Welche Arten von Testamenten gibt es?
In Deutschland gibt es verschiedene Testamentsarten: das eigenhändige Testament, das notarielle Testament, das gemeinschaftliche Testament (z. B. Berliner Testament) und den Erbvertrag. Während das eigenhändige Testament einfach und kostenfrei erstellt werden kann, bietet das notarielle Testament höhere Rechtssicherheit. Gemeinschaftliche Testamente eignen sich für Ehepaare oder Lebenspartner:innen, während der Erbvertrag verbindliche Zusagen ermöglicht.
Sie möchten selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht? Dann ist ein Testament der richtige Weg. Das deutsche Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, Ihren letzten Willen festzuhalten. Diese unterschiedlichen Testamentsarten haben jeweils eigene Voraussetzungen und Merkmale. Erfahren Sie hier, welche Form für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sein könnte.
Das eigenhändige Testament
Das eigenhändige Testament (auch privatschriftliches Testament genannt) ist die am häufigsten gewählte Testamentsform in Deutschland.
Formvorschriften
Damit Ihr eigenhändiges Testament gültig ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Es muss vollständig handschriftlich von Ihnen verfasst sein[2]
- Am Ende muss Ihre eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen stehen[1][2]
- Datum und Ort der Errichtung sollten angegeben sein (nicht zwingend, aber empfehlenswert)[1][2][7]
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Kann jederzeit und ohne fremde Hilfe erstellt werden
- Keine unmittelbaren Kosten
- Jederzeit änderbar oder widerrufbar
- Keine Zeugen erforderlich[7]
Nachteile:
- Risiko von Formfehlern, die zur Unwirksamkeit führen können
- Gefahr des Verlusts oder der Nichtauffindbarkeit
- Keine rechtliche Beratung bei der Erstellung[8]
Aufbewahrung
Sie können Ihr eigenhändiges Testament an folgenden Orten aufbewahren:
Das notarielle Testament
Das notarielle Testament (auch öffentliches Testament genannt) wird mit professioneller Unterstützung erstellt.
Formvorschriften
Bei dieser Testamentsform gelten folgende Regeln:
- Errichtung durch Beurkundung vor einem Notar oder einer Notarin[1][3]
- Sie können Ihren letzten Willen mündlich erklären oder schriftlich überreichen[1][3]
- Das Testament wird nach der Beurkundung immer in die amtliche Verwahrung gegeben[1][3]
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Rechtssichere Gestaltung durch notarielle Beratung
- Vermeidung von Formfehlern
- Automatische Eröffnung nach dem Tod
- In vielen Fällen ist kein Erbschein notwendig[8]
- Schutz vor Verlust, Zerstörung oder Manipulation[8]
Nachteile:
- Kosten für die notarielle Beurkundung (abhängig vom Vermögenswert)[8]
- Terminvereinbarung notwendig[8]
Widerruf
Ein notarielles Testament gilt als widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen[1][3].
Das gemeinschaftliche Testament
Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartner:innen gemeinsam errichtet werden.
Formvorschriften
- Kann entweder eigenhändig oder notariell errichtet werden
- Bei eigenhändiger Errichtung genügt es, wenn ein:e Partner:in das Testament schreibt und beide es unterschreiben[4]
Das Berliner Testament
Eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte “Berliner Testament”:
- Die Ehepartner:innen oder Lebenspartner:innen setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein
- Die gemeinsamen Kinder oder andere Personen werden als Schlusserben nach dem Tod des/der länger lebenden Partners/Partnerin eingesetzt[4][6]
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Gemeinsame Regelung der Vermögensnachfolge
- Gegenseitige Absicherung der Partner:innen[4]
Nachteile:
- Bindungswirkung nach dem Tod eines/einer Partner:in (eingeschränkte Änderungsmöglichkeit)
- Mögliche steuerliche Nachteile beim Berliner Testament
- Pflichtteilsansprüche der Kinder können entstehen[4]
Der Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, Regelungen für den Todesfall zu treffen.
Unterschied zum Testament
Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet. Der Bedachte erhält eine rechtlich gesicherte Position in Form einer Anwartschaft[5].
Formvorschriften
- Muss notariell beurkundet werden
- Erfordert die gleichzeitige Anwesenheit aller Vertragspartner:innen
- Voraussetzung ist neben der Testierfähigkeit auch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit[5]
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Schafft Rechtssicherheit für die bedachten Personen
- Kann mit anderen Verträgen kombiniert werden (z.B. Übergabeverträgen)[5]
Nachteile:
- Eingeschränkte Änderungsmöglichkeit
- Kosten für die notarielle Beurkundung[5]
Welche Testamentsform passt zu Ihnen?
Die Wahl der richtigen Testamentsform hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
-
Eigenhändiges Testament: Geeignet, wenn Sie ohne großen Aufwand und Kosten Ihren letzten Willen festhalten möchten und Ihre Erbfolge unkompliziert ist.
-
Notarielles Testament: Empfehlenswert bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass keine Formfehler auftreten.
-
Gemeinschaftliches Testament: Sinnvoll für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner:innen, die eine gemeinsame Regelung treffen möchten.
-
Erbvertrag: Geeignet, wenn Sie verbindliche Zusagen machen möchten, die nicht einseitig widerrufen werden können.
Bei allen Testamentsformen gilt: Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille wirksam umgesetzt werden kann. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, die für Sie passende Form zu finden und Fehler zu vermeiden, die später zu Streitigkeiten führen könnten.