in manchen Fällen werden auch bis zu vier Monate eingeräumt[1][7].
Bei Nichteinhaltung der Frist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Von diesem Zuschlag wird abgesehen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Verspätung entschuldbar ist[1].
Fristverlängerung
Bei komplexen Erbfällen können Sie eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Der Antrag muss:
Viele Finanzämter bieten die Möglichkeit, Fristverlängerungen online zu beantragen[2].
Zahlung der Erbschaftssteuer
Nach Prüfung Ihrer Erbschaftssteuererklärung stellt das Finanzamt einen Erbschaftssteuerbescheid aus. Die fällige Steuer müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen.
Zahlungsfrist: Die Erbschaftssteuer ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen[4][7]. Manche Finanzämter setzen die Fälligkeit auch bereits zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids an[3]. Das genaue Datum der Fälligkeit finden Sie im Steuerbescheid.
Folgen bei Zahlungsverzug: Wird die Steuer nicht fristgerecht bezahlt, drohen automatisch Säumniszuschläge, die die Steuerschuld erhöhen[7].
Stundungsmöglichkeiten
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer fristgerecht zu bezahlen, können Sie einen Antrag auf Stundung stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, warum die fristgerechte Zahlung nicht möglich ist[3].
Ein typisches Beispiel: Die Erbschaft besteht hauptsächlich aus einer Immobilie, sodass kurzfristig nicht genügend Liquidität vorhanden ist. Wie der Rechtsanwalt Gerhard Ruby erklärt: “Leider gewähren die Finanzämter selbst bei höchsten Beträgen keine sinnvoll verlängerten Zahlungsfristen, als hätte man z.B. einfach 200.000 Euro einfach so zu Hause in der Schublade liegen.”[3]
Verjährung der Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer kann nach bestimmten Fristen verjähren, was bedeutet, dass das Finanzamt sie dann nicht mehr einfordern kann.
Reguläre Verjährungsfrist: Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für die Erbschaftssteuer vier Jahre[5][8].
Beginn der Verjährungsfrist: Die Frist beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern:
- mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Anzeige beim Finanzamt eingegangen ist
- oder mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem eine Erbschaftssteuererklärung eingereicht wurde
- spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehung der Steuer[5]
Verlängerte Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung:
- Bei leichtfertiger Steuerverkürzung: 5 Jahre
- Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung: 10 Jahre[5][8]
Es ist daher ratsam, den Erbfall ordnungsgemäß anzuzeigen, da eine Nicht-Anzeige als Versuch der Steuerhinterziehung gewertet werden kann und damit längere Verjährungsfristen gelten[8].
Praktische Tipps zum Fristenmanagement
Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation aller Fristen und behalten Sie den Überblick über Ihre steuerlichen Pflichten. Notieren Sie sich:
- Datum der Kenntnisnahme vom Erbe
- Frist für die Anzeige beim Finanzamt
- Frist zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
- Zahlungsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids
Rechtzeitige Antragstellung: Reichen Sie Anträge auf Fristverlängerung immer rechtzeitig ein - idealerweise mehrere Wochen vor Fristablauf.
Professionelle Unterstützung: Bei komplexen Erbfällen oder umfangreichen Vermögenswerten sollten Sie steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Steuerberater:innen oder auf Erbrecht spezialisierte Anwält:innen können Sie bei der Einhaltung der Fristen unterstützen und helfen, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.
Kommunikation mit dem Finanzamt: Bei Unklarheiten oder besonderen Umständen nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Eine offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Lösungen für Ihre spezifische Situation zu finden.
Übersicht der wichtigsten Fristen
Zur besseren Orientierung hier noch einmal alle wichtigen Fristen im Überblick:
- Anzeige des Erbfalls: 3 Monate nach Kenntnisnahme vom Erbe[2][8]
- Abgabe der Erbschaftssteuererklärung: Mindestens 1 Monat nach Aufforderung durch das Finanzamt[1]
- Fristverlängerungsantrag: Vor Ablauf der gesetzten Frist[2]
- Zahlung der Erbschaftssteuer: 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids[4][7]
- Verjährung der Erbschaftssteuer: Grundsätzlich 4 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Anzeige/Erklärung[5][8]
Die Einhaltung dieser Fristen hilft Ihnen, zusätzliche Kosten durch Säumnis zu vermeiden und gibt Ihnen Rechtssicherheit im Umgang mit dem Erbe.