Wie plant man steueroptimiert für international verteiltes Vermögen?

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Zusammenfassung

Die steuer­optimierte Planung für international verteiltes Vermögen erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Strategie, um Doppel­besteuerung zu vermeiden und Freibeträge optimal zu nutzen. Doppel­besteuerungs­abkommen, Schenkungen zu Lebzeiten sowie die richtige Strukturierung von Beteiligungen können dabei helfen, Steuern zu minimieren. Aufgrund der Komplexität internationaler Steuer­regelungen ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

In einer zunehmend vernetzten Welt haben immer mehr Menschen Vermögen in verschiedenen Ländern - sei es durch Berufstätigkeit im Ausland, Erbschaften von internationalen Familien­mitgliedern oder gezielte Investitionen. Diese internationale Vermögens­verteilung bringt steuerliche Heraus­forderungen mit sich. Ohne sorgfältige Planung droht eine doppelte Besteuerung, bei der dasselbe Vermögen in mehreren Ländern besteuert wird. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Möglich­keiten Sie haben, Ihr international verteiltes Vermögen steuer­optimiert zu gestalten.

Grundlagen der internationalen Besteuerung

Bevor Sie konkrete Strategien kennenlernen, ist es hilfreich, die Grundprinzipien der internationalen Besteuerung zu verstehen.

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

In Deutschland gilt die unbeschränkte Steuerpflicht für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Dies bedeutet, dass Ihr gesamtes weltweites Vermögen der deutschen Besteuerung unterliegt[3][4].

Bei der beschränkten Steuerpflicht hingegen werden nur bestimmte inländische Einkünfte oder Vermögenswerte in Deutschland besteuert. Diese Situation tritt ein, wenn weder der Erblasser noch der Erbe in Deutschland ansässig sind, aber Vermögen in Deutschland haben, wie beispielsweise Immobilien[4].

Beachten Sie: Deutsche Staats­angehörige können nach einem Wegzug ins Ausland noch bis zu fünf Jahre - bei einem Wegzug in die USA sogar bis zu zehn Jahre - der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen[4].

Nutzung von Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA)

Doppel­besteuerungs­abkommen sind internationale Verträge zwischen zwei Staaten, die festlegen, welcher Staat das Recht hat, bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte zu besteuern.

Wie funktionieren DBA?

DBA verteilen die Besteuerungs­rechte zwischen den beteiligten Staaten. Sie schaffen keinen neuen Steuer­anspruch, sondern weisen bei bereits bestehenden konkurrierenden Steuer­ansprüchen das Besteuerungs­recht nur einem der Staaten zu[1][6].

Deutschland hat DBA mit über 90 Staaten weltweit abgeschlossen[15]. Diese betreffen hauptsächlich die Einkommen- und Vermögensteuer.

DBA für Erbschaft- und Schenkungsteuer

Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Situation deutlich eingeschränkter:

  • Deutschland hat nur mit sechs Staaten spezielle DBA für Erbschaft- und Schenkungsteuer[2]
  • Dazu gehören: Dänemark, Griechenland (nur für bewegliches Nachlassvermögen), Schweden und die Schweiz[3]
  • Das Abkommen mit Österreich wurde zum Jahresende 2007 gekündigt[3]

Praxistipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob ein DBA zwischen Deutschland und dem jeweiligen Ausland besteht. Dies ist ein wichtiger erster Schritt in Ihrer Steuerplanung.

Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne DBA

Besteht kein DBA im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer, verhindert Deutschland die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer, soweit diese auf Auslandsvermögen entfällt[2].

Hierbei kann es allerdings zu Anrechnungslücken kommen, wenn die Definition des Auslandsvermögens in den beteiligten Ländern unterschiedlich ist[2].

Steuer­optimierte Schenkungen zu Lebzeiten

Eine der effektivsten Strategien zur Steuer­optimierung bei international verteiltem Vermögen sind Schenkungen zu Lebzeiten.

Freibeträge für Schenkungen

Der Gesetzgeber erlaubt steuerfreie Schenkungen bis zu bestimmten Freibeträgen. Diese Freibeträge können Sie alle zehn Jahre neu ausnutzen[7][12]:

  • Ehe­partner:innen und eingetragene Lebens­partner:innen: 500.000 Euro
  • Kinder, Nachkommen verstorbener Kinder, Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Urenkel: 100.000 Euro
  • Andere Verwandte wie Nichten, Neffen, Geschwister, Eltern: 20.000 Euro[7]

Beispiel: Eine Mutter möchte ihrer Tochter insgesamt 700.000 Euro übertragen. Schenkt sie ihr zunächst 400.000 Euro (= Freibetrag) und wartet zehn Jahre, kann sie danach die restlichen 300.000 Euro ebenfalls steuerfrei übertragen. Bei einer einmaligen Schenkung von 700.000 Euro müsste die Tochter hingegen 33.000 Euro Schenkungsteuer zahlen[12].

Vorsicht bei vorzeitigem Ableben

Wenn der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach einer Schenkung verstirbt, wird der geschenkte Betrag zur Erbmasse hinzugerechnet. Der steuerliche Vorteil der gestaffelten Schenkung geht dann verloren[12].

Internationale Aspekte bei Schenkungen

Bei grenzüberschreitenden Schenkungen gilt grundsätzlich:

  • Leben Schenker und Beschenkte länger als 5 Jahre im Ausland (bzw. 10 Jahre bei bestimmten Konstellationen) und liegt kein Vermögen in Deutschland vor, kann die Schenkung ohne deutsche Steuern erfolgen[8]
  • In Deutschland belegenes Vermögen unterliegt jedoch weiterhin der beschränkten Steuerpflicht[8]

Trusts und ausländische Stiftungen

Trusts sind im angloamerikanischen Rechtskreis ein verbreitetes Instrument der Vermögens- und Nachfolgeregelung, dem deutschen Recht jedoch fremd.

Grundlegendes zu Trusts

Bei einem Trust überträgt der Errichter (Settlor/Grantor) Vermögen an einen Treuhänder (Trustee), der es zugunsten von Begünstigten (Beneficiaries) verwaltet[5][10][14].

Charakteristisch ist die “Aufspaltung” des Eigentums in rechtliches Eigentum (Trustee) und wirtschaftliches Eigentum (Beneficiaries)[14]. Diese Konstruktion existiert im deutschen Rechtsystem nicht.

Steuerliche Behandlung von Trusts in Deutschland

In Deutschland unterscheidet man:

  • Transparente Trusts: Der Errichter hat weiterhin Kontroll- und Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen[19]
  • Intransparente Trusts: Der Errichter gibt die Kontrolle über das Vermögen vollständig ab[10]

Die steuerliche Einstufung hat erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung.

Steuerliche Risiken für in Deutschland ansässige Begünstigte

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Begünstigte eines ausländischen Trusts sind, bestehen besondere steuerliche Risiken:

  1. Doppelbesteuerung: Ausschüttungen aus dem Trust können sowohl der Einkommensteuer als auch der Schenkungsteuer unterliegen. Dies kann zu einer Gesamtbelastung von über 75% führen[5][10]

  2. Besteuerung ohne Ausschüttung: Die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG kann dazu führen, dass die Einkünfte des Trusts beim inländischen Begünstigten der Einkommensteuer unterliegen, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt (“Dry Income”)[10]

  3. Hoher Compliance-Aufwand: Die Erträge des im Ausland verwalteten Trusts müssen ermittelt und deklariert werden[10]

Gestaltungs­möglichkeit: Um die Schenkungsteuer auf laufende Ausschüttungen zu vermeiden, könnte den in Deutschland ansässigen Begünstigten kein rechtlich einklagbarer Anspruch auf Ausschüttungen gewährt, sondern jede Ausschüttung in das Ermessen des Trustees gestellt werden[10].

Ausländische Familienstiftungen

Bei der Errichtung einer ausländischen Familienstiftung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes die höchste Steuerklasse anzuwenden, was zu hohen Steuersätzen und niedrigen Freibeträgen führt[9].

Allerdings halten mehrere Finanzgerichte diese Ungleichbehandlung für unionsrechtswidrig[9]. Hier könnte sich die Rechtslage in Zukunft ändern.

Praxistipps für die steuer­optimierte Vermögens­planung

1. Frühzeitige Planung

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung. Viele steuer­optimierende Maßnahmen benötigen Zeit (z.B. die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen) oder sind an bestimmte Fristen gebunden.

2. Strukturierung von Auslands­beteiligungen

Bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften kann die Bündelung in einer deutschen Zwischenholding steuerliche Vorteile bringen:

  • Gewinne, die aus den ausländischen Tochtergesellschaften in die deutsche Zwischenholding ausgeschüttet werden, unterliegen nur einer sehr geringen Steuerbelastung (ca. 1,5% der Dividende)[11]
  • Die Quellensteuer kann je nach DBA auf bis zu 0% reduziert werden (internationales Schachtelprivileg)[11]

3. Wahl der geeigneten Rechtsform

Die Umwandlung ausländischer Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften kann unter bestimmten Umständen steuerlich vorteilhaft sein[11].

4. Sorgfältige Dokumentation

Führen Sie eine detaillierte Dokumentation aller Vermögenswerte und ihrer steuerlichen Behandlung in den jeweiligen Ländern. Dies erleichtert die steuerliche Compliance und kann bei Nachfragen der Finanz­behörden wichtig sein.

5. Professionelle Beratung hinzuziehen

Aufgrund der Komplexität internationaler Steuer­regelungen ist eine fachkundige Steuerberatung unerlässlich. Die steuerlichen Konsequenzen können je nach individueller Situation stark variieren.

Fazit

Die steuer­optimierte Planung für international verteiltes Vermögen erfordert sorgfältige Überlegungen und ein gutes Verständnis der steuerlichen Regelungen in den beteiligten Ländern.

Doppel­besteuerungs­abkommen bieten Schutz vor Mehrfach­besteuerung, sind im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer aber nur mit wenigen Ländern abgeschlossen. Schenkungen zu Lebzeiten mit strategischer Nutzung der alle zehn Jahre neu anwendbaren Freibeträge stellen eine praktische Möglich­keit dar, Steuern legal zu minimieren.

Trusts und ausländische Stiftungen können zwar Gestaltungs­möglich­keiten bieten, bergen für in Deutschland ansässige Personen jedoch erhebliche steuerliche Risiken und Komplexität.

Mit einer vorausschauenden Planung, der Berücksichtigung der verschiedenen steuerlichen Regelungen und der Unterstützung durch Fach­leute können Sie eine für Ihre individuelle Situation optimale Lösung finden.