Kann eine Organspende im Testament festgehalten werden?

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Zusammenfassung

Ein Testament ist kein geeigneter Ort, um eine Organspende festzuhalten, da es meist erst nach dem Tod eröffnet wird und die Organe dann nicht mehr transplantiert werden können. Stattdessen sollten Sie Ihren Wunsch in einem Organspendeausweis, dem digitalen Organspende-Register oder einer Patientenverfügung mit klarer Formulierung dokumentieren. Ein Gespräch mit Angehörigen ist ebenfalls wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und ihnen Entscheidungen zu erleichtern.

Die Organspende kann Leben retten und ist ein wertvoller Beitrag für Menschen, die dringend auf ein Spender­organ angewiesen sind. Doch wie können Sie Ihren Wunsch, Organe zu spenden, rechtlich verbindlich festhalten? Viele Menschen fragen sich, ob das Testament der richtige Ort dafür ist. Diese Frage lässt sich klar beantworten: Nein, das Testament ist für die Dokumentation Ihres Organ­spendewunsches nicht geeignet. Warum das so ist und welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem Artikel - besonders im Zusammen­hang mit Patienten­verfügungen.

Warum das Testament der falsche Ort für den Organspendewunsch ist

Für eine erfolgreiche Organspende ist Zeit der entscheidende Faktor. Nach dem Hirntod müssen Organe schnell entnommen werden, damit sie für eine Transplantation geeignet bleiben. Das Testament wird jedoch in der Regel erst Wochen nach dem Tod eröffnet[7]. Zu diesem Zeitpunkt ist es für eine Organspende längst zu spät. Eine im Testament festgehaltene Entscheidung zur Organspende kann somit nicht mehr umgesetzt werden, da die medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden können[1].

Die Grundvoraussetzungen für eine Organspende sind:

  • Eine Zustimmung des Spenders muss vorliegen
  • Der Hirntod muss nach medizinischen Standards diagnostiziert sein
  • Der Eingriff muss durch ärztliches Personal vorgenommen werden[1][3]

Liegt keine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung vor, werden die Angehörigen befragt und müssen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden[1]. Diese Situation können Sie Ihren Angehörigen ersparen, indem Sie Ihre Entscheidung zu Lebzeiten klar dokumentieren - aber eben nicht im Testament.

Wie Sie Ihren Organspendewunsch rechtssicher dokumentieren können

Es gibt mehrere geeignete Wege, um Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten:

Der Organspendeausweis

Der Organspendeausweis ist die bekannteste und einfachste Methode. Dieses Dokument im Scheck­karten­format können Sie kostenlos in Arzt­praxen, Apotheken oder über Ihre Kranken­kasse erhalten[1]. Sie können ihn auch online bestellen oder ausdrucken über die Website www.organspende-info.de[1].

Im Organ­spendeausweis haben Sie verschiedene Optionen:

  • Vollständige Zustimmung zur Organspende
  • Zustimmung mit Ausnahme bestimmter Organe
  • Zustimmung nur für bestimmte Organe
  • Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person
  • Ablehnung der Organspende[3][7]

Tragen Sie den Ausweis stets bei sich - am besten zusammen mit Ihrem Personal­ausweis im Porte­monnaie, damit er im Notfall schnell gefunden werden kann[1].

Das Organspende-Register

Seit 2022 gibt es in Deutschland auch das Organspende-Register, in dem Sie Ihre Entscheidung digital hinter­legen können[8]. So ist Ihr Wunsch auch dann auffindbar, wenn Sie Ihren Organ­spendeausweis nicht dabei haben.

Andere schriftliche Dokumente

Grundsätzlich kann Ihr Organ­spendewunsch auf jedem Schrift­stück festgehalten werden, solange Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist[8]. Dies macht die Erklärung rechtlich verbindlich.

Die Patientenverfügung als Ort für den Organspendewunsch

Eine besonders sinnvolle Alternative zum Testament ist die Patienten­verfügung. In ihr können Sie Ihren Wunsch zur Organspende fest­halten, was in bestimmten Situationen sogar vorteilhaft sein kann[2][6].

Mögliche Konflikte zwischen Patientenverfügung und Organspendewunsch

Hier ist besondere Vorsicht geboten: In vielen Patienten­verfügungen werden lebens­verlängernde Maßnahmen abgelehnt. Dies kann jedoch im Widerspruch zur Organspende stehen[6]. Warum?

Für eine Organspende ist es notwendig, dass nach Feststellung des Hirntods vorüber­gehend noch intensiv­medizinische Maßnahmen fortgeführt werden. Dazu gehören:

  • Künstliche Beatmung
  • Aufrecht­erhaltung des Kreislaufs
  • Andere intensiv­medizinische Maßnahmen[6]

Diese Maßnahmen dienen dann nicht mehr der Lebens­erhaltung des Spenders, sondern ausschließlich dem Erhalt der Organ­funktion für die Transplantation.

Richtige Formulierungen für die Patientenverfügung

Um Widersprüche zu vermeiden, sollten Sie in Ihrer Patienten­verfügung eine klare Formulierung verwenden, die den Vorrang der Organspende vor dem Abbruch intensiv­medizinischer Maßnahmen festlegt. Die Bundes­ärztekammer schlägt folgende Formulierung vor:

“Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantations­zwecken zu. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrecht­erhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurz­fristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensiv­medizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundes­ärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.”[2]

Das Gespräch mit Angehörigen führen

Unabhängig davon, wie Sie Ihre Entscheidung dokumentieren, ist es sehr wichtig, mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch zu sprechen[1]. Im Ernstfall können sie so in Ihrem Sinne handeln und werden von schwierigen Entscheidungen entlastet.

Bedenken Sie: Liegt keine Zustimmung oder kein Widerspruch vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden[1]. Dieses schwierige Gespräch in einer ohnehin belastenden Situation können Sie ihnen durch Ihre klare Vorab­entscheidung ersparen.

Praktische Hinweise zur Organspende

Wer kann Organspender:in werden?

Es gibt grundsätzlich keine Altersgrenze für die Organspende. Entscheidend ist der allgemeine Gesundheits­zustand. Auch ältere Menschen mit funktions­tüchtigen Organen können spenden[3].

Ausschlussgründe für eine Organspende

In bestimmten Fällen ist eine Organspende nicht möglich:

  • Bei akuter Krebs­erkrankung
  • Bei positivem HIV-Befund
  • Bei anderen Erkrankungen entscheiden Ärzt:innen individuell[1]

Fazit: Ihre Entscheidung zählt

Das Testament ist kein geeigneter Ort für Ihre Entscheidung zur Organspende, da es zu spät eröffnet wird. Stattdessen haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihren Wunsch zu dokumentieren:

  1. Organspendeausweis: praktisch, immer dabei, schnell aufzufinden
  2. Organspende-Register: digital hinterlegt, zusätzliche Sicherheit
  3. Patientenverfügung: mit spezieller Formulierung zur Organ­spende
  4. Andere schriftliche Dokumente: unterschrieben und eindeutig formuliert

Wenn Sie sich für eine Organspende entscheiden, achten Sie bei einer bestehenden Patienten­verfügung auf mögliche Widersprüche und passen Sie die Formulierungen entsprechend an.

Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden - sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch. So schaffen Sie Klarheit und nehmen ihnen eine schwere Last von den Schultern.