Wann ist eine notarielle Beurkundung des Testaments gesetzlich vorgeschrieben?
Eine notarielle Beurkundung des Testaments ist gesetzlich vorgeschrieben bei Erbverträgen, Grundstücksübertragungen, Erbauseinandersetzungen mit Grundbesitz und Vermächtniserfüllungen mit Immobilien. Sie bietet zudem Vorteile wie Rechtssicherheit, fachkundige Beratung und die Möglichkeit, den Erbschein zu ersetzen. Auch wenn sie nicht immer verpflichtend ist, kann sie in komplexen Fällen Streitigkeiten vermeiden und den Nachlassprozess erleichtern.
- Grundlegende Testamentsformen im deutschen Recht
- Wann ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?
- Besonderheiten bei der Grundstücksübertragung
- Vorteile eines notariellen Testaments
- Kosten einer notariellen Beurkundung
- Besondere Fälle und praktische Tipps
- Praktische Regelungen bei Erbauseinandersetzungen
- Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung
- Fazit
Ein Testament gehört zu den wichtigsten Dokumenten für die Nachlassplanung. Während Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem privatschriftlichen und einem notariellen Testament haben, gibt es bestimmte Situationen, in denen das Gesetz eine notarielle Beurkundung zwingend vorschreibt. Dieser Artikel erklärt, wann genau Sie ein Testament notariell beurkunden lassen müssen und welche Vorteile dies mit sich bringt.
Grundlegende Testamentsformen im deutschen Recht
Im deutschen Recht existieren zwei wesentliche Testamentsformen:
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Das eigenhändige (privatschriftliche) Testament: Muss nach § 2247 BGB vollständig handschriftlich verfasst und vom Erblasser eigenhändig unterschrieben sein[10].
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Das öffentliche (notarielle) Testament: Wird vom Notar beurkundet, nachdem der Erblasser seinen letzten Willen erklärt oder eine Schrift mit seinem letzten Willen übergibt[12].
Grundsätzlich ist ein eigenhändiges Testament rechtlich genauso gültig wie ein notarielles Testament[6]. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wann ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?
1. Bei Erbverträgen
Ein Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden[5]. Dies gilt besonders für folgende Situationen:
- Wenn nicht verheiratete Personen gemeinsam erbrechtliche Regelungen treffen wollen[5]
- Bei verbindlichen Vereinbarungen über die Erbfolge zwischen dem Erblasser und anderen Personen
2. Bei Grundstücksübertragungen und Immobilien
Obwohl die Übertragung von Grundstücken und Immobilien meist nicht direkt durch das Testament, sondern erst nach dem Erbfall erfolgt, sind folgende Punkte zu beachten:
- Die spätere Grundstücksübertragung selbst bedarf nach § 311b BGB stets der notariellen Beurkundung[4]
- Ein notarielles Testament kann den späteren Prozess der Eigentumsübertragung erheblich vereinfachen
3. Bei Erbauseinandersetzungen mit Grundbesitz
Besonders relevant wird die notarielle Beurkundung bei der Erbauseinandersetzung, wenn mehrere Erben vorhanden sind:
- Wenn Erben sich über Grundbesitz (Grundstücke, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) auseinandersetzen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich[9]
- Gleiches gilt für die Auseinandersetzung über GmbH-Geschäftsanteile[9]
4. Bei Vermächtniserfüllungen mit Grundbesitz
Ein Vermächtniserfüllungsvertrag braucht die notarielle Beurkundung, wenn:
Besonderheiten bei der Grundstücksübertragung
Wenn ein Grundstück Teil des Nachlasses ist, gibt es einige besondere Regelungen:
- Die Grundstücksübertragung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das notariell beurkundet werden muss[4]
- Nach der Beurkundung erfolgt die Eintragung ins Grundbuch[4]
- Für die Eigentumsübergabe einer Immobilie als Vermächtnis ist ein notariell bekundeter Vermächtniserfüllungsvertrag zwischen Erben und Vermächtnisnehmer:innen notwendig[2]
Praktischer Hinweis: Die Berichtigung des Grundbuchs ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenlos, sofern das Grundbuch nicht vorab auf alle Erben der Erbengemeinschaft berichtigt wurde[7].
Vorteile eines notariellen Testaments
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, bietet ein notarielles Testament zahlreiche Vorteile:
-
Rechtssicherheit: Der Notar hilft, Formfehler zu vermeiden und stellt sicher, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist[6]
-
Fachkundige Beratung: Sie erhalten eine professionelle Beratung zu komplexen erbrechtlichen Fragen[6]
-
Erbscheinsersatz: Ein notarielles Testament kann im Erbfall als Ersatz für einen Erbschein dienen und spart dadurch Zeit und Kosten[5]
-
Sichere Verwahrung: Das notarielle Testament wird amtlich verwahrt und ist im Erbfall garantiert auffindbar[8]
-
Automatische Registrierung: Der Notar registriert Ihr Testament im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer[8]
Kosten einer notariellen Beurkundung
Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Testaments richten sich nach dem Wert des Vermögens:
Vermögenswert | Einfaches Testament | Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag |
---|---|---|
25.000 Euro | 115 Euro | 230 Euro |
125.000 Euro | 300 Euro | 600 Euro |
500.000 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
Zusätzlich fallen einmalig 75 Euro für die Verwahrung und 18 Euro für den Eintrag ins Zentrale Testamentsregister an[3].
Besondere Fälle und praktische Tipps
Für wen ist ein notarielles Testament besonders sinnvoll?
Ein notarielles Testament ist besonders ratsam bei:
- Komplexen Familienverhältnissen
- Großen Vermögenswerten
- Internationalen Bezügen
- Unternehmensnachfolgen
- Vorsorge für Pflegebedürftigkeit[6]
Der Ablauf einer notariellen Testamentserstellung
- Beratungsgespräch mit dem Notar
- Entwurfserstellung durch den Notar
- Besprechung und Anpassung des Entwurfs
- Notarielle Beurkundung des Testaments[6]
Praktische Regelungen bei Erbauseinandersetzungen
Bei einer Erbauseinandersetzung, die Grundstücke betrifft, sollten im notariellen Vertrag folgende Punkte geregelt werden:
- Wer erhält welche Vermögensgegenstände
- Wie erfolgt die Abgrenzung der Kosten, Lasten und Verbindlichkeiten
- Ob ein:e begünstigte:r Erb:in einen Ausgleich an die übrigen Erb:innen zahlen soll[9]
Beachten Sie: Auch wenn ein notarielles Testament nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann es den späteren Prozess der Erbauseinandersetzung erheblich vereinfachen und Streitigkeiten unter den Erb:innen vorbeugen.
Notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung
Nach dem Tod eines:einer Grundstückseigentümer:in muss das Grundbuch berichtigt werden:
- Bei einem notariellen Testament genügt das eröffnete Testament als Grundlage des Berichtigungsantrags
- Bei einem privatschriftlichen Testament ist ein Erbschein erforderlich, was zusätzliche Kosten verursacht[7]
Die Kosten für die Grundbucheintragung hängen ebenfalls vom Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstücks ab[2].
Fazit
Eine notarielle Beurkundung des Testaments ist zwar nicht grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben, jedoch in bestimmten Fällen wie bei Erbverträgen unerlässlich. Bei Grundstücksübertragungen, Erbauseinandersetzungen mit Grundbesitz und Vermächtniserfüllungen mit Immobilien ist die notarielle Form für die entsprechenden Verträge ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, sprechen die zahlreichen Vorteile eines notariellen Testaments - wie Rechtssicherheit, fachkundige Beratung und sichere Verwahrung - dafür, diese Option in Betracht zu ziehen. Die Kosten einer notariellen Beurkundung sind überschaubar, besonders angesichts der Sicherheit und Klarheit, die Sie damit für Ihre Erb:innen schaffen.