Welche Auswirkungen haben internationale Wohnsitze oder Auslandsvermögen auf die Steuerpflicht?

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Zusammenfassung

Internationale Wohnsitze und Auslandsvermögen können Ihre Steuerpflicht erheblich beeinflussen, da in Deutschland das Welt­einkommens­prinzip gilt. Doppel­besteuerungs­abkommen regeln, welches Land das Besteuerungs­recht hat, und vermeiden doppelte Steuerbelastungen. Eine steuerliche Beratung und sorgfältige Planung sind essenziell, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und unnötige Steuern zu vermeiden.

Wenn Sie im Ausland leben oder Vermögen außerhalb Deutschlands besitzen, ergeben sich besondere steuerliche Fragestellungen. Dieser Artikel erklärt, wie internationale Wohnsitze und Auslandsvermögen Ihre Steuerpflicht beeinflussen und wie Sie eine mögliche Doppel­besteuerung vermeiden können.

Grundlagen der Steuerpflicht bei internationalen Lebenssituationen

Ihre Steuerpflicht in Deutschland hängt maßgeblich davon ab, wo Sie Ihren Wohnsitz haben und wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, wenn:

  • Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Sie sich gewöhnlich mehr als sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhalten (183-Tage-Regel)

Bei unbeschränkter Steuerpflicht gilt das Welt­einkommens­prinzip: Sie müssen Ihr gesamtes Einkommen aus dem In- und Ausland in Deutschland versteuern[1]. Das betrifft beispielsweise:

  • Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber
  • Mieteinnahmen aus Ferienimmobilien im Ausland
  • Kapitalerträge aus ausländischen Anlagen

Ein Beispiel: Frau Müller lebt in München und vermietet eine Ferienwohnung in Nizza. Die Mieteinnahmen aus Frankreich muss sie in ihrer deutschen Steuer­erklärung angeben.

Beschränkte Steuerpflicht

Sie sind beschränkt steuerpflichtig, wenn Sie:

  • Keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Aber in Deutschland Einkünfte erzielen[3]

Bei beschränkter Steuerpflicht werden nur die in Deutschland erzielten Einkünfte besteuert[2]. Dazu zählen etwa:

  • Einkünfte aus in Deutschland gelegenem Grundbesitz
  • Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Deutschland
  • Bestimmte Kapitaleinkünfte aus deutschen Quellen

Wenn ein Wechsel stattfindet: Wegzug ins Ausland

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, endet grundsätzlich Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland[2]. Im Jahr des Wegzugs sind Sie allerdings noch für den Zeitraum unbeschränkt steuerpflichtig, in dem Sie in Deutschland ansässig waren.

Beachten Sie die 183-Tage-Regel:
Halten Sie sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland auf und haben keinen deutschen Wohnsitz mehr, sind Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig[6].

Bei einem Wegzug können besondere Steuerfolgen eintreten:

  • Wegzugs­besteuerung bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (ab 1% Beteiligung)[3]
  • Stille Reserven werden möglicherweise aufgedeckt und besteuert

Vermeidung von Doppel­besteuerung

Eine zentrale Herausforderung bei internationalen Wohnsitzen ist die mögliche doppelte Besteuerung derselben Einkünfte in zwei verschiedenen Ländern.

Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA)

Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit rund 100 Staaten Doppel­besteuerungs­abkommen geschlossen[2]. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungs­recht für bestimmte Einkunfts­arten hat.

Mögliche Regelungen in DBAs:

  • Deutschland besteuert, das andere Land stellt frei
  • Das andere Land besteuert, Deutschland stellt frei (mit Progressions­vorbehalt)
  • Beide Länder besteuern, ausländische Steuer wird in Deutschland angerechnet[3]

Ein DBA kann bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zur Anwendung kommen[2].

Anrechnung ausländischer Steuern

Wenn kein DBA besteht oder das DBA eine Anrechnung vorsieht, können Sie ausländische Steuern auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 34c EStG)[3]. Dies verhindert, dass Sie doppelt belastet werden.

Besondere Konstellationen

USA und andere Besonderheiten

Die USA haben ein besonderes Steuersystem: US-Staats­bürger:innen müssen ihr weltweites Einkommen in den USA versteuern - unabhängig davon, wo sie leben[4]. Das deutsch-amerikanische DBA enthält eine “saving clause”, die den USA dieses Recht ausdrücklich einräumt.

Wichtig: Auch bei Anwendung eines DBA bleibt für US-Staats­bürger:innen die Pflicht bestehen, eine US-Steuer­erklärung abzugeben[4].

Auslands­aufenthalt vs. Wohnsitz

Der gewöhnliche Aufenthalt muss nicht mit dem offiziellen Wohnsitz übereinstimmen:

Beispiel: Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland, verbringen aber 8 Monate des Jahres in Ihrem Ferien­domizil auf Mallorca. Dann haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, obwohl Ihr offizieller Wohnsitz in Deutschland ist[1].

Erbschaften und Schenkungen mit Auslands­bezug

Bei Erbschaften und Schenkungen mit Auslands­bezug gelten besondere Regeln:

  • Deutschland hat nur mit sechs Staaten DBAs auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer[7]
  • Auslands­vermögen wird in der Regel mit dem gemeinen Wert bewertet[5]
  • Bei beschränkter Steuerpflicht wird nur Inlands­vermögen nach § 121 BewG besteuert[5]

Praktische Hinweise für Ihre Steuer­erklärung

Anlage AUS für ausländische Einkünfte

Wenn Sie ausländische Einkünfte haben, müssen Sie in Ihrer deutschen Steuer­erklärung die Anlage AUS ausfüllen[6]. Darin geben Sie an:

  • Ausländische Einkünfte
  • Nach DBA steuerfreie Einkünfte mit Progressions­vorbehalt
  • Informationen zur Anrechnung ausländischer Steuern

Progressions­vorbehalt beachten

Auch wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerfrei sind, können sie den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte erhöhen (Progressions­vorbehalt)[6]. Diese Einkünfte müssen Sie in der Anlage AUS angeben.

Im Jahr des Wegzugs

Im Jahr Ihres Wegzugs aus Deutschland müssen Sie in Ihrer deutschen Steuer­erklärung Ihre ausländischen Einkünfte angeben, weil diese dem Progressions­vorbehalt unterliegen[6].

Fazit und Empfehlungen

Die steuerlichen Auswirkungen internationaler Wohnsitze und Auslands­vermögen sind komplex und von vielen Faktoren abhängig:

  • Ihrem Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt
  • Der Art Ihrer Einkünfte
  • Bestehenden Doppel­besteuerungs­abkommen

Empfehlungen:

  • Lassen Sie sich vor einem Wegzug ins Ausland steuerlich beraten
  • Informieren Sie sich über die Steuer­pflichten in Ihrem Zielland
  • Prüfen Sie, ob ein Doppel­besteuerungs­abkommen besteht
  • Beachten Sie besondere Regelungen wie die Wegzugs­besteuerung

Eine sorgfältige Planung kann Ihnen helfen, unnötige Steuer­belastungen zu vermeiden und gleichzeitig Ihrer Steuer­pflicht korrekt nachzukommen.