Kann eine Organspende im Testament festgehalten werden?
Ein Testament ist kein geeigneter Ort, um eine Organspende festzuhalten, da es meist erst nach dem Tod eröffnet wird und die Organe dann nicht mehr transplantiert werden können. Stattdessen sollten Sie Ihren Wunsch in einem Organspendeausweis, dem digitalen Organspende-Register oder einer Patientenverfügung mit klarer Formulierung dokumentieren. Ein Gespräch mit Angehörigen ist ebenfalls wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und ihnen Entscheidungen zu erleichtern.
Die Organspende kann Leben retten und ist ein wertvoller Beitrag für Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Doch wie können Sie Ihren Wunsch, Organe zu spenden, rechtlich verbindlich festhalten? Viele Menschen fragen sich, ob das Testament der richtige Ort dafür ist. Diese Frage lässt sich klar beantworten: Nein, das Testament ist für die Dokumentation Ihres Organspendewunsches nicht geeignet. Warum das so ist und welche Alternativen Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie in diesem Artikel - besonders im Zusammenhang mit Patientenverfügungen.
Warum das Testament der falsche Ort für den Organspendewunsch ist
Für eine erfolgreiche Organspende ist Zeit der entscheidende Faktor. Nach dem Hirntod müssen Organe schnell entnommen werden, damit sie für eine Transplantation geeignet bleiben. Das Testament wird jedoch in der Regel erst Wochen nach dem Tod eröffnet[7]. Zu diesem Zeitpunkt ist es für eine Organspende längst zu spät. Eine im Testament festgehaltene Entscheidung zur Organspende kann somit nicht mehr umgesetzt werden, da die medizinisch notwendigen Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden können[1].
Die Grundvoraussetzungen für eine Organspende sind:
- Eine Zustimmung des Spenders muss vorliegen
- Der Hirntod muss nach medizinischen Standards diagnostiziert sein
- Der Eingriff muss durch ärztliches Personal vorgenommen werden[1][3]
Liegt keine ausdrückliche Zustimmung oder Ablehnung vor, werden die Angehörigen befragt und müssen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden[1]. Diese Situation können Sie Ihren Angehörigen ersparen, indem Sie Ihre Entscheidung zu Lebzeiten klar dokumentieren - aber eben nicht im Testament.
Wie Sie Ihren Organspendewunsch rechtssicher dokumentieren können
Es gibt mehrere geeignete Wege, um Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten:
Der Organspendeausweis
Der Organspendeausweis ist die bekannteste und einfachste Methode. Dieses Dokument im Scheckkartenformat können Sie kostenlos in Arztpraxen, Apotheken oder über Ihre Krankenkasse erhalten[1]. Sie können ihn auch online bestellen oder ausdrucken über die Website www.organspende-info.de[1].
Im Organspendeausweis haben Sie verschiedene Optionen:
- Vollständige Zustimmung zur Organspende
- Zustimmung mit Ausnahme bestimmter Organe
- Zustimmung nur für bestimmte Organe
- Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person
- Ablehnung der Organspende[3][7]
Tragen Sie den Ausweis stets bei sich - am besten zusammen mit Ihrem Personalausweis im Portemonnaie, damit er im Notfall schnell gefunden werden kann[1].
Das Organspende-Register
Seit 2022 gibt es in Deutschland auch das Organspende-Register, in dem Sie Ihre Entscheidung digital hinterlegen können[8]. So ist Ihr Wunsch auch dann auffindbar, wenn Sie Ihren Organspendeausweis nicht dabei haben.
Andere schriftliche Dokumente
Grundsätzlich kann Ihr Organspendewunsch auf jedem Schriftstück festgehalten werden, solange Ihr Wille eindeutig formuliert und von Ihnen unterschrieben ist[8]. Dies macht die Erklärung rechtlich verbindlich.
Die Patientenverfügung als Ort für den Organspendewunsch
Eine besonders sinnvolle Alternative zum Testament ist die Patientenverfügung. In ihr können Sie Ihren Wunsch zur Organspende festhalten, was in bestimmten Situationen sogar vorteilhaft sein kann[2][6].
Mögliche Konflikte zwischen Patientenverfügung und Organspendewunsch
Hier ist besondere Vorsicht geboten: In vielen Patientenverfügungen werden lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt. Dies kann jedoch im Widerspruch zur Organspende stehen[6]. Warum?
Für eine Organspende ist es notwendig, dass nach Feststellung des Hirntods vorübergehend noch intensivmedizinische Maßnahmen fortgeführt werden. Dazu gehören:
- Künstliche Beatmung
- Aufrechterhaltung des Kreislaufs
- Andere intensivmedizinische Maßnahmen[6]
Diese Maßnahmen dienen dann nicht mehr der Lebenserhaltung des Spenders, sondern ausschließlich dem Erhalt der Organfunktion für die Transplantation.
Richtige Formulierungen für die Patientenverfügung
Um Widersprüche zu vermeiden, sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung eine klare Formulierung verwenden, die den Vorrang der Organspende vor dem Abbruch intensivmedizinischer Maßnahmen festlegt. Die Bundesärztekammer schlägt folgende Formulierung vor:
“Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.”[2]
Das Gespräch mit Angehörigen führen
Unabhängig davon, wie Sie Ihre Entscheidung dokumentieren, ist es sehr wichtig, mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch zu sprechen[1]. Im Ernstfall können sie so in Ihrem Sinne handeln und werden von schwierigen Entscheidungen entlastet.
Bedenken Sie: Liegt keine Zustimmung oder kein Widerspruch vor, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden[1]. Dieses schwierige Gespräch in einer ohnehin belastenden Situation können Sie ihnen durch Ihre klare Vorabentscheidung ersparen.
Praktische Hinweise zur Organspende
Wer kann Organspender:in werden?
Es gibt grundsätzlich keine Altersgrenze für die Organspende. Entscheidend ist der allgemeine Gesundheitszustand. Auch ältere Menschen mit funktionstüchtigen Organen können spenden[3].
Ausschlussgründe für eine Organspende
In bestimmten Fällen ist eine Organspende nicht möglich:
- Bei akuter Krebserkrankung
- Bei positivem HIV-Befund
- Bei anderen Erkrankungen entscheiden Ärzt:innen individuell[1]
Fazit: Ihre Entscheidung zählt
Das Testament ist kein geeigneter Ort für Ihre Entscheidung zur Organspende, da es zu spät eröffnet wird. Stattdessen haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihren Wunsch zu dokumentieren:
- Organspendeausweis: praktisch, immer dabei, schnell aufzufinden
- Organspende-Register: digital hinterlegt, zusätzliche Sicherheit
- Patientenverfügung: mit spezieller Formulierung zur Organspende
- Andere schriftliche Dokumente: unterschrieben und eindeutig formuliert
Wenn Sie sich für eine Organspende entscheiden, achten Sie bei einer bestehenden Patientenverfügung auf mögliche Widersprüche und passen Sie die Formulierungen entsprechend an.
Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden - sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihren Wunsch. So schaffen Sie Klarheit und nehmen ihnen eine schwere Last von den Schultern.