Können im Testament Spenden an gemeinnützige Organisationen festgelegt werden?

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Zusammenfassung

Ja, Sie können in Ihrem Testament Spenden an gemeinnützige Organisationen festlegen, entweder als Erbeinsetzung oder als Vermächtnis. Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, sodass Ihre Zuwendung vollständig ankommt. Eine rechtssichere Formulierung und gegebenenfalls notarielle Beratung stellen sicher, dass Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.

Eine Testamentsspende ermöglicht es Ihnen, über Ihren Tod hinaus Gutes zu tun und Ihre persönlichen Werte weiterzugeben. Sie können Ihren Nachlass oder Teile davon gezielt an gemeinnützige Organisationen übertragen und so langfristig Projekte fördern, die Ihnen am Herzen liegen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie eine solche Spende rechtssicher in Ihrem Testament festlegen können.

Was ist eine Testamentsspende?

Eine Testamentsspende bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Vermögens oder einen konkreten Geldbetrag einer gemeinnützigen Organisation Ihrer Wahl hinterlassen[5]. Im juristischen Sinne gibt es keine “Testamentsspende” als eigenständigen Rechtsbegriff - vielmehr handelt es sich um Zuwendungen an Organisationen, die Sie in Ihrem Testament festhalten[11].

Sie können eine solche Zuwendung auf zwei Wegen umsetzen:

  • Als Erbeinsetzung (die Organisation wird Ihr Erbe)
  • Als Vermächtnis (die Organisation erhält einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses)

Die Testamentsspende ist besonders sinnvoll, wenn Sie keine Erben haben oder neben Ihren Angehörigen auch einen guten Zweck unterstützen möchten.

Rechtliche Grundlagen: Wer erbt ohne Testament?

Ohne Testament greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge, die ausschließlich Bluts­verwandte, Ehe- bzw. eingetragene Lebens­partner:innen und Adoptiv­kinder berücksichtigt[1][7]. Wenn keine dieser Personen existiert, wird der Staat automatisch Ihr Erbe[1].

Um Ihr Vermögen an andere Personen wie Freund:innen oder gemeinnützige Organisationen zu übertragen, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen[1].

Wie können Sie gemeinnützige Organisationen im Testament berücksichtigen?

Option 1: Organisation als Erbe einsetzen

Sie können eine gemeinnützige Organisation als Alleinerbin oder als Teil einer Erben­gemeinschaft einsetzen. Als Erbe übernimmt die Organisation alle Rechte und Pflichten - einschließlich möglicher Verbindlichkeiten[6]. Die Organisation wird rechtlich Ihre Nach­folgerin und muss den Nachlass abwickeln.

Formulierungs­beispiel: “Zu meinem alleinigen Erben setze ich die [Name der Organisation] ein.”

Option 2: Vermächtnis festlegen (empfohlen)

Möchten Sie Ihrer Familie etwas hinterlassen und zusätzlich eine Organisation unterstützen, ist ein Vermächtnis oft die bessere Wahl. Hierbei legen Sie fest, dass Ihre Erben einen bestimmten Teil des Nachlasses an die Organisation übertragen müssen[4][6].

Ein Vermächtnis kann sein:

  • Ein konkreter Geldbetrag
  • Eine Immobilie
  • Wert­papiere
  • Bestimmte Gegenstände

Die Organisation wird beim Vermächtnis nicht zum Erben und muss sich nicht um die Abwicklung des Nachlasses kümmern[6].

Formulierungs­beispiel: “Aus meinem Erbe soll ein Betrag von [Betrag] Euro als Vermächtnis an die [Name der Organisation] gehen.”[6]

Gültige Testaments­formen

Damit Ihre Testamentsspende rechtswirksam ist, muss Ihr Testament bestimmte Form­vorschriften erfüllen:

1. Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament muss von Ihnen vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ein Computer­ausdruck ist nicht gültig[2][8]. Wichtig sind:

  • Handschriftliche Erstellung (keine Schreib­maschine, kein Computer)
  • Datum und Ort der Erstellung
  • Vollständige Unterschrift

Sie können dieses Testament zuhause aufbewahren oder beim Amtsgericht hinterlegen.

2. Notarielles Testament

Das notarielle Testament wird gemeinsam mit einer Notarin oder einem Notar erstellt und beurkundet[8]. Vorteile:

  • Rechts­sichere Formulierung ohne Formfehler
  • Automatische Hinterlegung beim Amtsgericht
  • Fachkundige Beratung zu erb­rechtlichen Fragen

3. Gemeinschaftliches Testament

Ehe­paare und eingetragene Lebens­partner:innen können ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen[8]. Beide Partner:innen müssen es unterschreiben. Eine besondere Form ist das “Berliner Testament”, bei dem sich die Partner:innen gegenseitig als Allein­erben einsetzen und Schlusserben (z.B. gemeinnützige Organisationen) bestimmen können[8].

Praktische Beispiel­formulierungen für Ihr Testament

Hier finden Sie nützliche Formulierungen für verschiedene Szenarien:

Als Vermächtnis:

“Ich vermache der [Name der Organisation] einen Betrag in Höhe von [Betrag] Euro.”

Als prozentuale Beteiligung:

“Die [Name der Organisation] soll mit [Prozentsatz]% an meinem Nachlass beteiligt werden.”

Als Erbeinsetzung:

“Zu meinem Erben setze ich die [Name der Organisation] ein.”

Mit Auflage zur Verwendung:

“Ich vermache der [Name der Organisation] einen Betrag von [Betrag] Euro mit der Auflage, diesen für [konkreter Zweck] zu verwenden.”

Steuerliche Vorteile: Keine Erbschaftssteuer für gemeinnützige Organisationen

Ein großer Vorteil der Testamentsspende: Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit[2][4][5]. Das bedeutet, dass Ihre Zuwendung vollständig und ohne steuerliche Abzüge bei der Organisation ankommt[2][4].

Dies kann in manchen Fällen auch für Ihre anderen Erben vorteilhaft sein, da sich durch die Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen die Erbschaftssteuer für die Familie verringern kann[12].

Praktische Schritte zur Umsetzung einer Testamentsspende

  1. Überlegen Sie sorgfältig, welche Organisation(en) Sie unterstützen möchten
    Informieren Sie sich über deren Arbeit und Wirkungs­bereiche[5].

  2. Nehmen Sie Kontakt mit der Organisation auf
    Viele Organisationen bieten kostenlose Beratung und Informations­material zum Thema Testamentsspende an[2][6].

  3. Lassen Sie sich rechtlich beraten
    Ein Gespräch mit einer Notarin oder einem Notar stellt sicher, dass Ihr Testament rechts­gültig ist[5][9].

  4. Testament errichten
    Setzen Sie Ihr Testament eigenhändig auf oder lassen Sie es notariell beurkunden[2][8].

  5. Testament sicher verwahren
    Hinterlegen Sie Ihr Testament beim Amtsgericht oder an einem sicheren Ort, der Ihren Angehörigen bekannt ist[2][8].

  6. Informieren Sie die begünstigte Organisation
    Dies ist nicht rechtlich notwendig, aber hilfreich, damit die Organisation Ihre Wünsche kennt und im Erbfall entsprechend handeln kann[5][6][9].

Wichtige Überlegungen für Ihre Entscheidung

Pflichtteil beachten

Bedenken Sie: Bestimmten nahen Angehörigen (Ehepartner:innen, Kindern und unter Umständen Eltern) steht ein gesetzlicher Pflichtteil zu, auch wenn Sie sie nicht im Testament berücksichtigen[8]. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Testaments­vollstrecker:in einsetzen

Bei komplexeren Nachlassregelungen kann die Ernennung einer Testaments­vollstrecker:in sinnvoll sein. Diese Person sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille genau umgesetzt wird.

Regelmäßige Überprüfung

Überprüfen Sie Ihr Testament in regelmäßigen Abständen, besonders nach einschneidenden Lebens­ereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder größeren Vermögens­änderungen.

Was Sie bei der Auswahl einer Organisation beachten sollten

  • Gemeinnützigkeit prüfen: Nur anerkannt gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit
  • Transparenz: Wählen Sie Organisationen, die transparent über ihre Arbeit und Finanzen informieren
  • Nachhaltigkeit: Achten Sie darauf, wie lange die Organisation bereits besteht und wie stabil sie ist
  • Persönliche Werte: Die Ziele der Organisation sollten mit Ihren eigenen Werten übereinstimmen

Möglichkeiten, sich zu informieren

Viele gemeinnützige Organisationen bieten spezielle Beratung zum Thema Testamentsspende an. Sie können:

  • Informations­broschüren anfordern[2]
  • An Online-Vorträgen teilnehmen[12]
  • Persönliche Beratungs­gespräche mit der Organisation führen[11]
  • Einen Testament-Generator nutzen[2]

Fazit: Mit Ihrer Testamentsspende Gutes bewirken

Eine Testamentsspende ermöglicht es Ihnen, auch über Ihren Tod hinaus einen positiven Einfluss zu nehmen. Mit der richtigen Vorbereitung und Beratung können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass genau so verwendet wird, wie Sie es sich wünschen - und dass Ihre Werte weiterleben.

Denken Sie daran: Ein Testament zu schreiben, bedeutet nicht nur, materielle Güter zu verteilen, sondern auch Ihre persönlichen Werte weiterzugeben und dafür zu sorgen, dass Ihr Erbe in Ihrem Sinne Verwendung findet.