Was passiert mit Immobilien im Nachlassverfahren?
Wenn eine Immobilie vererbt wird, geht das Eigentum automatisch auf die Erben über, doch die Grundbuchberichtigung ist notwendig, um die neuen Eigentumsverhältnisse offiziell einzutragen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese gebührenfrei, erfordert jedoch einen Nachweis der Erbfolge (z. B. Erbschein oder notarielles Testament). Erben sollten zudem die wirtschaftliche Situation der Immobilie prüfen und frühzeitig entscheiden, ob sie diese selbst nutzen, vermieten, verkaufen oder in einer Erbengemeinschaft verwalten möchten.
- Der automatische Eigentumsübergang bei Immobilien
- Warum ist die Grundbuchberichtigung notwendig?
- Wer kann die Grundbuchberichtigung beantragen?
- Welche Unterlagen werden für die Grundbuchberichtigung benötigt?
- Fristen und Kosten der Grundbuchberichtigung
- Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
- Optionen nach dem Immobilienerbe
- Zu beachten: Ist die Immobilie werthaltig oder überschuldet?
- Praktische Checkliste für Immobilienerben
- Fazit: Handeln Sie rechtzeitig, aber überlegt
Wenn eine Immobilie Teil eines Nachlasses wird, stehen Erben vor zahlreichen Fragen und Aufgaben. Die Änderungen im Grundbuch sind dabei ein zentraler Punkt, der oft für Unsicherheit sorgt. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, was mit Immobilien im Nachlassverfahren geschieht und welche Maßnahmen Erben ergreifen sollten. Insbesondere die Grundbuchberichtigung stellt eine der ersten und wichtigsten Aufgaben dar, die nach einem Erbfall mit Immobilienvermögen ansteht.
Der automatische Eigentumsübergang bei Immobilien
Bei einem Erbfall geht das Eigentum an einer Immobilie automatisch auf die Erben über - und zwar in dem Moment, in dem der Erblasser verstirbt. Anders als beim Kauf oder der Schenkung einer Immobilie werden die Erben bereits mit dem Tod des vorherigen Eigentümers die neuen Eigentümer:innen des Hauses oder der Wohnung[7][8]. Dies geschieht unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht.
Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Hier erben zunächst die engsten Verwandten wie Ehepartner:innen und Kinder[9]. Hat der Erblasser ein Testament verfasst, bestimmt dieses, wer die Immobilie erbt. In vielen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen gemeinsam erben[1].
Wichtig: Der Eigentumsübergang erfolgt vollkommen unabhängig von einer Grundbucheintragung. Sie sind also bereits Eigentümer:in der Immobilie, auch wenn im Grundbuch noch der Name des verstorbenen Erblassers steht[8].
Warum ist die Grundbuchberichtigung notwendig?
Mit dem Tod des bisherigen Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig, da es nicht mehr die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse widerspiegelt[3][6]. Diese Unrichtigkeit muss durch eine Grundbuchberichtigung behoben werden, bei der die Erben als neue Eigentümer:innen eingetragen werden.
Die Berichtigung des Grundbuchs ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Sie können ohne Grundbucheintragung zwar die Immobilie nutzen, vermieten oder verpachten, stoßen aber bei vielen Rechtsgeschäften auf praktische Schwierigkeiten[8]
- Banken verlangen für eine Finanzierung oder Umschuldung in der Regel einen aktuellen Grundbuchauszug
- Bei einem geplanten Verkauf ist die Grundbuchberichtigung unumgänglich
- Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Berichtigung (§ 82 Grundbuchordnung)[2][3]
Wer kann die Grundbuchberichtigung beantragen?
Folgende Personen können die Berichtigung des Grundbuchs beantragen:
- Der Alleinerbe
- Ein oder mehrere Miterben einer Erbengemeinschaft (jeder Miterbe kann den Antrag allein stellen)
- Der Testamentsvollstrecker, falls im Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde[13]
Welche Unterlagen werden für die Grundbuchberichtigung benötigt?
Für die Berichtigung des Grundbuchs müssen Sie dem Grundbuchamt folgende Dokumente vorlegen:
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Schriftlicher Antrag auf Grundbuchberichtigung (formlos möglich, keine notarielle Beglaubigung erforderlich)[11]
-
Nachweis der Erbfolge durch:
Hinweis: Ein handschriftliches (privatschriftliches) Testament reicht als Nachweis für das Grundbuchamt nicht aus - in diesem Fall benötigen Sie einen Erbschein[6].
Fristen und Kosten der Grundbuchberichtigung
Ein besonderer Vorteil: Wenn Sie die Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragen, ist diese gebührenfrei[5][6][7]. Diese Kostenbefreiung gilt nicht nur für die Eintragung des oder der Erben, sondern unter bestimmten Umständen auch, wenn die Immobilie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft einem der Erben zu Alleineigentum übertragen wird[7].
Für den Erbschein selbst fallen allerdings Kosten an. Diese richten sich nach dem Wert des Nachlasses und können von geringen Beträgen bis zu mehreren tausend Euro reichen[14].
Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese hat einige Besonderheiten:
- Alle Erben werden als Erbengemeinschaft ins Grundbuch eingetragen[1]
- Die einzelnen Erbanteile werden nicht im Grundbuch vermerkt[5]
- Entscheidungen bezüglich der Immobilie müssen einstimmig getroffen werden, unabhängig von den konkreten Eigentumsverhältnissen[1]
- Für eine künftige Verfügung über die Immobilie (z.B. Verkauf) ist die Mitwirkung aller Miterben notwendig
Möglichkeiten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft ist grundsätzlich auf Auflösung ausgerichtet. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:
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Einvernehmliche Auseinandersetzung: Die Erbengemeinschaft kann durch einen notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag aufgelöst werden[12].
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Übertragung an einen Erben: Die Immobilie kann einem der Erben übertragen werden, während die anderen Miterben finanziell abgefunden werden[12].
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Verkauf der Immobilie: Der Erlös wird entsprechend den Erbquoten unter den Erben aufgeteilt.
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Teilungsversteigerung als letztes Mittel, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Diese Option sollte möglichst vermieden werden, da sie wirtschaftlich oft ungünstig ist[5].
Optionen nach dem Immobilienerbe
Nach dem Erbe einer Immobilie stehen den Erben verschiedene Möglichkeiten offen:
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Selbst bewohnen: Die Immobilie kann von einem oder mehreren Erben selbst bewohnt werden.
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Vermieten: Die Erben können die Immobilie gemeinsam vermieten und die Mieteinnahmen teilen.
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Verkaufen: Die Immobilie kann verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden.
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Wohnungseigentum begründen: Bei einem Mehrfamilienhaus besteht die Möglichkeit, Wohnungseigentum zu begründen, sodass jeder Erbe eine eigene Wohnung erhält[5].
Zu beachten: Ist die Immobilie werthaltig oder überschuldet?
Vor der Annahme einer Erbschaft sollten Sie prüfen, ob die Immobilie werthaltig oder überschuldet ist. Ist der gesamte Nachlass überschuldet, sollten Sie die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlagen[5].
Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Diese Frist lässt sich nicht verlängern. Die Erklärung erfolgt entweder persönlich beim zuständigen Nachlassgericht oder notariell beurkundet[5].
Praktische Checkliste für Immobilienerben
Um den Überblick zu behalten, hier eine praktische Checkliste für alle, die eine Immobilie erben:
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Prüfung des Nachlasses
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Testament und Erbfolge klären
- Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
- Wer sind die Erben (gesetzliche Erbfolge oder Testament)?[9]
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Entscheidung: Annahme oder Ausschlagung
- Bei überschuldetem Nachlass: Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen[5]
-
Erbnachweis beschaffen
-
Grundbuchberichtigung beantragen
-
Entscheidung über die weitere Nutzung der Immobilie
- Selbst bewohnen
- Vermieten
- Verkaufen
- Bei Erbengemeinschaft: Auseinandersetzung planen[5]
Fazit: Handeln Sie rechtzeitig, aber überlegt
Nach dem Erbe einer Immobilie sollten Sie nicht überstürzt handeln, aber dennoch die wichtigen Schritte rechtzeitig einleiten. Besonders die Grundbuchberichtigung innerhalb der Zweijahresfrist kann Ihnen erhebliche Kosten ersparen.
Bei Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Beratung, um kostspielige Konflikte zu vermeiden. Die Auseinandersetzung sollte möglichst einvernehmlich erfolgen, da eine Teilungsversteigerung wirtschaftlich oft nachteilig ist.
Denken Sie daran, dass jeder Erbfall individuell ist und verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Eine fachkundige Beratung kann in komplexen Fällen sehr hilfreich sein.