Schützt eine notarielle Beglaubigung das Testament automatisch vor Anfechtungen?

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Zusammenfassung

Ein notarielles Testament bietet zwar Vorteile wie rechtssichere Formulierungen und die Prüfung der Testier­fähigkeit, schützt jedoch nicht automatisch vor Anfechtungen. Gründe wie fehlende Testier­fähigkeit, Irrtum, Täuschung oder Übergehung von Pflichtteils­berechtigten können auch bei einem notariellen Testament zur Anfechtung führen. Um das Risiko zu minimieren, sind klare Begründungen, ärztliche Bescheinigungen und regelmäßige Überprüfungen empfehlenswert.

Ein notariell erstelltes Testament bietet rechtliche Vorteile, schützt aber nicht automatisch vor allen möglichen Anfechtungen. Im Erbfall können bestimmte Umstände dazu führen, dass auch ein notarielles Testament erfolgreich angefochten werden kann. Dieser Artikel erklärt, in welchen Fällen eine Anfechtung möglich ist und wie Sie Ihr Testament besser vor Anfechtungen schützen können.

Grundlegendes zum notariellen Testament

Ein notarielles Testament wird vor einem Notar oder einer Notarin erklärt und beurkundet. Diese Form bietet zwar mehrere Vorteile gegenüber einem privatschriftlichen Testament, doch einen vollständigen Schutz vor Anfechtungen gibt es nicht.

“Ein von einem Notar aufgesetztes Testament entfaltet grundsätzlich keine stärkere Rechtswirkung als ein handschriftliches Testament”, wie rechtliche Expert:innen betonen[7]. Der wesentliche Vorteil liegt vielmehr in der fachkundigen Beratung: Notare und Notarinnen kennen die rechtlichen Fallstricke und können ein Testament so gestalten, dass viele Anfechtungs­risiken minimiert werden.

Trotz notarieller Beglaubigung: Diese Anfechtungs­gründe bleiben bestehen

Auch ein notariell beglaubigtes Testament kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden. Die häufigsten Anfechtungs­gründe sind:

1. Fehlende Testier­fähigkeit

Ein Testament ist nur wirksam, wenn die testierenden Person zum Zeitpunkt der Errichtung testier­fähig war. Liegt eine krankhafte Störung der Geistes­tätigkeit, Geistes­schwäche oder Bewusstseins­störung vor, kann das Testament angefochten werden[3]. Dies gilt auch, wenn das Testament vor einem Notar errichtet wurde, wenngleich Notare und Notarinnen die Testier­fähigkeit in der Regel prüfen.

2. Irrtum, Täuschung oder Drohung

Ein Testament kann angefochten werden, wenn die testierenden Person:

  • einem Irrtum über den Inhalt der Erklärung unterlag
  • durch arglistige Täuschung zur Errichtung bestimmt wurde
  • durch widerrechtliche Drohung zur Testaments­errichtung gezwungen wurde[1][2]

Diese Anfechtungs­gründe betreffen besonders Fälle von Erbschleicherei. Auch ein notarielles Testament schützt nicht automatisch vor späteren Manipulations­versuchen durch Erbschleicher:innen[2].

3. Formfehler

Obwohl ein Notar in der Regel Formfehler vermeidet, können in seltenen Fällen auch bei notariellen Testamenten Form­vorschriften verletzt werden, was zur Unwirksamkeit führen kann[1].

4. Weitere Anfechtungs­gründe

Zusätzliche Gründe für eine Anfechtung können sein:

  • Übergehung eines Pflichtteils­berechtigten
  • Bindung an ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag
  • Sittenwidrigkeit oder Gesetzes­verstöße
  • Scheidung (in bestimmten Fällen)[1]

Fristen für die Anfechtung eines Testaments

Wer ein Testament anfechten möchte, muss bestimmte Fristen einhalten:

  • Ein Jahr nach Kenntnis­erlangung vom Anfechtungs­grund
  • Spätestens 30 Jahre nach der Testaments­eröffnung[3][7]

Die Rolle des Notars: Wie eine notarielle Beratung helfen kann

Auch wenn ein notarielles Testament nicht automatisch vor Anfechtungen geschützt ist, bietet die notarielle Beratung wesentliche Vorteile:

  1. Professionelle Formulierungen: Notare kennen rechtssichere Formulierungen, die Missverständnisse vermeiden und klare Regelungen schaffen[7].

  2. Prüfung der Testier­fähigkeit: Notare und Notarinnen prüfen die Testier­fähigkeit und dokumen­tieren diese. Dies erschwert spätere Anfechtungen wegen angeblicher Testier­unfähigkeit[3].

  3. Verhinderung von Irrtümern: Durch gezielte Beratung sorgen Notare dafür, dass Irrtümer vermieden werden. “Um Irrtümer zu vermeiden, wird der Notar deswegen alle Eventualitäten abfragen, um ein beinahe unanfechtbares Testament aufzusetzen”[7].

  4. Sichere Verwahrung: Ein notarielles Testament wird in der Regel in amtliche Verwahrung gegeben, was Fälschungen oder Manipulationen praktisch ausschließt[8].

Praktische Tipps: So machen Sie Ihr Testament anfechtungs­sicherer

Um die Anfechtungs­risiken Ihres Testaments zu minimieren, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Für ein sicheres notarielles Testament:

  1. Ärztliche Bescheinigung: Wenn Sie bereits älter sind oder mit gesundheitlichen Einschränkungen leben, kann eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Testier­fähigkeit hilfreich sein, die zeitnah zur Testaments­errichtung ausgestellt wird.

  2. Klare Begründungen: Erläutern Sie Ihre Entscheidungen, besonders wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dies kann späteren Anfechtungen wegen Irrtums vorbeugen.

  3. Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihr Testament regelmäßig und passen Sie es gegebenenfalls an veränderte Lebens­umstände an.

  4. Zeugen hinzuziehen: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, unabhängige Zeugen bei der Testaments­errichtung hinzuzuziehen.

Für privatschriftliche Testamente:

Falls Sie sich gegen ein notarielles Testament entscheiden, beachten Sie mindestens folgende Punkte:

  1. Eigenhändigkeit: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein.

  2. Eindeutige Formulierungen: Vermeiden Sie mehrdeutige Aussagen und Formulierungen.

  3. Amtliche Verwahrung: Auch ein privatschriftliches Testament können Sie gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben.

Wer kann ein Testament anfechten?

Nicht jede beliebige Person kann ein Testament anfechten. Anfechtungs­berechtigt ist nach § 2080 BGB jede Person, der “die Aufhebung der letztwilligen Verfügung des Erblassers unmittelbar zugutekommen würde”[7]. Dies betrifft typischerweise:

  • Gesetzliche Erb:innen, die durch das Testament benachteiligt wurden
  • Pflichtteils­berechtigte, die übergangen wurden
  • Erb:innen, denen große Belastungen auferlegt wurden

Fazit: Notarielle Beglaubigung allein reicht nicht

Ein notarielles Testament bietet zwar mehr Sicherheit als ein privatschriftliches, aber keinen absoluten Schutz vor Anfechtungen. Der eigentliche Vorteil liegt in der rechtlichen Beratung und professionellen Gestaltung, die viele Anfechtungs­risiken von vornherein ausschließt.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr letzter Wille möglichst unanfechtbar ist, ist die Kombination aus notarieller Beratung, klaren Formulierungen und zusätzlichen Sicherungs­maßnahmen wie einer ärztlichen Bescheinigung der beste Weg. In komplexen Erb­situationen oder bei zu erwartenden Konflikten sollten Sie eine Beratung durch Fachanwält:innen für Erbrecht in Anspruch nehmen.