Gibt es Steuervergünstigungen für gemeinnützige Vermächtnisse oder Spenden im Testament?
Gemeinnützige Vermächtnisse und Testamentsspenden sind steuerlich begünstigt, da gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind. Auch Erben können durch eine Erbschaftsspende innerhalb von zwei Jahren rückwirkend Erbschaftssteuer sparen. Eine klare Testamentsgestaltung und professionelle Beratung helfen, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Wenn Sie überlegen, einen Teil Ihres Vermögens für wohltätige Zwecke zu hinterlassen, gibt es tatsächlich verschiedene Möglichkeiten, dies steuerlich vorteilhaft zu gestalten. Eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament zu bedenken, kann nicht nur Ihren persönlichen Werten Ausdruck verleihen, sondern auch steuerliche Vorteile bieten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die vorhandenen Optionen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Nachlassplanung sinnvoll gestalten können.
Grundsätzliches zu gemeinnützigen Vermächtnissen
Gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder karitative Einrichtungen sind grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Das bedeutet, wenn Sie eine solche Organisation in Ihrem Testament bedenken, kommt Ihre Zuwendung ohne Steuerabzüge vollständig dem gewünschten Zweck zugute[5][7].
Testamentsspende: Direkt im Testament verankern
Eine Testamentsspende bezeichnet die Zuwendung an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen, die Sie in Ihrem Testament festlegen. Sie haben dabei zwei grundlegende Möglichkeiten[5][7]:
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Eine gemeinnützige Organisation als Erbe einsetzen: In diesem Fall erhält die Organisation Ihr gesamtes Vermögen - einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
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Ein Vermächtnis aussetzen: Mit einem Vermächtnis können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen, ohne sie zur Erbin zu machen. Dies kann beispielsweise ein fester Geldbetrag, eine Immobilie oder andere Werte sein.
Beispiel für eine Vermächtnisformulierung im Testament:
“Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Datum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], treffe für den Fall meines Todes folgende Verfügung: Der [Name des Vereins/der Stiftung] mit Sitz in [Adresse] erhält als Vermächtnis einen Geldbetrag in Höhe von 25.000 Euro aus meinem Nachlass.”[4]
Erbschaftsspende: Steuervorteile für Erben
Eine Erbschaftsspende ist etwas anderes als eine Testamentsspende. Sie kommt für Personen in Betracht, die bereits geerbt haben und einen Teil ihrer Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation weitergeben möchten[2][3][7].
Der steuerliche Vorteil: Wenn Sie als Erbe innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall einen Teil der erhaltenen Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung oder einen als gemeinnützig anerkannten Verein weitergeben, entfällt für diesen Betrag rückwirkend die Erbschaftsteuer. Das ist besonders interessant für Erben, die in einer ungünstigen Steuerklasse erben und deren Steuerfreibetrag überschritten wurde[2][3][7].
Beispiel: Herr Meier erhält von seinem besten Freund ein Vermächtnis in Höhe von 30.000 Euro. Da der Steuerfreibetrag für Freunde nur 20.000 Euro beträgt, müsste er für die übersteigenden 10.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen - in Höhe von 30 Prozent, also 3.000 Euro. Wenn Herr Meier diese 10.000 Euro jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod seines Freundes an eine gemeinnützige Stiftung weitergibt, erhält er die 3.000 Euro Steuern rückwirkend vom Finanzamt erstattet[3].
Rechtliche Einschränkungen und Hinweise
Spendenabzug bei Erfüllung von Vermächtnisauflagen
Eine wichtige Einschränkung betrifft Erben, die vom Erblasser die Auflage erhalten haben, einen bestimmten Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden:
Kein Sonderausgabenabzug für den Erben: Wenn Sie als Erbe lediglich die Vermächtnisauflage erfüllen, können Sie diese Spende nicht als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es in diesem Fall an der Freiwilligkeit fehlt, da der Erbe lediglich eine rechtliche Verpflichtung aus dem ererbten Vermögen erfüllt[1][4].
Daran ändert auch eine Spendenbescheinigung nichts - für den Steuerabzug ist die Freiwilligkeit eine grundlegende Voraussetzung[1][4].
Keine Doppelbegünstigung bei Erbschaftsspenden
Wenn Sie als Erbe eine Erbschaftsspende tätigen, können Sie nicht zusätzlich zur Befreiung von der Erbschaftsteuer die Weitergabe als Spende bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Eine solche Doppelbegünstigung ist nicht möglich[2].
Praktische Empfehlungen
Für Erblasser
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Direkt zu Lebzeiten spenden: Möchten Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen, ist es oft einfacher, bereits zu Lebzeiten zu spenden. So können Sie die Spenden als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen[1].
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Klare Formulierung im Testament: Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken möchten, achten Sie auf eine eindeutige Formulierung. Geben Sie die vollständige Bezeichnung und Adresse der Organisation an[4][5].
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Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie regelmäßig, ob die gewählte Organisation noch existiert und weiterhin als gemeinnützig anerkannt ist.
Für Erben
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Fristen beachten: Die Erbschaftsspende muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erfolgen, damit die steuerlichen Vorteile greifen[2][3][7].
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Dokumentation: Sorgen Sie für eine sorgfältige Dokumentation der Spende, um die Erstattung der Erbschaftsteuer beim Finanzamt beantragen zu können.
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Professionelle Beratung: Bei größeren Nachlässen oder komplexen Familienverhältnissen kann eine rechtliche und steuerliche Beratung sinnvoll sein, um die optimale Lösung zu finden.
Fazit
Gemeinnützige Vermächtnisse und Testamentsspenden bieten eine gute Möglichkeit, Ihr Vermögen für wohltätige Zwecke einzusetzen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders hervorzuheben ist, dass gemeinnützige Organisationen keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, sodass Ihre Zuwendung ungeschmälert dem guten Zweck zugutekommt.
Für Erben kann eine Erbschaftsspende interessant sein, um Erbschaftsteuer zu vermeiden, allerdings müssen dabei die zweijährige Frist und andere Voraussetzungen beachtet werden. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung mit fachkundiger Unterstützung ist ratsam, damit Ihre Wünsche optimal umgesetzt werden können.