Welche Fehler sollten bei der Erstellung von Vollmachten und Trusts unbedingt vermieden werden?

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Zusammenfassung

Bei der Erstellung von Vollmachten und Treuhandverhältnissen sollten Fehler wie ungenaue Formulierungen, die Wahl ungeeigneter Personen, fehlende rechtliche Beratung und eine unzugängliche Aufbewahrung unbedingt vermieden werden. Präzise Angaben, regelmäßige Aktualisierungen und fachliche Unterstützung sind entscheidend, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung sorgt dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Angehörigen im Ernstfall handlungsfähig bleiben.

Wenn Sie eine Voll­macht oder ein Treuhand­verhältnis planen, können kleine Fehler später große Aus­wirkungen haben. Diese Vor­sorge­dokumente sollen Ihnen und Ihren Ange­hörigen Sicher­heit geben - doch nur, wenn sie richtig erstellt sind. Erfahren Sie hier, welche Fehler bei der Erstellung unbedingt vermieden werden sollten.

Die häufigsten formellen Fehler bei Vollmachten

Fehler 1: Verwendung von Standard­vorlagen ohne An­passung

Viele Menschen greifen zu kosten­losen Muster­schreiben aus dem Internet. Dies ist jedoch ein riskanter Weg: Standard­texte werden in der Praxis oft von Banken, Ärzten und Behörden nicht anerkannt[3].

Was tun? Lassen Sie Ihre Voll­macht durch Fach­leute wie Rechts­anwälte oder Notare erstellen oder zumindest prüfen. Auch Formulare von vertrauens­würdigen Quellen wie großen Ver­sicherungen können eine Alternative sein[3].

Fehler 2: Fehlende oder mangel­hafte Unter­schrift

Eine Voll­macht ohne Unter­schrift ist wertlos. Dies klingt selbst­verständlich, passiert aber häufig.

Was tun? Unter­schreiben Sie Ihre Voll­macht persönlich mit Ort und Datum. Bei wichtigen Voll­machten, besonders für Ver­mögens­angelegenheiten, empfiehlt sich eine notarielle Be­glaubigung oder sogar eine notarielle Be­urkundung[7].

Fehler 3: Unklare Formu­lierungen im Text

Vage oder ungenaue Angaben können zu Miss­verständnissen führen, da der Umfang der Voll­macht nicht eindeutig festgelegt ist[6].

Was tun? Formulieren Sie Ihre Wünsche präzise. Statt “Herr X darf in meinem Namen Sachen verkaufen” besser: “Herr X darf mein Auto (Marke, Baujahr, Kenn­zeichen) bis zum 31.12.2025 für mindestens 10.000 Euro verkaufen”[6].

Fehler 4: Fehlende oder falsche Personal­angaben

Unvoll­ständige Personal­angaben können die Gültig­keit der Voll­macht in Frage stellen[6].

Was tun? Geben Sie vollständige Namen, Geburts­daten und Adressen aller beteiligten Personen an.

Inhaltliche Fallstricke bei Vollmachten

Fehler 5: Wahl des falschen Dokument­typs

Viele verwechseln eine Vorsorge­vollmacht mit einer Betreuungs­verfügung oder Patienten­verfügung[3].

Was tun? Verstehen Sie die Unter­schiede:

  • Eine Vorsorge­vollmacht bevoll­mächtigt eine Person, ohne Ein­schaltung des Betreuungs­gerichts für Sie zu handeln.
  • Eine Betreuungs­verfügung schlägt dem Gericht lediglich einen Betreuer vor, ist aber nicht bindend[3].
  • Eine Patienten­verfügung regelt medizinische Maßnahmen und ergänzt idealerweise die Vorsorge­vollmacht.

Fehler 6: Fehlende Fest­legung der Gültig­keits­dauer

Ohne klare zeitliche Be­grenzung oder An­gaben zur Gültigkeit nach dem Tod kann die Voll­macht unbeab­sichtigt zu lange wirksam bleiben[6].

Was tun? Legen Sie fest, ob die Voll­macht:

  • zeitlich begrenzt sein soll
  • erst bei Ihrer Geschäfts­unfähig­keit greifen soll
  • auch nach Ihrem Tod gültig sein soll

Fehler 7: Kein Hinweis auf Widerrufs­möglich­keit

Ohne eine klare Widerrufs­klausel wissen viele nicht, wie sie die Voll­macht bei Bedarf zurück­ziehen können[6].

Was tun? Nehmen Sie einen Passus auf, der klar­stellt, dass Sie die Voll­macht jederzeit widerrufen können und wie dieser Widerruf zu erfolgen hat.

Fehler bei der Auswahl der bevoll­mächtigten Personen

Fehler 8: Die falsche Person bevoll­mächtigen

Die Wahl einer un­geeigneten Person ist einer der schwer­wiegendsten Fehler[3].

Was tun? Wählen Sie Personen mit Bedacht aus. Be­rücksichtigen Sie:

  • Emotionale Belast­barkeit: Kann die Person schwierige Entscheidungen treffen, z.B. über lebens­erhaltende Maßnahmen?
  • Fach­kompetenz: Hat die Person genug Wissen für finanzielle oder geschäftliche Angelegen­heiten?
  • Erlaubnisse: Benötigt Ihre Vertrauens­person eine Gewerbe­erlaubnis, um Ihre Geschäfte weiter­zuführen?[3]

Fehler 9: Unklare Rang­folge bei mehreren Bevoll­mächtigten

Werden mehrere Personen gleich­zeitig bevoll­mächtigt, müssen alle zusammen entscheiden und unter­schreiben[3].

Was tun? Legen Sie eine klare Rang­folge fest, wer entscheiden darf. Bestimmen Sie auch Ersatz­personen für den Fall, dass die erst­genannte Person verhindert ist[3].

Fehler 10: Der Irrglaube, Ehe­partner seien automatisch vertretungs­befugt

Viele nehmen fälschlicher­weise an, dass Ehe­partner oder Kinder automatisch entscheiden dürfen, wenn man selbst nicht mehr kann.

Was tun? Ver­gegenwärtigen Sie sich: Ohne Voll­macht darf niemand für Sie handeln - auch nicht Ihr:e Ehe­partner:in. Erstellen Sie eine Vorsorge­vollmacht für Ihre:n Partner:in, wenn Sie dies wünschen.

Fehler bei der Hand­habung und Auf­bewahrung

Fehler 11: Festlegung, dass nur das Original gültig ist

Manche Voll­machten enthalten den Passus, dass nur das Original gilt und der Bevoll­mächtigte dieses “in Händen halten” muss. In der Praxis ist das kaum umsetz­bar[3].

Was tun? Regeln Sie, dass auch beglaubigte Kopien akzeptiert werden sollten. Der Bevoll­mächtigte muss oft mehrere Stellen (Banken, Behörden, Kranken­häuser) gleichzeitig informieren[3].

Fehler 12: Ungeeigneter Auf­bewahrungs­ort

Wird die Voll­macht an einem un­zugänglichen oder un­bekannten Ort auf­bewahrt, kann sie im Ernst­fall nicht genutzt werden[4].

Was tun? Bewahren Sie die Voll­macht an einem sicheren, aber zugäng­lichen Ort auf. Möglich­keiten sind:

  • Bank­schließfach (mit Zugangs­regelung für den Ernst­fall)
  • Hinterlegung bei einer Vertrauens­person
  • Hinterlegung beim Notar
  • Zentrales Vorsorge­register der Bundes­notar­kammer[4]

Spezielle Fehler bei Treuhand­verhältnissen und Stiftungen

Fehler 13: Falsche rechtliche Form wählen

Bei der Gründung einer unselbst­ständigen Stiftung oder eines Treuhand­verhältnisses ist die rechtliche Form entscheidend[8].

Was tun? Bei Treuhand­stiftungen sollte nicht ein reines Treuhand­verhältnis, sondern eine Schenkung unter Auflage gewählt werden. Bei einem reinen Treuhand­verhältnis können Erben den Vertrag kündigen und das Vermögen zurück­fordern[8].

Fehler 14: Mangelnde Be­rücksichtigung von Pflicht­teils­ansprüchen

Oft werden bei Testamenten oder Stiftungen bestimmte Personen bewusst über­gangen, was zu rechtlichen Auseinander­setzungen führen kann[4].

Was tun? Beziehen Sie Pflicht­teils­berechtigte in Ihre Planung ein oder treffen Sie klare Regelungen. Pflicht­teile sind gesetzlich festgelegt und können nicht ignoriert werden[4].

Fehler 15: Fehlende Aktualisierung der Dokumente

Viele erstellen eine Voll­macht oder ein Testament und glauben, dass diese Regelungen für immer passend bleiben[4].

Was tun? Überprüfen Sie Ihre Vorsorge­dokumente regel­mäßig, idealerweise alle zwei Jahre. Veränderungen in der familiären, finanziellen oder steuer­lichen Situation können neue Regelungen erfordern[4].

Praktische Tipps zur Vermeidung von Fehlern

  • Fachliche Unter­stützung holen: Lassen Sie sich von Rechts­anwält:innen oder Notar:innen beraten, besonders bei komplexen Vermögens­verhältnissen oder Familien­situationen[3].

  • Kommu­nikation mit den Bevoll­mächtigten: Sprechen Sie offen mit Ihren Vertrauens­personen über Ihre Wünsche und Vor­stellungen. Stellen Sie sicher, dass sie bereit und in der Lage sind, diese Verant­wortung zu über­nehmen[4].

  • Haftungs­beschränkung einbauen: Denken Sie an eine Haftungs­beschränkung für Ihre Bevoll­mächtigten. Diese schützt die Vertrauens­personen vor unver­hältnis­mäßigen Risiken[3].

  • Umfassende Bestands­aufnahme: Machen Sie eine gründliche Auf­stellung Ihres Vermögens, damit keine wichtigen Aspekte in der Voll­macht oder im Testament über­sehen werden[4].

  • Rechtzeitig handeln: Erstellen Sie Ihre Vorsorge­dokumente, solange Sie noch voll­ständig entscheidungs­fähig sind. Im Krank­heits­fall oder bei fortge­schrittener Demenz kann es zu spät sein.

Eine gut durch­dachte Vorsorge­vollmacht oder ein Treuhand­verhältnis gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Ihre Ange­hörigen im Ernst­fall handlungs­fähig sind. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtigen Entscheidungen und scheuen Sie nicht davor zurück, fachlichen Rat ein­zuholen. Es ist eine Investition in Ihre Zukunft und die Sicher­heit Ihrer Familie.