Was passiert, wenn formelle Fehler im Testament enthalten sind?

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Zusammenfassung

Formfehler in einem Testament, wie eine fehlende Handschrift oder eine falsche Platzierung der Unterschrift, können es ungültig machen, sodass die gesetzliche Erbfolge greift. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihr Testament vollständig handschriftlich verfassen, korrekt unterschreiben und sicher aufbewahren. Ein notarielles Testament bietet zusätzliche Sicherheit und rechtliche Unterstützung.

Haben Sie ein Testament erstellt oder möchten Sie eines verfassen? Dann sollten Sie unbedingt auf die formellen Vorgaben achten. Ein Testament sichert Ihren letzten Willen ab - doch leider können schon kleine Formfehler dazu führen, dass Ihr Testament ungültig wird. Was dann passiert und wie Sie solche Fehler vermeiden, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die rechtlichen Folgen eines formungültigen Testaments

Wenn ein Testament aufgrund formeller Fehler für ungültig erklärt wird, hat das weitreichende Folgen:

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft[4][9]. Das bedeutet: Ihr Nachlass wird nicht nach Ihren Wünschen verteilt, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zunächst erben Ihre Kinder oder andere direkte Nachkommen, Ihr:e Ehepartner:in und weitere Verwandte nach einer festgelegten Rangfolge[8].

Das kann zu ungewollten Ergebnissen führen - etwa wenn Personen erben, die Sie gar nicht bedenken wollten, oder wenn jemand leer ausgeht, den Sie eigentlich als Erben vorgesehen hatten[3].

Ein ungültiges Testament gilt rechtlich als nicht existent[4]. Die sorgfältige Planung Ihres Nachlasses war dann leider umsonst.

Häufige formelle Fehler, die Testamente ungültig machen

1. Fehler bei der Unterschrift

Die Position der Unterschrift ist entscheidend. Sie muss am Ende des Testaments stehen[1]. Ein aktueller Fall des OLG München (Beschluss vom 25.08.2023) macht deutlich, wie streng die Gerichte diese Regel auslegen:

Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament alles ihrem Neffen vermacht, jedoch ihre Unterschrift in der Mitte des Dokuments platziert, oberhalb der eigentlichen Erbeinsetzung. Das Gericht erklärte das Testament für ungültig, weil die Unterschrift nicht unter den letztwilligen Verfügungen stand[8][9].

Auch eine Unterschrift neben dem Text (sogenannte Nebenschrift) macht ein Testament unwirksam[8].

2. Fehler bei der Handschriftlichkeit

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein[1][7]. Ein maschinengeschriebenes Dokument, das Sie nur unterschreiben, genügt nicht. Auch die Verwendung von Symbolen wie Pfeilen kann problematisch sein[4].

Der Gesetzgeber hat diese strengen Formvorschriften festgelegt, um:

  • Ihre Identi­tät als Testator:in sicherzustellen
  • Übereilte Entscheidungen zu verhindern
  • Fälschungen vorzu­beugen
  • Klarheit über den Abschluss des Testaments zu schaffen

3. Verlust des Testaments

Ein verlorenes Testament gilt als nicht existent, da niemand beweisen kann, dass es dieses Testament überhaupt gab[7]. Die sichere Aufbewahrung ist daher sehr wichtig.

Ausnahmen: Wann ein Testament trotz Formfehlern gültig sein kann

In manchen Fällen kann ein Testament trotz Formfehlern teilweise gültig bleiben. Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz “in favorem testamenti” - was bedeutet, dass Testamente wenn möglich aufrechterhalten werden sollen[2].

Besonders bei inhaltlichen Fehlern gilt: Diese führen normalerweise nicht zur Ungültigkeit des Testaments. Stattdessen werden sie nach dem mutmaßlichen Willen des Erblassers ausgelegt[2].

Formfehler hingegen sind meist schwerwiegender und führen zur Ungültigkeit des gesamten Dokuments[1].

Was Sie tun können, um Formfehler zu vermeiden

Praktische Tipps für ein formgültiges Testament

  1. Schreiben Sie Ihr Testament vollständig per Hand

    • Verwenden Sie keine Textverarbeitungs­programme
    • Verzichten Sie auf Symbole oder Zeichnungen
    • Nutzen Sie einen dokumentenechten Stift
  2. Platzieren Sie Ihre Unterschrift korrekt

    • Die Unterschrift gehört unter den Text
    • Sie schließt das Testament ab
    • Formulieren Sie Ihren Text so, dass alle wesentlichen Verfügungen vor der Unterschrift stehen
  3. Sorgen Sie für sichere Aufbewahrung

    • Hinterlegen Sie Ihr Testament beim Amtsgericht (geringe Gebühr)
    • Alternativ: Verwahrung beim Notar
    • Vermeiden Sie die private Aufbewahrung ohne Kenntnis Dritter[7]
  4. Lassen Sie Ihr Testament prüfen

    • Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Erbrecht kann Ihr Testament auf Formfehler prüfen
    • Diese Investition kann später viel größere Probleme vermeiden[1]

Die sichere Alternative: Das notarielle Testament

Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, ist ein notarielles Testament eine gute Option[9]. Vorteile:

  • Der Notar oder die Notarin sorgt für die Einhaltung aller Formvorschriften
  • Die rechtliche Beratung hilft, inhaltliche Fehler zu vermeiden
  • Das Testament wird automatisch sicher verwahrt
  • Die spätere Testamentseröffnung ist unkomplizierter

Wenn Sie ein ungültiges Testament entdecken

Als Angehörige:r oder potenzielle:r Erb:in können Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Prüfen Sie das Testament auf Formfehler

    • Achten Sie auf die Handschriftlichkeit und die Position der Unterschrift
    • Bei Verdacht auf Formfehler: Dokumentieren Sie diese
  2. Holen Sie rechtlichen Rat ein

    • Ein:e Fachanwalt:in für Erbrecht kann die Situation beurteilen
    • Die Anfechtung eines Testaments unterliegt strengen Fristen[5]
  3. Bei einem ungültigen Testament

    • Gesetzliche Erb:innen können einen Erbschein beantragen
    • Pflicht­teils­berechtigte können ihre Ansprüche geltend machen[3]

Fazit

Formfehler in einem Testament können schwerwiegende Folgen haben. Ihre sorgfältig geplante Nachlassregelung wird unwirksam, und stattdessen tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Achten Sie daher besonders auf die handschriftliche Erstellung und die korrekte Platzierung der Unterschrift. Im Zweifel lohnt sich die professionelle Beratung durch Rechtsexpert:innen - sie schützt Ihren letzten Willen vor formellen Fehlerquellen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Nachlass tatsächlich nach Ihren Wünschen verteilt wird.