Wie wirkt sich im Ausland liegendes Vermögen auf die Testamentsgestaltung aus?

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Zusammenfassung

Auslandsvermögen wie Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen erfordert bei der Testamentsgestaltung besondere Sorgfalt, da unterschiedliche Rechtsordnungen und steuerliche Regelungen greifen können. Eine klare Rechtswahl, ein detailliertes Vermögensverzeichnis und fachkundige Beratung helfen, Nachlassspaltungen, bürokratische Hürden und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Frühzeitige Planung schafft Klarheit und erleichtert Ihren Erb:innen die Abwicklung.

Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen - sei es eine Ferienimmobilie in Spanien, ein Bankkonto in Österreich oder Anteile an einem Unternehmen in Frankreich - stehen Sie vor besonderen Heraus­for­derungen bei der Gestaltung Ihres Testaments. Die richtige Planung hilft Ihren Erb:innen, spätere Schwierig­keiten zu vermeiden und sicher­zu­stellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.

Grundlagen des internationalen Erbrechts

Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen, berührt Ihr Erbe automatisch mehrere Rechts­ordnungen. Dies kann zu komplizierten Situationen führen, da verschiedene Länder unter­schied­liche erbrechtliche Regelungen haben.

Die Europäische Erbrechtsverordnung

Seit 2015 gilt in fast allen EU-Ländern die Europäische Erbrechts­verordnung (EuErbVO). Diese regelt, dass grundsätzlich das Erbrecht des Staates angewendet wird, in dem der Erb­lasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte[5]. Nicht beteiligt sind Dänemark und Irland[5].

Beispiel: Haben Sie einen großen Teil des Jahres in Ihrer Villa auf Mallorca verbracht und sterben dort, gilt ohne weitere Verfügung automatisch spanisches Erbrecht für Ihren gesamten Nachlass - auch für Ihr Vermögen in Deutschland[6].

Die Bedeutung der Rechtswahl im Testament

Um sicher­zu­stellen, dass Ihr Nachlass nach den von Ihnen gewünschten Regeln verteilt wird, können Sie in Ihrem Testament eine ausdrückliche Rechtswahl treffen. Sie können beispielsweise festlegen, dass für Ihren gesamten Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll, selbst wenn Sie im Ausland leben[6].

Diese Rechtswahl schafft Klarheit und vermeidet die sogenannte “Nachlass­spaltung”, bei der verschiedene Teile Ihres Vermögens nach unter­schied­lichen Rechts­ordnungen vererbt werden[5].

Wie sich ausländisches Vermögen auf die Testaments­gestaltung auswirkt

Immobilien im Ausland

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen, müssen Sie bei der Testaments­gestaltung mehrere Aspekte beachten:

  • Testamentsform: Die Form Ihres Testaments sollte im betreffenden Land anerkannt sein. Nicht alle Länder erkennen beispielsweise ein gemein­schaft­liches Testament wie das “Berliner Testament” an[2].

  • Sprache des Testaments: Es kann sinnvoll sein, Ihr Testament in der Landes­sprache zu verfassen, um die spätere Abwicklung des Erbfalls zu erleichtern[2].

  • Nachlassabkommen beachten: Zwischen Deutschland und einigen Ländern bestehen bilaterale Nach­lass­abkommen, die vorrangig zur Anwendung kommen. So gilt beispielsweise nach dem Deutsch-Türkischen Nachlassabkommen für die Erbfolge das Recht der Staats­bürger­schaft und für Immobilien das Recht des Landes, in dem diese liegen[5].

Bankkonten im Ausland

Bei Bankkonten im Ausland müssen Ihre Erb:innen einige besondere Schritte beachten:

  • Legitimation gegenüber der Bank: Ihre Erb:innen müssen sich gegenüber der aus­länd­ischen Bank als recht­mäßige Erb:innen ausweisen. Dies geschieht in der Regel durch ein notarielles Testament mit Eröffnungs­protokoll oder einen Erbschein[3].

  • Spezielle Dokumente: Oft verlangen aus­länd­ische Banken zusätzliche Dokumente wie Sterbe­urkunden und Identitäts­nachweise - häufig mit offizieller Übersetzung und Apostille (Beglaubigung)[7].

  • Berücksichtigung von Geldwäsche­vorschriften: Bei Über­weisungen größerer Summen aus dem Ausland müssen Ihre Erb:innen möglicherweise nach­weisen, dass das Geld legal erworben wurde[7].

Unternehmensbeteiligungen im Ausland

Ähnlich wie bei Immobilien im Ausland sind auch Unternehmens­beteiligungen in anderen Ländern sorgfältig zu planen:

  • Gesellschaftsrechtliche Regelungen: Neben dem Erbrecht sind bei Unternehmens­beteiligungen auch die gesellschafts­rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten[4].

  • Steuerliche Optimierung: Es kann Möglichkeiten geben, ausländische Unternehmens­beteiligungen steuerlich zu optimieren und den Erb:innen weniger Bürokratie zu hinterlassen[4].

Steuerliche Aspekte bei Auslandsvermögen

Die steuerlichen Regelungen beim Vererben von Auslandsvermögen sind komplex:

  • Deutsche Erbschaftssteuer: Grundsätzlich unterliegt Ihr gesamter Nachlass - also auch Ihr Auslandsvermögen - der deutschen Erbschaftssteuer, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes in Deutschland wohnen oder deutscher Staats­bürger sind, der weniger als 5 Jahre im Ausland gelebt hat[6].

  • Doppelbesteuerung: In manchen Fällen kann es zu einer Doppel­besteuerung kommen, wenn sowohl Deutschland als auch das ausländische Land Erbschafts­steuern erheben[8].

  • Anrechnung ausländischer Steuern: Oft können im Ausland gezahlte Erbschafts­steuern auf die deutsche Steuer­schuld angerechnet werden, um eine Doppel­belastung zu vermeiden[2].

Praktische Empfehlungen für Ihre Testaments­gestaltung

Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen, sollten Sie folgende Punkte bei der Gestaltung Ihres Testaments berücksichtigen:

  • Treffen Sie eine ausdrückliche Rechtswahl in Ihrem Testament, um Klarheit darüber zu schaffen, welches Erbrecht gelten soll[4].

  • Erstellen Sie ein Verzeichnis Ihrer Auslandsvermögen mit allen relevanten Informationen (Konto­nummern, Lage der Immobilien, Kontakt­daten der Banken etc.), damit Ihre Erb:innen alles leicht finden können.

  • Prüfen Sie die Anerkennungs­voraussetzungen für deutsche Testamente im betreffenden Ausland oder erwägen Sie, ein separates Testament für das Auslandsvermögen zu erstellen[5].

  • Berücksichtigen Sie sprachliche Hürden: Erwägen Sie Übersetzungen oder zwei­sprachige Testamente, um die Abwicklung im Ausland zu erleichtern[2].

  • Informieren Sie sich über die Pflichtteilsrechte nach deutschem und ausländischem Recht, da diese unterschiedlich ausgestaltet sein können[8].

Wann Sie fachkundige Beratung benötigen

Bei Auslandsvermögen ist eine qualifizierte rechtliche und steuerliche Beratung fast immer empfehlenswert. Suchen Sie fachkundige Unter­stützung, wenn:

  • Sie Immobilien oder andere wertvolle Vermögenswerte im Ausland besitzen
  • Sie längere Zeit im Ausland leben oder planen, ins Ausland umzuziehen
  • Sie Vermögen in mehreren Ländern haben
  • Sie Unternehmens­beteiligungen im Ausland besitzen
  • Sie Erb:innen haben, die im Ausland leben

Fach­anwält:innen für Erbrecht mit internationaler Expertise, Notar:innen und Steuerberater:innen können Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments unter­stützen und helfen, spätere Probleme zu vermeiden[2][8].

Fazit: Frühzeitige Planung schafft Sicherheit

Die Vererbung von Auslandsvermögen ist komplex, aber mit der richtigen Planung können Sie vielen Problemen vorbeugen. Eine sorgfältige Testaments­gestaltung, die die Besonder­heiten des internationalen Erbrechts berücksichtigt, hilft Ihren Erb:innen, den Nachlass effizient und nach Ihren Wünschen abzuwickeln.

Denken Sie daran, Ihr Testament regelmäßig zu überprüfen, besonders nach größeren Ver­änderungen wie dem Erwerb neuer Auslandsvermögen oder einem Umzug ins Ausland. So stellen Sie sicher, dass Ihre Nachlass­planung immer aktuell und wirksam bleibt[1][5].