Welche Rolle spielen Familienstiftungen in der Nachlassplanung?

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Zusammenfassung

Familienstiftungen bieten eine Möglichkeit, Vermögen langfristig zu sichern, vor Zersplitterung zu schützen und nach individuellen Wünschen zu verwalten. Sie eignen sich besonders für größere Vermögenswerte wie Immobilien oder Familienunternehmen und können Erbstreitigkeiten sowie steuerliche Belastungen reduzieren. Eine gründliche Beratung ist jedoch unerlässlich, um die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.

Die gezielte Planung des eigenen Nachlasses gehört zu den wichtigen Entscheidungen im Leben. Dabei kann eine Familien­stiftung ein wertvolles Instrument sein, um Vermögen langfristig zu sichern und nach eigenen Vorstellungen zu verwalten. Dieser Beitrag beleuchtet die Funktions­weise und Vorteile von Familien­stiftungen sowie deren steuerliche und rechtliche Aspekte.

Was ist eine Familien­stiftung?

Eine Familien­stiftung ist eine private Stiftung, bei der die Familie als Begünstigte eingesetzt wird[3]. Der entscheidende Unter­schied zu anderen Rechts­formen: Die Stiftung besitzt eine eigene Rechts­persönlich­keit und gehört sich selbst - sie hat weder Mitglieder noch Gesell­schafter[1][7]. Bei der Errichtung überträgt der Stifter bzw. die Stifterin das Vermögen auf die Stiftung, welches danach nicht mehr dem persönlichen Vermögen angehört.

Kern­gedanke: Der Stifter oder die Stifterin legt in der Stiftungs­satzung fest, wie die Familie unterstützt werden soll und wie das Vermögen verwaltet wird[7]. Die Erträge (z.B. Miet­einnahmen, Dividenden oder Zinsen) werden an die begünstigten Familien­mitglieder ausge­schüttet, während die Substanz des Vermögens in der Stiftung verbleibt.

Vorteile der Familien­stiftung für die Nachlass­planung

Langfristiger Erhalt des Familien­vermögens

Ein zentraler Vorteil der Familien­stiftung liegt im langfristigen Zusammen­halt des Vermögens[7]. Anders als bei einer normalen Vererbung verhindert die Stiftung die Zersplitterung von Vermögens­werten durch mehrere Erb­gänge oder Scheidungen[7]. Besonders bei Familien­unternehmen, Immobilien­besitz oder anderen größeren Vermögens­werten kann dies von großer Bedeutung sein.

Beispiel: Eine Familie besitzt mehrere Immobilien. Bei einer konventionellen Vererbung könnte das Vermögen nach einigen Generationen unter vielen Erben aufgeteilt sein, was oft zum Verkauf einzelner Objekte führt. Mit einer Familien­stiftung bleibt der Immobilien­bestand dagegen vereint und kann nachhaltig bewirtschaftet werden.

Schutz des Vermögens

Die Familien­stiftung bietet wirksamen Vermögens­schutz in mehreren Dimensionen:

  • Schutz vor Gläubigern: Nach einer Frist von in der Regel vier Jahren ist das Stiftungs­vermögen vom Zugriff der Gläubiger der Familie ausgeschlossen[1][2]
  • Reduktion von Pflicht­teils­risiken: Die Familien­stiftung kann dazu beitragen, Pflicht­teils­ansprüche zu reduzieren[1][4]
  • Schutz bei Scheidungen: Das in der Stiftung gebündelte Vermögen ist vor güter­rechtlichen Ansprüchen bei Scheidungen besser geschützt[1][7]

Vermeidung von Erb­streitigkeiten

Nichts gefährdet eine Familie und ihr Vermögen mehr als ein Erb­streit[2]. Mit einer gut durchdachten Stiftungs­satzung für eine Familien­stiftung lassen sich klare Regeln für alle Beteiligten festlegen[2]. Dies schafft Klarheit und kann das Konflikt­potenzial rund um die Erb- und Vermögens­nachfolge erheblich verringern.

Dauerhafter Stifter­wille

Anders als bei anderen Rechts­formen können die Regeln einer Familien­stiftung nicht gegen den Willen des Stifters bzw. der Stifterin verändert werden[2]. Dies sorgt dafür, dass die ursprünglichen Ziele und Wünsche auch über Generationen hinweg erhalten bleiben. Innerhalb dieser Regeln bleibt jedoch Raum für Anpassungen an sich verändernde Rahmen­bedingungen[2].

Steuerliche Aspekte der Familien­stiftung

Die steuerlichen Auswirkungen sind ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für eine Familien­stiftung:

Errichtung der Stiftung

Die Vermögens­übertragung auf die Stiftung unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkung­steuer[1][3]. Jedoch können hier Freibeträge und günstige Steuerklassen genutzt werden:

  • Bei Familien­stiftungen gilt in der Regel die günstige Steuerklasse I, die auch bei direkter Vererbung an nahe Verwandte angewendet wird[1][5]
  • Für Betriebs­vermögen können Steuer­befreiungen greifen[1]

Laufende Besteuerung

Auf Ebene der Stiftung ist die laufende Besteuerung häufig günstiger als im privaten Vermögen der Familie[1]:

  • Statt des progressiven Einkommen­steuertarifs fällt nur 15% Körperschaft­steuer (zzgl. Solidaritäts­zuschlag) an[1]
  • Die Familien­stiftung ist nicht gewerbe­steuer­pflichtig[1]
  • Bei Veräußerungs­gewinnen aus Kapital­gesellschaften greift eine minimale Besteuerung von ca. 0,8%[1]

Erbersatz­steuer

Eine Besonderheit bei Familien­stiftungen ist die sogenannte Erbersatz­steuer[3][5][7]. Diese fällt alle 30 Jahre an und simuliert einen Erb­gang. Dabei gilt:

  • Freibetrag von 800.000 Euro (doppelter Kinder­freibetrag)[7]
  • Anwendung der günstigen Steuerklasse I[5]
  • Bei begünstigtem Betriebs­vermögen greift ein Verschonungs­abschlag[7]

Praktische Umsetzung einer Familien­stiftung

Gründungs­voraussetzungen

Für die Errichtung einer Familien­stiftung ist eine ausreichende Kapital­ausstattung notwendig:

  • Gesetzlich ist kein Mindest­kapital vorgeschrieben, jedoch fordern Behörden regelmäßig mindestens 50.000 Euro[10]
  • Die Kapital­ausstattung muss die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungs­zwecks gewähr­leisten[10]

Gründungs­schritte

Die Gründung einer Familien­stiftung erfolgt in mehreren Schritten[7]:

  1. Prüfung der Zweck­mäßigkeit einer Familien­stiftung im Vergleich zu Alternativen
  2. Rechtliche und steuerliche Prüfung
  3. Erstellung eines Stiftungs­konzepts
  4. Entwurf der Stiftungs­satzung
  5. Bestimmung der Stiftungs­organe (Vorstand, eventuell Stiftungs­rat/Kuratorium)
  6. Vermögens­ausstattung durch das Stiftungs­geschäft
  7. Anerkennungs­verfahren bei der zuständigen Stiftungs­behörde

Zeitrahmen: Die Gründung dauert in der Regel mehrere Monate, abhängig von der Komplexität des Vermögens und der Bearbeitungs­zeit der Stiftungs­behörde[7].

Lebzeitige Errichtung oder Stiftung von Todes wegen

Eine Familien­stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch per Testament errichtet werden[1][7]:

  • Zu Lebzeiten: Der Stifter oder die Stifterin behält häufig als Vorstand die Kontrolle über die Stiftung[7]
  • Von Todes wegen: Die Stiftung wird im Testament angeordnet und nach dem Erbfall umgesetzt, oft durch eine:n Testaments­vollstrecker:in[7]

Bei der Errichtung von Todes wegen gilt die Stiftung rechtlich als bereits mit dem Tod der stiftenden Person entstanden[1][11].

Familien­stiftung und besondere Nachlass­konstellationen

Minderjährige Erb:innen

Bei minderjährigen Erb:innen kann eine Familien­stiftung besonders sinnvoll sein, um das Vermögen bis zur Volljährigkeit zu schützen und zu verwalten[6]. Ohne entsprechende Vorsorge könnte im Erbfall die Situation eintreten, dass fremde Dritte (Vormund, Betreuer:in, Ergänzungs­pfleger:in, Familien­gericht) über das Vermögen entscheiden müssen[6].

Pflicht­teils­rechte und Familien­stiftung

Pflicht­teils­ansprüche stellen einen Störfaktor bei der Gestaltung der Vermögens­nachfolge dar[4]. Bei Einbringung von Vermögen in eine Familien­stiftung gilt:

  • Bei lebzeitigen Zuwendungen an die Stiftung können Pflicht­teils­ergänzungs­ansprüche entstehen[4][7]
  • Diese verringern sich innerhalb einer 10-Jahres-Frist schrittweise auf Null[4][7]
  • Für absolute Planungs­sicherheit empfiehlt sich ein Pflicht­teils­verzicht der potenziell Berechtigten[7]

Alternativen zur Familien­stiftung

Die Familien­stiftung ist nicht für jede Situation das ideale Instrument:

  • Familien­gesellschaft/Familien­pool: Bietet mehr Gestaltungs­raum bei der Mitbestimmung[3]
  • Dauer­testaments­vollstreckung: Weniger komplex, aber mit zeitlicher Begrenzung[7][11]
  • Testament/Erbvertrag: Einfachste Form der Nachlass­regelung, aber ohne langfristigen Vermögens­schutz[9]

Fazit: Ist eine Familien­stiftung das richtige Instrument für Sie?

Eine Familien­stiftung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sinnvolles Instrument der Nachlass­planung sein, wenn:

  • Das Vermögen langfristig erhalten und vor Zersplitterung geschützt werden soll
  • Familien­konflikte um das Erbe vermieden werden sollen
  • Steuerliche Vorteile genutzt werden können
  • Ausreichend Vermögen für eine Stiftungs­gründung vorhanden ist

Die Entscheidung für eine Familien­stiftung sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Eine frühzeitige und fachkundige Beratung durch Rechts­anwält:innen und Steuerberater:innen mit Expertise im Stiftungs- und Erbrecht ist für eine erfolgreiche Umsetzung unerlässlich[7][9].

Bedenken Sie: Die Familien­stiftung ist keine “Wunder­waffe”, aber bei richtiger Planung ein wirksames Instrument, um Ihr Vermögen über Generationen hinweg zu sichern und zu erhalten[4].