Welche formellen Voraussetzungen muss ein Testament erfüllen?
Ein rechtsgültiges Testament muss entweder vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben oder notariell erstellt werden. Wichtig sind eine lesbare Schrift, die Angabe von Datum und Ort sowie die vollständige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht bietet zusätzliche Sicherheit, dass Ihr letzter Wille gefunden und umgesetzt wird.
Ein rechtsgültiges Testament ist die Grundlage dafür, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen verteilt wird. Doch welche Formvorschriften müssen Sie beachten, damit Ihr letzter Wille auch wirklich umgesetzt werden kann?
Allgemeine Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Testament
Bevor Sie ein Testament errichten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie überhaupt ein Testament verfassen dürfen. Testierfähig sind in der Regel alle volljährigen Personen, die geschäftsfähig sind[3]. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, Ihre Handlungen und Erklärungen zu verstehen und nicht durch Erkrankungen oder sonstige Umstände daran gehindert werden[7].
Auch Minderjährige ab 16 Jahren können ein Testament errichten, müssen dafür jedoch einen Notar aufsuchen[7]. Die Zustimmung der Eltern ist hierbei nicht erforderlich. Kinder unter 16 Jahren sind grundsätzlich nicht testierfähig[7].
Ein weiteres Grundprinzip ist, dass Sie Ihr Testament persönlich errichten müssen. Eine Stellvertretung ist nicht möglich[3].
Arten von Testamenten und ihre formellen Anforderungen
In Deutschland gibt es verschiedene Testamentsformen, die jeweils unterschiedliche formelle Voraussetzungen erfüllen müssen.
Das handschriftliche Testament
Das handschriftliche oder eigenhändige Testament ist die am häufigsten genutzte Form[5]. Sie können es jederzeit selbst verfassen, ohne dass Kosten entstehen. Für ein gültiges handschriftliches Testament müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss vollständig handschriftlich vom ersten bis zum letzten Buchstaben verfasst sein[1][5][9]
- Die Schrift muss lesbar sein - eine extrem unleserliche Handschrift kann zur Ungültigkeit führen[6][7]
- Das Testament muss mit Ihrem vollständigen Namen (Vor- und Nachname) unterschrieben sein[1][6][7]
- Sie sollten Datum und Ort der Erstellung angeben[1][5][7]
Wichtig: Ein mit dem Computer geschriebenes und nur handschriftlich unterschriebenes Testament ist nicht rechtsgültig[1][9].
Das notarielle Testament
Ein notarielles oder öffentliches Testament wird mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellt. Diese Form bietet mehr Rechtssicherheit, ist jedoch mit Kosten verbunden, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten[1].
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein notarielles Testament zu errichten:
- Sie erklären Ihren letzten Willen mündlich gegenüber der Notarin oder dem Notar, die/der ihn aufschreibt[1][5]
- Sie übergeben der Notarin oder dem Notar eine schriftliche Niederschrift Ihres letzten Willens[5]
Das notarielle Testament wird anschließend beim Amtsgericht hinterlegt[5].
Das gemeinschaftliche Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartner:innen errichtet werden[5]. Die bekannteste Form ist das “Berliner Testament”, bei dem sich die Partner:innen gegenseitig als Alleinerben einsetzen[11].
Für ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament gilt:
- Es reicht aus, wenn eine Person das Testament handschriftlich verfasst
- Beide Partner:innen müssen jedoch mit Vor- und Nachnamen unterschreiben
- Die mitunterzeichnende Person sollte Datum und Ort der Unterzeichnung beifügen[5]
Beachten Sie: Nach dem Tod der erstversterbenden Person kann das gemeinschaftliche Testament nicht mehr geändert werden. Bei Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft wird es unwirksam[5].
Die Bedeutung von Datum und Ort im Testament
Gemäß § 2247 Abs. 2 BGB sollten Sie in Ihrem Testament angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort Sie es niedergeschrieben haben[10]. Diese Angaben sind keine zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit - sie dienen jedoch wichtigen Zwecken:
- Bei mehreren Testamenten: Ein datiertes Testament geht einem undatierten vor, wenn unklar ist, welches später erstellt wurde[2]
- Beweiszwecke: Die Datumangabe hat die Bedeutung eines Zeugnisses über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung[4]
- Rechtssicherheit: Ein Testament ohne Datum kann zu Zweifeln an der Gültigkeit führen[1]
Wenn ein Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung enthält und sich daraus Zweifel über seine Gültigkeit ergeben, ist es nur dann gültig, wenn sich die nötigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung anderweitig treffen lassen[10].
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments passieren häufig Fehler, die zur Ungültigkeit führen können:
- Verwendung von Aufklebern oder technischen Hilfsmitteln[9]
- Maschinell erstellte Texte mit handschriftlicher Unterschrift[9]
- Unvollständige Unterschrift (nur Vorname oder nur Nachname)[7]
- Fehlende Lesbarkeit der Handschrift[6][7]
- Nachträgliche Änderungen ohne neue Unterschrift und Datum[7]
Um sicherzugehen, dass Ihr Testament formal korrekt ist, empfehlen wir:
- Verwenden Sie ein leeres Blatt Papier und schreiben Sie das Testament vollständig mit der Hand
- Achten Sie auf eine gut lesbare Handschrift
- Versehen Sie das Testament mit einer aussagekräftigen Überschrift wie “Mein letzter Wille”[1]
- Fügen Sie eine salvatorische Klausel ein, die besagt, dass unwirksame Regelungen die Gültigkeit des restlichen Testaments nicht beeinträchtigen[1]
- Geben Sie Datum und Ort der Erstellung an
- Unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen
- Bei unsicherheit lassen Sie Ihr Testament von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen[7]
Aufbewahrung des Testaments
Damit Ihr Testament nach Ihrem Tod auch gefunden wird, sollten Sie überlegen, wo Sie es aufbewahren:
- Handschriftliche Testamente können Sie zu Hause oder bei Vertrauenspersonen aufbewahren[5]
- Sicherer ist jedoch die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht)[7]
- Notarielle Testamente werden automatisch beim Amtsgericht hinterlegt[5]
Die amtliche Verwahrung bietet den Vorteil, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod sicher aufgefunden und eröffnet wird.
Das Nottestament als Sonderfall
Wann sollten Sie ein Testament erstellen?
Ein Testament ist grundsätzlich sinnvoll, wenn:
- Sie etwas zu vererben haben
- Die gesetzliche Erbfolge von Ihren persönlichen Wünschen abweicht
- Sie bestimmte Personen besonders bedenken oder enterben möchten
- Sie eine gemeinnützige Organisation unterstützen wollen[1]
Ein rechtlich einwandfreies Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Nachlass nach Ihren Vorstellungen verteilt wird und vermeidet Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen.