Welche Zusatzkosten können bei einem Testament entstehen?
Die Zusatzkosten bei Testamenten und Erbschaften in Deutschland können durch notarielle oder anwaltliche Beratung, Erbscheingebühren, Vergütungen für Testamentsvollstrecker:innen sowie mögliche Rechtsstreitigkeiten entstehen. Die Höhe der Kosten hängt vom Vermögenswert und der Komplexität des Nachlasses ab. Eine klare und rechtssichere Gestaltung des Testaments sowie frühzeitige Planung helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Bei der Planung Ihres Nachlasses oder als Erbe:in einer Hinterlassenschaft kommen neben den Grundkosten für die Testamentserstellung oft weitere Kosten auf Sie zu. Diese Zusatzkosten können je nach Situation erheblich sein und sollten in Ihre finanziellen Überlegungen einbezogen werden. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Extrakosten und deren Höhe.
Kosten für die Erstellung eines Testaments
Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Erstellung Ihres Testaments beauftragen, können unterschiedliche Vergütungsmodelle zur Anwendung kommen:
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Zeithonorar: Die Nettostundensätze liegen zwischen 150 Euro für weniger erfahrene Anwält:innen und bis zu 350 Euro für erfahrene Fachanwält:innen. Die Gesamtkosten ergeben sich aus dem Stundensatz multipliziert mit der benötigten Zeit.[2]
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Pauschalhonorar: Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht kann einen festen Preis anbieten, wenn er Ihre Ausgangslage und Ziele gut kennt. Dieses Modell bietet Ihnen Transparenz bei den Kosten.[2]
Gut zu wissen: Ohne Honorarvereinbarung muss der Anwalt oder die Anwältin nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, was oft teurer sein kann als ein vorab vereinbartes Pauschalhonorar.
Kosten für den Erbschein
In vielen Fällen benötigen Erb:innen einen Erbschein, um sich gegenüber Banken, Behörden und anderen Stellen als rechtmäßige Erb:innen auszuweisen. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert der Erbschaft:
Wert der Erbschaft | Gesamtkosten bei Antrag beim Nachlassgericht |
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10.000 € | 150 € |
50.000 € | 330 € |
110.000 € | 546 € |
500.000 € | 1.870 € |
1.000.000 € | 3.470 € |
Beachten Sie: Bei der Beantragung über einen Notar werden die Kosten etwas höher, da zusätzlich Dokumentpauschalen, Post- und Telekommunikationspauschalen sowie die Mehrwertsteuer anfallen.[4]
Kosten für die Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckerzeugnis
Ein Testamentsvollstreckerzeugnis bestätigt die Befugnis des Testamentsvollstreckers oder der Testamentsvollstreckerin, den Nachlass zu verwalten. Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab und berechnen sich auf Basis eines Geschäftswerts von 20% des Nachlasswerts.[1]
Beispiele für die Kosten eines Testamentsvollstreckerzeugnisses:
- Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro: 75 Euro
- Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro: 273 Euro
- Bei einem Nachlasswert von 1.000.000 Euro: 435 Euro[1]
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Die Vergütung für Testamentsvollstrecker:innen ist gesetzlich nicht festgelegt. Nach § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker oder die Testamentsvollstreckerin “eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.”[5]
Der Deutsche Notarverein empfiehlt folgende Staffelung für die reine Abwicklungsvollstreckung:
Bemessungsgrundlage | Prozentsatz |
---|---|
bis 350.000 € | 5,00 % |
bis 700.000 € | 4,00 % |
bis 3.500.000 € | 3,00 % |
bis 7.000.000 € | 2,00 % |
bis 35.000.000 € | 1,50 % |
Wichtig: Bei komplexen Nachlässen oder besonderen Anforderungen können Zuschläge hinzukommen, etwa bei aufwändiger Konstituierung, schwierigen Gestaltungsaufgaben oder rechtlichen Problemen.[5]
Weitere mögliche Zusatzkosten
Hinterlegung und Registrierung
- Hinterlegungsgebühr: Für die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht fallen etwa 75 Euro an.[3]
- Registrierungsgebühr: Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet etwa 18 Euro.[7]
Kosten bei Testamentsänderungen
Wenn Sie ein bestehendes Testament ändern möchten, können erneut Kosten entstehen:
- Bei privatschriftlichen Testamenten: Kosten für neuerliche Beratung
- Bei notariellen Testamenten: Neue Notarkosten nach dem Vermögenswert
Kosten bei Rechtsstreitigkeiten
Bei unklaren oder anfechtbaren Testamenten können erhebliche Kosten für Rechtsstreitigkeiten entstehen:
- Anwaltskosten beider Parteien
- Gerichtskosten
- Eventuell Sachverständigenkosten
Diese Kosten können den Wert des Erbes deutlich schmälern und sollten durch eine klare und rechtssichere Gestaltung des Testaments vermieden werden.
Praktische Tipps zur Kostenkontrolle
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Vergleichen Sie Angebote: Holen Sie bei Anwält:innen oder Notar:innen Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie diese.
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Klären Sie die Honorarstruktur vorab: Vereinbaren Sie vor Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin schriftlich das Honorar.
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Bereiten Sie sich gut vor: Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Zeit benötigen die Fachleute, was besonders beim Zeithonorar Kosten spart.
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Regelmäßige Aktualisierung: Prüfen Sie Ihr Testament alle paar Jahre und nach größeren Lebensereignissen. So vermeiden Sie spätere komplexe Änderungen.
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Klare Formulierungen: Achten Sie auf eindeutige Regelungen im Testament, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Fazit
Die Kosten rund um Testament und Erbschaft können je nach Vermögenswert und Komplexität des Nachlasses erheblich variieren. Eine frühzeitige Planung und professionelle Beratung helfen Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihren Nachlass optimal zu regeln. Bedenken Sie: Die Investition in eine rechtssichere Gestaltung Ihres letzten Willens kann späteren Erb:innen viel Geld, Zeit und Ärger ersparen.