Wie benenne ich einen Testamentsvollstrecker korrekt und was muss ich dabei beachten?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Die Benennung eines Testaments­vollstreckers erfolgt durch eine klare und formell korrekte Angabe im Testament, einschließlich vollständiger persönlicher Daten der Person. Es ist wichtig, die Eignung der Person zu prüfen, sie vorher zu fragen und gegebenenfalls Aufgaben­bereiche, Vergütung und Ersatz­personen festzulegen. Eine fachliche Beratung kann bei komplexen Fällen sinnvoll sein.

Die Benennung eines Testaments­vollstreckers ist ein wichtiger Bestandteil der Nachlass­planung. Diese Person sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille genau nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Mit der folgenden Anleitung erfahren Sie, wie Sie einen Testaments­vollstrecker formal korrekt benennen und welche Überlegungen dabei eine Rolle spielen sollten.

Wozu brauchen Sie einen Testaments­vollstrecker?

Bevor Sie jemanden als Testaments­vollstrecker benennen, sollten Sie sich über den Nutzen dieser Funktion im Klaren sein:

  • Durchsetzung Ihres letzten Willens: Ein Testaments­vollstrecker sorgt dafür, dass Ihre Verfügungen wie gewünscht umgesetzt werden[3]
  • Schlichtung bei Konflikten: Besonders hilfreich bei mehreren, eventuell zerstrittenen Erb:innen[3]
  • Schutz minder­jähriger Erb:innen: Die fach­kundige Vermögens­verwaltung schützt junge Erb:innen vor über­eilten Entscheidungen[3]
  • Fach­gerechte Nachlass­verwaltung: Für kompli­zierte Vermögens­situationen kann eine Person mit Finanz­erfahrung sinnvoll sein[3][8]

Gut zu wissen: Der Testaments­vollstrecker übernimmt die Verantwortung, den Nachlass zu verwalten und zu verteilen, was den Erb:innen für diesen Zeitraum die Verfügungs­gewalt über den Nachlass nimmt.[4]

Wer kommt als Testaments­vollstrecker in Frage?

Bei der Auswahl einer geeigneten Person sollten Sie folgende Kriterien berücksichtigen:

Formale Voraussetzungen:

  • Die Person muss voll­ständig geschäfts­fähig sein[5]
  • Sowohl natürliche Personen (Menschen) als auch juristische Personen (z.B. eine Bank) können benannt werden[5][6]

Persönliche Eignung:

  • Vertrauens­würdigkeit: Die Person sollte absolut zuverlässig sein[5]
  • Lebens­alter: Bei älteren Personen besteht das Risiko, dass sie im Erbfall nicht mehr handlungs­fähig sind[5]
  • Fach­kompetenz: Je nach Nachlass­komplexität sind Kennt­nisse in Rechts- oder Finanz­fragen von Vorteil[5]

Mögliche Kandidat:innen können sein:

  • Familien­mitglieder oder enge Freund:innen
  • Vertraute Rechts­anwält:innen oder Steuer­berater:innen
  • Banken oder speziali­sierte Dienst­leister[5][8]

Die korrekte Benennung im Testament

Die Benennung eines Testaments­vollstreckers muss formell korrekt erfolgen, damit sie rechtlich wirksam ist:

Der Standard­weg: Direkte Benennung

Die empfohlene Methode: Nennen Sie die gewünschte Person direkt in Ihrem Testament.[1]

Ein Beispiel für eine Formulierung:
“Zu meinem Testaments­vollstrecker ernenne ich Herrn/Frau [vollständiger Name], geboren am [Geburts­datum], wohnhaft in [vollständige Adresse].”

Wichtig: Sprechen Sie unbedingt vorher mit der Person, die Sie benennen möchten. Niemand kann ohne eigene Zustimmung Testaments­vollstrecker werden. Die Person muss nach dem Erbfall dem Nachlass­gericht gegenüber die Annahme des Amtes erklären.[1][3]

Alternative Benennungs­möglichkeiten

Falls Sie sich nicht auf eine bestimmte Person festlegen möchten, haben Sie folgende Alternativen:

  1. Benennung durch einen Dritten: Sie können im Testament eine Vertrauens­person ermächtigen, einen Testaments­vollstrecker zu bestimmen (gemäß § 2198 BGB)[3][6]

    Beispiel­formulierung:
    “Ich ermächtige [Name der Vertrauens­person] einen geeigneten Testaments­vollstrecker zu bestimmen.”

  2. Benennung durch das Nachlass­gericht: Sie können das Nachlass­gericht bitten, einen geeigneten Testaments­vollstrecker zu ernennen (gemäß § 2200 BGB)[3]

    Beispiel­formulierung:
    “Ich ersuche das Nachlass­gericht, einen geeigneten Testaments­vollstrecker zu ernennen.”

  3. Benennung eines Ersatz­vollstreckers: Für den Fall, dass Ihre erste Wahl das Amt nicht annehmen kann oder will

    Beispiel­formulierung:
    “Falls [Name] das Amt nicht annehmen kann oder will, ernenne ich [Name des Ersatz­vollstreckers] zum Testaments­vollstrecker.”

Praktische Tipps für die Benennung

Um später Schwierig­keiten zu vermeiden, sollten Sie folgende praktische Aspekte beachten:

  • Vorherige Absprache: Klären Sie mit der Person, ob sie grund­sätzlich bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen[1]
  • Eindeutige Identifikation: Verwenden Sie vollständige Namen, Geburts­datum und Anschrift, um Verwechslungen auszuschließen
  • Vergütung festlegen: Sie können im Testament eine angemessene Vergütung für den Testaments­vollstrecker festlegen
  • Aufgaben­bereich definieren: Legen Sie fest, welche konkreten Aufgaben der Testaments­vollstrecker übernehmen soll[6]

Besonders wichtig: Überlegen Sie, ob die von Ihnen ausgewählte Person zum voraussicht­lichen Zeitpunkt des Erbfalls noch in der Lage sein wird, die Aufgabe zu erfüllen. Bei Menschen im fortge­schrittenen Alter kann die Benennung einer juristischen Person wie einer Bank sinnvoller sein.[5]

Die verschiedenen Arten der Testaments­vollstreckung

Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie verschiedene Formen der Testaments­vollstreckung anordnen:

Abwicklungs­vollstreckung

Der Testaments­vollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und nach Ihren Vorgaben auf die Erb:innen zu verteilen. Dies ist die Standard­form, wenn Sie nichts anderes festlegen.[6]

Verwaltungs­vollstreckung

Der Testaments­vollstrecker verwaltet nur den Nachlass, bis die Erb:innen selbst die Verteilung vornehmen.[6]

Dauer­vollstreckung

Der Testaments­vollstrecker verwaltet den Nachlass über einen längeren Zeitraum. Dies ist besonders sinnvoll zum Schutz minder­jähriger Erb:innen oder bei kompli­zierten Vermögens­verhältnissen.[2][6]

Aufgaben und Pflichten des Testaments­vollstreckers

Damit sowohl Sie als auch die von Ihnen benannte Person wissen, was auf sie zukommt, hier ein Überblick über die Haupt­aufgaben:

  1. Nachlass in Besitz nehmen und sichern[6][8]
  2. Nachlass­verzeichnis erstellen und den Erb:innen vorlegen[2][6][8]
  3. Ordnungs­gemäße Verwaltung des Nachlasses[2][6]
  4. Letzt­willige Verfügungen umsetzen, z.B. Vermächtnisse erfüllen[3][6]
  5. Nachlass­verteilung gemäß Testament vorbereiten und durchführen[2][6]
  6. Rechen­schaft ablegen über die Verwaltung[2][6]

Wichtig zu wissen: Der Testaments­vollstrecker haftet den Erb:innen gegenüber für Schäden, die durch schuld­hafte Pflicht­verletzungen entstehen.[6][7]

Checkliste: Die korrekte Benennung eines Testaments­vollstreckers

Zur Zusammen­fassung hier die wichtigsten Punkte für die korrekte Benennung:

  • [ ] Person auf ihre Eignung hin prüfen (Zuver­lässigkeit, Fach­wissen, Alter)
  • [ ] Vorge­spräch mit der ausgewählten Person führen
  • [ ] Vollständige persönliche Daten der Person notieren
  • [ ] Art der Testaments­vollstreckung festlegen (Abwicklung, Verwaltung, Dauer)
  • [ ] Aufgaben­bereich genau definieren
  • [ ] Eventuell eine Vergütung festlegen
  • [ ] Ersatz­person für den Notfall benennen
  • [ ] Formell korrekte Benennung im Testament vornehmen

Die Benennung eines Testaments­vollstreckers gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille fach­gerecht umgesetzt wird. Mit einer sorg­fältigen Auswahl und korrekten Benennung schaffen Sie klare Verhält­nisse und können mögliche Konflikte unter den Erb:innen vorbeugen.

Für eine rechts­sichere Gestaltung empfiehlt sich die Beratung durch eine:n Notar:in oder Fachanwält:in für Erbrecht, besonders bei komplexen Vermögens­verhältnissen oder familiären Konstellationen.