Schützt eine notarielle Beglaubigung das Testament automatisch vor Anfechtungen?
Ein notarielles Testament bietet zwar Vorteile wie rechtssichere Formulierungen und die Prüfung der Testierfähigkeit, schützt jedoch nicht automatisch vor Anfechtungen. Gründe wie fehlende Testierfähigkeit, Irrtum, Täuschung oder Übergehung von Pflichtteilsberechtigten können auch bei einem notariellen Testament zur Anfechtung führen. Um das Risiko zu minimieren, sind klare Begründungen, ärztliche Bescheinigungen und regelmäßige Überprüfungen empfehlenswert.
- Grundlegendes zum notariellen Testament
- Trotz notarieller Beglaubigung: Diese Anfechtungsgründe bleiben bestehen
- Fristen für die Anfechtung eines Testaments
- Die Rolle des Notars: Wie eine notarielle Beratung helfen kann
- Praktische Tipps: So machen Sie Ihr Testament anfechtungssicherer
- Wer kann ein Testament anfechten?
- Fazit: Notarielle Beglaubigung allein reicht nicht
Ein notariell erstelltes Testament bietet rechtliche Vorteile, schützt aber nicht automatisch vor allen möglichen Anfechtungen. Im Erbfall können bestimmte Umstände dazu führen, dass auch ein notarielles Testament erfolgreich angefochten werden kann. Dieser Artikel erklärt, in welchen Fällen eine Anfechtung möglich ist und wie Sie Ihr Testament besser vor Anfechtungen schützen können.
Grundlegendes zum notariellen Testament
Ein notarielles Testament wird vor einem Notar oder einer Notarin erklärt und beurkundet. Diese Form bietet zwar mehrere Vorteile gegenüber einem privatschriftlichen Testament, doch einen vollständigen Schutz vor Anfechtungen gibt es nicht.
“Ein von einem Notar aufgesetztes Testament entfaltet grundsätzlich keine stärkere Rechtswirkung als ein handschriftliches Testament”, wie rechtliche Expert:innen betonen[7]. Der wesentliche Vorteil liegt vielmehr in der fachkundigen Beratung: Notare und Notarinnen kennen die rechtlichen Fallstricke und können ein Testament so gestalten, dass viele Anfechtungsrisiken minimiert werden.
Trotz notarieller Beglaubigung: Diese Anfechtungsgründe bleiben bestehen
Auch ein notariell beglaubigtes Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Die häufigsten Anfechtungsgründe sind:
1. Fehlende Testierfähigkeit
Ein Testament ist nur wirksam, wenn die testierenden Person zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig war. Liegt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung vor, kann das Testament angefochten werden[3]. Dies gilt auch, wenn das Testament vor einem Notar errichtet wurde, wenngleich Notare und Notarinnen die Testierfähigkeit in der Regel prüfen.
2. Irrtum, Täuschung oder Drohung
Ein Testament kann angefochten werden, wenn die testierenden Person:
- einem Irrtum über den Inhalt der Erklärung unterlag
- durch arglistige Täuschung zur Errichtung bestimmt wurde
- durch widerrechtliche Drohung zur Testamentserrichtung gezwungen wurde[1][2]
Diese Anfechtungsgründe betreffen besonders Fälle von Erbschleicherei. Auch ein notarielles Testament schützt nicht automatisch vor späteren Manipulationsversuchen durch Erbschleicher:innen[2].
3. Formfehler
Obwohl ein Notar in der Regel Formfehler vermeidet, können in seltenen Fällen auch bei notariellen Testamenten Formvorschriften verletzt werden, was zur Unwirksamkeit führen kann[1].
4. Weitere Anfechtungsgründe
Zusätzliche Gründe für eine Anfechtung können sein:
- Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten
- Bindung an ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag
- Sittenwidrigkeit oder Gesetzesverstöße
- Scheidung (in bestimmten Fällen)[1]
Fristen für die Anfechtung eines Testaments
Die Rolle des Notars: Wie eine notarielle Beratung helfen kann
Auch wenn ein notarielles Testament nicht automatisch vor Anfechtungen geschützt ist, bietet die notarielle Beratung wesentliche Vorteile:
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Professionelle Formulierungen: Notare kennen rechtssichere Formulierungen, die Missverständnisse vermeiden und klare Regelungen schaffen[7].
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Prüfung der Testierfähigkeit: Notare und Notarinnen prüfen die Testierfähigkeit und dokumentieren diese. Dies erschwert spätere Anfechtungen wegen angeblicher Testierunfähigkeit[3].
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Verhinderung von Irrtümern: Durch gezielte Beratung sorgen Notare dafür, dass Irrtümer vermieden werden. “Um Irrtümer zu vermeiden, wird der Notar deswegen alle Eventualitäten abfragen, um ein beinahe unanfechtbares Testament aufzusetzen”[7].
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Sichere Verwahrung: Ein notarielles Testament wird in der Regel in amtliche Verwahrung gegeben, was Fälschungen oder Manipulationen praktisch ausschließt[8].
Praktische Tipps: So machen Sie Ihr Testament anfechtungssicherer
Um die Anfechtungsrisiken Ihres Testaments zu minimieren, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
Für ein sicheres notarielles Testament:
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Ärztliche Bescheinigung: Wenn Sie bereits älter sind oder mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, kann eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Testierfähigkeit hilfreich sein, die zeitnah zur Testamentserrichtung ausgestellt wird.
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Klare Begründungen: Erläutern Sie Ihre Entscheidungen, besonders wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dies kann späteren Anfechtungen wegen Irrtums vorbeugen.
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Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihr Testament regelmäßig und passen Sie es gegebenenfalls an veränderte Lebensumstände an.
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Zeugen hinzuziehen: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, unabhängige Zeugen bei der Testamentserrichtung hinzuzuziehen.
Für privatschriftliche Testamente:
Falls Sie sich gegen ein notarielles Testament entscheiden, beachten Sie mindestens folgende Punkte:
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Eigenhändigkeit: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein.
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Eindeutige Formulierungen: Vermeiden Sie mehrdeutige Aussagen und Formulierungen.
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Amtliche Verwahrung: Auch ein privatschriftliches Testament können Sie gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben.
Wer kann ein Testament anfechten?
Nicht jede beliebige Person kann ein Testament anfechten. Anfechtungsberechtigt ist nach § 2080 BGB jede Person, der “die Aufhebung der letztwilligen Verfügung des Erblassers unmittelbar zugutekommen würde”[7]. Dies betrifft typischerweise:
- Gesetzliche Erb:innen, die durch das Testament benachteiligt wurden
- Pflichtteilsberechtigte, die übergangen wurden
- Erb:innen, denen große Belastungen auferlegt wurden
Fazit: Notarielle Beglaubigung allein reicht nicht
Ein notarielles Testament bietet zwar mehr Sicherheit als ein privatschriftliches, aber keinen absoluten Schutz vor Anfechtungen. Der eigentliche Vorteil liegt in der rechtlichen Beratung und professionellen Gestaltung, die viele Anfechtungsrisiken von vornherein ausschließt.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr letzter Wille möglichst unanfechtbar ist, ist die Kombination aus notarieller Beratung, klaren Formulierungen und zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen wie einer ärztlichen Bescheinigung der beste Weg. In komplexen Erbsituationen oder bei zu erwartenden Konflikten sollten Sie eine Beratung durch Fachanwält:innen für Erbrecht in Anspruch nehmen.