Wie kann die Versorgung von Haustieren nach dem Tod sichergestellt werden?

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Zusammenfassung

Um die Versorgung Ihres Haustieres nach Ihrem Tod zu sichern, sollten Sie frühzeitig eine vertrauenswürdige Person oder Organisation bestimmen, die Ihr Tier übernimmt, und dies schriftlich festhalten. Testamentarische Regelungen wie Auflagen, Vermächtnisse oder eine Haustierverfügung können dabei helfen, die Pflege und finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Notfallmaßnahmen und regelmäßige Aktualisierungen Ihrer Vorsorgepläne sorgen zusätzlich für Sicherheit.

Für viele Menschen gehören Haustiere zur Familie. In Deutschland leben etwa 15,2 Millionen Katzen, 10,6 Millionen Hunde und 4,9 Millionen Kleintiere - 24 Prozent aller deutschen Haushalte haben min­des­tens ein Haustier[1]. Doch was passiert mit diesen treuen Be­glei­tern, wenn ihr Besitzer oder ihre Besitzerin stirbt? Diese Frage wird oft verdrängt, ist aber für das Wohl der Tiere entscheidend. Mit den richtigen Vor­keh­run­gen können Sie Ihr Haustier auch über Ihren Tod hinaus absichern.

Die rechtliche Stellung von Tieren im Erbrecht

Tiere haben im deutschen Recht eine besondere Stellung: Sie stehen unter ge­setz­li­chem Schutz, werden jedoch rechtlich wie Sachen behandelt (§ 90a BGB)[2]. Das bedeutet:

  • Tiere können nicht als Erben eingesetzt werden, da sie keinen men­schli­chen Verstand haben und keine Rechte und Pflichten übernehmen können[1][2].
  • Haustiere gehören zum Nachlass des Ver­stor­be­nen und werden an die Erben wei­ter­ge­ge­ben[3].

Wenn keine speziellen Re­ge­lun­gen getroffen wurden, zählt das Tier au­to­ma­tisch zur so­ge­nann­ten Erbmasse und gehört damit den Erben oder der Er­ben­ge­mein­schaft. Diese können oder wollen sich allerdings nicht immer um ein Tier kümmern[6]. Im schlimmsten Fall landet das Tier dann im Tierheim und muss auf ein neues Zuhause hoffen.

Frühzeitige Planung für die Zukunft Ihres Haustieres

Überlegungen vor der Tier­an­schaf­fung

Schon bei der An­schaf­fung eines Tieres sollten Sie dessen Le­bens­er­war­tung be­denken:

  • Alter und Lebens­er­war­tung be­rück­sich­ti­gen: “Man sollte daran denken, dass man sich mit 85 Jahren keinen Welpen mehr holt”, rät Jessica Juds vom Tier­schutz­ver­ein Sadelkow[8].
  • Bei lang­le­bi­gen Arten wie Schild­krö­ten oder großen Pa­pa­gei­en­ar­ten, die mehrere Jahr­zehn­te alt werden können, ist eine vor­aus­schau­en­de Planung be­son­ders wichtig[8].

Rechtzeitig ein neues Zuhause finden

Der erste Schritt zur Ab­si­che­rung Ihres Haus­tie­res ist die Suche nach einer Person oder Familie, die bereit ist, Ihr Tier auf­zu­neh­men:

  1. Sprechen Sie mit Freunden, Ver­wand­ten oder Nach­bar:innen, ob sie im Ernstfall Ihr Tier über­neh­men würden[7].
  2. Halten Sie diese Ver­ein­ba­rung schriftlich fest[3].
  3. Wenn Sie glauben, Ihr Haustier nicht mehr richtig ver­sor­gen zu können (z.B. aus Al­ters­grün­den), können Sie bereits zu Leb­zei­ten einen Schen­kungs­ver­trag schließen und das Tier abgeben[3].

Rechtliche Mög­lich­kei­ten zur Ab­si­che­rung Ihres Haustieres

Te­sta­men­ta­ri­sche Re­ge­lun­gen

Im Testament können Sie fest­le­gen, wer Ihr Haustier erhalten soll und welche Mit­tel für dessen Ver­sor­gung be­reit­ge­stellt werden:

1. Auflage im Testament

Sie können einem Erben die Auflage erteilen, für Ihr Tier zu sorgen und diese Auflage mit einem Geld­be­trag ver­knüp­fen[1][4]. Eine mögliche For­mu­lie­rung wäre:

“Meiner Erbin (Name) mache ich zur Auflage, mein bei meinem Tod vor­han­de­nes Haustier, derzeit mein Hund (Name), bis zu dessen na­tür­li­chem Le­bens­en­de zu pflegen. Hierfür erhält sie einmalig den Betrag von (Summe) Euro. Er ist vor der Nach­lass­aus­ein­an­der­set­zung dem Nachlass zu entnehmen.”[1][4]

2. Ver­mächt­nis

Möchten Sie jemanden mit der Tier­pfle­ge beauftragen, der nicht zu Ihren Erben gehört, können Sie ein Ver­mächt­nis ver­fas­sen[4]:

“Meiner Nachbarin (Namen, Adresse) vermache ich meinen Hund (Name). Den Erben (Name, Adresse) ver­pflich­te ich, ihr einen mo­nat­li­chen Betrag von xxx Euro für die Pflege meines Hundes (Namen eintragen) zu zahlen. Die Tier­arzt­kos­ten sind gesondert zu entrichten. Dies gilt bis zum na­tür­li­chen Ende meines Hundes.”[4]

Tier-Vor­sor­ge­voll­macht und Haus­tier­ver­fü­gung

Neben te­sta­men­ta­ri­schen Re­ge­lun­gen gibt es weitere Mög­lich­kei­ten:

  • Mit einer Tier-Vor­sor­ge­voll­macht können Sie die Ver­sor­gung Ihres tie­ri­schen Lieblings si­cher­stel­len[3]. Hier schließen Sie einen Vertrag mit einer Ver­trau­ens­per­son, der bereits zu Leb­zei­ten wirksam wird.

  • Eine Haus­tier­ver­fü­gung legt fest, wer im Falle Ihres Todes die Ver­ant­wor­tung für die Pflege und Be­treu­ung Ihrer Haustiere über­neh­men soll[5]. Darin können Sie einen oder mehrere Betreuer:innen be­nen­nen und genaue An­wei­sun­gen für Pflege und Ver­sor­gung geben.

Finanzielle Ab­si­che­rung Ihres Haustieres

Die fi­nan­zi­el­le Planung ist ent­schei­dend, um die Ver­sor­gung Ihres Haustieres nach Ihrem Ableben si­cher­zu­stel­len[5]. Folgende Aspekte sollten Sie be­rück­sich­ti­gen:

  • Be­reit­stel­lung aus­rei­chen­der Mittel für Futter, Tier­arzt­kos­ten und Un­ter­brin­gung
  • Benennung einer ver­trau­ens­wür­di­gen Person, die diese Mittel ver­wal­tet
  • Fest­le­gung der Ver­wen­dung der be­reit­ge­stell­ten Gelder

Sie können in Ihrem Testament einen an­ge­mes­se­nen Geld­be­trag für die Tier­hal­tung ver­machen. Die Höhe sollte von der vor­aus­sicht­li­chen Le­bens­er­war­tung des Tieres, seinen Be­dürf­nis­sen und möglichen Tier­arzt­kos­ten abhängen.

Te­sta­ments­voll­stre­cker zur Über­wa­chung

Um si­cher­zu­stel­len, dass Ihre Wünsche für Ihr Haustier auch tat­säch­lich um­ge­setzt werden, können Sie einen Te­sta­ments­voll­stre­cker benennen[4]. Dieser über­wacht, ob die im Testament ge­mach­ten Auflagen für das Tier auch durch­ge­führt werden.

Eine mögliche For­mu­lie­rung im Testament könnte lauten:

“Zur Über­wa­chung der Auflage ordne ich Te­sta­ments­voll­stre­ckung an. Zum Te­sta­ments­voll­stre­cker ernenne ich (Name, Adresse).”[4]

Not­fall­vor­sor­ge für kurz­fris­ti­ge Si­tua­tio­nen

Neben der lang­fris­ti­gen Planung sollten Sie auch für Not­fäl­le vor­sor­gen:

  • Futter und Wasser be­reit­stel­len, bevor Sie das Haus ver­las­sen[8]
  • Einen Zettel in der Geld­bör­se tragen, auf dem steht, dass zu Hause ein Tier wartet[8]
  • Soziale Kontakte zu Nach­bar:in­nen pflegen, die im Notfall an Ihr Tier denken[8]
  • Eine Not­fall­kar­te aus­fül­len und bei sich tragen, die Infos zu Ihrem Haustier enthält[5]

Prak­ti­sche Checkliste zur Haus­tier­vor­sor­ge

  • [ ] Mit möglichen neuen Tier­hal­ter:in­nen sprechen und Ver­ein­ba­rung treffen
  • [ ] Ver­ein­ba­rung schriftlich fest­hal­ten
  • [ ] Testament oder Haus­tier­ver­fü­gung erstellen
  • [ ] Fi­nan­zi­el­le Mittel für die Tier­pfle­ge festlegen
  • [ ] Ggf. Te­sta­ments­voll­stre­cker benennen
  • [ ] Not­fall­an­wei­sun­gen erstellen (Tier­pass, Futter­ge­wohn­hei­ten, Me­di­ka­men­te)
  • [ ] Haus­tier­ver­fü­gung regel­mä­ßig ak­tua­li­sie­ren

Al­ter­na­ti­ven, wenn keine pri­va­ten Betreuer:innen gefunden werden

Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie Ihr Haustier an­ver­trau­en können, gibt es weitere Mög­lich­kei­ten:

  • Ver­trau­ens­wür­di­ge Tier­pfle­ge­hei­me können durch einen Ver­sor­gungs­ver­trag mit der Pflege Ihres Tieres beauftragt werden[2].
  • Tier­schutz­ver­ei­ne können als Erben unter einer Tier­pfle­ge­auf­la­ge ein­ge­setzt werden[2].

Ein Testament mit solchem Inhalt sollten Sie möglichst vor einem Notar errichten, um es von Anfang an gegen mögliche Angriffe erb­gie­ri­ger Ver­wand­ter zu schützen[2].

Fazit

Die Vorsorge für Ihr Haustier nach Ihrem Ableben ist ein Zeichen der Für­sor­ge und Ver­ant­wor­tung. Mit einer früh­zei­ti­gen und gut durch­dach­ten Planung können Sie si­cher­stel­len, dass Ihr tie­ri­scher Begleiter auch nach Ihrem Tod gut versorgt ist. Be­spre­chen Sie Ihre Wünsche mit Ihren Ver­trau­ens­per­so­nen und halten Sie diese rechtlich bindend fest - so schaffen Sie Sicherheit für Ihr geliebtes Haustier.