Welche Kosten fallen bei einem Nachlassverfahren an?
Die Kosten im Nachlassverfahren setzen sich aus Gerichtskosten (z. B. für Erbschein oder Testamentseröffnung), möglichen Anwaltskosten und weiteren Ausgaben wie beglaubigten Dokumenten oder Übersetzungen zusammen. Sie hängen maßgeblich vom Wert des Nachlasses ab und können durch gezielte Maßnahmen, wie das Vermeiden eines unnötigen Erbscheins, reduziert werden. Eine individuelle Beratung hilft, unnötige Ausgaben zu vermeiden und die Abwicklung zu erleichtern.
Wenn ein Mensch verstirbt, sind mit der Abwicklung des Nachlasses verschiedene Kosten verbunden. Diese variieren je nach Wert des Nachlasses, der Art des Verfahrens und ob Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kostenfaktoren im Nachlassverfahren.
Gerichtskosten im Nachlassverfahren
Die Kosten für gerichtliche Verfahren im Erbrecht richten sich seit August 2013 nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der zu zahlende Betrag hängt in der Regel vom Wert des Nachlasses ab - je höher dieser ist, desto höher fallen die Kosten aus[5].
Pauschalgebühren für häufige Amtshandlungen
Für einige Dienstleistungen des Nachlassgerichts gibt es feste Gebühren:
- Annahme eines Testaments in amtliche Verwahrung: 75,00 €[8]
- Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen: 100,00 €[8]
- Meldekosten der Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer: 18,00 €[2]
Hinweis: Bei der Testamentshinterlegung fallen Pauschalkosten an, unabhängig vom Nachlasswert[5].
Kosten für einen Erbschein
Die Kosten für einen Erbschein bestehen aus zwei Teilen:
- Gebühr für den Erbschein selbst
- Gebühr für die eidesstattliche Versicherung
Beide Gebühren sind gleich hoch und richten sich nach dem Nachlasswert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick[4]:
Nachlasswert bis | Kosten für den Erbschein | Kosten für die Erklärung | Gesamtkosten |
---|---|---|---|
10.000 € | 75 € | 75 € | 150 € |
25.000 € | 115 € | 115 € | 230 € |
50.000 € | 165 € | 165 € | 330 € |
110.000 € | 273 € | 273 € | 546 € |
200.000 € | 435 € | 435 € | 870 € |
500.000 € | 935 € | 935 € | 1.870 € |
1.000.000 € | 1.735 € | 1.735 € | 3.470 € |
Wichtig: Durch die Beantragung eines Erbscheins nehmen Sie das Erbe an. Dadurch gehen auch mögliche Schulden des Erblassers auf Sie über. Verschaffen Sie sich daher vorher einen Überblick über den Nachlass und mögliche Schulden[4].
Kosten bei einem Notar oder Nachlassgericht
Die Kosten für einen Erbschein unterscheiden sich je nachdem, ob Sie ihn beim Notar oder beim Nachlassgericht beantragen:
Anwaltskosten im Nachlassverfahren
Wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragen, fallen zusätzliche Kosten an.
Typische anwaltliche Leistungen im Nachlassverfahren
- Beratung zur Erbschaft
- Unterstützung bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Vertretung in Erbstreitigkeiten
- Begleitung bei der Erbauseinandersetzung
Anrechnung von Anwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Grundsätzlich können Anwaltskosten, die bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses entstehen, dem Nachlass angerechnet werden[3]. Dies gilt besonders, wenn es sich um komplexe rechtliche Fragestellungen handelt.
Bei Erbauseinandersetzungen können Anwaltskosten unter bestimmten Umständen als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht werden. Dies wurde in einem Beschluss des Finanzgerichts Köln bestätigt[6].
Weitere Kosten im Nachlassverfahren
Neben den genannten Gerichts- und Anwaltskosten können weitere Kosten entstehen:
Ausschlagung der Erbschaft
Die Mindestkosten für die Ausschlagung einer Erbschaft betragen 30 €. Auch hier richtet sich die tatsächliche Höhe nach dem Nachlasswert[2].
Testamentsvollstreckerzeugnis
Sollte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sein, fallen Gerichtskosten in Höhe von 20% des Nachlasswertes an. Vorhandene Nachlassverbindlichkeiten werden vom Nachlasswert abgezogen[2].
Beglaubigte Dokumente und Übersetzungen
Für die Beantragung eines Erbscheins sind oft beglaubigte Dokumente erforderlich, die zusätzliche Kosten verursachen können. Ebenso fallen in der Regel Kosten für beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten an, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind[7].
Praktische Tipps zur Kostenreduzierung
Um die Kosten im Nachlassverfahren möglichst gering zu halten, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Prüfen Sie, ob Sie einen Erbschein wirklich benötigen: Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein nötig. Die Erben können viel Geld sparen, wenn sie nicht voreilig die Erteilung eines Erbscheins beantragen[2].
- Beschwerderecht nutzen: Bei einer zu hohen Gerichtskostenrechnung können Sie Beschwerde einlegen[5].
- Gemeinsam als Erbengemeinschaft handeln: Bei mehreren Erben können Kosten geteilt werden, wenn Sie gemeinsam agieren.
Zusammenfassung: Kosten im Überblick
Die Kosten im Nachlassverfahren sind vielfältig und hängen wesentlich vom Wert des Nachlasses ab. Die wichtigsten Kosten sind:
- Gerichtskosten: für Testamentverwahrung, -eröffnung, Erbschein, Ausschlagung
- Anwaltskosten: für Beratung, Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, Vertretung bei Erbstreitigkeiten
- Sonstige Kosten: für beglaubigte Dokumente, Übersetzungen, Testamentsvollstreckerzeugnis
Vor allem bei größeren Nachlässen lohnt es sich, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, um unnötige Kosten zu vermeiden und alle Möglichkeiten zur Kostenersparnis auszuschöpfen.
Denken Sie daran: Jeder Erbfall ist individuell. Die hier genannten Kosten und Hinweise bieten eine erste Orientierung, können aber eine persönliche Beratung nicht ersetzen.