Wie wirkt sich im Ausland liegendes Vermögen auf die Testamentsgestaltung aus?
Auslandsvermögen wie Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen erfordert bei der Testamentsgestaltung besondere Sorgfalt, da unterschiedliche Rechtsordnungen und steuerliche Regelungen greifen können. Eine klare Rechtswahl, ein detailliertes Vermögensverzeichnis und fachkundige Beratung helfen, Nachlassspaltungen, bürokratische Hürden und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Frühzeitige Planung schafft Klarheit und erleichtert Ihren Erb:innen die Abwicklung.
Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen - sei es eine Ferienimmobilie in Spanien, ein Bankkonto in Österreich oder Anteile an einem Unternehmen in Frankreich - stehen Sie vor besonderen Herausforderungen bei der Gestaltung Ihres Testaments. Die richtige Planung hilft Ihren Erb:innen, spätere Schwierigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird.
Grundlagen des internationalen Erbrechts
Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen, berührt Ihr Erbe automatisch mehrere Rechtsordnungen. Dies kann zu komplizierten Situationen führen, da verschiedene Länder unterschiedliche erbrechtliche Regelungen haben.
Die Europäische Erbrechtsverordnung
Seit 2015 gilt in fast allen EU-Ländern die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Diese regelt, dass grundsätzlich das Erbrecht des Staates angewendet wird, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte[5]. Nicht beteiligt sind Dänemark und Irland[5].
Beispiel: Haben Sie einen großen Teil des Jahres in Ihrer Villa auf Mallorca verbracht und sterben dort, gilt ohne weitere Verfügung automatisch spanisches Erbrecht für Ihren gesamten Nachlass - auch für Ihr Vermögen in Deutschland[6].
Die Bedeutung der Rechtswahl im Testament
Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass nach den von Ihnen gewünschten Regeln verteilt wird, können Sie in Ihrem Testament eine ausdrückliche Rechtswahl treffen. Sie können beispielsweise festlegen, dass für Ihren gesamten Nachlass deutsches Erbrecht gelten soll, selbst wenn Sie im Ausland leben[6].
Diese Rechtswahl schafft Klarheit und vermeidet die sogenannte “Nachlassspaltung”, bei der verschiedene Teile Ihres Vermögens nach unterschiedlichen Rechtsordnungen vererbt werden[5].
Wie sich ausländisches Vermögen auf die Testamentsgestaltung auswirkt
Immobilien im Ausland
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen, müssen Sie bei der Testamentsgestaltung mehrere Aspekte beachten:
-
Testamentsform: Die Form Ihres Testaments sollte im betreffenden Land anerkannt sein. Nicht alle Länder erkennen beispielsweise ein gemeinschaftliches Testament wie das “Berliner Testament” an[2].
-
Sprache des Testaments: Es kann sinnvoll sein, Ihr Testament in der Landessprache zu verfassen, um die spätere Abwicklung des Erbfalls zu erleichtern[2].
-
Nachlassabkommen beachten: Zwischen Deutschland und einigen Ländern bestehen bilaterale Nachlassabkommen, die vorrangig zur Anwendung kommen. So gilt beispielsweise nach dem Deutsch-Türkischen Nachlassabkommen für die Erbfolge das Recht der Staatsbürgerschaft und für Immobilien das Recht des Landes, in dem diese liegen[5].
Bankkonten im Ausland
Bei Bankkonten im Ausland müssen Ihre Erb:innen einige besondere Schritte beachten:
-
Legitimation gegenüber der Bank: Ihre Erb:innen müssen sich gegenüber der ausländischen Bank als rechtmäßige Erb:innen ausweisen. Dies geschieht in der Regel durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein[3].
-
Spezielle Dokumente: Oft verlangen ausländische Banken zusätzliche Dokumente wie Sterbeurkunden und Identitätsnachweise - häufig mit offizieller Übersetzung und Apostille (Beglaubigung)[7].
-
Berücksichtigung von Geldwäschevorschriften: Bei Überweisungen größerer Summen aus dem Ausland müssen Ihre Erb:innen möglicherweise nachweisen, dass das Geld legal erworben wurde[7].
Unternehmensbeteiligungen im Ausland
Ähnlich wie bei Immobilien im Ausland sind auch Unternehmensbeteiligungen in anderen Ländern sorgfältig zu planen:
-
Gesellschaftsrechtliche Regelungen: Neben dem Erbrecht sind bei Unternehmensbeteiligungen auch die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten[4].
-
Steuerliche Optimierung: Es kann Möglichkeiten geben, ausländische Unternehmensbeteiligungen steuerlich zu optimieren und den Erb:innen weniger Bürokratie zu hinterlassen[4].
Steuerliche Aspekte bei Auslandsvermögen
Die steuerlichen Regelungen beim Vererben von Auslandsvermögen sind komplex:
-
Deutsche Erbschaftssteuer: Grundsätzlich unterliegt Ihr gesamter Nachlass - also auch Ihr Auslandsvermögen - der deutschen Erbschaftssteuer, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes in Deutschland wohnen oder deutscher Staatsbürger sind, der weniger als 5 Jahre im Ausland gelebt hat[6].
-
Doppelbesteuerung: In manchen Fällen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl Deutschland als auch das ausländische Land Erbschaftssteuern erheben[8].
-
Anrechnung ausländischer Steuern: Oft können im Ausland gezahlte Erbschaftssteuern auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden, um eine Doppelbelastung zu vermeiden[2].
Praktische Empfehlungen für Ihre Testamentsgestaltung
Wenn Sie Vermögenswerte im Ausland besitzen, sollten Sie folgende Punkte bei der Gestaltung Ihres Testaments berücksichtigen:
-
Treffen Sie eine ausdrückliche Rechtswahl in Ihrem Testament, um Klarheit darüber zu schaffen, welches Erbrecht gelten soll[4].
-
Erstellen Sie ein Verzeichnis Ihrer Auslandsvermögen mit allen relevanten Informationen (Kontonummern, Lage der Immobilien, Kontaktdaten der Banken etc.), damit Ihre Erb:innen alles leicht finden können.
-
Prüfen Sie die Anerkennungsvoraussetzungen für deutsche Testamente im betreffenden Ausland oder erwägen Sie, ein separates Testament für das Auslandsvermögen zu erstellen[5].
-
Berücksichtigen Sie sprachliche Hürden: Erwägen Sie Übersetzungen oder zweisprachige Testamente, um die Abwicklung im Ausland zu erleichtern[2].
-
Informieren Sie sich über die Pflichtteilsrechte nach deutschem und ausländischem Recht, da diese unterschiedlich ausgestaltet sein können[8].
Wann Sie fachkundige Beratung benötigen
Bei Auslandsvermögen ist eine qualifizierte rechtliche und steuerliche Beratung fast immer empfehlenswert. Suchen Sie fachkundige Unterstützung, wenn:
- Sie Immobilien oder andere wertvolle Vermögenswerte im Ausland besitzen
- Sie längere Zeit im Ausland leben oder planen, ins Ausland umzuziehen
- Sie Vermögen in mehreren Ländern haben
- Sie Unternehmensbeteiligungen im Ausland besitzen
- Sie Erb:innen haben, die im Ausland leben
Fachanwält:innen für Erbrecht mit internationaler Expertise, Notar:innen und Steuerberater:innen können Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments unterstützen und helfen, spätere Probleme zu vermeiden[2][8].
Fazit: Frühzeitige Planung schafft Sicherheit
Die Vererbung von Auslandsvermögen ist komplex, aber mit der richtigen Planung können Sie vielen Problemen vorbeugen. Eine sorgfältige Testamentsgestaltung, die die Besonderheiten des internationalen Erbrechts berücksichtigt, hilft Ihren Erb:innen, den Nachlass effizient und nach Ihren Wünschen abzuwickeln.
Denken Sie daran, Ihr Testament regelmäßig zu überprüfen, besonders nach größeren Veränderungen wie dem Erwerb neuer Auslandsvermögen oder einem Umzug ins Ausland. So stellen Sie sicher, dass Ihre Nachlassplanung immer aktuell und wirksam bleibt[1][5].