Welche Dokumente werden benötigt, um das Nachlassverfahren einzuleiten?

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Zusammenfassung

Für die Einleitung eines Nachlassverfahrens benötigen Sie in der Regel die Sterbeurkunde, persönliche Ausweisdokumente der Erben und gegebenenfalls ein Testament oder einen Erbvertrag. Ein Erbschein ist oft erforderlich, um die Erbenstellung nachzuweisen, kann aber durch notarielle Testamente oder Vollmachten ersetzt werden. Klären Sie frühzeitig, welche Dokumente notwendig sind, und sammeln Sie diese rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.

Nach dem Tod eines Menschen müssen viele formale An­ge­le­gen­hei­ten geregelt werden. Besonders die Nach­lass­re­ge­lung erfordert be­stimm­te Dokumente. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie für das Nach­lass­ver­fah­ren benötigen und wie Sie am besten vorgehen.

Was ist ein Nach­lass­ver­fah­ren?

Das Nach­lass­ver­fah­ren umfasst alle recht­li­chen Schritte, die nach dem Tod einer Person zur Regelung ihres Vermögens notwendig sind. Dabei geht es vor allem darum fest­zu­stel­len, wer erbt und wie der Nachlass verteilt wird. Im deutschen Recht geht der Nachlass einer ver­stor­be­nen Person unmittelbar auf den oder die Erben über - Fach­leu­te nennen dies “Uni­ver­sal­suk­zes­si­on”[5]. Dennoch sind be­stimm­te Dokumente nötig, um die Erbenstellung nach­zu­wei­sen und über den Nachlass verfügen zu können.

Grund­le­gen­de Dokumente beim Todesfall

Folgende Dokumente bilden die Basis für alle weiteren Schritte:

  • Sterbe­ur­kun­de: Sie wird vom Stan­des­amt aus­ge­stellt und belegt offiziell den Tod der Person[1]
  • Persönliche Aus­weis­do­ku­men­te der Erben (Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass)[1]
  • Fa­mi­li­en­stamm­buch oder andere Dokumente, die die Ver­wandt­schaft belegen[1]

Der Erbschein: Zentrale Rolle im Nach­lass­ver­fah­ren

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein ge­richt­li­ches Dokument, das offiziell bestätigt, wer Erbe geworden ist. Er dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Ver­si­che­run­gen, Behörden oder dem Grund­buch­amt[1][6]. Wichtig zu wissen: Der Erbschein begründet nicht die Erbfolge, sondern weist sie nur nach[2].

Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Erb­schei­nen:

  • Al­lein­erb­schein: Wenn nur eine Person erbt
  • Ge­mein­schaft­li­cher Erbschein: Bei mehreren Erben mit Angabe der jeweiligen Erbteile
  • Teil­erb­schein: Enthält nur Angaben zum Erbteil des An­trag­stel­lers[1]

Wann benötigen Sie einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nicht automatisch aus­ge­stellt, sondern muss von den Erben beantragt werden[6][8]. Sie benötigen ihn besonders in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie als Erbin oder Erbe auf das Konto der ver­stor­be­nen Person zugreifen möchten
  • Wenn Sie eine Immobilie im Grundbuch umschreiben lassen wollen
  • Wenn Sie For­de­run­gen der ver­stor­be­nen Person geltend machen möchten[3][6]

Beachten Sie: Mit der Be­an­tra­gung eines Erbscheins nehmen Sie die Erbschaft an - einschließlich et­wai­ger Schulden[6].

Dokumente für den Erb­scheins­an­trag

Für die Be­an­tra­gung eines Erbscheins beim Nach­lass­ge­richt benötigen Sie:

  • Ihren Ausweis oder Reisepass
  • Die Sterbe­ur­kun­de der ver­stor­be­nen Person
  • Das Fa­mi­li­en­stamm­buch zur Dokumen­ta­tion der Ver­wandt­schaft
  • In­for­ma­tio­nen darüber, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
  • Namen und Anschriften eventueller Miterben
  • Falls vorhanden: Testamente oder Erb­ver­trä­ge
  • Nachweise, warum be­stimm­te Personen keine Erben mehr sind (z.B. Sterbe­ur­kun­den, Erb­aus­schla­gungs­er­klä­run­gen)
  • Bei Eheleuten: Angaben zum Güterstand
  • Bei ein­ge­tra­ge­nen Le­bens­part­ner­schaf­ten: Angaben zum Ver­mö­gens­stand[1]

Bei ge­setz­li­cher Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) sind zusätzlich alle Geburts-, Heirats- und Sterbe­ur­kun­den her­aus­zu­su­chen, die den Ver­wandt­schafts­grad belegen[6].

Wo beantragen Sie den Erbschein?

Zuständig für die Aus­stel­lung des Erbscheins ist das Nach­lass­ge­richt am letzten Wohnort der ver­stor­be­nen Person. Dies ist in der Regel das ent­spre­chen­de Amts­ge­richt[1][4][8]. Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten:

  1. Persönlich beim Nach­lass­ge­richt: Laden Sie einen Vor­be­rei­tungs­bo­gen herunter oder holen Sie ihn direkt beim Amts­ge­richt ab. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie einen Termin[8].

  2. Über einen Notar: Sie können den Antrag auch bei einem Notar Ihrer Wahl stellen lassen[4][8].

Kosten des Erbscheins

Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses:

  • Bei 10.000 € Nachlass: ca. 150 € Gebühren
  • Bei 50.000 € Nachlass: ca. 330 € Gebühren
  • Bei 200.000 € Nachlass: ca. 870 € Gebühren[1]

Al­ter­na­ti­ven zum Erbschein

In manchen Fällen können Sie sich die Kosten für einen Erbschein sparen:

No­ta­ri­el­les Testament oder Erbvertrag

Wenn ein no­ta­ri­el­les Testament oder ein no­ta­ri­el­ler Erbvertrag existiert, wird in vielen Fällen kein Erbschein benötigt. Diese Dokumente reichen zusammen mit dem Er­öff­nungs­pro­to­koll des Nach­lass­ge­richts oft als Nachweis aus[2][6][8].

Besonders bei Grund­buch­än­de­run­gen akzeptiert das Grund­buch­amt ein no­ta­ri­el­les Testament oder einen Erbvertrag samt Er­öff­nungs­pro­to­koll als al­ter­na­ti­ven Nachweis zum Erbschein[2][7].

Kon­to­voll­macht

Hat die ver­stor­be­ne Person Ihnen zu Lebzeiten eine Kon­to­voll­macht erteilt, die über den Tod hinaus gültig ist, können Sie damit auf die ent­spre­chen­den Konten zugreifen, ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen[6].

Praktische Emp­feh­lun­gen

Klären Sie vorab den Bedarf

Nicht immer ist ein Erbschein notwendig. Fragen Sie daher zuerst bei den be­tref­fen­den Stellen nach, ob tatsächlich ein Erbschein gefordert wird oder ob Al­ter­na­ti­ven wie ein Testament mit Er­öff­nungs­pro­to­koll aus­rei­chen[2][6].

Sammeln Sie frühzeitig alle Unterlagen

Beginnen Sie möglichst bald nach dem Todesfall mit dem Sammeln aller er­for­der­li­chen Dokumente. So können Sie Ver­zö­ge­run­gen vermeiden und schneller über den Nachlass verfügen.

Erwägen Sie die Aus­schla­gung des Erbes

In manchen Fällen, be­son­ders wenn der Nachlass über­schul­det ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft aus­zu­schla­gen. Hierfür müssen Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbe eine ent­spre­chen­de Erklärung gegenüber dem Nach­lass­ge­richt abgeben[5]. Bedenken Sie: Wer die Erbschaft nicht fristgerecht ausschlägt, ist au­to­ma­tisch Erbe geworden.

Bei in­ter­na­tio­na­len Erb­schaf­ten

Wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden, können be­son­de­re Regeln gelten. Hier kann neben dem deutschen Erbschein auch ein Eu­ro­päi­sches Nach­lass­zeug­nis (ENZ) sinnvoll sein[3][5].

Fazit

Die Regelung eines Nachlasses erfordert ver­schie­de­ne Dokumente, wobei der Erbschein eine zentrale Rolle spielt. Je nach Si­tua­ti­on können aber auch Al­ter­na­ti­ven wie no­ta­ri­el­le Testamente aus­rei­chend sein. Eine gute Vor­be­rei­tung und das rechtzeitige Sammeln aller not­wen­di­gen Unterlagen er­leich­tern den Prozess und helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.