Wie kann die Versorgung von Haustieren nach dem Tod sichergestellt werden?
Um die Versorgung Ihres Haustieres nach Ihrem Tod zu sichern, sollten Sie frühzeitig eine vertrauenswürdige Person oder Organisation bestimmen, die Ihr Tier übernimmt, und dies schriftlich festhalten. Testamentarische Regelungen wie Auflagen, Vermächtnisse oder eine Haustierverfügung können dabei helfen, die Pflege und finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Notfallmaßnahmen und regelmäßige Aktualisierungen Ihrer Vorsorgepläne sorgen zusätzlich für Sicherheit.
- Die rechtliche Stellung von Tieren im Erbrecht
- Frühzeitige Planung für die Zukunft Ihres Haustieres
- Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Haustieres
- Finanzielle Absicherung Ihres Haustieres
- Testamentsvollstrecker zur Überwachung
- Notfallvorsorge für kurzfristige Situationen
- Praktische Checkliste zur Haustiervorsorge
- Alternativen, wenn keine privaten Betreuer:innen gefunden werden
- Fazit
Für viele Menschen gehören Haustiere zur Familie. In Deutschland leben etwa 15,2 Millionen Katzen, 10,6 Millionen Hunde und 4,9 Millionen Kleintiere - 24 Prozent aller deutschen Haushalte haben mindestens ein Haustier[1]. Doch was passiert mit diesen treuen Begleitern, wenn ihr Besitzer oder ihre Besitzerin stirbt? Diese Frage wird oft verdrängt, ist aber für das Wohl der Tiere entscheidend. Mit den richtigen Vorkehrungen können Sie Ihr Haustier auch über Ihren Tod hinaus absichern.
Die rechtliche Stellung von Tieren im Erbrecht
Tiere haben im deutschen Recht eine besondere Stellung: Sie stehen unter gesetzlichem Schutz, werden jedoch rechtlich wie Sachen behandelt (§ 90a BGB)[2]. Das bedeutet:
- Tiere können nicht als Erben eingesetzt werden, da sie keinen menschlichen Verstand haben und keine Rechte und Pflichten übernehmen können[1][2].
- Haustiere gehören zum Nachlass des Verstorbenen und werden an die Erben weitergegeben[3].
Wenn keine speziellen Regelungen getroffen wurden, zählt das Tier automatisch zur sogenannten Erbmasse und gehört damit den Erben oder der Erbengemeinschaft. Diese können oder wollen sich allerdings nicht immer um ein Tier kümmern[6]. Im schlimmsten Fall landet das Tier dann im Tierheim und muss auf ein neues Zuhause hoffen.
Frühzeitige Planung für die Zukunft Ihres Haustieres
Überlegungen vor der Tieranschaffung
Schon bei der Anschaffung eines Tieres sollten Sie dessen Lebenserwartung bedenken:
- Alter und Lebenserwartung berücksichtigen: “Man sollte daran denken, dass man sich mit 85 Jahren keinen Welpen mehr holt”, rät Jessica Juds vom Tierschutzverein Sadelkow[8].
- Bei langlebigen Arten wie Schildkröten oder großen Papageienarten, die mehrere Jahrzehnte alt werden können, ist eine vorausschauende Planung besonders wichtig[8].
Rechtzeitig ein neues Zuhause finden
Der erste Schritt zur Absicherung Ihres Haustieres ist die Suche nach einer Person oder Familie, die bereit ist, Ihr Tier aufzunehmen:
- Sprechen Sie mit Freunden, Verwandten oder Nachbar:innen, ob sie im Ernstfall Ihr Tier übernehmen würden[7].
- Halten Sie diese Vereinbarung schriftlich fest[3].
- Wenn Sie glauben, Ihr Haustier nicht mehr richtig versorgen zu können (z.B. aus Altersgründen), können Sie bereits zu Lebzeiten einen Schenkungsvertrag schließen und das Tier abgeben[3].
Rechtliche Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Haustieres
Testamentarische Regelungen
Im Testament können Sie festlegen, wer Ihr Haustier erhalten soll und welche Mittel für dessen Versorgung bereitgestellt werden:
1. Auflage im Testament
Sie können einem Erben die Auflage erteilen, für Ihr Tier zu sorgen und diese Auflage mit einem Geldbetrag verknüpfen[1][4]. Eine mögliche Formulierung wäre:
“Meiner Erbin (Name) mache ich zur Auflage, mein bei meinem Tod vorhandenes Haustier, derzeit mein Hund (Name), bis zu dessen natürlichem Lebensende zu pflegen. Hierfür erhält sie einmalig den Betrag von (Summe) Euro. Er ist vor der Nachlassauseinandersetzung dem Nachlass zu entnehmen.”[1][4]
2. Vermächtnis
Möchten Sie jemanden mit der Tierpflege beauftragen, der nicht zu Ihren Erben gehört, können Sie ein Vermächtnis verfassen[4]:
“Meiner Nachbarin (Namen, Adresse) vermache ich meinen Hund (Name). Den Erben (Name, Adresse) verpflichte ich, ihr einen monatlichen Betrag von xxx Euro für die Pflege meines Hundes (Namen eintragen) zu zahlen. Die Tierarztkosten sind gesondert zu entrichten. Dies gilt bis zum natürlichen Ende meines Hundes.”[4]
Tier-Vorsorgevollmacht und Haustierverfügung
Neben testamentarischen Regelungen gibt es weitere Möglichkeiten:
-
Mit einer Tier-Vorsorgevollmacht können Sie die Versorgung Ihres tierischen Lieblings sicherstellen[3]. Hier schließen Sie einen Vertrag mit einer Vertrauensperson, der bereits zu Lebzeiten wirksam wird.
-
Eine Haustierverfügung legt fest, wer im Falle Ihres Todes die Verantwortung für die Pflege und Betreuung Ihrer Haustiere übernehmen soll[5]. Darin können Sie einen oder mehrere Betreuer:innen benennen und genaue Anweisungen für Pflege und Versorgung geben.
Finanzielle Absicherung Ihres Haustieres
Die finanzielle Planung ist entscheidend, um die Versorgung Ihres Haustieres nach Ihrem Ableben sicherzustellen[5]. Folgende Aspekte sollten Sie berücksichtigen:
- Bereitstellung ausreichender Mittel für Futter, Tierarztkosten und Unterbringung
- Benennung einer vertrauenswürdigen Person, die diese Mittel verwaltet
- Festlegung der Verwendung der bereitgestellten Gelder
Sie können in Ihrem Testament einen angemessenen Geldbetrag für die Tierhaltung vermachen. Die Höhe sollte von der voraussichtlichen Lebenserwartung des Tieres, seinen Bedürfnissen und möglichen Tierarztkosten abhängen.
Testamentsvollstrecker zur Überwachung
Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche für Ihr Haustier auch tatsächlich umgesetzt werden, können Sie einen Testamentsvollstrecker benennen[4]. Dieser überwacht, ob die im Testament gemachten Auflagen für das Tier auch durchgeführt werden.
Eine mögliche Formulierung im Testament könnte lauten:
“Zur Überwachung der Auflage ordne ich Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich (Name, Adresse).”[4]
Notfallvorsorge für kurzfristige Situationen
Neben der langfristigen Planung sollten Sie auch für Notfälle vorsorgen:
- Futter und Wasser bereitstellen, bevor Sie das Haus verlassen[8]
- Einen Zettel in der Geldbörse tragen, auf dem steht, dass zu Hause ein Tier wartet[8]
- Soziale Kontakte zu Nachbar:innen pflegen, die im Notfall an Ihr Tier denken[8]
- Eine Notfallkarte ausfüllen und bei sich tragen, die Infos zu Ihrem Haustier enthält[5]
Praktische Checkliste zur Haustiervorsorge
- [ ] Mit möglichen neuen Tierhalter:innen sprechen und Vereinbarung treffen
- [ ] Vereinbarung schriftlich festhalten
- [ ] Testament oder Haustierverfügung erstellen
- [ ] Finanzielle Mittel für die Tierpflege festlegen
- [ ] Ggf. Testamentsvollstrecker benennen
- [ ] Notfallanweisungen erstellen (Tierpass, Futtergewohnheiten, Medikamente)
- [ ] Haustierverfügung regelmäßig aktualisieren
Alternativen, wenn keine privaten Betreuer:innen gefunden werden
Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie Ihr Haustier anvertrauen können, gibt es weitere Möglichkeiten:
- Vertrauenswürdige Tierpflegeheime können durch einen Versorgungsvertrag mit der Pflege Ihres Tieres beauftragt werden[2].
- Tierschutzvereine können als Erben unter einer Tierpflegeauflage eingesetzt werden[2].
Ein Testament mit solchem Inhalt sollten Sie möglichst vor einem Notar errichten, um es von Anfang an gegen mögliche Angriffe erbgieriger Verwandter zu schützen[2].
Fazit
Die Vorsorge für Ihr Haustier nach Ihrem Ableben ist ein Zeichen der Fürsorge und Verantwortung. Mit einer frühzeitigen und gut durchdachten Planung können Sie sicherstellen, dass Ihr tierischer Begleiter auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihren Vertrauenspersonen und halten Sie diese rechtlich bindend fest - so schaffen Sie Sicherheit für Ihr geliebtes Haustier.