Kann ich mein Testament später ändern oder ergänzen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder ergänzen, entweder durch handschriftliche Anpassungen, eine Ergänzung oder die Erstellung eines neuen Testaments. Wichtig ist, dabei die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten (handschriftlich, datiert, unterschrieben). Bei notariellen oder gemeinschaftlichen Testamenten sind Änderungen oft nur mit Unterstützung einer Notar:in oder unter bestimmten Bedingungen möglich.
- Warum Testamente im Laufe des Lebens angepasst werden sollten
- Grundsätzliches: Testament ändern ist jederzeit möglich
- Unterschiedliche Testamentsformen und ihre Änderungsmöglichkeiten
- So ändern Sie Ihr Testament konkret
- Gemeinschaftliche Testamente - besondere Regeln beachten
- Praktische Tipps zum Umgang mit Testamentsänderungen
- Die wichtigsten Punkte zur Testamentsänderung
Ein Testament ist keine unveränderbare Festlegung. Das Leben bringt Veränderungen mit sich, und manchmal möchten Sie Ihren letzten Willen anpassen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Testament rechtssicher ändern oder ergänzen können.
Warum Testamente im Laufe des Lebens angepasst werden sollten
Im Laufe des Lebens verändern sich Familienverhältnisse, persönliche Beziehungen und finanzielle Situationen. Vielleicht haben Sie geheiratet oder sich getrennt, es wurden Kinder oder Enkel geboren, oder Ihre Vermögenslage hat sich gewandelt. Ein Testament, das Sie vor Jahren verfasst haben, spiegelt möglicherweise nicht mehr Ihre heutigen Wünsche wider.
Beispiel: Familie Müller hatte vor 15 Jahren ein Testament erstellt, in dem nur ihre beiden Kinder als Erb:innen eingesetzt waren. Inzwischen sind vier Enkelkinder geboren, und die Müllers möchten auch diese im Testament berücksichtigen.
Grundsätzliches: Testament ändern ist jederzeit möglich
Eine wichtige Information vorab: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen[1]. Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen die Freiheit, Ihren letzten Willen bis zum Lebensende anzupassen.
Die konkrete Vorgehensweise hängt allerdings davon ab, welche Art von Testament Sie ursprünglich erstellt haben und wo es aufbewahrt wird.
Unterschiedliche Testamentsformen und ihre Änderungsmöglichkeiten
Eigenhändiges Testament anpassen
Ein handschriftlich verfasstes Testament bietet die größte Flexibilität bei späteren Änderungen. Da Sie es selbst geschrieben haben und es (in der Regel) in Ihrem Besitz ist, können Sie es auch selbst ändern[1].
Für die Änderung eines eigenhändigen Testaments haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Schriftliche Änderungen direkt im Dokument vornehmen
- Ein völlig neues Testament verfassen
Wichtig ist dabei, dass Sie auch bei Änderungen die gesetzlichen Formvorschriften beachten:
- Das Testament muss handschriftlich verfasst sein[3]
- Es muss mit Datum versehen sein (Tag, Monat und Jahr)[3]
- Es muss eigenhändig unterschrieben sein[3][4]
Notarielles Testament ändern
Wenn Sie Ihr Testament mit Hilfe einer Notarin oder eines Notars erstellt haben, gelten andere Regeln. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt, in der Regel beim zuständigen Amtsgericht[1].
Um ein notarielles Testament zu ändern, müssen Sie sich an eine:n Notar:in wenden, der:die Zugriff auf Ihr Testament hat. Die Änderungen dürfen nur unter notarieller Aufsicht und Beglaubigung vorgenommen werden[1].
Hinweis: Auch ein notarielles Testament kann durch ein eigenhändiges Testament geändert werden, wenn Sie die Formvorschriften für eigenhändige Testamente einhalten. In diesem Fall ist es ratsam, die Ergänzung ebenfalls beim Nachlassgericht zu hinterlegen[2].
So ändern Sie Ihr Testament konkret
Kleinere Änderungen im eigenhändigen Testament
Bei geringfügigen Änderungen an Ihrem eigenhändigen Testament können Sie diese direkt im Dokument eintragen. Zu beachten ist:
- Die Änderungen müssen von Hand geschrieben sein[1][6]
- Jede Änderung sollte mit Datum und Unterschrift versehen werden[6]
- Setzen Sie die Unterschrift am besten direkt neben der Änderung am Rand des Dokuments[6]
Beispiel: “Die ursprünglich vorgesehene Summe von 5.000 € für meinen Neffen Max ändere ich auf 10.000 €. Berlin, 30.03.2025, [Ihre Unterschrift]”
Größere Änderungen oder Ergänzungen
Bei umfangreicheren Änderungen wird das Dokument schnell unübersichtlich. In diesem Fall ist es besser, eine separate Ergänzung zu verfassen. Diese können Sie:
- Unterhalb der Unterschrift des ursprünglichen Testaments anfügen
- Auf einem neuen Blatt als Anhang beifügen
Wichtig: Schreiben Sie deutlich, dass es sich um eine Ergänzung zum bestehenden Testament handelt, z.B. “Ergänzung zum Testament vom [Datum des ursprünglichen Testaments]”[6]. Auch diese Ergänzung muss handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.
Neues Testament erstellen - oft die beste Lösung
Die einfachste und klarste Lösung ist oft, ein komplett neues Testament zu verfassen. Dies ist besonders ratsam, wenn:
- Mehrere Änderungen vorgenommen werden sollen
- Das bestehende Testament durch die Änderungen unübersichtlich würde
- Grundlegende Änderungen in der Erbfolge gewünscht sind
Praktischer Tipp: Beim Verfassen eines neuen Testaments sollten Sie das alte Testament vernichten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden[2]. Alternativ können Sie im neuen Testament ausdrücklich erwähnen, dass alle früheren Verfügungen hiermit widerrufen werden[8].
Gemeinschaftliche Testamente - besondere Regeln beachten
Besondere Vorsicht ist bei Ehegattentestamenten oder anderen gemeinschaftlichen Testamenten geboten. Diese können nicht ohne Weiteres einseitig geändert werden[8].
- Zu Lebzeiten beider Partner:innen können gemeinschaftliche Testamente nur gemeinsam geändert werden[8]
- Nach dem Tod eines:einer Partner:in kann die:der Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern[8]
- Für mehr Flexibilität kann im gemeinschaftlichen Testament eine “Öffnungsklausel” aufgenommen werden, die der:dem überlebenden Partner:in Änderungsmöglichkeiten einräumt[8]
Beispiel: Ein Ehepaar hat ein gemeinschaftliches Testament erstellt, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerb:innen einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserb:innen. Nach dem Tod eines:einer Ehepartner:in möchte die:der Überlebende nun ein Kind enterben. Dies ist ohne entsprechende Öffnungsklausel im ursprünglichen Testament nicht mehr möglich[8].
Praktische Tipps zum Umgang mit Testamentsänderungen
- Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig: Mindestens alle paar Jahre oder nach wichtigen Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Todesfall, größere Vermögensänderungen)[6]
- Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf: Ein eigenhändiges Testament kann auch zur amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht eingereicht werden[2]
- Vermeiden Sie Durchstreichungen: Diese können zu Unklarheiten führen; besser ist eine neue, klare Formulierung[2]
- Bei Unsicherheit: Fachleute fragen: Ein:e Rechtsanwält:in oder Notar:in kann Ihnen helfen, rechtssichere Formulierungen zu finden
Die wichtigsten Punkte zur Testamentsänderung
Jedes Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden[1][6]. Die Vorgehensweise hängt von der Art des Testaments ab (eigenhändig oder notariell)[1]. Formvorschriften (handschriftlich, datiert, unterschrieben) müssen stets eingehalten werden[3]. Bei umfangreichen Änderungen ist ein neues Testament oft die beste Lösung[2]. Gemeinschaftliche Testamente können nur gemeinsam oder unter bestimmten Bedingungen geändert werden[8].
Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um Ihr Testament an veränderte Lebensumstände anzupassen. Sollten Sie komplexere Änderungen vornehmen wollen oder Fragen zu speziellen rechtlichen Aspekten haben, kann eine Beratung durch Fachleute für Erbrecht hilfreich sein.