Welche Arten von Stiftungen gibt es?

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Zusammenfassung

Stiftungen lassen sich nach ihrer Rechts­fähigkeit (rechts­fähig oder Treuhand­stiftung), ihrem Zweck (gemeinnützig, privat­nützig, Familien- oder Unternehmens­stiftung) und ihrer Tätigkeits­art (fördernd oder operativ) unterscheiden. Zudem gibt es spezielle Formen wie Verbrauchs-, Bürger- und Dach­stiftungen. Die Wahl der passenden Stiftungs­art hängt von Ihrem Ziel, der Vermögens­höhe und der gewünschten Dauer ab.

Stiftungen spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Sie unterstützen gemeinnützige Zwecke, bewahren Familien­vermögen oder sichern den Fort­bestand von Unternehmen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Stiftung zu gründen oder mit Stiftungen zusammen­zuarbeiten, hilft Ihnen dieser Artikel, die verschiedenen Stiftungs­arten zu verstehen.

Stiftungen nach ihrer Rechts­fähigkeit

Stiftungen lassen sich zunächst danach unterscheiden, ob sie rechts­fähig sind oder nicht.

Rechts­fähige Stiftungen

Die rechts­fähige Stiftung bürger­lichen Rechts ist die “klassische” Form einer Stiftung. Sie ist eine eigen­ständige juristische Person ohne Eigen­tümer, Gesell­schafter oder Mit­glieder[2]. Diese Stiftungs­form verfügt über ein eigenes Vermögen, das zur dauerhaften und nach­haltigen Erfüllung eines vom Stifter fest­gelegten Zwecks dient[2].

Wichtige Merkmale der rechts­fähigen Stiftung:

  • Sie benötigt eine staatliche Anerkennung
  • Sie unterliegt der staatlichen Stiftungs­aufsicht
  • Sie muss über einen Vor­stand verfügen
  • Ihr Vermögen ist lang­fristig gebunden

In Deutschland gibt es aktuell über 25.000 rechts­fähige Stiftungen bürger­lichen Rechts, von denen etwa 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt sind[6].

Nicht rechts­fähige Stiftungen

Die nicht rechts­fähige Stiftung, auch als Treuhand­stiftung bezeichnet, ist die am weitesten ver­breitete Stiftungs­form in Deutschland[2]. Bei dieser Stiftungs­art überträgt die stiftende Person einem Treu­händer (meist einer juristischen Person) Vermögens­werte, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen[2].

Vorteile der Treuhand­stiftung:

  • Schnellere Errichtung (kein Anerkennungs­verfahren nötig)
  • Einfachere Anpassung der Satzung
  • Weniger Über­wachung (nur bei Steuer­begünstigung durch Finanz­behörde)

Die Zahl der Treuhand­stiftungen in Deutschland wird auf bis zu 80.000 geschätzt[2].

Stiftungen nach ihrer Rechtsform

Stiftungen können unterschiedlichen Rechts­formen angehören.

Stiftungen des bürger­lichen Rechts (Privat­recht)

Diese Stiftungen entstehen durch ein privat­rechtliches Stiftungs­geschäft nach den Vor­schriften des Bürger­lichen Gesetz­buchs (§§ 80ff. BGB)[8]. Sie bilden die größte Gruppe unter den Stiftungen.

Stiftungen des öffent­lichen Rechts

Stiftungen öffent­lichen Rechts werden durch Gesetz oder staatlichen Organisations­akt errichtet[8]. Sie wirken bei der öffent­lichen Verwaltung mit und unter­stehen einer speziellen Aufsichts­behörde. Zu den öffent­lich-rechtlichen Stiftungen gehören unter anderem staatliche, kommunale und kirchliche Stiftungen[2].

Ein Beispiel ist die “Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt”, die als öffent­lich-rechtliche Stiftung agiert[2].

Stiftungen nach ihrem Zweck

Eine weitere wichtige Unterscheidung von Stiftungen erfolgt nach ihrem Zweck.

Gemeinnützige Stiftungen

Die gemeinnützige Stiftung ist die häufigste Form und verfolgt Zwecke, die dem Gemein­wohl dienen[1]. Diese Stiftungs­art wird steuer­lich umfassend begünstigt[1]. Etwa 92 Prozent aller Stiftungen in Deutschland dienen einem gemeinnützigen Zweck, beispiels­weise der Erforschung seltener Krank­heiten[5].

Privat­nützige Stiftungen

Privat­nützige Stiftungen stehen zwischen gemeinnützigen Stiftungen und Familien­stiftungen[6]. Sie dienen nicht der Allgemein­heit, sondern einem begrenzten Personen­kreis (z.B. Angehörigen eines Betriebs). Anders als gemeinnützige Stiftungen genießen sie keine steuer­lichen Vorteile[6].

Familien­stiftungen

Die Familien­stiftung dient aus­schließlich privaten Zwecken und ist dazu bestimmt, den Interessen einer oder mehrerer Familien zu dienen[1]. Da sie privaten Interessen dient, erhält sie keine steuer­lichen Vorteile und unterliegt der normalen Be­steuerung (Körperschaft­steuer und ggf. Gewerbe­steuer)[1].

Unternehmens­stiftungen

Unternehmens­stiftungen sind Stiftungen, die Träger eines Unternehmens sind oder Anteile an einem Unternehmen halten[1][2]. Je nach Zweck können sie gemeinnützig oder privat­nützig sein[1]. Diese Stiftungs­form bietet den Vorteil, das Unter­nehmen und sein Kapital zu erhalten sowie die Kontinuität der Unternehmens­führung zu sichern[2].

In Deutschland gibt es einige hundert Unternehmens­stiftungen[2]. Der Zweck einer Unternehmens­stiftung darf sich allerdings nicht darauf beschränken, ein wirtschaft­liches Unternehmen zu betreiben. Es gehört zum Wesen einer Stiftung, einen über die Erhaltung der Stiftung und ihres Vermögens hinaus­reichenden Zweck zu verfolgen[4].

Kirchliche Stiftungen

Kirchliche Stiftungen verfolgen kirchliche Aufgaben und stehen in einer gewissen organisatorischen Verbindung zur Kirche[1][6]. Sie können als rechts­fähige Stiftungen bürger­lichen oder öffent­lichen Rechts ausgestaltet sein[6].

Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige staatliche Behörde, die Aufsicht obliegt jedoch nicht dem Staat, sondern ausschließlich der jeweils nach Kirchenrecht zuständigen Kirchen­behörde[6]. Ausnahmen bilden die Bundes­länder Berlin und Hamburg, wo auch kirchliche Stiftungen der staatlichen Stiftungs­aufsicht unterstehen[6].

Stiftungen nach ihrer Tätigkeits­art

Stiftungen unterscheiden sich auch in der Art, wie sie ihren Zweck erfüllen.

Förder­stiftungen

Die meisten Stiftungen sind Förder­stiftungen[4]. Sie erfüllen ihren satzungs­mäßigen Zweck, indem sie mit den Erträgen aus dem Stiftungs­vermögen sowie eventuellen Spenden andere Personen oder Einrichtungen unterstützen[4].

Operativ tätige Stiftungen

Operativ tätige Stiftungen führen zur Erfüllung ihres Stiftungs­zwecks selbst Projekte durch, anstatt nur finanzielle Mittel bereit­zustellen[6].

Weitere Stiftungs­arten

Verbrauchs­stiftungen

Anders als “klassische” Stiftungen sind Verbrauchs­stiftungen nicht auf Dauer angelegt[2]. Bei dieser Stiftungs­form wird das Vermögen für die Zweck­verfolgung verbraucht[2]. Die dauerhafte Erfüllung des Stiftungs­zwecks gilt als gesichert, wenn die Stiftung für einen fest­gelegten Zeitraum von mindestens zehn Jahren besteht[2].

Vorteile der Verbrauchs­stiftung:

  • Möglichkeit, nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungs­vermögen selbst einzusetzen
  • Größere Summen für die Zweck­verwirklichung verfügbar
  • Geeignet für zeitlich begrenzte Vorhaben

Bürger­stiftungen

Bürger­stiftungen sind für bestimmte Städte oder Regionen aktiv und fördern verschiedene Zwecke[6]. Sie werden von mehreren Stifter:innen gemeinsam ausgestattet und ihr Vermögen wächst vor allem durch Zu­stiftungen[6].

Gemeinschafts-, Dach- und Verbund­stiftungen

Gemeinschafts­stiftungen werden von mehreren Stifter:innen gemeinsam ausgestattet[6]. Ihr Stiftungs­vermögen wächst vor allem durch Zu­stiftungen, die auch in Themen­fonds separat verwaltet werden können[6]. Viele bieten ihren Stifter:innen verschiedene Möglich­keiten der Teilhabe und Mit­arbeit, wie beispiels­weise die Bewegungs­stiftung[6].

Dach­stiftungen nehmen sowohl Spenden und Zu­stiftungen entgegen als auch verwalten Treuhand­stiftungen[6].

Verbund­stiftungen sollen einen Verein finanziell stärken, auf den die Gründungs­initiative zurück­geht und in dessen Organisations­zusammenhang die Stiftung steht[6]. Viele Bewegungs­organisationen, wie Greenpeace oder medico international, haben solche Stiftungen errichtet[6].

Stiftungs­register und Transparenz

Über alle rechts­fähigen Stiftungen des bürger­lichen Rechts führen die zuständigen Behörden ein Stiftungs­verzeichnis[7]. Dieses enthält Angaben über:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungs­berechtigung und Zusammen­setzung der vertretungs­berechtigten Organe
  • Tag der Erlangung der Rechts­fähigkeit und anerkennende Behörde[7]

Die Einsicht in das Stiftungs­verzeichnis ist für jede Person gestattet[7].

Fazit: Welche Stiftungs­art passt zu Ihrem Vorhaben?

Die Wahl der richtigen Stiftungs­art hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Welchen Zweck möchten Sie verfolgen?
  • Wie hoch ist das verfügbare Vermögen?
  • Soll die Stiftung auf Dauer bestehen oder für einen begrenzten Zeitraum?
  • Wollen Sie steuer­liche Vorteile nutzen?

Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, ist es ratsam, sich von Fach­leuten beraten zu lassen. Die Stiftungs­behörden und spezialisierte Anwalts­kanzleien können Ihnen bei der Auswahl der passenden Stiftungs­art helfen und Sie durch den Gründungs­prozess begleiten.

Die Stiftungs­landschaft in Deutschland ist mit über 25.000 rechts­fähigen und geschätzten 80.000 Treuhand­stiftungen sehr lebendig. Sie bietet zahlreiche Möglich­keiten, gesellschaftlich wirksam zu werden oder private Vermögens­werte nachhaltig zu sichern.