Welche Arten von Stiftungen gibt es?
Stiftungen lassen sich nach ihrer Rechtsfähigkeit (rechtsfähig oder Treuhandstiftung), ihrem Zweck (gemeinnützig, privatnützig, Familien- oder Unternehmensstiftung) und ihrer Tätigkeitsart (fördernd oder operativ) unterscheiden. Zudem gibt es spezielle Formen wie Verbrauchs-, Bürger- und Dachstiftungen. Die Wahl der passenden Stiftungsart hängt von Ihrem Ziel, der Vermögenshöhe und der gewünschten Dauer ab.
Stiftungen spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Sie unterstützen gemeinnützige Zwecke, bewahren Familienvermögen oder sichern den Fortbestand von Unternehmen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Stiftung zu gründen oder mit Stiftungen zusammenzuarbeiten, hilft Ihnen dieser Artikel, die verschiedenen Stiftungsarten zu verstehen.
Stiftungen nach ihrer Rechtsfähigkeit
Stiftungen lassen sich zunächst danach unterscheiden, ob sie rechtsfähig sind oder nicht.
Rechtsfähige Stiftungen
Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist die “klassische” Form einer Stiftung. Sie ist eine eigenständige juristische Person ohne Eigentümer, Gesellschafter oder Mitglieder[2]. Diese Stiftungsform verfügt über ein eigenes Vermögen, das zur dauerhaften und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter festgelegten Zwecks dient[2].
Wichtige Merkmale der rechtsfähigen Stiftung:
- Sie benötigt eine staatliche Anerkennung
- Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht
- Sie muss über einen Vorstand verfügen
- Ihr Vermögen ist langfristig gebunden
In Deutschland gibt es aktuell über 25.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, von denen etwa 90 Prozent als gemeinnützig anerkannt sind[6].
Nicht rechtsfähige Stiftungen
Die nicht rechtsfähige Stiftung, auch als Treuhandstiftung bezeichnet, ist die am weitesten verbreitete Stiftungsform in Deutschland[2]. Bei dieser Stiftungsart überträgt die stiftende Person einem Treuhänder (meist einer juristischen Person) Vermögenswerte, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen[2].
Vorteile der Treuhandstiftung:
- Schnellere Errichtung (kein Anerkennungsverfahren nötig)
- Einfachere Anpassung der Satzung
- Weniger Überwachung (nur bei Steuerbegünstigung durch Finanzbehörde)
Die Zahl der Treuhandstiftungen in Deutschland wird auf bis zu 80.000 geschätzt[2].
Stiftungen nach ihrer Rechtsform
Stiftungen können unterschiedlichen Rechtsformen angehören.
Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Privatrecht)
Diese Stiftungen entstehen durch ein privatrechtliches Stiftungsgeschäft nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 80ff. BGB)[8]. Sie bilden die größte Gruppe unter den Stiftungen.
Stiftungen des öffentlichen Rechts
Stiftungen öffentlichen Rechts werden durch Gesetz oder staatlichen Organisationsakt errichtet[8]. Sie wirken bei der öffentlichen Verwaltung mit und unterstehen einer speziellen Aufsichtsbehörde. Zu den öffentlich-rechtlichen Stiftungen gehören unter anderem staatliche, kommunale und kirchliche Stiftungen[2].
Ein Beispiel ist die “Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt”, die als öffentlich-rechtliche Stiftung agiert[2].
Stiftungen nach ihrem Zweck
Eine weitere wichtige Unterscheidung von Stiftungen erfolgt nach ihrem Zweck.
Gemeinnützige Stiftungen
Die gemeinnützige Stiftung ist die häufigste Form und verfolgt Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen[1]. Diese Stiftungsart wird steuerlich umfassend begünstigt[1]. Etwa 92 Prozent aller Stiftungen in Deutschland dienen einem gemeinnützigen Zweck, beispielsweise der Erforschung seltener Krankheiten[5].
Privatnützige Stiftungen
Privatnützige Stiftungen stehen zwischen gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen[6]. Sie dienen nicht der Allgemeinheit, sondern einem begrenzten Personenkreis (z.B. Angehörigen eines Betriebs). Anders als gemeinnützige Stiftungen genießen sie keine steuerlichen Vorteile[6].
Familienstiftungen
Die Familienstiftung dient ausschließlich privaten Zwecken und ist dazu bestimmt, den Interessen einer oder mehrerer Familien zu dienen[1]. Da sie privaten Interessen dient, erhält sie keine steuerlichen Vorteile und unterliegt der normalen Besteuerung (Körperschaftsteuer und ggf. Gewerbesteuer)[1].
Unternehmensstiftungen
Unternehmensstiftungen sind Stiftungen, die Träger eines Unternehmens sind oder Anteile an einem Unternehmen halten[1][2]. Je nach Zweck können sie gemeinnützig oder privatnützig sein[1]. Diese Stiftungsform bietet den Vorteil, das Unternehmen und sein Kapital zu erhalten sowie die Kontinuität der Unternehmensführung zu sichern[2].
In Deutschland gibt es einige hundert Unternehmensstiftungen[2]. Der Zweck einer Unternehmensstiftung darf sich allerdings nicht darauf beschränken, ein wirtschaftliches Unternehmen zu betreiben. Es gehört zum Wesen einer Stiftung, einen über die Erhaltung der Stiftung und ihres Vermögens hinausreichenden Zweck zu verfolgen[4].
Kirchliche Stiftungen
Kirchliche Stiftungen verfolgen kirchliche Aufgaben und stehen in einer gewissen organisatorischen Verbindung zur Kirche[1][6]. Sie können als rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen oder öffentlichen Rechts ausgestaltet sein[6].
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige staatliche Behörde, die Aufsicht obliegt jedoch nicht dem Staat, sondern ausschließlich der jeweils nach Kirchenrecht zuständigen Kirchenbehörde[6]. Ausnahmen bilden die Bundesländer Berlin und Hamburg, wo auch kirchliche Stiftungen der staatlichen Stiftungsaufsicht unterstehen[6].
Stiftungen nach ihrer Tätigkeitsart
Stiftungen unterscheiden sich auch in der Art, wie sie ihren Zweck erfüllen.
Förderstiftungen
Die meisten Stiftungen sind Förderstiftungen[4]. Sie erfüllen ihren satzungsmäßigen Zweck, indem sie mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sowie eventuellen Spenden andere Personen oder Einrichtungen unterstützen[4].
Operativ tätige Stiftungen
Operativ tätige Stiftungen führen zur Erfüllung ihres Stiftungszwecks selbst Projekte durch, anstatt nur finanzielle Mittel bereitzustellen[6].
Weitere Stiftungsarten
Verbrauchsstiftungen
Anders als “klassische” Stiftungen sind Verbrauchsstiftungen nicht auf Dauer angelegt[2]. Bei dieser Stiftungsform wird das Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht[2]. Die dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks gilt als gesichert, wenn die Stiftung für einen festgelegten Zeitraum von mindestens zehn Jahren besteht[2].
Vorteile der Verbrauchsstiftung:
- Möglichkeit, nicht nur die Erträge, sondern auch das Stiftungsvermögen selbst einzusetzen
- Größere Summen für die Zweckverwirklichung verfügbar
- Geeignet für zeitlich begrenzte Vorhaben
Bürgerstiftungen
Bürgerstiftungen sind für bestimmte Städte oder Regionen aktiv und fördern verschiedene Zwecke[6]. Sie werden von mehreren Stifter:innen gemeinsam ausgestattet und ihr Vermögen wächst vor allem durch Zustiftungen[6].
Gemeinschafts-, Dach- und Verbundstiftungen
Gemeinschaftsstiftungen werden von mehreren Stifter:innen gemeinsam ausgestattet[6]. Ihr Stiftungsvermögen wächst vor allem durch Zustiftungen, die auch in Themenfonds separat verwaltet werden können[6]. Viele bieten ihren Stifter:innen verschiedene Möglichkeiten der Teilhabe und Mitarbeit, wie beispielsweise die Bewegungsstiftung[6].
Dachstiftungen nehmen sowohl Spenden und Zustiftungen entgegen als auch verwalten Treuhandstiftungen[6].
Verbundstiftungen sollen einen Verein finanziell stärken, auf den die Gründungsinitiative zurückgeht und in dessen Organisationszusammenhang die Stiftung steht[6]. Viele Bewegungsorganisationen, wie Greenpeace oder medico international, haben solche Stiftungen errichtet[6].
Stiftungsregister und Transparenz
Über alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts führen die zuständigen Behörden ein Stiftungsverzeichnis[7]. Dieses enthält Angaben über:
- Name und Anschrift
- Sitz
- Zweck
- Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe
- Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit und anerkennende Behörde[7]
Die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist für jede Person gestattet[7].
Fazit: Welche Stiftungsart passt zu Ihrem Vorhaben?
Die Wahl der richtigen Stiftungsart hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Welchen Zweck möchten Sie verfolgen?
- Wie hoch ist das verfügbare Vermögen?
- Soll die Stiftung auf Dauer bestehen oder für einen begrenzten Zeitraum?
- Wollen Sie steuerliche Vorteile nutzen?
Wenn Sie eine Stiftung gründen möchten, ist es ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen. Die Stiftungsbehörden und spezialisierte Anwaltskanzleien können Ihnen bei der Auswahl der passenden Stiftungsart helfen und Sie durch den Gründungsprozess begleiten.
Die Stiftungslandschaft in Deutschland ist mit über 25.000 rechtsfähigen und geschätzten 80.000 Treuhandstiftungen sehr lebendig. Sie bietet zahlreiche Möglichkeiten, gesellschaftlich wirksam zu werden oder private Vermögenswerte nachhaltig zu sichern.