Kann ich mein Testament später ändern oder ergänzen?

veröffentlicht am
aktualisiert am
Zusammenfassung

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder ergänzen, entweder durch handschriftliche Anpassungen, eine Ergänzung oder die Erstellung eines neuen Testaments. Wichtig ist, dabei die gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten (hand­schriftlich, datiert, unterschrieben). Bei notariellen oder gemeinschaftlichen Testamenten sind Änderungen oft nur mit Unterstützung einer Notar:in oder unter bestimmten Bedingungen möglich.

Ein Testament ist keine unver­änderbare Festlegung. Das Leben bringt Ver­änderungen mit sich, und manchmal möchten Sie Ihren letzten Willen anpassen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Testament rechts­sicher ändern oder ergänzen können.

Warum Testamente im Laufe des Lebens angepasst werden sollten

Im Laufe des Lebens verändern sich Familien­ver­hältnisse, persönliche Beziehungen und finanzielle Situationen. Vielleicht haben Sie geheiratet oder sich getrennt, es wurden Kinder oder Enkel geboren, oder Ihre Vermögens­lage hat sich gewandelt. Ein Testament, das Sie vor Jahren verfasst haben, spiegelt möglicherweise nicht mehr Ihre heutigen Wünsche wider.

Beispiel: Familie Müller hatte vor 15 Jahren ein Testament erstellt, in dem nur ihre beiden Kinder als Erb:innen eingesetzt waren. Inzwischen sind vier Enkelkinder geboren, und die Müllers möchten auch diese im Testament berück­sichtigen.

Grund­sätz­liches: Testament ändern ist jederzeit möglich

Eine wichtige Information vorab: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen[1]. Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen die Freiheit, Ihren letzten Willen bis zum Lebens­ende anzupassen.

Die konkrete Vorgehens­weise hängt allerdings davon ab, welche Art von Testament Sie ursprünglich erstellt haben und wo es aufbewahrt wird.

Unter­schiedliche Testaments­formen und ihre Änderungs­möglich­keiten

Eigenhändiges Testament anpassen

Ein hand­schriftlich verfasstes Testament bietet die größte Flexibilität bei späteren Änderungen. Da Sie es selbst geschrieben haben und es (in der Regel) in Ihrem Besitz ist, können Sie es auch selbst ändern[1].

Für die Änderung eines eigen­händigen Testaments haben Sie zwei Möglich­keiten:

  1. Schriftliche Änderungen direkt im Dokument vornehmen
  2. Ein völlig neues Testament verfassen

Wichtig ist dabei, dass Sie auch bei Änderungen die gesetzlichen Form­vorschriften beachten:

  • Das Testament muss hand­schriftlich verfasst sein[3]
  • Es muss mit Datum versehen sein (Tag, Monat und Jahr)[3]
  • Es muss eigen­händig unterschrieben sein[3][4]

Notarielles Testament ändern

Wenn Sie Ihr Testament mit Hilfe einer Notarin oder eines Notars erstellt haben, gelten andere Regeln. Ein notarielles Testament wird amtlich verwahrt, in der Regel beim zuständigen Amts­gericht[1].

Um ein notarielles Testament zu ändern, müssen Sie sich an eine:n Notar:in wenden, der:die Zugriff auf Ihr Testament hat. Die Änderungen dürfen nur unter notarieller Aufsicht und Beglaubigung vorgenommen werden[1].

Hinweis: Auch ein notarielles Testament kann durch ein eigen­händiges Testament geändert werden, wenn Sie die Form­vorschriften für eigen­händige Testamente einhalten. In diesem Fall ist es ratsam, die Ergänzung ebenfalls beim Nachlass­gericht zu hinterlegen[2].

So ändern Sie Ihr Testament konkret

Kleinere Änderungen im eigen­händigen Testament

Bei gering­fügigen Änderungen an Ihrem eigen­händigen Testament können Sie diese direkt im Dokument eintragen. Zu beachten ist:

  • Die Änderungen müssen von Hand geschrieben sein[1][6]
  • Jede Änderung sollte mit Datum und Unterschrift versehen werden[6]
  • Setzen Sie die Unterschrift am besten direkt neben der Änderung am Rand des Dokuments[6]

Beispiel: “Die ursprünglich vorgesehene Summe von 5.000 € für meinen Neffen Max ändere ich auf 10.000 €. Berlin, 30.03.2025, [Ihre Unterschrift]”

Größere Änderungen oder Ergänzungen

Bei umfang­reicheren Änderungen wird das Dokument schnell unüber­sichtlich. In diesem Fall ist es besser, eine separate Ergänzung zu verfassen. Diese können Sie:

  • Unterhalb der Unterschrift des ursprünglichen Testaments anfügen
  • Auf einem neuen Blatt als Anhang beifügen

Wichtig: Schreiben Sie deutlich, dass es sich um eine Ergänzung zum bestehenden Testament handelt, z.B. “Ergänzung zum Testament vom [Datum des ursprünglichen Testaments]”[6]. Auch diese Ergänzung muss hand­schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein.

Neues Testament erstellen - oft die beste Lösung

Die einfachste und klarste Lösung ist oft, ein komplett neues Testament zu verfassen. Dies ist besonders ratsam, wenn:

  • Mehrere Änderungen vorgenommen werden sollen
  • Das bestehende Testament durch die Änderungen unüber­sichtlich würde
  • Grund­legende Änderungen in der Erbfolge gewünscht sind

Praktischer Tipp: Beim Verfassen eines neuen Testaments sollten Sie das alte Testament vernichten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden[2]. Alternativ können Sie im neuen Testament ausdrücklich erwähnen, dass alle früheren Verfügungen hiermit widerrufen werden[8].

Gemeinschaftliche Testamente - besondere Regeln beachten

Besondere Vorsicht ist bei Ehegattentestamenten oder anderen gemein­schaftlichen Testamenten geboten. Diese können nicht ohne Weiteres einseitig geändert werden[8].

  • Zu Lebzeiten beider Partner:innen können gemeinschaftliche Testamente nur gemeinsam geändert werden[8]
  • Nach dem Tod eines:einer Partner:in kann die:der Überlebende das Testament in der Regel nicht mehr einseitig ändern[8]
  • Für mehr Flexibilität kann im gemeinschaftlichen Testament eine “Öffnungs­klausel” aufgenommen werden, die der:dem überlebenden Partner:in Änderungs­möglichkeiten einräumt[8]

Beispiel: Ein Ehepaar hat ein gemeinschaftliches Testament erstellt, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerb:innen einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserb:innen. Nach dem Tod eines:einer Ehepartner:in möchte die:der Überlebende nun ein Kind enterben. Dies ist ohne entsprechende Öffnungs­klausel im ursprünglichen Testament nicht mehr möglich[8].

Praktische Tipps zum Umgang mit Testaments­änderungen

  • Überprüfen Sie Ihr Testament regelmäßig: Mindestens alle paar Jahre oder nach wichtigen Lebens­ereignissen (Heirat, Geburt, Todesfall, größere Vermögens­änderungen)[6]
  • Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf: Ein eigen­händiges Testament kann auch zur amtlichen Verwahrung beim Nachlass­gericht eingereicht werden[2]
  • Vermeiden Sie Durch­streichungen: Diese können zu Unklarheiten führen; besser ist eine neue, klare Formulierung[2]
  • Bei Unsicherheit: Fachleute fragen: Ein:e Rechts­anwält:in oder Notar:in kann Ihnen helfen, rechts­sichere Formulierungen zu finden

Die wichtigsten Punkte zur Testaments­änderung

Jedes Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden[1][6]. Die Vorgehens­weise hängt von der Art des Testaments ab (eigen­händig oder notariell)[1]. Form­vorschriften (hand­schriftlich, datiert, unterschrieben) müssen stets eingehalten werden[3]. Bei umfang­reichen Änderungen ist ein neues Testament oft die beste Lösung[2]. Gemeinschaftliche Testamente können nur gemeinsam oder unter bestimmten Bedingungen geändert werden[8].

Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um Ihr Testament an veränderte Lebens­umstände anzupassen. Sollten Sie komplexere Änderungen vornehmen wollen oder Fragen zu speziellen recht­lichen Aspekten haben, kann eine Beratung durch Fachleute für Erbrecht hilfreich sein.