Wie können wohltätige Spenden oder gemeinnützige Stiftungen in die Nachlassplanung integriert werden?
Die Integration von wohltätigen Spenden oder gemeinnützigen Stiftungen in die Nachlassplanung ermöglicht es Ihnen, Ihre Werte über den Tod hinaus weiterzugeben und gesellschaftlich etwas zu bewirken. Sie können gemeinnützige Organisationen als Erbin einsetzen, Vermächtnisse festlegen oder eine Stiftung gründen, wobei steuerliche Vorteile wie die Befreiung von der Erbschaftssteuer gelten. Eine rechtzeitige Testamentserstellung und professionelle Beratung sichern die Umsetzung Ihrer Wünsche.
Die Integration von wohltätigen Spenden und gemeinnützigen Stiftungen in die Nachlassplanung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit dieser Form der Nachlassregelung können Sie nicht nur Ihre persönlichen Werte über den Tod hinaus weiterleben lassen, sondern auch einen bedeutsamen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, steuerlichen Vorteile und praktischen Schritte, um Ihren Nachlass sinnvoll für gute Zwecke einzusetzen.
Formen der wohltätigen Zuwendung im Testament
In Deutschland stehen Ihnen verschiedene rechtliche Optionen zur Verfügung, um gemeinnützige Organisationen in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen. Jede dieser Möglichkeiten hat ihre eigenen Besonderheiten und Auswirkungen.
Organisation als Erbin einsetzen
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation als Erbin im Testament bestimmen, übernimmt diese Ihr gesamtes Vermögen - aber auch alle Verbindlichkeiten wie Schulden[5]. Diese Option eignet sich besonders für Menschen ohne nahe Angehörige[5].
Zusätzliche Leistungen: Viele Organisationen bieten als Erben einen erweiterten Service an. Sie kümmern sich nach Ihrem Tod um praktische Angelegenheiten wie die Wohnungsauflösung oder sogar die Grabpflege[5]. Solche Arrangements sollten Sie allerdings im Vorfeld besprechen und vertraglich festhalten.
Vermächtnis festlegen
Mit einem Vermächtnis können Sie einer gemeinnützigen Organisation einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses zukommen lassen, ohne sie zur Erbin zu machen[1]. Dies kann ein genauer Geldbetrag, ein Sparkonto, eine Immobilie oder andere Wertgegenstände sein[6].
Rechtliche Verbindlichkeit: Ihre eingesetzten Erb:innen sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis an die gemeinnützige Organisation zu erfüllen, ohne Bedingungen daran zu knüpfen[1]. Im Testament genügt oft ein Satz wie: “Die Organisation XY soll ein Vermächtnis von Z Euro erhalten”[5].
Auflagen im Testament
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihren Erb:innen Auflagen zu erteilen. Sie können beispielsweise bestimmen, dass diese bestimmte Aufgaben erfüllen müssen, etwa die Weitergabe eines Teils des Vermögens an eine gemeinnützige Organisation[6].
Stiftung von Todes wegen gründen
Eine besonders nachhaltige Option ist die Gründung einer Stiftung durch Testament oder Erbvertrag[4]. Diese kann als gemeinnützige Stiftung oder Familienstiftung errichtet werden[4]. Die Stiftung wird erst nach Ihrem Tod gegründet und folgt den in Ihrem Testament festgelegten Bestimmungen[4].
Langfristige Wirkung: Stiftungslösungen eignen sich hervorragend, um Ihr Vermögen dauerhaft zu binden und vor Verschwendung oder Zugriff durch Gläubiger zu schützen[4]. Sie können genaue Zwecke festlegen, für die das Stiftungsvermögen verwendet werden soll.
Steuerliche Vorteile bei wohltätigen Nachlassspenden
Die steuerlichen Aspekte sprechen deutlich für die Integration gemeinnütziger Zuwendungen in Ihre Nachlassplanung.
Befreiung von der Erbschaftssteuer
Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig befreit[3][8]. Ihre Zuwendung kommt dadurch ungeschmälert dem von Ihnen gewählten Zweck zugute[3]. Bei einer testamentarischen Zuwendung an eine anerkannte gemeinnützige Stiftung entfallen Erbschafts- und Schenkungssteuer komplett[3].
Entlastung für andere Erb:innen
Die steuerlichen Vorteile können auch die Steuerlast Ihrer übrigen Erb:innen verringern, da der gespendete Teil des Nachlasses nicht mehr der Besteuerung unterliegt[5]. Dies kann bei größeren Vermögen erhebliche Auswirkungen haben.
Steuervorteile für Zustiftungen zu Lebzeiten
Falls Sie bereits zu Lebzeiten planen, eine Stiftung zu gründen oder zu unterstützen: Als Stifter:in können Sie bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam geltend machen[8]. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf zwei Millionen Euro[8].
Praktische Schritte zur Umsetzung
Um Ihren Nachlass für wohltätige Zwecke einzusetzen, sollten Sie planvoll vorgehen.
Testament rechtzeitig erstellen
Rechtssicherheit schaffen: Nur mit einem gültigen Testament können Sie bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll[2]. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die Ihre Wünsche bezüglich gemeinnütziger Organisationen nicht berücksichtigt[2].
Kontakt mit Organisationen aufnehmen
Viele gemeinnützige Organisationen bieten spezielle Beratung zum Thema Testamentsspenden an[7]. Die Gespräche sind vertraulich und unverbindlich[7]. Sie können so im Vorfeld klären, ob und wie die Organisation Ihre Vorstellungen umsetzen kann.
Kostenlose Informationen: Mehrere Organisationen stellen kostenfreie Erbschaftsratgeber zur Verfügung, die alle wichtigen Informationen zum Thema Testament und Vermächtnis enthalten[2]. Diese können Ihnen bei der ersten Orientierung helfen.
Rechtliche Beratung einholen
Für die rechtssichere Gestaltung Ihres Testaments sollten Sie fachkundige Beratung durch Notar:innen oder spezialisierte Rechtsanwält:innen in Anspruch nehmen[4]. Viele gemeinnützige Organisationen können Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Rechtsexpert:innen vermitteln[3][7].
Beispiele aus der Praxis
Zur Veranschaulichung hier zwei typische Beispiele, wie wohltätige Zwecke in die Nachlassplanung integriert werden können:
Beispiel 1: Vermächtnis für den Umweltschutz
Familie Ahmed möchte einen Großteil ihres Vermögens an ihre Kinder vererben, aber gleichzeitig einen Teil für den Naturschutz bereitstellen. In ihrem Testament legen sie ein Vermächtnis fest: 15% ihres Gesamtvermögens sollen an eine Umweltstiftung gehen. Die Kinder erben den Rest, müssen aber das Vermächtnis erfüllen.
Beispiel 2: Stiftungsgründung für Bildung
Frau Müller hat keine direkten Nachkommen. In ihrem Testament verfügt sie die Gründung einer Stiftung, die Stipendien für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien vergibt[4]. Ihr gesamtes Vermögen bildet das Stiftungskapital, dessen Erträge dauerhaft dem Stiftungszweck dienen.
Persönliche Überlegungen vor der Entscheidung
Die Entscheidung, Ihren Nachlass für wohltätige Zwecke einzusetzen, sollte wohlüberlegt sein. Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen:
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Welche Themen liegen Ihnen besonders am Herzen?
Identifizieren Sie Organisationen, die Ihre persönlichen Werte und Überzeugungen teilen[1][7]. -
Wieviel möchten Sie spenden?
Berücksichtigen Sie dabei auch die Ansprüche Ihrer Pflichtteilsberechtigten, die gesetzlich nicht vollständig umgangen werden können[5]. -
Sind Ihre Angehörigen informiert?
Ein offenes Gespräch mit den Angehörigen kann spätere Konflikte vermeiden und für Verständnis sorgen[5]. -
Möchten Sie konkrete Vorgaben zur Verwendung machen?
Überlegen Sie, ob Sie allgemein spenden oder genaue Zwecke festlegen möchten[6].
Konkrete Handlungsempfehlungen
Um Ihre Pläne erfolgreich umzusetzen, empfehlen wir folgende Schritte:
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Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Absichten, um Missverständnisse zu vermeiden[5].
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Holen Sie sich Fachinformation von den Organisationen, die Sie unterstützen möchten - viele bieten spezielle Beratung für Testamentsspenden an[7].
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Lassen Sie Ihr Testament professionell erstellen, idealerweise durch einen Notar oder eine Notarin, um seine Rechtsgültigkeit zu garantieren[6].
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Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig, besonders nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder größeren Vermögensänderungen[6].
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Dokumentieren Sie Ihre Wünsche zur konkreten Verwendung Ihrer Zuwendung möglichst genau[6].
Steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen
Beim Vererben für gemeinnützige Zwecke gibt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten:
Pflichtteilsansprüche: Auch wenn Sie Ihr Vermögen für wohltätige Zwecke einsetzen möchten, haben bestimmte nahe Angehörige einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, der in der Regel nicht umgangen werden kann[5].
Formvorschriften: Für ein gültiges Testament müssen formale Anforderungen eingehalten werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein[6].
Nachlassspenden im Ausland: Bei Zuwendungen an ausländische Organisationen können besondere steuerliche Regelungen gelten. Hier ist eine spezifische steuerliche Beratung ratsam.
Mit einer durchdachten Integration wohltätiger Zwecke in Ihre Nachlassplanung können Sie über Ihren Tod hinaus Gutes bewirken und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen eingesetzt wird und Ihre Werte fortbestehen.