Welche Auswirkungen haben internationale Wohnsitze oder Auslandsvermögen auf die Steuerpflicht?
Internationale Wohnsitze und Auslandsvermögen können Ihre Steuerpflicht erheblich beeinflussen, da in Deutschland das Welteinkommensprinzip gilt. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat, und vermeiden doppelte Steuerbelastungen. Eine steuerliche Beratung und sorgfältige Planung sind essenziell, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und unnötige Steuern zu vermeiden.
Wenn Sie im Ausland leben oder Vermögen außerhalb Deutschlands besitzen, ergeben sich besondere steuerliche Fragestellungen. Dieser Artikel erklärt, wie internationale Wohnsitze und Auslandsvermögen Ihre Steuerpflicht beeinflussen und wie Sie eine mögliche Doppelbesteuerung vermeiden können.
Grundlagen der Steuerpflicht bei internationalen Lebenssituationen
Ihre Steuerpflicht in Deutschland hängt maßgeblich davon ab, wo Sie Ihren Wohnsitz haben und wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, wenn:
- Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben
- Sie sich gewöhnlich mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhalten (183-Tage-Regel)
Bei unbeschränkter Steuerpflicht gilt das Welteinkommensprinzip: Sie müssen Ihr gesamtes Einkommen aus dem In- und Ausland in Deutschland versteuern[1]. Das betrifft beispielsweise:
- Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber
- Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien im Ausland
- Kapitalerträge aus ausländischen Anlagen
Ein Beispiel: Frau Müller lebt in München und vermietet eine Ferienwohnung in Nizza. Die Mieteinnahmen aus Frankreich muss sie in ihrer deutschen Steuererklärung angeben.
Beschränkte Steuerpflicht
Sie sind beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie:
- Keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Aber in Deutschland Einkünfte erzielen[3]
Bei beschränkter Steuerpflicht werden nur die in Deutschland erzielten Einkünfte besteuert[2]. Dazu zählen etwa:
- Einkünfte aus in Deutschland gelegenem Grundbesitz
- Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Deutschland
- Bestimmte Kapitaleinkünfte aus deutschen Quellen
Wenn ein Wechsel stattfindet: Wegzug ins Ausland
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, endet grundsätzlich Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland[2]. Im Jahr des Wegzugs sind Sie allerdings noch für den Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig, in dem Sie in Deutschland ansässig waren.
Beachten Sie die 183-Tage-Regel:
Halten Sie sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland auf und haben keinen deutschen Wohnsitz mehr, sind Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig[6].
Bei einem Wegzug können besondere Steuerfolgen eintreten:
- Wegzugsbesteuerung bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1% Beteiligung)[3]
- Stille Reserven werden möglicherweise aufgedeckt und besteuert
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Eine zentrale Herausforderung bei internationalen Wohnsitzen ist die mögliche doppelte Besteuerung derselben Einkünfte in zwei verschiedenen Ländern.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit rund 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen[2]. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat.
Mögliche Regelungen in DBAs:
- Deutschland besteuert, das andere Land stellt frei
- Das andere Land besteuert, Deutschland stellt frei (mit Progressionsvorbehalt)
- Beide Länder besteuern, ausländische Steuer wird in Deutschland angerechnet[3]
Ein DBA kann bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zur Anwendung kommen[2].
Anrechnung ausländischer Steuern
Wenn kein DBA besteht oder das DBA eine Anrechnung vorsieht, können Sie ausländische Steuern auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 34c EStG)[3]. Dies verhindert, dass Sie doppelt belastet werden.
Besondere Konstellationen
USA und andere Besonderheiten
Die USA haben ein besonderes Steuersystem: US-Staatsbürger:innen müssen ihr weltweites Einkommen in den USA versteuern - unabhängig davon, wo sie leben[4]. Das deutsch-amerikanische DBA enthält eine “saving clause”, die den USA dieses Recht ausdrücklich einräumt.
Wichtig: Auch bei Anwendung eines DBA bleibt für US-Staatsbürger:innen die Pflicht bestehen, eine US-Steuererklärung abzugeben[4].
Auslandsaufenthalt vs. Wohnsitz
Der gewöhnliche Aufenthalt muss nicht mit dem offiziellen Wohnsitz übereinstimmen:
Beispiel: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland, verbringen aber 8 Monate des Jahres in Ihrem Feriendomizil auf Mallorca. Dann haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, obwohl Ihr offizieller Wohnsitz in Deutschland ist[1].
Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug
Bei Erbschaften und Schenkungen mit Auslandsbezug gelten besondere Regeln:
Praktische Hinweise für Ihre Steuererklärung
Anlage AUS für ausländische Einkünfte
Wenn Sie ausländische Einkünfte haben, müssen Sie in Ihrer deutschen Steuererklärung die Anlage AUS ausfüllen[6]. Darin geben Sie an:
- Ausländische Einkünfte
- Nach DBA steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt
- Informationen zur Anrechnung ausländischer Steuern
Progressionsvorbehalt beachten
Auch wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind, können sie den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte erhöhen (Progressionsvorbehalt)[6]. Diese Einkünfte müssen Sie in der Anlage AUS angeben.
Im Jahr des Wegzugs
Im Jahr Ihres Wegzugs aus Deutschland müssen Sie in Ihrer deutschen Steuererklärung Ihre ausländischen Einkünfte angeben, weil diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen[6].
Fazit und Empfehlungen
Die steuerlichen Auswirkungen internationaler Wohnsitze und Auslandsvermögen sind komplex und von vielen Faktoren abhängig:
- Ihrem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt
- Der Art Ihrer Einkünfte
- Bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
Empfehlungen:
- Lassen Sie sich vor einem Wegzug ins Ausland steuerlich beraten
- Informieren Sie sich über die Steuerpflichten in Ihrem Zielland
- Prüfen Sie, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht
- Beachten Sie besondere Regelungen wie die Wegzugsbesteuerung
Eine sorgfältige Planung kann Ihnen helfen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und gleichzeitig Ihrer Steuerpflicht korrekt nachzukommen.