Welche Zusatzkosten können bei einem Testament entstehen?

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Zusammenfassung

Die Zusatzkosten bei Testamenten und Erbschaften in Deutschland können durch notarielle oder anwaltliche Beratung, Erbschein­gebühren, Vergütungen für Testaments­vollstrecker:innen sowie mögliche Rechts­streitigkeiten entstehen. Die Höhe der Kosten hängt vom Vermögens­wert und der Komplexität des Nachlasses ab. Eine klare und rechtssichere Gestaltung des Testaments sowie frühzeitige Planung helfen, unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Bei der Planung Ihres Nachlasses oder als Erbe:in einer Hinter­lassenschaft kommen neben den Grund­kosten für die Testament­serstellung oft weitere Kosten auf Sie zu. Diese Zusatz­kosten können je nach Situation erheblich sein und sollten in Ihre finanziellen Über­legungen einbezogen werden. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Extra­kosten und deren Höhe.

Kosten für die Erstellung eines Testaments

Wenn Sie einen Rechts­anwalt oder eine Rechts­anwältin mit der Erstellung Ihres Testaments beauftragen, können unterschiedliche Vergütungs­modelle zur Anwendung kommen:

  • Zeit­honorar: Die Netto­stunden­sätze liegen zwischen 150 Euro für weniger erfahrene Anwält:innen und bis zu 350 Euro für erfahrene Fach­anwält:innen. Die Gesamt­kosten ergeben sich aus dem Stunden­satz multipliziert mit der benötigten Zeit.[2]

  • Pauschal­honorar: Ein erfahrener Fach­anwalt für Erbrecht kann einen festen Preis anbieten, wenn er Ihre Ausgangs­lage und Ziele gut kennt. Dieses Modell bietet Ihnen Trans­parenz bei den Kosten.[2]

Gut zu wissen: Ohne Honorar­vereinbarung muss der Anwalt oder die Anwältin nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) abrechnen, was oft teurer sein kann als ein vorab vereinbartes Pauschal­honorar.

Kosten für den Erbschein

In vielen Fällen benötigen Erb:innen einen Erbschein, um sich gegen­über Banken, Behörden und anderen Stellen als recht­mäßige Erb:innen auszu­weisen. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert der Erbschaft:

Wert der Erbschaft Gesamt­kosten bei Antrag beim Nachlass­gericht
10.000 € 150 €
50.000 € 330 €
110.000 € 546 €
500.000 € 1.870 €
1.000.000 € 3.470 €

Beachten Sie: Bei der Beantragung über einen Notar werden die Kosten etwas höher, da zusätzlich Dokument­pauschalen, Post- und Tele­kommunikations­pauschalen sowie die Mehrwert­steuer anfallen.[4]

Kosten für die Testaments­vollstreckung

Testaments­vollstrecker­zeugnis

Ein Testaments­vollstrecker­zeugnis bestätigt die Befugnis des Testaments­vollstreckers oder der Testaments­vollstreckerin, den Nachlass zu verwalten. Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab und berechnen sich auf Basis eines Geschäfts­werts von 20% des Nachlasswerts.[1]

Beispiele für die Kosten eines Testaments­vollstrecker­zeugnisses:

  • Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro: 75 Euro
  • Bei einem Nachlasswert von 500.000 Euro: 273 Euro
  • Bei einem Nachlasswert von 1.000.000 Euro: 435 Euro[1]

Vergütung des Testaments­vollstreckers

Die Vergütung für Testaments­vollstrecker:innen ist gesetzlich nicht festgelegt. Nach § 2221 BGB kann der Testaments­vollstrecker oder die Testaments­vollstreckerin “eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.”[5]

Der Deutsche Notarverein empfiehlt folgende Staffelung für die reine Abwicklungs­vollstreckung:

Bemessungs­grundlage Prozentsatz
bis 350.000 € 5,00 %
bis 700.000 € 4,00 %
bis 3.500.000 € 3,00 %
bis 7.000.000 € 2,00 %
bis 35.000.000 € 1,50 %

Wichtig: Bei komplexen Nachlässen oder besonderen Anforderungen können Zuschläge hinzukommen, etwa bei aufwändiger Konstituierung, schwierigen Gestaltungs­aufgaben oder rechtlichen Problemen.[5]

Weitere mögliche Zusatz­kosten

Hinterlegung und Registrierung

  • Hinterlegungs­gebühr: Für die Hinterlegung eines Testaments beim Amtsgericht fallen etwa 75 Euro an.[3]
  • Registrierungs­gebühr: Die Registrierung beim Zentralen Testaments­register kostet etwa 18 Euro.[7]

Kosten bei Testaments­änderungen

Wenn Sie ein bestehendes Testament ändern möchten, können erneut Kosten entstehen:

  • Bei privat­schriftlichen Testamenten: Kosten für neuerliche Beratung
  • Bei notariellen Testamenten: Neue Notar­kosten nach dem Vermögens­wert

Kosten bei Rechts­streitigkeiten

Bei unklaren oder anfechtbaren Testamenten können erhebliche Kosten für Rechts­streitigkeiten entstehen:

  • Anwalts­kosten beider Parteien
  • Gerichts­kosten
  • Eventuell Sachver­ständigen­kosten

Diese Kosten können den Wert des Erbes deutlich schmälern und sollten durch eine klare und rechts­sichere Gestaltung des Testaments vermieden werden.

Praktische Tipps zur Kosten­kontrolle

  1. Vergleichen Sie Angebote: Holen Sie bei Anwält:innen oder Notar:innen Kosten­voranschläge ein und vergleichen Sie diese.

  2. Klären Sie die Honorar­struktur vorab: Vereinbaren Sie vor Beauf­tragung eines Anwalts oder einer Anwältin schriftlich das Honorar.

  3. Bereiten Sie sich gut vor: Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Zeit benötigen die Fach­leute, was besonders beim Zeit­honorar Kosten spart.

  4. Regel­mäßige Aktualisierung: Prüfen Sie Ihr Testament alle paar Jahre und nach größeren Lebens­ereignissen. So vermeiden Sie spätere komplexe Änderungen.

  5. Klare Formulierungen: Achten Sie auf eindeutige Regelungen im Testament, um spätere Rechts­streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Die Kosten rund um Testament und Erbschaft können je nach Vermögens­wert und Komplexität des Nachlasses erheblich variieren. Eine früh­zeitige Planung und professionelle Beratung helfen Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden und Ihren Nachlass optimal zu regeln. Bedenken Sie: Die Investition in eine rechts­sichere Gestaltung Ihres letzten Willens kann späteren Erb:innen viel Geld, Zeit und Ärger ersparen.