Wie lässt sich die Unternehmensnachfolge im Testament regeln?
Ein Unternehmertestament sichert den Fortbestand Ihres Unternehmens, indem es klare Regelungen zur Anteilsübertragung und Unternehmensführung trifft. Wichtig ist die Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag, um Konflikte und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Mit einer gezielten Nachfolgeplanung, Ausgleichsregelungen für andere Erb:innen und gegebenenfalls einer Testamentsvollstreckung schaffen Sie Klarheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten.
- Warum ein spezielles Unternehmertestament nötig ist
- Gesellschaftsvertrag und Testament in Einklang bringen
- Unternehmensnachfolge nach Rechtsformen gestalten
- Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmertestament
- Praktische Schritte zur Erstellung eines Unternehmertestaments
- Besonderheiten beachten
- Schlussgedanken
Ein gut durchdachtes Unternehmertestament sichert den Fortbestand Ihres Lebenswerks und schafft klare Verhältnisse für Ihre Nachfolger:innen. Anders als bei Privatvermögen greifen beim Unternehmen besondere Regeln - sowohl für die Anteilsübertragung als auch für die künftige Führung. Dieser Artikel zeigt, wie Sie mit einem Unternehmertestament Ihr Unternehmen nachhaltig absichern können.
Warum ein spezielles Unternehmertestament nötig ist
Die gesetzliche Erbfolge oder Standardlösungen wie das “Berliner Testament” sind für Unternehmer:innen meist ungeeignet. Grund: Ohne Sonderregelungen entsteht bei mehreren Erb:innen (etwa Ehepartner:in und Kinder) eine Erbengemeinschaft, die das Unternehmen gemeinsam führen müsste - ein Rezept für Stillstand und Konflikte[6].
Beispiel aus der Praxis: Ein Malermeister verstirbt ohne Testament. Nach dem Gesellschaftsvertrag seiner GmbH & Co. KG können nur seine Kinder, nicht aber seine Ehefrau in die Gesellschaft eintreten. Die Ehefrau fordert eine Abfindung, die das Unternehmen finanziell belastet, während die handwerklich begabte Tochter die Beteiligung ihres musisch veranlagten Bruders nicht finanzieren kann[5].
Mit einem Unternehmertestament hingegen:
Gesellschaftsvertrag und Testament in Einklang bringen
Ein zentraler Punkt, der oft übersehen wird: Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor[7]. Anders ausgedrückt: Was im Gesellschaftsvertrag steht, kann durch ein Testament nicht einfach ausgehebelt werden.
Viele Gesellschaftsverträge enthalten Klauseln, die regeln, wer Nachfolger:in werden darf. Stimmen diese nicht mit Ihrem Testament überein, läuft Ihre Testamentgestaltung ins Leere[4].
Mögliche Konsequenzen bei fehlender Abstimmung:
- Testamentarisch bestimmte Erb:innen können nicht in die Gesellschaft eintreten
- Das Unternehmen wird mit Abfindungsansprüchen belastet
- Langwierige Rechtsstreitigkeiten gefährden den Unternehmensbestand[4][5]
Prüfen Sie daher zuerst, was Ihr Gesellschaftsvertrag zur Nachfolge sagt, und stimmen Sie Ihr Testament darauf ab[1][2].
Unternehmensnachfolge nach Rechtsformen gestalten
Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens gelten unterschiedliche Regeln:
Einzelunternehmen
Hier haben Sie die größte Gestaltungsfreiheit. Sie können im Testament festlegen, wer das Unternehmen oder welche Teile davon erhalten soll. Bedenken Sie jedoch: Wenn mehrere Personen das Unternehmen gemeinsam erben, müssen sie auch gemeinsam entscheiden - was oft nicht praktikabel ist[3][7].
Empfehlung: Bestimmen Sie eine Person als Nachfolger:in für das Unternehmen und sorgen Sie für einen finanziellen Ausgleich für die anderen Erb:innen[4].
GmbH-Anteile
GmbH-Anteile sind grundsätzlich vererblich (§ 15 GmbHG). Allerdings:
- Bei mehreren Erb:innen fallen die Anteile in das Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft
- Die Gesellschafterrechte können dann nur gemeinsam ausgeübt werden (§ 18 GmbHG)[8]
- Der Gesellschaftsvertrag kann Einziehungs- oder Abtretungsklauseln enthalten, die den Übergang einschränken[8]
Tipp: Vermeiden Sie eine Erbengemeinschaft. Setzen Sie stattdessen Ihre:n Nachfolger:in per Testament direkt und unmittelbar als Erb:in der Anteile ein[4].
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften (KG, OHG) gilt:
- Der Gesellschaftsanteil wird im Todesfall nicht automatisch Teil der Erbengemeinschaft
- Stattdessen werden die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Nachfolger:innen direkt Eigentümer:innen des Anteils
- Eine breitere Aufteilung der Anteile auf alle Erb:innen ist möglich[7]
Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmertestament
Folgende Instrumente können Sie im Testament nutzen:
1. Klare Bestimmung der Nachfolger:innen
Benennen Sie die Nachfolgeperson direkt und unmittelbar. Von einer Bestimmung durch Dritte oder zu komplexen Regelungen ist abzuraten. Eine zu starke Einschränkung des Handlungsspielraums der Nachfolger:innen durch Instrumente wie Vor- und Nacherbschaft kann die Führung des Unternehmens behindern[4].
2. Vermeidung von Erbengemeinschaften
Eine Erbengemeinschaft ist für die Unternehmensführung meist ungeeignet, da:
- Wichtige Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können
- Bei Uneinigkeit Handlungsunfähigkeit droht
- Minderjährige Erb:innen zusätzliche Komplikationen verursachen (Vormundschaftsgericht)[7]
Lösung: Setzen Sie eine geeignete Person als Alleinerb:in des Unternehmens ein und bedenken Sie andere Erb:innen mit anderen Vermögenswerten oder Vermächtnissen[4].
3. Testamentsvollstreckung
Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers kann sinnvoll sein, um:
- Die Verteilung des Vermögens nach Ihren Wünschen sicherzustellen
- Die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen zu übernehmen, bis Kinder volljährig sind
- Fachliche Kompetenz bei der Unternehmensführung einzubringen
Viele Unternehmer:innen setzen Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen als Testamentsvollstrecker:innen ein. Dabei gilt: Der:die Wirtschaftsprüfer:in, der:die das Unternehmen prüft, darf nicht gleichzeitig Testamentsvollstrecker:in sein[7].
4. Ausgleichszahlungen und Abfindungen
Wenn Sie Ihr Unternehmen nur einem:einer Erb:in übertragen, entstehen meist Ungleichgewichte. Diese können Sie ausgleichen durch:
- Vermächtnisse oder Auflagen zugunsten anderer Erb:innen
- Abfindungszahlungen, die im Testament festgelegt werden
Wichtig: Berücksichtigen Sie bei der Festlegung solcher Zahlungen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Eine zu hohe Belastung kann das Unternehmen gefährden[4][7].
Praktische Schritte zur Erstellung eines Unternehmertestaments
-
Analyse der Ausgangslage
- Prüfen Sie den Gesellschaftsvertrag auf Nachfolgeklauseln
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Gesamtvermögen
- Identifizieren Sie potenzielle Nachfolger:innen
-
Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag
- Passen Sie, falls nötig, den Gesellschaftsvertrag an
- Integrieren Sie Bewertungsverfahren für Unternehmensanteile
- Klären Sie Abfindungsregelungen[4]
-
Testamentgestaltung
- Benennen Sie direkt und unmissverständlich, wer das Unternehmen erhalten soll
- Regeln Sie einen fairen Ausgleich für andere Erb:innen
- Vermeiden Sie zu komplexe Konstruktionen, die die Handlungsfähigkeit einschränken
-
Einbindung der Beteiligten
- Sprechen Sie mit potenziellen Nachfolger:innen
- Sorgen Sie für Transparenz, um spätere Konflikte zu vermeiden[4]
-
Regelmäßige Überprüfung
- Passen Sie Ihr Testament bei veränderten Lebensumständen an
- Überdenken Sie Ihre Regelungen, wenn sich die Qualifikation potenzieller Nachfolger:innen ändert[4]
Besonderheiten beachten
Klare und einfache Regelungen: Ein Unternehmertestament sollte klare und einfache Regelungen enthalten und nur dann bindend sein, wenn die Unternehmensnachfolge unmittelbar bevorsteht und die Auswahl der Nachfolger:innen bereits feststeht[4].
Gesellschaftsrechtliche Abfindungsansprüche: Gesellschaftsverträge enthalten oft Vorgaben, wer Nachfolger:in sein darf. Gehört die im Testament benannte Person nicht zu diesem Personenkreis, kann sie nicht Unternehmensnachfolger:in werden. In den Nachlass fällt dann nur ein eventueller Abfindungsanspruch[4].
Testamentsvollstreckung: Bei der Testamentsvollstreckung sollte berücksichtigt werden, dass die Führung eines Unternehmens betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Kenntnisse erfordert[7].
Schlussgedanken
Die Regelung der Unternehmensnachfolge im Testament ist komplex, aber für den Fortbestand Ihres Unternehmens entscheidend. Ein sorgfältig gestaltetes Unternehmertestament stellt sicher, dass Ihr Unternehmen in gute Hände kommt und Konflikte zwischen Erb:innen vermieden werden.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und holen Sie sich fachkundige Unterstützung. Ein gut durchdachtes Unternehmertestament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Lebenswerk auch nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne fortgeführt wird - und das ist ein beruhigendes Gefühl[6][7].