Welche Dokumente werden benötigt, um das Nachlassverfahren einzuleiten?
Für die Einleitung eines Nachlassverfahrens benötigen Sie in der Regel die Sterbeurkunde, persönliche Ausweisdokumente der Erben und gegebenenfalls ein Testament oder einen Erbvertrag. Ein Erbschein ist oft erforderlich, um die Erbenstellung nachzuweisen, kann aber durch notarielle Testamente oder Vollmachten ersetzt werden. Klären Sie frühzeitig, welche Dokumente notwendig sind, und sammeln Sie diese rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nach dem Tod eines Menschen müssen viele formale Angelegenheiten geregelt werden. Besonders die Nachlassregelung erfordert bestimmte Dokumente. Erfahren Sie hier, welche Unterlagen Sie für das Nachlassverfahren benötigen und wie Sie am besten vorgehen.
Was ist ein Nachlassverfahren?
Das Nachlassverfahren umfasst alle rechtlichen Schritte, die nach dem Tod einer Person zur Regelung ihres Vermögens notwendig sind. Dabei geht es vor allem darum festzustellen, wer erbt und wie der Nachlass verteilt wird. Im deutschen Recht geht der Nachlass einer verstorbenen Person unmittelbar auf den oder die Erben über - Fachleute nennen dies “Universalsukzession”[5]. Dennoch sind bestimmte Dokumente nötig, um die Erbenstellung nachzuweisen und über den Nachlass verfügen zu können.
Grundlegende Dokumente beim Todesfall
Folgende Dokumente bilden die Basis für alle weiteren Schritte:
Der Erbschein: Zentrale Rolle im Nachlassverfahren
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, das offiziell bestätigt, wer Erbe geworden ist. Er dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Grundbuchamt[1][6]. Wichtig zu wissen: Der Erbschein begründet nicht die Erbfolge, sondern weist sie nur nach[2].
Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen:
- Alleinerbschein: Wenn nur eine Person erbt
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Bei mehreren Erben mit Angabe der jeweiligen Erbteile
- Teilerbschein: Enthält nur Angaben zum Erbteil des Antragstellers[1]
Wann benötigen Sie einen Erbschein?
Ein Erbschein wird nicht automatisch ausgestellt, sondern muss von den Erben beantragt werden[6][8]. Sie benötigen ihn besonders in folgenden Fällen:
- Wenn Sie als Erbin oder Erbe auf das Konto der verstorbenen Person zugreifen möchten
- Wenn Sie eine Immobilie im Grundbuch umschreiben lassen wollen
- Wenn Sie Forderungen der verstorbenen Person geltend machen möchten[3][6]
Beachten Sie: Mit der Beantragung eines Erbscheins nehmen Sie die Erbschaft an - einschließlich etwaiger Schulden[6].
Dokumente für den Erbscheinsantrag
Für die Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht benötigen Sie:
- Ihren Ausweis oder Reisepass
- Die Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Das Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft
- Informationen darüber, ob es einen Prozess zu Ihrem Erbrecht gibt
- Namen und Anschriften eventueller Miterben
- Falls vorhanden: Testamente oder Erbverträge
- Nachweise, warum bestimmte Personen keine Erben mehr sind (z.B. Sterbeurkunden, Erbausschlagungserklärungen)
- Bei Eheleuten: Angaben zum Güterstand
- Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: Angaben zum Vermögensstand[1]
Bei gesetzlicher Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) sind zusätzlich alle Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden herauszusuchen, die den Verwandtschaftsgrad belegen[6].
Wo beantragen Sie den Erbschein?
Zuständig für die Ausstellung des Erbscheins ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person. Dies ist in der Regel das entsprechende Amtsgericht[1][4][8]. Sie haben zwei Möglichkeiten:
-
Persönlich beim Nachlassgericht: Laden Sie einen Vorbereitungsbogen herunter oder holen Sie ihn direkt beim Amtsgericht ab. Nach dem Ausfüllen erhalten Sie einen Termin[8].
-
Über einen Notar: Sie können den Antrag auch bei einem Notar Ihrer Wahl stellen lassen[4][8].
Kosten des Erbscheins
Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses:
- Bei 10.000 € Nachlass: ca. 150 € Gebühren
- Bei 50.000 € Nachlass: ca. 330 € Gebühren
- Bei 200.000 € Nachlass: ca. 870 € Gebühren[1]
Alternativen zum Erbschein
In manchen Fällen können Sie sich die Kosten für einen Erbschein sparen:
Notarielles Testament oder Erbvertrag
Wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag existiert, wird in vielen Fällen kein Erbschein benötigt. Diese Dokumente reichen zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts oft als Nachweis aus[2][6][8].
Besonders bei Grundbuchänderungen akzeptiert das Grundbuchamt ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll als alternativen Nachweis zum Erbschein[2][7].
Kontovollmacht
Hat die verstorbene Person Ihnen zu Lebzeiten eine Kontovollmacht erteilt, die über den Tod hinaus gültig ist, können Sie damit auf die entsprechenden Konten zugreifen, ohne einen Erbschein vorlegen zu müssen[6].
Praktische Empfehlungen
Klären Sie vorab den Bedarf
Nicht immer ist ein Erbschein notwendig. Fragen Sie daher zuerst bei den betreffenden Stellen nach, ob tatsächlich ein Erbschein gefordert wird oder ob Alternativen wie ein Testament mit Eröffnungsprotokoll ausreichen[2][6].
Sammeln Sie frühzeitig alle Unterlagen
Beginnen Sie möglichst bald nach dem Todesfall mit dem Sammeln aller erforderlichen Dokumente. So können Sie Verzögerungen vermeiden und schneller über den Nachlass verfügen.
Erwägen Sie die Ausschlagung des Erbes
In manchen Fällen, besonders wenn der Nachlass überschuldet ist, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen. Hierfür müssen Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbe eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht abgeben[5]. Bedenken Sie: Wer die Erbschaft nicht fristgerecht ausschlägt, ist automatisch Erbe geworden.
Bei internationalen Erbschaften
Wenn sich Teile des Nachlasses im Ausland befinden, können besondere Regeln gelten. Hier kann neben dem deutschen Erbschein auch ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) sinnvoll sein[3][5].
Fazit
Die Regelung eines Nachlasses erfordert verschiedene Dokumente, wobei der Erbschein eine zentrale Rolle spielt. Je nach Situation können aber auch Alternativen wie notarielle Testamente ausreichend sein. Eine gute Vorbereitung und das rechtzeitige Sammeln aller notwendigen Unterlagen erleichtern den Prozess und helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.