Welche Arten von Testamenten gibt es?

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Zusammenfassung

In Deutschland gibt es verschiedene Testaments­arten: das eigen­händige Testament, das notari­elle Testament, das gemein­schaftliche Testament (z. B. Berliner Testament) und den Erbvertrag. Während das eigen­händige Testament einfach und kostenfrei erstellt werden kann, bietet das notari­elle Testament höhere Rechts­sicherheit. Gemein­schaftliche Testamente eignen sich für Ehe­paare oder Lebens­partner:innen, während der Erbvertrag verbindliche Zusagen ermöglicht.

Sie möchten selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht? Dann ist ein Testament der richtige Weg. Das deutsche Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, Ihren letzten Willen festzuhalten. Diese unterschiedlichen Testaments­arten haben jeweils eigene Voraussetzungen und Merkmale. Erfahren Sie hier, welche Form für Ihre persönliche Situation am besten geeignet sein könnte.

Das eigen­händige Testament

Das eigen­händige Testament (auch privat­schriftliches Testament genannt) ist die am häufigsten gewählte Testaments­form in Deutschland.

Formvorschriften

Damit Ihr eigen­händiges Testament gültig ist, müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Es muss vollständig hand­schriftlich von Ihnen verfasst sein[2]
  • Am Ende muss Ihre eigen­händige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen stehen[1][2]
  • Datum und Ort der Errichtung sollten angegeben sein (nicht zwingend, aber empfehlenswert)[1][2][7]

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Kann jederzeit und ohne fremde Hilfe erstellt werden
  • Keine unmittelbaren Kosten
  • Jederzeit änderbar oder widerrufbar
  • Keine Zeugen erforderlich[7]

Nachteile:

  • Risiko von Form­fehlern, die zur Unwirksamkeit führen können
  • Gefahr des Verlusts oder der Nicht­auffindbarkeit
  • Keine rechtliche Beratung bei der Erstellung[8]

Aufbewahrung

Sie können Ihr eigen­händiges Testament an folgenden Orten aufbewahren:

  • Bei Ihren persönlichen Dokumenten
  • In der amtlichen Verwahrung beim Amts­gericht (empfehlenswert)[1][7]
  • Bei einer Vertrauens­person[7]

Das notarielle Testament

Das notarielle Testament (auch öffentliches Testament genannt) wird mit professioneller Unterstützung erstellt.

Formvorschriften

Bei dieser Testaments­form gelten folgende Regeln:

  • Errichtung durch Beurkundung vor einem Notar oder einer Notarin[1][3]
  • Sie können Ihren letzten Willen mündlich erklären oder schriftlich überreichen[1][3]
  • Das Testament wird nach der Beurkundung immer in die amtliche Verwahrung gegeben[1][3]

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Rechtssichere Gestaltung durch notarielle Beratung
  • Vermeidung von Form­fehlern
  • Automatische Eröffnung nach dem Tod
  • In vielen Fällen ist kein Erbschein notwendig[8]
  • Schutz vor Verlust, Zerstörung oder Manipulation[8]

Nachteile:

  • Kosten für die notarielle Beurkundung (abhängig vom Vermögens­wert)[8]
  • Termin­vereinbarung notwendig[8]

Widerruf

Ein notarielles Testament gilt als widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen[1][3].

Das gemein­schaftliche Testament

Das gemein­schaftliche Testament kann nur von Ehe­paaren oder eingetragenen Lebens­partner:innen gemeinsam errichtet werden.

Formvorschriften

  • Kann entweder eigen­händig oder notariell errichtet werden
  • Bei eigen­händiger Errichtung genügt es, wenn ein:e Partner:in das Testament schreibt und beide es unterschreiben[4]

Das Berliner Testament

Eine Sonderform des gemein­schaftlichen Testaments ist das sogenannte “Berliner Testament”:

  • Die Ehe­partner:innen oder Lebens­partner:innen setzen sich gegenseitig als Allein­erben ein
  • Die gemeinsamen Kinder oder andere Personen werden als Schluss­erben nach dem Tod des/der länger lebenden Partners/Partnerin eingesetzt[4][6]

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Gemeinsame Regelung der Vermögens­nachfolge
  • Gegen­seitige Absicherung der Partner:innen[4]

Nachteile:

  • Bindungs­wirkung nach dem Tod eines/einer Partner:in (eingeschränkte Änderungs­möglichkeit)
  • Mögliche steuerliche Nachteile beim Berliner Testament
  • Pflichtteils­ansprüche der Kinder können entstehen[4]

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, Regelungen für den Todesfall zu treffen.

Unterschied zum Testament

Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertrags­partner bindet. Der Bedachte erhält eine rechtlich gesicherte Position in Form einer Anwartschaft[5].

Formvorschriften

  • Muss notariell beurkundet werden
  • Erfordert die gleichzeitige Anwesenheit aller Vertrags­partner:innen
  • Voraussetzung ist neben der Testier­fähigkeit auch die unbeschränkte Geschäfts­fähigkeit[5]

Vorteile und Nachteile

Vorteile:

  • Schafft Rechts­sicherheit für die bedachten Personen
  • Kann mit anderen Verträgen kombiniert werden (z.B. Übergabe­verträgen)[5]

Nachteile:

  • Eingeschränkte Änderungs­möglichkeit
  • Kosten für die notarielle Beurkundung[5]

Welche Testaments­form passt zu Ihnen?

Die Wahl der richtigen Testaments­form hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Eigen­händiges Testament: Geeignet, wenn Sie ohne großen Aufwand und Kosten Ihren letzten Willen festhalten möchten und Ihre Erbfolge unkompliziert ist.

  • Notarielles Testament: Empfehlenswert bei komplexeren Vermögens­verhältnissen oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass keine Form­fehler auftreten.

  • Gemein­schaftliches Testament: Sinnvoll für Ehe­paare oder eingetragene Lebens­partner:innen, die eine gemeinsame Regelung treffen möchten.

  • Erbvertrag: Geeignet, wenn Sie verbindliche Zusagen machen möchten, die nicht einseitig widerrufen werden können.

Bei allen Testaments­formen gilt: Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille wirksam umgesetzt werden kann. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, die für Sie passende Form zu finden und Fehler zu vermeiden, die später zu Streitigkeiten führen könnten.