Welche formellen Voraussetzungen muss ein Testament erfüllen?

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Zusammenfassung

Ein rechtsgültiges Testament muss entweder vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell erstellt werden. Wichtig sind eine lesbare Schrift, die Angabe von Datum und Ort sowie die vollständige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht bietet zusätzliche Sicherheit, dass Ihr letzter Wille gefunden und umgesetzt wird.

Ein rechtsgültiges Testament ist die Grund­lage dafür, dass Ihr Nach­lass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Doch welche Form­vor­schriften müssen Sie beachten, damit Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt werden kann?

Allgemeine Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Testament

Bevor Sie ein Testament errichten, sollten Sie sicher­stellen, dass Sie über­haupt ein Testament verfassen dürfen. Testi­er­fähig sind in der Regel alle voll­jährigen Personen, die geschäfts­fähig sind[3]. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, Ihre Handlungen und Erklärungen zu verstehen und nicht durch Erkrankungen oder sonstige Umstände daran gehindert werden[7].

Auch Minder­jährige ab 16 Jahren können ein Testament errichten, müssen dafür jedoch einen Notar auf­suchen[7]. Die Zustimmung der Eltern ist hierbei nicht erforderlich. Kinder unter 16 Jahren sind grund­sätzlich nicht testier­fähig[7].

Ein weiteres Grund­prinzip ist, dass Sie Ihr Testament persön­lich errichten müssen. Eine Stell­ver­tretung ist nicht möglich[3].

Arten von Testamenten und ihre formellen Anforderungen

In Deutschland gibt es verschiedene Testaments­formen, die jeweils unterschied­liche formelle Voraus­setzungen erfüllen müssen.

Das handschriftliche Testament

Das hand­schrift­liche oder eigen­händige Testament ist die am häufigsten genutzte Form[5]. Sie können es jederzeit selbst verfassen, ohne dass Kosten entstehen. Für ein gültiges hand­schrift­liches Testament müssen Sie folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Es muss vollständig hand­schrift­lich vom ersten bis zum letzten Buch­staben verfasst sein[1][5][9]
  • Die Schrift muss lesbar sein - eine extrem unleser­liche Hand­schrift kann zur Ungültig­keit führen[6][7]
  • Das Testament muss mit Ihrem voll­ständigen Namen (Vor- und Nach­name) unter­schrieben sein[1][6][7]
  • Sie sollten Datum und Ort der Erstellung angeben[1][5][7]

Wichtig: Ein mit dem Computer geschriebenes und nur hand­schrift­lich unter­schriebenes Testament ist nicht rechts­gültig[1][9].

Das notarielle Testament

Ein nota­rielles oder öffent­liches Testament wird mit Unter­stützung einer Notarin oder eines Notars erstellt. Diese Form bietet mehr Rechts­sicher­heit, ist jedoch mit Kosten verbunden, die sich nach dem Wert des Nach­lasses richten[1].

Sie haben zwei Möglich­keiten, ein nota­rielles Testament zu errichten:

  1. Sie erklären Ihren letzten Willen mündlich gegenüber der Notarin oder dem Notar, die/der ihn aufschreibt[1][5]
  2. Sie übergeben der Notarin oder dem Notar eine schrift­liche Nieder­schrift Ihres letzten Willens[5]

Das nota­rielle Testament wird anschließend beim Amts­gericht hinter­legt[5].

Das gemeinschaftliche Testament

Ein gemein­schaft­liches Testament kann nur von Ehe­paaren oder einge­tragenen Lebens­partner:innen errichtet werden[5]. Die bekann­teste Form ist das “Berliner Testament”, bei dem sich die Partner:innen gegen­seitig als Allein­erben einsetzen[11].

Für ein hand­schrift­liches gemein­schaft­liches Testament gilt:

  • Es reicht aus, wenn eine Person das Testament hand­schrift­lich verfasst
  • Beide Partner:innen müssen jedoch mit Vor- und Nach­namen unter­schreiben
  • Die mitunter­zeich­nende Person sollte Datum und Ort der Unter­zeichnung beifügen[5]

Beachten Sie: Nach dem Tod der erst­versterbenden Person kann das gemein­schaft­liche Testament nicht mehr geändert werden. Bei Auf­lösung der Ehe oder Lebens­partner­schaft wird es unwirksam[5].

Die Bedeutung von Datum und Ort im Testament

Gemäß § 2247 Abs. 2 BGB sollten Sie in Ihrem Testament angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort Sie es nieder­geschrieben haben[10]. Diese Angaben sind keine zwingende Voraus­setzung für die Gültig­keit - sie dienen jedoch wichtigen Zwecken:

  • Bei mehreren Testamenten: Ein datiertes Testament geht einem undatierten vor, wenn unklar ist, welches später erstellt wurde[2]
  • Beweis­zwecke: Die Datum­angabe hat die Bedeutung eines Zeug­nisses über den Zeit­punkt der Testaments­errichtung[4]
  • Rechts­sicher­heit: Ein Testament ohne Datum kann zu Zweifeln an der Gültig­keit führen[1]

Wenn ein Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung enthält und sich daraus Zweifel über seine Gültig­keit ergeben, ist es nur dann gültig, wenn sich die nötigen Fest­stellungen über die Zeit der Errichtung ander­weitig treffen lassen[10].

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Bei der Erstellung eines hand­schrift­lichen Testaments passieren häufig Fehler, die zur Ungültig­keit führen können:

  1. Verwendung von Aufklebern oder technischen Hilfs­mitteln[9]
  2. Maschinell erstellte Texte mit hand­schrift­licher Unter­schrift[9]
  3. Unvoll­ständige Unter­schrift (nur Vor­name oder nur Nach­name)[7]
  4. Fehlende Lesbar­keit der Hand­schrift[6][7]
  5. Nach­trägliche Änderungen ohne neue Unter­schrift und Datum[7]

Um sicher­zugehen, dass Ihr Testament formal korrekt ist, empfehlen wir:

  • Verwenden Sie ein leeres Blatt Papier und schreiben Sie das Testament voll­ständig mit der Hand
  • Achten Sie auf eine gut lesbare Hand­schrift
  • Versehen Sie das Testament mit einer aussage­kräftigen Über­schrift wie “Mein letzter Wille”[1]
  • Fügen Sie eine salva­torische Klausel ein, die besagt, dass unwirk­same Rege­lungen die Gültig­keit des restlichen Testaments nicht beein­trächtigen[1]
  • Geben Sie Datum und Ort der Erstellung an
  • Unter­schreiben Sie mit Vor- und Nach­namen
  • Bei unsicher­heit lassen Sie Ihr Testament von einer Fach­anwältin oder einem Fach­anwalt für Erb­recht prüfen[7]

Aufbewahrung des Testaments

Damit Ihr Testament nach Ihrem Tod auch gefunden wird, sollten Sie über­legen, wo Sie es auf­bewahren:

  • Hand­schrift­liche Testamente können Sie zu Hause oder bei Vertrauens­personen auf­bewahren[5]
  • Sicherer ist jedoch die amtliche Verwahrung beim zustän­digen Amts­gericht (Nachlass­gericht)[7]
  • Notarielle Testamente werden auto­matisch beim Amts­gericht hinter­legt[5]

Die amtliche Verwahrung bietet den Vorteil, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod sicher aufge­funden und eröffnet wird.

Das Nottestament als Sonderfall

In lebens­bedroh­lichen Situationen kann ein Not­testament errichtet werden, wenn keine andere Möglich­keit besteht, ein reguläres Testament zu verfassen[5]. Dieses kann sogar münd­lich erklärt werden und verliert seine Gültig­keit, wenn Sie drei Monate nach der Errichtung noch leben[5].

Wann sollten Sie ein Testament erstellen?

Ein Testament ist grund­sätzlich sinn­voll, wenn:

  • Sie etwas zu vererben haben
  • Die gesetz­liche Erb­folge von Ihren persön­lichen Wünschen abweicht
  • Sie bestimmte Personen besonders bedenken oder enterben möchten
  • Sie eine gemein­nützige Organi­sation unter­stützen wollen[1]

Ein recht­lich einwand­freies Testament gibt Ihnen die Gewiss­heit, dass Ihr Nach­lass nach Ihren Vor­stellungen verteilt wird und vermeidet Streitig­keiten unter den Hinter­bliebenen.