Wie plant man die Unternehmensnachfolge mithilfe von Trusts oder Holding-Strukturen?

Zusammenfassung

Die Unternehmensnachfolge kann mithilfe von Holding-Strukturen oder Trusts strategisch und steuerlich vorteilhaft gestaltet werden. Holdings sind in Deutschland besonders geeignet, da sie Vermögensschutz, Steueroptimierung und flexible Übergabemöglichkeiten bieten. Trusts hingegen sind aufgrund rechtlicher und steuerlicher Einschränkungen in Deutschland nur bei internationalem Bezug sinnvoll, weshalb eine professionelle Beratung unverzichtbar ist.

Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation oder an externe Nachfolger:innen gehört zu den größten Heraus­forderungen für Unternehmer:innen. In Deutschland suchen jährlich etwa 22.000 Unternehmen nach geeig­neten Nachfolge­lösungen[8]. Holding-Strukturen und Trusts können dabei wertvolle Instrumente sein, um diesen Übergang steuerlich optimal und nach den eigenen Wünschen zu gestalten.

Warum die Nachfolge­planung frühzeitig beginnen sollte

Die erfolgreiche Gestaltung einer Unter­nehmens­nachfolge braucht Zeit - meist mehrere Jahre. Eine früh­zeitige Planung sichert nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern erhält auch das über Jahre aufgebaute Know-how und schützt Arbeits­plätze[8]. Fehlt eine gut durch­dachte Nachfolge­regelung, drohen im Erbfall steuerliche Nach­teile, Liquidi­täts­engpässe oder sogar die Zer­schlagung des Unternehmens.

Die drei Phasen einer erfolg­reichen Nachfolge­gestaltung

  1. Analyse der aktuellen Situation: Bewertung der Unternehmens­lage sowie der Vermögens- und Nachfolge­situation[1]
  2. Entwicklung eines Nachfolge­modells: Erarbeitung der passenden Lösung auf Basis der Analyse[1]
  3. Umsetzung des Modells: Konkrete rechtliche und steuerliche Gestaltung der gewählten Struktur[1]

Holding-Strukturen als Lösung für die Unternehmens­nachfolge

Was ist eine Holding-Struktur?

Eine Holding ist eine Unternehmens­struktur, bei der eine Mutter­gesellschaft (die Holding) Anteile an Tochter­unternehmen hält. Das Besondere: Die Holding selbst betreibt kein operatives Geschäft, sondern verwaltet lediglich die Beteili­gungen und Vermögens­werte[2].

Vorteile einer Holding für die Nachfolge­planung

Steuer­optimierung: Ein wesentlicher Vorteil liegt in den steuerlichen Möglich­keiten. Gewinn­ausschüttungen von Tochter­gesellschaften an die Holding sind zu 95% steuer­frei[2]. Dies ermöglicht den Aufbau von Vermögen, das später für die Nachfolge genutzt werden kann.

Vermögens­schutz: Die Holding trennt das operative Geschäft von der Vermögens­verwaltung. Dadurch bleibt bei finanziellen Problemen einer Tochter­gesellschaft das Vermögen in der Holding geschützt[2].

Flexible Nachfolge­optionen: Mit einer Holding können Sie verschiedene Nachfolge­lösungen umsetzen:

  • Weitergabe der Holding-Anteile an Familien­mitglieder
  • Teilweiser Verkauf von Tochter­gesellschaften
  • Einrichtung von Management-Buy-Out- oder Management-Buy-In-Modellen[1]

Besondere Heraus­forderungen bei der familien­internen Nachfolge

Bei einer familien­internen Nachfolge kann das Holding-Modell manchmal zu Kompli­kationen führen, besonders wenn die Holding ursprünglich für einen Unternehmens­verkauf konzipiert wurde[3]. In solchen Fällen kann eine “doppelte Holding” eine Lösung darstellen, um sowohl steuerliche Vorteile zu wahren als auch eine reibungs­lose Übergabe innerhalb der Familie zu ermöglichen[3].

Trusts als Alternative zur klassischen Nachfolge­planung

Was ist ein Trust?

Ein Trust ist eine Treuhand­vereinbarung, die vor allem im anglo­amerikanischen Rechts­raum verbreitet ist. Dabei überträgt der Trust­gründer (Settlor) Vermögen auf einen Treuhänder (Trustee), der dieses zugunsten von Begünstigten (Beneficiaries) verwaltet[10].

Wichtig: Das deutsche Recht kennt die Rechts­form des Trusts nicht. Trusts sind hierzulande ein “Fremd­körper”, was zu rechtlichen und steuerlichen Heraus­forderungen führen kann[13].

Möglichkeiten und Grenzen von Trusts für deutsche Unternehmer:innen

Für deutsche Unternehmer:innen bietet ein Trust folgende Möglich­keiten:

  • Schnelle Übernahme von Nachlasswerten: Im Todesfall können Angehörige oder zuvor bestimmte Personen Vermögens­werte zügig und unter Umständen steuer­begünstigt übernehmen[6]
  • Absicherung für Familien­mitglieder: Beispielsweise durch Nieß­brauchs­rechte für Ehe­partner:innen[6]

Aber Achtung: Deutsche Steuer­pflichtige unterliegen strengen Einschränkungen:

  • Die testamentarische Errichtung eines Trusts ist aufgrund des zwingenden deutschen Erb­rechts problematisch[6]
  • In Deutschland belegene Grundstücke, Beteili­gungen an deutschen Personen­gesellschaften und Anteile an deutschen Kapital­gesellschaften können nicht wirksam auf einen Trust übertragen werden[6]

Steuerliche Einordnung von Trusts in Deutschland

Für die steuerliche Behandlung unterscheidet man zwei Arten von Trusts:

  1. Transparente Trusts: Das Vermögen wird steuerlich weiterhin dem Gründer oder den Begünstigten zugerechnet. Es findet faktisch keine Vermögens­übertragung statt[10].

  2. Intransparente Trusts: Diese werden als eigenes Besteuerungs­subjekt behandelt. Das übertragene Vermögen ist beim Trust gebunden und wird ihm steuerlich direkt zugerechnet[10].

Gestal­tungs­option: Als Alternative kann die Einbringung des Vermögens in eine ausländische Kapital­gesellschaft dienen, an der dann ein Trust beteiligt ist[6].

Praxis­tipps: So planen Sie Ihre Nachfolge mit Holdings oder Trusts

Schritt 1: Analyse der Ausgangs­situation

Beginnen Sie mit einer gründlichen Bestands­aufnahme:

  • Wie ist Ihr Unternehmen aktuell strukturiert?
  • Welche Vermögens­werte besitzen Sie?
  • Wer kommt als Nachfolger:in in Frage?[1]

Schritt 2: Ziele definieren

Legen Sie fest, was Sie mit der Nachfolge­regelung erreichen möchten:

  • Soll das Unternehmen in Familien­hand bleiben?
  • Möchten Sie sich eine Alters­versorgung sichern?
  • Wie wichtig sind steuerliche Aspekte?

Schritt 3: Nachfolge­modell entwickeln

Wählen Sie auf Basis Ihrer Ziele das passende Modell:

Für die Holding-Lösung:

  • Gründung einer Holding-Gesellschaft
  • Übertragung der Anteile am operativen Unternehmen
  • Festlegung der Nachfolge­regelung für die Holding-Anteile

Für die Trust-Lösung (wenn anwendbar):

  • Auswahl einer geeigneten Trust-Form
  • Sorg­fältige Ausarbeitung der Trust­urkunde
  • Professionelle Beratung zur steuerlichen Gestaltung[6]

Schritt 4: Rechtliche und steuerliche Gestaltung

Die konkrete Umsetzung umfasst unter anderem:

  • Anpassung von Gesellschafts­verträgen
  • Erstellung von Testamenten und Erb­verträgen
  • Gestaltung von Übergabe­verträgen
  • Bei Bedarf: Änderung der Rechts­form des Unternehmens[1]

Alternativen zu Trust und Holding

Neben Trusts und Holdings gibt es weitere Möglich­keiten für die Nachfolge­planung:

Stiftungs­lösungen: Besonders für den dauer­haften Erhalt des Unternehmens geeignet. Je nach Aus­gestaltung können Familien­stiftungen oder gemeinnützige Stiftungen in Betracht kommen[4].

Klassische Erb­folge mit optimierter Struktur: Auch ohne Spezial­konstruktionen lässt sich durch kluge erb­rechtliche Gestaltung eine günstige Nachfolge­regelung schaffen.

Fazit: Welche Lösung passt für Sie?

Die Wahl zwischen Holding, Trust oder anderen Nachfolge­modellen hängt von Ihrer persön­lichen Situation ab. Folgende Faktoren sollten Sie berück­sichtigen:

  • Größe und Struktur Ihres Unternehmens
  • Familiäre Konstellation
  • Internationale Verbindungen
  • Steuerliche Ziele

Halten Sie fest: Sowohl Holding-Strukturen als auch Trusts bieten Möglich­keiten zur optimalen Gestaltung der Unternehmens­nachfolge. Während Holdings im deutschen Rechts­system fest verankert sind, stellen Trusts für deutsche Unternehmer:innen eine Heraus­forderung dar und eignen sich vor allem für Fälle mit internationalem Bezug.

Eine professionelle Beratung durch Fach­leute für Steuer­recht, Gesellschafts­recht und Erbrecht ist bei der Nachfolge­planung unerlässlich. Beginnen Sie frühzeitig - am besten 5-10 Jahre vor der geplanten Übergabe - mit den Vorbereitungen für die Nachfolge in Ihrem Unternehmen.