Welche Sprach- und Übersetzungserfordernisse gelten für ausländische Testamente?

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Zusammenfassung

Ausländische Testamente müssen oft übersetzt und beglaubigt werden, um im Erbfallstaat anerkannt zu werden. Wichtig ist, dass die Übersetzung von vereidigten Fachübersetzer:innen angefertigt und gegebenenfalls durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt wird. Eine sorgfältige sprachliche Gestaltung und rechtliche Absicherung gewährleisten, dass der letzte Wille auch international gültig bleibt.

Ein Testament ist ein wichtiges Dokument, das regelt, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Besitz geschieht. Wenn Sie Ver­wandte im Ausland haben, im Ausland leben oder Vermögen in anderen Ländern besitzen, spielen sprach­liche Aspekte eine besondere Rolle. Ein falsch über­setztes oder nicht anerkanntes Testament kann zu er­heblichen Schwierigkeiten bei der Nach­lass­regelung führen und den Willen des Erb­lassers gefährden.

Grund­legende An­forderungen an Testa­mente im inter­nationalen Kontext

Testa­mente unter­liegen je nach Land unter­schiedlichen formalen An­forderungen. In Deutsch­land muss ein privat­schriftliches Testa­ment hand­schriftlich ver­fasst, mit Datum und Ort ver­sehen und vom Erb­lasser unter­schrieben sein[2]. Ein maschi­nell ge­schriebenes Testa­ment ist nur gültig, wenn es notariell be­urkundet wurde[5].

Bei der Er­stellung eines Testa­ments in einer fremden Sprache ist be­sondere Vor­sicht ge­boten. In einem Präzedenz­fall hat das höchste französische Gericht ent­schieden, dass ein Testa­ment un­wirksam sein kann, wenn der Erb­lasser die Sprache, in der er es ver­fasst hat, nicht ver­steht[2]. Der Fall betraf einen deutschen Staats­angehörigen, der sein Testament auf Französisch verfasst hatte. Die Sprach­kenntnisse des Erb­lassers sind somit ent­scheidend für die Gültigkeit des Testa­ments.

Sprach­liche Grund­regeln für Ihr Testament

Um sprach­liche Probleme zu vermeiden, beachten Sie folgende Grund­regeln:

  1. Verfassen Sie Ihr Testament in einer Sprache, die Sie sicher be­herrschen
  2. Wenn Sie ein Testament in einer anderen Sprache erstellen müssen, lassen Sie sich vor dem Unter­zeichnen eine Über­setzung anfertigen
  3. Prüfen Sie, ob im Ziel­land be­sondere sprach­liche An­forderungen bestehen

Wann eine Über­setzung des Testa­ments not­wendig wird

Eine Über­setzung eines Testa­ments benötigen Sie in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie in einem Land leben, in dem nicht Ihre Mutter­sprache ge­sprochen wird, und Sie das Testa­ment in Ihrer Mutter­sprache ver­fasst haben[8]
  • Wenn die Erb:innen in einem anderen Land leben als der Erb­lasser[6]
  • Wenn das Testa­ment vor aus­ländischen Be­hörden oder Ge­richten ver­wendet werden soll[3]
  • Wenn Sie als Erb:in von Ver­wandten aus einem anderen Land in Frage kommen und das Testa­ment in der dortigen Sprache ver­fasst wurde[8]

Beispiel aus der Praxis

Eine Deutsche zieht nach Spanien und erstellt ihr Testament auf Deutsch. Damit das Testament in Spanien wirksam werden kann, benötigt sie eine be­glaubigte Über­setzung ins Spanische. Umgekehrt muss ein spanisches Testament, das in Deutschland wirksam werden soll, ins Deutsche über­setzt werden.

Die richtige Über­setzung für Ihr Testament

Die Über­setzung eines Testa­ments ist keine einfache Angelegenheit. Als juristisches Dokument erfordert es spezielle Sach­kenntnis der Über­setzer:innen:

  • Mutter­sprachliche Über­setzer:innen mit juristischem Fach­wissen sind un­verzichtbar[8]
  • Kenntnisse der recht­lichen Grund­lagen beider Länder sind not­wendig
  • Gerade bei hand­schriftlichen Testa­menten, die schwer lesbar sein können, ist Erfahrung gefragt[6]

Bei Sprachen, die nicht das lateinische Alpha­bet ver­wenden (wie Arabisch, Chinesisch oder Russisch), sollten Sie zusätzlich die Trans­kription der Eigen­namen zur Verfügung stellen, um spätere Ver­wechslungen zu vermeiden[3].

Notarielle Be­glaubigung und amtliche An­erkennung

Eine einfache Über­setzung reicht für offizielle Zwecke nicht aus. In Deutsch­land dürfen nur gericht­lich be­stellte (ver­eidigte) Über­setzer:innen eine Über­setzung be­glaubigen[5]. Diese Be­glaubigung ist mit einem offiziellen Vermerk, Datum, Stempel und Unter­schrift versehen.

Die Be­glaubigung bestätigt die Voll­ständigkeit und Richtig­keit der Über­setzung und ist für die An­erkennung durch Be­hörden unerlässlich. Für ein notariell be­urkundetes Testament wird auch der notarielle Vermerk mit über­setzt - daher sollte die notarielle Be­urkundung vor der Über­setzung statt­finden[6].

Inter­nationale An­erkennung: Apostille und Legalisation

Für die An­erkennung im Ausland benötigen Sie je nach Zielland weitere Be­glaubigungen:

Apostille - der ein­fachere Weg

Für viele Länder, die dem Haager Übereinkommen an­gehören, reicht eine sogenannte Apostille aus. Diese vereinfachte Form der Über­beglaubigung bescheinigt die Echtheit der Unterschrift und die Funktion des Unter­zeichnenden[1].

Legalisation - der auf­wändigere Prozess

Für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen an­gehören (wie Marokko, Süd­afrika oder die Vereinigten Arabischen Emirate), ist eine Legalisation not­wendig. Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Zwischen­beglaubigung durch den Präsidenten des Land­gerichts oder die Bezirks­regierung
  2. Über­beglaubigung durch die Bot­schaft des Empfänger­landes in Deutsch­land[1]

Manche Länder (wie China) verlangen zusätzlich eine End­beglaubigung durch das Bundes­verwaltungsamt[1].

Praktische Tipps für den Umgang mit aus­ländischen Testa­menten

Um sicher­zustellen, dass Ihr Testament auch im inter­nationalen Kontext an­erkannt wird, empfehlen wir Ihnen:

  1. Informieren Sie sich früh­zeitig über die An­forderungen im jeweiligen Land
  2. Erstellen Sie Ihr Testament in einer Sprache, die Sie gut beherrschen
  3. Beauftragen Sie für die Über­setzung spezialisierte Fach­übersetzer:innen
  4. Sorgen Sie für eine be­glaubigte Über­setzung durch vereidigte Übersetzer:innen
  5. Klären Sie, ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist
  6. Bewahren Sie Original und über­setzte Version sicher auf

Praktisches Beispiel

Familie Müller hat eine Ferienwohnung in Italien. Um sicher­zustellen, dass diese im Erbfall problemlos an die Kinder über­gehen kann, lässt Herr Müller sein deutsches Testament von einem vereidigten Übersetzer ins Italienische übertragen und mit einer Apostille versehen. So können die italienischen Behörden später das Dokument ohne Probleme anerkennen.

Kosten für die Über­setzung von Testa­menten

Die Kosten für die Über­setzung eines Testa­ments sind abhängig von:

  • Umfang des Testa­ments - je länger, desto teurer[8]
  • Sprach­kombination - seltenere Sprachen sind meist kosten­intensiver[8]
  • Fach­kenntnisse - juristische Über­setzer:innen berechnen oft höhere Honorare[8]
  • Be­glaubigung - für amtliche Be­glaubigungen fallen Zusatz­kosten an[8]

Viele Über­setzungs­büros bieten kosten­lose Angebote an, die Sie unverbindlich einholen können.

Hilfe bei sprach­lichen Heraus­forderungen finden

Bei allen Fragen rund um Testament und Sprach­erfordernisse stehen Ihnen folgende Ansprech­partner:innen zur Verfügung:

  • Notar:innen mit Erfahrung im inter­nationalen Erbrecht
  • Spezialisierte Anwält:innen für Erbrecht
  • Über­setzungs­büros mit vereidigten Fach­übersetzer:innen
  • Deutsche Auslands­vertretungen für länderspezifische Fragen

Fazit

Die sprach­lichen Anforderungen an Testa­mente im inter­nationalen Kontext sind komplex, aber mit der richtigen Vor­bereitung gut zu bewältigen. Eine fach­kundige Über­setzung und die ent­sprechenden Be­glaubigungen schützen Ihren letzten Willen auch über Landes­grenzen hinweg.

Nehmen Sie sich Zeit für die richtige sprach­liche Gestaltung Ihres Testa­ments - es ist eine wichtige Voraus­setzung dafür, dass Ihr Nachlass später genau so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen. Scheuen Sie nicht davor zurück, fach­kundige Hilfe in Anspruch zu nehmen - es geht um Ihren letzten Willen und die Zukunft Ihrer Hinter­bliebenen.